1380/J-BR BR
 
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Ilse Giesinger und
Dr. Reinhard Bösch)
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Führerscheingesetz - Gesundheitsverordnung
Zu der mit 1. November 1997 in Kraft gesetzten Verordnung des Bundesministers für
Wissenschaft und Verkehr über die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen
(Führerscheingesetz - Gesundheitsverordnung) hat die Ärztekammer für Vorarlberg folgende
Resolution übermittelt:
Resolution:
Von sachverständigen Ärzten für die Führerscheinuntersuchung:
Schwere Mißstände in der neuen Führerscheinverordnung
1. Mit einer minimalen Untersuchung wird ein maximaler Aussagewert über die
Fahrtüchtigkeit eines Führerscheinbewerbers verlangt. Mit dieser Form der
Untersuchung kann die Fahrtauglichkeit nicht festgestellt werden.
2. Unserer Meinung nach sinkt die Verkehrssicherheit, weil Bewerber, die ein Risiko
bilden, mit diesem Verfahren eventuell nicht mehr erfaßt werden können.
3. Einschränkung der Sachverständigentätigkeit:
Der Sinn der Untersuchung ist das Erfassen von Behinderungen, die
ausschlaggebend für eine Beeinträchtigung beim Lenken von Kraftfahrzeugen
sind. Mit der Ausgrenzung der betreuenden Hausärzte kann gerade deren Wissen
nicht im Sinne der Verkehrssicherheit genützt werden.
Insbesondere verwehren wir Hausärzte uns gegen die in der Verordnung
sichtbare Unterstellung, Gefälligkeitsgutachten bei eigenen Patienten zu
erstellen.
4. Aus der Gesamtsicht der Verordnung ergibt sich eindeutig eine Flut von
vorgeschriebenen amts - / fachärztlichen Gutachten zu Lasten des
Führerscheinbewerbers beziehungsweise Führerscheinbesitzers. Viele dieser
Stellungnahmen sind aus unserer Sicht vermeidbar, wenn das hausärztliche
Wissen im Gutachten direkt verwendet werden dürfte.
 
Forderungen:
1. Ausarbeitung einer den gesetzlichen Bestimmungen und der daraus
resultierenden ärztlichen Verantwortung angepaßten Untersuchung. Der Umfang
sollte mindestens dem einer Versicherungsuntersuchung entsprechen.
2. Aufhebung der Ausschaltung der betreuenden Hausärzte als Gutachter.
3. Neuformulierung des Verordnungstextes
a) um übertriebene Härte gegen Berufchauffeure mit der Führerscheingruppe C
und/oder D zu verhindern.
b) um allen Führerscheinbesitzern (auch der Gruppe B) bei Auftreten von
gesundheitlichen Problemen die Angst vor dem Verlust des Führerscheines zu
nehmen. Nach dem neuen Gesetz müßten z.B. alle Patienten mit
Herzerkrankungen oder alle Diabetiker gemeldet werden, auch wenn diese
nicht medikamentös behandelt werden.
c) Aufhebung der für Führerscheinbesitzer der Gruppe D geltenden Bestimmung,
bei einer Brillenstärke von mehr als 2 Dioptrien ihre Fahrtauglichkeit in dieser
Gruppe zu verlieren.
b) Aufhebung der unbegründeten Honoraraufteilung bei Zuweisung zum Amtsarzt
und Anpassung an obengenannte Forderungen.
Seit 30 Jahren machen die Ärzte für Allgemeinmedizin in Vorarlberg im Interesse der
Verkehrssicherheit ärztliche Führerscheinuntersuchungen. Dies geschah bis jetzt
zur vollsten Zufriedenheit der Behörden und auch der Führerscheinbewerber, die
diese Untersuchung bisher bei ihrem Hausarzt durchführen ließen. Es besteht kein
Grund diesen Zustand zu verschlechtern. Es gibt auch keine EU - Richtlinie die dies
vorschreibt.
Darüberhinaus hat die Ärztekammer für Vorarlberg mit Schreiben vom 20. April 1998 konkrete
Vorschläge für eine Änderung der erwähnten Verordnung übermittelt
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft
und Verkehr folgende
Anfrage:
1. Wie beurteilen Sie die von der Ärztekammer für Vorarlberg aufgezeigten Probleme bei der
Handhabung der Führerscheingesetz - Gesundheitsverordnung?
2. Wurden Sie auch schon von anderen Stellen auf Probleme bei der Handhabung der
erwähnten Verordnung aufmerksam gemacht?
2. Was werden Sie unternehmen, um die aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten umzusetzen?
3. Bis wann ist mit der Änderung der Führerscheingesetz - Gesundheitsverordnung zu rechnen?