1415/J-BR BR
 
Anfrage
der Bundesräte Dr. Bösch und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Quasi - Monopol des Kuratoriums für Verkehrssicherheit
Immer mehr sieht das Straßenverkehrsrecht im Rahmen der Lenkerausbildung aber auch der
Nachschulung und Bestrafung den Einsatz psychologischer und ähnlicher Methoden vor, um
die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen, denn zweifellos ist
damit mehr als durch Verwaltungsstrafen zu erreichen.
Weil allerdings im Gegensatz zu Strafbehörden der Staat keine Einrichtungen betreibt, die im
Stande wären, derartige Schulungen durchzuführen, muß auf private Einrichtungen
zurückgegriffen werden, was im Prinzip auch kein Problem darstellt, weil es sich ja wohl
kaum um extrem sensible hoheitliche Aufgaben handelt.
Eigenartig ist allerdings die Tatsache, daß diese Aufgaben regelmäßig dem ‚Kuratorium für
Verkehrssicherheit", rechtlich betrachtet einem privaten Verein, übertragen werden, das aus
diesen Tätigkeiten nicht unerhebliche Gewinne erzielt. Dies vor allem deshalb, weil recht
beachtliche Tarife hierfür festgelegt werden, wie es zuletzt im Fall der Mopedführerschein ab
15 Tests mit (mittlerweile zwar wieder reduzierten) prohibitiven 5000S für Aufregung
sorgte, zumal das KfV sich stets gegen die Einführung dieser Führerscheine wandte.
Noch eigenartiger ist die Tatsache, daß andere Firmen, die durchaus vergleichbare Tätigkeiten
ausüben, in aller Regel nicht mit diesen Aufgaben betraut werden, sodaß sich mittlerweile ein
Quasi - Monopol des Kuratoriums für Verkehrssicherheit auf diesem Gebiet ergeben hat.
Die Angelegenheit hat insofern einen besonders unangenehmen Beigeschmack, als der
designierte Nachfolger des Chefs des KfV ausgerechnet der führende Straßenverkehrsjurist
des Verkehrsministeriums ist. Da auch der Verkehrsminister selbst in einer Sitzung des
Verkehrsausschusses des Nationalrates indirekt bestätigt hat, daß die Kriterien für die
Zulassung zur Erbringung dieser Leistungen für das KfV maßgeschneidert sind und es
durchaus Absicht ist, nicht allzuviele Alternativanbieter zuzulassen, entsteht hier der massive
Verdacht einer Begünstigung einer Organisation, der dies aus sachlicher Sicht wohl kaum
zusteht.
Die unterzeichneten Bundesräte stellen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
daher folgende
Anfrage:
1. Welche Schulungs - und Testaufgaben im Rahmen des Straßenverkehrsrechts werden
derzeit von privaten Organisationen wahrgenommen?
2. Welche Organisationen wurden dabei von Ihnen bzw. von den Landeshauptleuten jeweils
in welchem örtlichen Wirkungsbereich mit diesen Aufgaben betraut bzw. berechtigt?
 
3. Wie und aufgrund welcher Angaben und Kalkulationen werden dabei die Kosten für diese
Leistungen im einzelnen festgelegt?
4. Halten Sie es für vereinbar, daß ihr Straßenverkehrsjurist Dr. Thann als designierter
Nachfolger des amtierenden KfV - Chefs praktisch die gesetzlichen Grundlagen für die
künftigen Geschäfte in seiner neuen Funktion schuf und in der Übergangszeit schaffen
bzw. zumindest maßgeblich beeinflussen kann?
5. Ist Ihnen bewußt, daß das KfV sich der mangelnden Sauberkeit der Trennung seiner
gemeinnützigen und kommerziellen Aufgaben offensichtlich so sehr bewußt ist, daß
nunmehr eine grundlegende Umorganisation stattfinden soll, um diese Situation zumindest
optisch zu bereinigen?
6. Warum halten Sie trotz dieser Problematiken an der Quasi - Monopolstellung des KfV im
Bereich der Schulungen fest, obwohl es durchaus kompetente Konkurrenzfirmen gäbe?
7. Warum tun Sie dies sogar jetzt noch, wo sich mittlerweile herausgestellt hat, daß die
Kapazitäten bei weitem nicht ausreichen, sodaß zahlreiche Nachschulungen nicht
fristgerecht absolviert werden können?
8. Ist es richtig, daß Ihnen Anträge von diversen anderen Firmen, ebenfalls Aufgaben im
Rahmen der Schulungstätigkeit ausführen zu dürfen, vorliegen und wann werden Sie
darüber entscheiden?