1574/J-BR BR
A n f r a g e

 
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Ilse Giesinger und
Dr. Reinhard Bösch)
an den Bundeskanzler
betreffend Berücksichtigung von Stellungnahmen der Länder und Gemeinden zu Vorhaben der
Europäischen Union
 
Gemäß Artikel 23d Abs. 1 B - VG hat der Bund die Länder unverzüglich über alle Vorhaben im
Rahmen der Europäischen Union, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder berühren
oder sonst für sie von Interesse sein könnten, zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zur Stellung -
nahme zu geben. Gleiches gilt für die Gemeinden, soweit der eigene Wirkungsbereich oder
sonstige wichtige Interessen der Gemeinden berührt werden.
Liegt dem Bund eine einheitliche Stellungnahme der Länder zu einem Vorhaben im Rahmen der
Europäischen Union vor, das Angelegenheiten betrifft, in denen die Gesetzgebung Landessache ist,
so ist der Bund gemäß Artikel 23d Abs. 2 B - VG bei Verhandlungen und Abstimmungen in der
Europäischen Union an diese Stellungnahme gebunden. Er darf davon nur aus zwingenden außen -
und integrationspolitischen Gründen abweichen und hat diese Gründe den Ländern unverzüglich
mitzuteilen.
Die unterzeichneten Bundesräte richten an den Herrn Bundeskanzler folgende
 
A n f r a g e:

 
1. In welchen Fällen haben seit dem Zeitpunkt des EU - Beitritts Länder bzw. der Österreichische
Gemeindebund oder der Österreichische Städtebund dem Bundeskanzleramt Stellungnahmen
gemäß Art. 23d Abs. 1 B - VG übermittelt?
2. In welcher Weise wurden diese Stellungnahmen berücksichtigt?
3. In welchen Fällen haben seit dem Zeitpunkt des EU - Beitritts die Länder dem Bundeskanzleramt
einheitliche Stellungnahmen gemäß Art. 23d Abs. 2 B - VG übermittelt?
4. In welchen Fällen und ist der Bund von der Bindung an solche Stellungnahmen abgewichen?
5. Welches waren jeweils die zwingenden außen - und integrationspolitischen Gründe hiefür?
6. In welcher Weise wurden diese Gründe den Ländern unverzüglich mitgeteilt?
7. Haben die Länder diese Mitteilung jeweils als ausreichend angesehen?