1464/J-BR BR
 
ANFRAGE der Bundesräte Mag. Gudenus, Dr. Bösch, DDr. Königshofer, Weilharter und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Details der Adaptierung der sogenannten HG - NEU - NEU
Nach dem die Bundesregierung am 1. April 1998 die Umgliederung und Verkleinerung des
Bundesheeres und einen weiteren Anschlag auf die milizartige Struktur des Heeres
beschlossen hat, ist gänzlich ungewiß wie die personellen und materiellen Maßnahmen der
Adaptierung der HG - NEU im Detail aussehen. Die Grobgliederung ist relativ schnell erreicht,
wie aber die Struktur der einzelnen kleinen Verbände und darunter in Hinsicht auf die zur
Auftragserfüllung notwendigen Maßnahmen beim derzeitigen Personalstand, der Ausrüstung,
Bewaffnung und den infrastrukturellen Einrichtungen aussehen wird, ist vermutlich nicht
einmal den Planern der HG - NEU - NEU bekannt.
Konnten bisher drei PzGrenBrig und deren Kommanden über das ganze Jahr hindurch die
Präsenzaufgaben der Mechtruppe mit Müh und Not erfüllen (je Brigade vier Monate präsent),
ist fraglich wie dies in Anbetracht von 8 Monaten Wehrdienstzeit und mehreren Wochen
Grenzeinsatz in Zukunft zwei PzGrenBrig schaffen sollen?
Wie die drei neu aufzustellenden Jägerbrigaden in Brigadestärke präsent sein können, stellt
ebenso ein ungelöstes Rätsel dar. Auch die derzeitige Geräteausstattung des Bundesheeres, die
Infrastruktur, die Motorisierung und das vorhandene Mob - Personal lassen die, im Rahmen der
Adaptierung der HG - NEU präsentierten, Vorschläge zur Gliederung der präsenten und mob -
Verbände ebenfalls nicht erfüllbar erscheinen.
Die unterfertigten Bundesräte richten daher in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für Landesverteidigung folgende
ANFRAGE:
1. Wann wird die Detailplanung (bis Kompanieebene) der präsenten Kräfte der adaptierten
HG - NEU vorliegen?
Wann werden die präsenten Kräfte (bis Kompanieebene) die neue Gliederung
eingenommen haben?
 
2. Wann wird die Detailplanung (bis Kompanieebene) der mob - Kräfte der adaptierten HG -
NEU vorliegen?
3. Wann werden die mob - Kräfte (bis Kompanieebene) die neue Gliederung eingenommen
haben?
4. Ist geplant, die PAL - Kompanien der AufklR/Baone nicht mehr aufzustellen?
Wenn ja, womit wird diese Maßnahme begründet?
Wenn ja, was soll statt dessen mit dieser Kompanien geschehen?
Wer übernimmt die Aufgaben dieser PAL - Kompanien?
5. Ist geplant, die PAL - Züge der terrJgBaone aufzulösen?
Wenn ja, womit wird diese Maßnahme begründet?
Wenn ja, was soll mit den Soldaten dieser Züge geschehen?
Wenn ja, was soll mit der Ausrüstung, dem Gerät, der Bewaffnung und den Fahrzeugen
dieser Kompanien geschehen?
Wer übernimmt die Aufgaben der aufzulösenden PAL - Züge?
6. Sollen die PzGrenBaone PAL - Züge erhalten?
Wenn ja, womit wird diese Maßnahme begründet?
Wenn ja, wie soll die Gliederung, Ausrüstung, Bewaffnung und Fahrzeugausstattung
dieser Züge aussehen?
7. Sollen die PzGrenBaone einen sGrW - Zug erhalten?
Wenn ja, womit wird diese Maßnahme begründet?
Wenn ja, wie soll die Gliederung, Ausrüstung, Bewaffnung und Fahrzeugausstattung
dieser Züge aussehen?
8. Ist geplant, die JaPzKpen der PzGrenBaone aufzulösen?
Wenn ja, womit wird diese Maßnahme begründet?
Wenn ja, was soll mit den Soldaten dieser Kompanien geschehen?
Wenn ja, was soll mit der Ausrüstung, dem Gerät, der Bewaffnung und den Fahrzeugen
dieser Kompanien geschehen?
Wer übernimmt die Aufgaben der aufgelösten JaPz - Kompanien der PzGrenBaone?
9. Bei welchen Verbänden und Einheiten des präsenten und mobilgemachten Bundesheeres
soll in Zukunft der JaPz KÜRASSIER im Org - Plan eingegliedert werden finden?
 
10. Welche mobKpen der Verbände der PzGrenBrig und der Autklärungsverbände
(PzStbBaone, PzGrenBaone, PzBaone, PaB, AufklB und AufklR) sollen aufgelöst
werden?
Wenn ja, womit wird diese Maßnahme begründet?
Wenn ja, was soll mit den Soldaten dieser Kompanien geschehen?
Wenn ja, was soll mit der Ausrüstung, dem Gerät, der Bewaffnung und den Fahrzeugen
dieser Kompanien geschehen?
Wenn ja, wer soll die Aufgaben der aufgelösten mobKpen übernehmen?
11. Werden noch Miliz - Einheitskommantanden für die Mechtruppe ausgebildet?
Wenn ja, für welche Verwendung?
Wenn nein, warum nicht?
12. Wie werden in der adpatierten HG - NEU die präsenten und mobilgemachten FIA - Kräfte
(bis Bat - Ebene) gegliedert sein?
13. Wie wird in der adpatierten HG - NEU das präsente und mobilgemachte JaKdo (bis Kp -
Ebene) gegliedert sein?
14. Ist in der adaptierten HG - NEU sichergestellt, daß bei der Mechtruppe ganzjährig jeweils
eine Brig präsent zur Verfügung steht?
Wenn ja, mit welcher Mannschafts - und Fahrzeugstärke?
Wenn nein, warum nicht?
15. Ist in der adaptierten HG - NEU sichergestellt, daß bei der Jägertruppe ganzjährig jeweils
eine Brig bzw. je Brig ein Baon präsent zur Verfügung steht?
Wenn ja, mit welcher Mannschafts - und Fahrzeugstärke?
Wenn nein, warum nicht?
Ist sichergestellt, daß diese Jägerkräfte ohne KüKo - Fahrzeuge über eine ausreichende
Fahzeugausstattung verfügen werden?
16. Wie sollen die JgBaone der präsenten Brigaden und wie die terrJgB im Detail gegliedert
sein (bis Zg - Ebene)?
17. Über welche s - Waffen, Fahrzeuge und Mannschaftsstärken sollen diese Baon verfügen?
18. Wie viele präsenzfähige Soldaten wird das Bundesheer nach Einnahme der adaptierten
HG - NEU jederzeit im Jahresdurchschnitt in den einzelnen Waffengattungen zur
Verfügung haben?
 
19. Wie wird die Gliederung der Artillerie des Heeres in der adaptierten HG - NEU
aufgeschlüsselt nach Baonen und Batterien aussehen?
Wie oft und wie lange sollen die mob - Batterien üben?
20. Wie soll die Gliederung der PiKräfte des Heeres nach Einnahme der adaptierten HG - NEU
in Hinsicht auf Gliederung, Ausrüstung, Bewaffnung und Fahrzeugausstattung geschehen?
21. Was soll mit den mob - Kpen des PiR DONAU geschehen?
22. Was soll mit den PzPi - Kräften der PzGrenBrig (PzPiKpen und PzPiZg) nach Einnahme
der adaptierten HG - NEU in Hinsicht auf Gliederung, Ausrüstung, Bewaffnung und
Fahrzeugausstattung geschehen?
23. Welche PzPi - Kräfte sollen aufgelöst bzw. in andere Pi - Verbänden eingegliedert werden?
24. Was soll mit den anderen Kpen des PzStbB 9 konkret geschehen?
25. Welche Versorgungs -, Nachschubs - und Instandsetzungselemente übernehmen für die
Bataillone der ehemaligen 9. PzGrenBrig diese Aufgaben?
26. Welche Entfernung müssen für diese Aufgaben in Zukunft durch diese Baone
zurückgelegt werden und welcher Einsparungseffekt ist damit verbunden?
27. Welche Versorgungs -, Nachschubs - und Instandsetzungselemente übernehmen für die
Bataillone der neuen 1. JgBrig diese Aufgaben?
28. Welche Entfernung müssen für diese Aufgaben in Zukunft durch diese Baone
zurückgelegt werden und welcher Einsparungseffekt ist damit verbunden?
29. Welche Entfernungen müssen für die Dienstaufsicht der zukünftigen fünf präsenten
Brigaden durch die Brigadekommandanten zurückgelegt werden und welcher
Einsparungseffekt ist damit verbunden?
30. Wurde überprüft, ob an den jeweiligen Standorten der adaptierten HG - NEU ausreichende
Infrastruktur vorhanden ist bzw. ob Neu - und Ersatzbauten notwendig sind, um die
adaptierte HG - NEU tatsächlich einnehmen zu können?
Wenn ja, welche Neu - bzw. Ersatzbauten sollen errichtet werden und was sollen diese
kosten?
 
31. Gibt es eine Vereinbarung zwischen der Personalvertretung und dem BMLV, wie viele
Kilometer ein Kadersoldat eines aufzulösenden Verbandes nach Einnahme der adaptierten
HG - NEU maximal zurücklegen muß, um von seinem Wohnort zu seinem neuen Dienstort
gelangen zu können?
Wenn ja, um wie viele Kilometer handelt es sich?
32. Soll in AMSTETTEN ein mit RadPz ausgerüstetes JgB stationiert werden?
Wenn ja, welcher derzeit bestehende Verband soll dazu herangezogen werden?
33. Was soll mit dem JgR 3 hinsichtlich der Aufgaben, Gliederung und Disloziierung
geschehen?
34. Ist es richtig, daß das präsente Kader der AusbKp VILLACH dem PiB 1 zugeschlagen, die
AufklKp BLEIBURG nach KLAGENFURT kommen und die neue AusbKp KÄRNTEN
in BLEIBURG aufgestellt werden soll?
Wenn ja: wie begründen Sie diese Rochade und welcher Einsparungseffekt ist damit
verbunden?
35. Ist es richtig, daß Sie die überwiegende Zahl dieser Angaben, die früher militärische
Geheimnisse dargestellt haben, auch den Mitgliedsstaaten der OSZE gegenüber machen
müßten und somit eine Nichtbeantwortung der parlamentarischen Anfrage nicht zulässig
ist?