1370/J-BR BR
 
der Bundesräte Rieser, Gerstl, Dr. Liechtenstein, Ing. Polleruhs
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend ungesicherte Bahnübergänge in der Steiermark
In der Steiermark starben im Jahre 1997 sechs Menschen bei Zusammenstößen
mit Zügen auf ungesicherten Bahnübergängen.
Am 23. Oktober 1997 verunglückte auf der Strecke Stainach - Irdning nach
Attnang - Puchheim bei der Eisenbahnkreuzung Krungl eine junge Mutter. Seit
1997 war dies der dritte Unfall mit tödlichem Ausgang an der nur durch
Andreas - Kreuze gesicherten Eisenbahnkreuzung.
Auch an der Eisenbahnkreuzung an der Strecke Selzthal - Bischofshofen bei
Kilometer 70,987 in der Gemeinde Niederöblarn ereigneten sich in den letzten
Jahren mehrere schwerere Unfälle mit zum Teil tödlichem Ausgang.
Der tragische Unfalltod einer jungen Mutter bei der Eisenbahnkreuzung an der
Strecke Graz - Spielfeld in der Gemeinde Kaindorf an der Sulm im Sommer 1997
hat die Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen an Eisenbahnkreuzungen
besonders deutlich gemacht.
Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher an den für Verkehrssicherheit
zuständigen Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr folgende
Anfrage:
1. Sind Ihnen die oben beschriebenen Sachverhalte bekannt?
2. Welche Maßnahmen betreffend Verkehrssicherheit bei
Eisenbahnkreuzungen gedenken Sie zu treffen?
3. Können Sie garantieren, daß im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung
der Steiermark alle technischen Möglichkeiten (z.B. automatische
Schranken bzw. Lichtanlagen) ausgeschöpft werden, um den
Sicherheitsstandard auf den Bahnstrecken zu verbessern?
 
4. Wann fand die letzte Überprüfung von nichttechnisch gesicherten
Eisenbahnkreuzungen in der Steiermark statt?
5. Welche Maßnahmen wurden aufgrund dieser Überprüfung getroffen?
6. Ist Ihnen der Sachverhalt bekannt, daß auf der Strecke Amstetten - Tarvis
die Überfahrtsbrücke bei Kilometer 252,435 in der Gemeinde St. Georgen
ob Judenburg in der Steiermark aufgrund eines Schreibens der
Österreichischen Bundesbahnen vom 24.5.1995 nicht mehr mit
Fahrzeugen und Maschinen mit mehr als 6,6 Tonnen Gesamtgewicht
befahren werden soll?
7. Wenn ja, welche Lösung können Sie den angrenzenden fünf Anrainer,
die die Eisenbahnüberfahrtsbrücke notwendig zur Bewirtschaftung ihrer
landwirtschaftlichen Nutzflächen von insgesamt 40 ha benützen müssen,
anbieten?
8. Sind Sie bereit, aus Sicherheitsgründen, vor allem für Fußgänger, die
verkehrsflußhemmenden Bahnschranken im städtischen Bereich, durch
Unterführungen oder Überführungen auf den erforderlichen
Sicherheitsstandard und notwendigen Verkehrsfluß anzuheben?