1360/J-BR BR
 
der Bundesräte Mag. Gudenus, Dr. Riess - Passer, Dr. Königshofer, Dr. Harring
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Auswirkungen des CFA - Franc auf eine eventuell künftige WWU
Bezugnehmend auf die Anfragebeanwortung 2996 vom 28.11.1997 zu 3004/J ergeben
sich weitere Fragen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für
Finanzen folgende
Anfrage:
1. Um welche afrikanischen Staaten handelt es sich bei dem
,,Kooperationsmechnismus zwischen Frankreich und zwei afrikanischen
Währungsunionen"?
2. Welche dieser Staaten schlossen sich erst in den letzten beiden Jahren diesen
Währungsunionen an?
3. Können Sie ausschließen, daß noch weitere Länder daran teilnehmen werden?
4. Auf welche Höhe belaufen sich sowohl die Auslandsverschuldungen als auch die
jährlichen Bruttoinlandsprodukte dieser Staaten?
5. Nehmen auch amerikanische Staaten an einem Kooperationsmechnismus mit
Frankreich teil?
6. Ist Ihnen der exakte Inhalt dieser ,,Kooperationsvereinbarungen" bekannt‘?
Wenn ja, wie lauten diese?
Wenn nein, wie können Sie die Meinung vertreten, daß "Österreich somit weder
direkt noch indirekt von diesem Sachverhalt berührt ist"?
7. Auf welche Höhe (in welcher Währung) beliefen sich die bisher von der Weltbank
und dem IWF gewährten Kredite an die CFA - Franc - Zone?
8. Wurden für diese Staaten bereits Kredite umgeschuldet?
Wenn ja, auf welche Höhe belaufen sich die Umschuldungen?
Wenn nein, gibt es diesbezügliche Verhandlungen?
 
9. Ist es richtig. daß der Ecofin - Rat die Parität zwischen Euro und ,,CFA - Euro"
festlegen (und gegebenenfalls ändern) wird?
Wenn nein, wer wird aufgrund welcher Bestimmung dafür zuständig sein?
10. Ist es richtig, daß die EZB angewiesen werden kann, einen überbewerteten ,,CFA -
Euro" zu Stützen?
Wenn nein, mit welcher Begründung schließen Sie dies aus?
Wenn ja, bedeutet dies nicht ein enormes Risiko für eine stabile europäische
Geldpolitik und wieso erklären Sie in 2647/AB zu 2871/J, daß es zu keinerlei
Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte eines anderen Mitgliedstaates
kommt?