1394/J-BR BR
 
Anfrage
der Bundesräte DDr. Werner Königshofer und Kollegen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend: Endlagerung von alten Eisenbahnschwellen
In verschiedenen Landesteilen Tirols ( z.B. Unterperfuß, Mieming, Wildermieming) werden alte
Eisenbahnschwellen als Zäune, Gartenabstützungen etc. verwendet. Nach unseren Informationen
werden diese von den ÖBB an Privatpersonen/Privatbetriebe verkauft, wodurch sich die ÖBB
die Kosten für eine thermische oder chemisch - physikalische Entsorgung ersparen.
In der ÖNORM 5 2100 (Abfallkatalog) sind Eisenbahnschwellen jedoch unter der Schlüssel =
nummer 17207 angeführt und mit dem Kennzeichen ,,g" für gefährlichen Abfall versehen.
Danach dürften Bahnschwellen nicht obertägig deponiert, sondern müßten thermisch oder
chemisch - physikalisch entsorgt werden.
Eine Stellungnahme des TÜV - Bayern kommt zu ähnlichen Ergebnissen, wobei darüberhinaus
noch auf die Belastung von Gleiskörpern durch Herbizide hingewiesen wird. Der TÜV - Bayern
stellt fest, daß Bahnschwellen Schadstoffe abgehen können, deren umweltschädigende und z.T.
karzinogene Wirkung ( z.B. durch Benzopyren) ‚ nachgewiesen ist.
Bei der obertägigen Deponierung von alten Eisenbahnschwellen kommt es zu Geruchsbelästi =
gungen ( wegen der Imprägnierung mit Steinkohleteeröl), zu Auswaschungen, die nach
Untersuchungen weit über den zulässigen Grenzwerten lt. ÖNORM 5 2072 liegen, sowie bei
möglichen Bränden auch zu Giftgasentwicklungen (Dioxione), die eine Gefahr für Mensch
und Umwelt darstellen.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und
Familie die nachfolgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen bekannt, daß die ÖBB alte Eisenbahnschwellen auf die Art und Weise entsorgen,
daß diese an Privatpersonen/ - betriebe verkauft werden?
2. Wenn ja, warum haben Sie die ÖBB nicht auf die ÖNORM 5 2100 (Abfallkatalog) und die
darin festgelegten Entsorgungsbestimmungen verwiesen?
3. Wenn nein, werden sie die ÖBB zur Beachtung der ÖNORM 5 2100 und der darin festge =
legten Entsorgungsbestimmungen auffordern?
4. Was geschieht mit den bisher schon an Privatpersonen/ - betriebe verkauften ("entsorgten")
Eisenbahnschwellen?
5. Wie beurteilen Sie diese Vorgehensweise der ÖBB bei der Entsorgung alter Eisenbahnschwellen
im Hinblick auf geltenden Umwelnormen in Österreich?