1571/J-BR BR
 

Anfrage
 
 
der Bundesräte Schöls, Schaufler, Vindl
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Belastung des nichtrichterlichen Personals bei den Gerichtshöfen 1. Instanz
 
Dem Erstanfrager sind bereits mehrfach Klagen zugekommen, daß das Verhältnis Richter:
nichtrichterliches Personal, das 1:1,6 betragen soll, in vielen Gerichtshöfen nicht erfüllt ist.
Dies bedeutet, daß gerade im Fall längerer Krankenstände auf die Bediensteten unzumutbare
Belastungen zukommen.
 
Besonders auffällig ist dieses Mißverhältnis in jenen Landesgerichten, deren Sprengel im Jahr
1993 durch Einbeziehung von früher dem LGZ Wien unterstehenden Bezirksgerichten
erweitert wurde. Während bedingt durch diese Erweiterung bei den betroffenen
Landesgerichten zusätzliche Richterplanstellen systemisiert wurden, ist die Vermehrung der
Planstellen nichtrichterlichen Personals nur sehr unzureichend erfolgt.
 
Die unterfertigten Bundesräte richten an den Bundesminister für Justiz folgende
 

Anfrage:
 
1. Wie ist das Verhältnis Richter: nichtrichterliches Personal in Niederösterreich insgesamt?
 
2. Wie ist das Verhältnis speziell in den Landesgerichten Korneuburg und Wr. Neustadt?
 
3. Ist es richtig, daß aufgrund interner Richtlinien ein Verhältnis von 1:1,6 angestrebt wird?
 
4. Wie viele richterlichen Planstellen wurden nach der Gesetzesänderung 1993 bei den
Landesgerichten Wr. Neustadt und Korneuburg neu systemisiert?
 
5. Wie viele nichtrichterlichen Planstellen wurden bei diesen Gerichten auf Grund der
Zuständigkeitsänderung 1993 systemisiert?
 
6. Was werden Sie unternehmen, um dem Anliegen der betroffenen nichtrichterlichen
Bediensteten Rechnung zu tragen?