Anfrage
1. Warum dauerte es über 4 Jahre, bis das Übereinkommen über den Arbeitsschutz in
Bergwerken einer Ratifizierung zugeführt wird?
2. Wie ist Ihre Haltung zum Inhalt dieses Übereinkommens, insbesonders zu folgenden
Punkten.
a) Art. 5 Abs. 2 Lit. f Überwachung der Einhaltung bergpolizeilicher Schutzvorschriften
durch
Bestellung von Befahrungsmännern, die auch an Besichtigungen durch Organe der
Bergbehörde teilnehmen können,
b) Art. 5 Abs. 4 Lit. a: Vorschriften über das Grubenrettungswesen:
Verpflichtung zur Bereitstellung geeigneter Fluchtgeräte
c) Art. 5 Abs. 5: Betriebspläne vor Aufnahme des Betriebes
d) Art. 7 lit. a) und b): Bestimmungen hinsichtlich der Dimensionierung von Bergwerken,
verpflichtende Ausstattung mit einem Kommunikationssystem
e) Art. 7, lit c): zwei getrennte Fluchtwege
f) Art. 7, lit i): Schaffung eines sicheren Ortes im Fall einer ernsten Gefahr
g) Art. 8: Notfallplan für Industrie - und Naturkatastrophen
h) Art. 10, lit e): Bericht über "gefährliche Vorfälle"
3. Welche Stellungnahmen (das Übereinkommen befürwortend oder ablehnend) zur Ratifi -
kation wurden abgegeben
a) von der Bundesarbeitskammer?
b) von der Wirtschafiskammer Österreich?
4. Wann ist mit der Ratifikation durch das Österreichische Parlament zu rechnen?