1530/J-BR BR
 
der Bundesräte Erhard Meier
und Genossen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend "Übereinkommen Nr.176 der Internationalen Arbeitskonferenz über den
Arbeitsschutz in Bergwerken und die Empfehlung Nr.183 zum selben Thema"
 
Die Internationale Arbeitskonferenz hat am 22. Juni 1995 das Übereinkommen über den Ar -
beitsschutz in Bergwerken angenommen. Damit hat sich auch Österreich verpflichtet das
Übereinkommen Nr.176 und die Empfehlung Nr.183 betreffen den Arbeitsschutz in Berg -
werken gem. Art. 19 der Verfassung der IAO, BGBl. Nr. 223/1949, diese Urkunden den ge -
setzgebenden Körperschaften vorzulegen. Erst nach 2 Jahren (18. Juni 1997) wurde dem Mi -
nisterrat ein Bericht über diese Urkunden vorgelegt. Der Bericht wurde im Ausschuss für Ar -
beit und Soziales des Nationalrates mit dem Ergebnis behandelt, dass der Regierung die
Möglichkeit eingeräumt wird, innerhalb welcher Frist sie die Anpassung der öst. Rechtsord -
nung an die Bestimmungen des Übereinkommens vorsieht.
Durch das tragische Unglück in Lassing ist dieses IAO - Übereinkommen wieder dringender
denn je geworden.
 
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit
und Soziale nachstehende
 
 

Anfrage
 
1. Warum dauerte es über 4 Jahre, bis das Übereinkommen über den Arbeitsschutz in
Bergwerken einer Ratifizierung zugeführt wird?
 
2. Wie ist Ihre Haltung zum Inhalt dieses Übereinkommens, insbesonders zu folgenden
Punkten.
a) Art. 5 Abs. 2 Lit. f Überwachung der Einhaltung bergpolizeilicher Schutzvorschriften
durch
Bestellung von Befahrungsmännern, die auch an Besichtigungen durch Organe der
Bergbehörde teilnehmen können,
b) Art. 5 Abs. 4 Lit. a: Vorschriften über das Grubenrettungswesen:
Verpflichtung zur Bereitstellung geeigneter Fluchtgeräte
c) Art. 5 Abs. 5: Betriebspläne vor Aufnahme des Betriebes
 
d) Art. 7 lit. a) und b): Bestimmungen hinsichtlich der Dimensionierung von Bergwerken,
verpflichtende Ausstattung mit einem Kommunikationssystem
e) Art. 7, lit c): zwei getrennte Fluchtwege
f) Art. 7, lit i): Schaffung eines sicheren Ortes im Fall einer ernsten Gefahr
g) Art. 8: Notfallplan für Industrie - und Naturkatastrophen
h) Art. 10, lit e): Bericht über "gefährliche Vorfälle"
 
3. Welche Stellungnahmen (das Übereinkommen befürwortend oder ablehnend) zur Ratifi -
kation wurden abgegeben
a) von der Bundesarbeitskammer?
b) von der Wirtschafiskammer Österreich?
 
4. Wann ist mit der Ratifikation durch das Österreichische Parlament zu rechnen?