1465/J-BR BR
 
der Bundesräte Weilharter und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend geplante Abschaffung der Notbremse bei Eisenbahnen
Medienberichten zufolge gibt es bei den ÖBB Bestrebungen, die Notbremsen generell
abzuschaffen. Hintergrund dieser Pläne ist die Tatsache, daß Züge, die längere Tunnels
befahren sollen, aus Sicherheitsgründen mit einer sogenannten Notbremsüberbrückung
ausgerüstet werden müssen, damit der Zug - etwa im Brandfall - nicht im Tunnel und damit
an einer besonders gefährlichen Stelle zum Stehen kommt. Da nur ein geringer Teil der
heimischen Personenwagen derzeit über diese Einrichtung verfügt, ist es entweder nicht
möglich, die mit Milliardenaufwand errichteten Tunnels zu benützen oder muß eine
entsprechend teure Nachrüstung erfolgen.
Nun ist aber klar, daß eine Abschaffung der Notbremsen in bestimmten Situationen die
Unfallgefahr erheblich erhöhen würde, weil dann eine rasche Reaktion - etwa wenn Reisende
nach Abfahrt des Zuges aufspringen und sich die Türen nicht mehr öffnen bzw. diese den
Reisenden einklemmen und mitschleifen, was leider immer wieder vorkommt - unmöglich
ist.
Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr folgende
Anfrage:
1. Ist es richtig, daß längere Tunnels nur von Zügen, die aus Waggons mit
Notbremsüberbrückung gebildet sind, benützt werden dürfen?
2. Welche Tunnels sind zur Zeit davon betroffen?
3. Ist es richtig, daß dieses Problem speziell auch beim Galgenbergtunnel bei Leoben
erhebliche Probleme aufwirft, weil die relativ betagten Zugsgarnituren der Südbahn diese
Einrichtung großteils nicht aufweisen; wenn nein, wie wurde dieses Problem gelöst?
4. Ist Ihnen bekannt, daß die ÖBB als Reaktion auf diese Probleme die Abschaffung der
Notbremse erwägen, statt die Nachrüstung mit Notbremsüberbrückung durchzuführen?
5. Wurden Sie als Eisenbahnaufsichtsbehörde mit diesen Plänen bereits befaßt?
6. Wie stehen Sie in Ihrer Funktion als Eisenbahnaufsichtsbehörde einem derartigen
Ansinnen im Hinblick auf die doch eindeutige Reduktion des Sicherheitsstandards durch
das Fehlen einer Notbremse gegenüber?