1357/J-BR BR
 
der Bundesräte Mühlwerth, Mag. Gudenus, Dr. Bösch und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Lesung von Otto Mühl im Burgtheater
Im vergangenen Dezember wurde der von unabhängigen Gerichten wegen Kinderschändung
verurteilte Otto Mühl nach sechseinhalb Jahren aus dem Gefängnis entlassen. Mühl lebt derzeit
nach eigenen Aussagen in Portugal schon wieder in einer Kommune mit mehreren Kindern
zusammen, also unter ähnlichen Umständen, unter denen er seinerzeit die Verbrechen verübt
hat.
Mittlerweile hat die linke Kulturschickeria unseres Landes erfolgreich einen ungeheuren
Medienrummel um diesen kaum Reue zeigenden Mann, der seine Verbrechen öffentlich
relativiert und sogar die gerechte Strafe dafür als Teil seiner künstlerischen Entwicklung
betrachtet, entfacht Fast könnte schon der Eindruck entstehen, ein Künstler benötige
Gefängniserfahrung - man denke an den von den selben Kreisen protegierten Jack Unterweger
- um hier Anerkennung zu finden.
Insbesondere die Kulturredaktion des ORF ‚Er scheiterte an den Normen des Strafgesetzes
verstand dessen Bildungsauftrag offensichtlich so, daß man dem Publikum zeigen müsse, daß
Gewaltverbrechen, wenn man sie nur geschickt genug ideologisch verbrämt, keineswegs
gesellschaftlich geächtet werden, man vielmehr mit Solidarität der linken Kulturschickeria
rechnen kann.
Gipfel dieser unerfreulichen Angelegenheit ist nun aber die Unterstützung Mühls durch eine
Veranstaltung im Burgtheater und eine Ausstellung im Museum für angewandte Kunst, die
durchwegs im Verantwortungsbereich der Bundesregierung, konkret des Bundeskanzlers und
der Unterrichtsministerin, liegen
Insbesondere die Veranstaltung im Burgtheater ist untragbar, handelt es sich doch keineswegs
um eine Präsentation von Mühls typischem Schaffen, was bei aller Distanz zu seinen
Verbrechen selbstverständlich möglich sein muß, sondern vielmehr um eine persönliche
Abrechnung mit der Justiz, die dafür sorgte, daß er seiner gerechten Strafe zugeführt wurde.
Die Rechtfertigung des Kunst - Staatssekretärs Wittmann, Mühl habe ja seine Strafe ab gebüßt
und solle daher nicht mehr länger Nachteile aus seiner Tat haben, ist in mehrfacher Hinsicht
falsch
Erstens wird Mühl durch diese Veranstaltung nicht nur nicht diskriminiert, was zweifelsfrei
korrekt wäre, er wird vielmehr ungerechtfertigt bevorzugt und dies unter der Verantwortung
des Bundeskanzlers dieser Republik
Zweitens zeigt Mühl kaum Reue (‚Ich habe Fehler gemacht in der Kommune, aber ethisch
und moralisch habe ich mir nichts vorzuwerfen‘) sondern verteidigt seine Vergewaltigungen
und Kinderschändungen (‚Meine Opfer waren 14, nur eine war dreizehneinhalb, die waren
sexuell reif‘) und stellt sie, ja sogar die Gefängnisstrafe als Teil seiner künstlerischen
 
Aktivitäten dar: (‚die Einberufung zur siebenjährigen Staatsklausur ‚) sei für ihn (‚eine
anstrengende aber kreative Bildungsreise in die Gedärme der Gesellschaft‘) gewesen, was
zumindest demonstriert, daß Mühl keinerlei Einsicht zeigt, sein Bekenntnis kommt daher einer
Ermutigung zum Rechtsbruch gleich und verdient daher keinesfalls Unterstützung.
Diese öffentlich subventionierte Verharmlosung der Verbrechen Mühls ist umso
unbegreiflicher, als seit geraumer Zeit europaweit Bemühungen im Gange sind, gerade
Kinderschändung und Kinderpornographie wirksamer zu bekämpfen, wenngleich dies in
Österreich bedauerlicherweise bislang noch nicht zu ausreichenden Ergebnissen geführt hat.
Die gegenständliche Veranstaltung im Burgtheater ist jedenfalls geeignet, derartige Verbrechen
als Kavaliersdelikte darzustellen und damit alle diese Bemühungen und Zielsetzungen der
Justizpolitik zu relativieren, weil derselbe Staat, der für den Schutz seiner Bürger vor
Verbrechern verantwortlich ist, einen Verbrecher dabei aktiv unterstützt, zu erklären, daß sein
Verbrechen keines und er daher ein Justizopfer (‚Ich fühle mich total ungerecht behandelt.
Das war die Rache der Justiz)‘ sei. An diesem Punkt endet zwar keineswegs die Freiheit der
Kunst, wie bei seinen Verbrechen der Fall war, wohl aber jegliche Unterstützungswürdigkeit.
Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher an den Bundeskanzler folgende
Dringliche Anfrage:
1 Warum konnte die Mühl - Veranstaltung am 11.2.1998 im Burgtheater zu wesentlich
geringeren Preisen als normale Vorstellungen besucht werden und welchen
Einnahmenausfall bedeutet dies gegenüber einer Normalvorstellung?
2. Welche Gesamtkosten entstanden dem Burgtheater durch diese Mühl - Veranstaltung
3 Welche Einnahmen entstanden aus dieser Veranstaltung?
4. Sind Sie bereit, dafür zu sorgen, daß diese Mittel den Opfern der Verbrechen Mühls zugute
kommen?
5. Welche Leistungen hat die Republik bislang für die Opfer erbracht bzw. in welcher Form
wurde dafür gesorgt, daß diese aus dem nicht unbeträchtlichen Vermögen der Kommune
Mühls zumindest finanziell entschädigt werden?
6. Erhält Otto Mühl im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung ein Honorar oder andere
finanzielle Leistungen, wenn ja, in weicher Höhe und werden diese mit den Forderungen der
Republik an ihn (dem Vernehmen nach vor allem Unterhaltsvorschüsse) gegenverrechnet?
7. Sind Otto Mühl bzw. seiner Kommune Subventionen des Bundes zugeflossen; wenn ja, in
welchem Zeitraum und in welcher gesamten Höhe?
8. Wurde das der Lesung zugrunde liegende Buch ‚Aus dem Gefängnis 1991 - 1997‘, welches
klar die Verbrechen des Autors verharmlost und religionsstörende und die Justiz
verhöhnende Passagen beinhaltet, seitens des Bundes subventioniert; wenn ja, warum und in
welcher Höhe?
 
9. Sind die Pläne eines Ankaufes des Werkes von Otto Mühl durch den Bund noch aufrecht;
wenn ja, welche finanziellen Mittel sind hierfür vorgesehen?
10.Entspricht die Form der Berichterstattung der ORF - Kulturredaktion über Otto Mühl dem
Bildungsauftrag des ORF, zumal hier einem Gesetzesbrecher die Möglichkeit einer
unwidersprochenen Relativierung der österreichischen Gesetze geboten wurde?
11. Ist Ihnen bewußt, daß sich die künstlerischen Aktivitäten Mühls in der Vergangenheit stets
auf völlig andere Bereiche konzentrierten (insbesondere ‚Aktionismus‘, Bilder) und seine
Aktivitäten im Theater daher durchaus mit denen jedes anderen schreibenden Häftlings
vergleichbar sind?
12. Beabsichtigen Sie, generell allen Häftlingen, die sich im Gefängnis künstlerisch betätigen,
nach der Entlassung ähnlich prominente Präsentationsmöglichkeiten zu bieten; wenn nein,
warum wurde Otto Mühl derart bevorzugt?
13. Warum unterstützen Sie die Veranstaltung Otto Mühls, der hinsichtlich der von ihm
verübten Straftaten nach wie vor kaum Reue zeigt, vielmehr seine zahlreichen Auftritte in
der Öffentlichkeit dazu nutzt, die Gesetze, aufgrund derer er verurteilt wurde und deren
Vollzug verächtlich zu machen und leisten diesem Treiben damit Vorschub?
14. Ist es nach Erkenntnissen Ihres Ressorts über das österreichische Rechtssystem und
insbesondere die Justiz notwendig, gegen dasselbe in einer derart drastischen Form zu
demonstrieren, wie es das erklärte Ziel dieser Veranstaltung ist; wenn ja, welche
Konsequenzen ziehen Sie dann daraus?
15.Befindet sich das Burgtheater in einem derartigen Zustand, daß eine solche bewußte
Provokation (.Das ist wunderbar, " wenn ein großes Ekel der Republik wie ich, ein
Kinderschänder, auf so einer Bühne auftreten darf") eine Verbesserung seiner Situation
bedeutet?
16. Ist es richtig, daß sich die Betriebsräte des Burgtheaters von dieser Lesung distanziert
haben und welche Schlüsse und Konsequenzen ziehen Sie daraus?
17. Ist es richtig, daß eine Reihe prominenter Schauspieler, die für die Aufführung vorgesehen
waren, sich aus inhaltlichen Gründen weigerten, daran teilzunehmen; wenn ja, welche
Schlüsse und Konsequenzen ziehen Sie daraus?
18. Ist die Aussage Ihres Staatsekretärs Wittmann gegenüber der Presse vom 28.1.98, in der er
sich mit der Argumentation des Burgtheaterdirektors Peymann ausdrücklich zu der
Veranstaltung bekannt hat, offizielle Meinung des Bundeskanzlers zu diesem Thema?
19.Entsprechen alle diese Vorgänge am Burgtheater exakt Ihren Vorstellungen - zumal sie die
Theater- und Kulturpolitik ausdrücklich zur ‚Chefsache‘ erklärt haben; wenn nein, welche
Konsequenzen ziehen Sie daraus?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne der Bestimmungen des § 61 GO - BR dringlich vor Eingang in
die‘ Tagesordnung zu behandeln und der Erstunterzeichnerin Gelegenheit zur Begründung zu geben.