1565/J-BR BR
 

ANFRAGE
 
der Bundesräte Mühlwerth
und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend unterschiedliche Gebühren für den Besuch an Werkmeisterschulen
 
 
Im Bereich der Ausbildung in Werkmeisterschulen kommt es immer wieder zu
Ungerechtigkeiten dergestalt, daß die Höhe der Kursgebühren für ein und denselben
Kurs je nach Standort massiv divergieren. So rief ein Fall in Kärnten den Unmut von aus -
und fortbildungswilligen potentiellen Kursteilnehmern an einem Kurs für industrielle
Elektronik hervor. Das BFI bot die Durchführung dieses Kurses in der Berufsschule
Villach, für den Fall der Teilnahme von mindestens zwölf Personen, um 13.000 öS
Kursgebühr zuzüglich 1.000 öS für Lernunterlagen jeweils je Semester - an. Derselbe
Lehrgang wird in Wolfsberg um lediglich 7.500 öS angeboten.
 
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin
für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nachstehende
 

A N F R A G E:
 
1) In welcher Form werden Werkmeisterschulen finanziert?
 
2) Worauf führen Sie die unterschiedlichen Kursgebühren zurück?
 
3) Halten Sie eine derartige Ungleichbehandlung im Rahmen der Aus- und
Weiterbildung am Wege von Werkmeisterschulen für gerechtfertigt?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
 
4) Welche Möglichkeiten sehen Sie, um derartige Ungerechtigkeiten künftig zu
vermeiden?