1575/J-BR BR
A n f r a g e

 
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Ilse Giesinger und
Dr. Reinhard Bösch)
an den Bundeskanzler
betreffend Ausbau der Mitwirkung der Länder in EU - Angelegenheiten
In der am 8. Oktober 1992 zwischen dem Bund und den Bundesländern abgeschlossenen, aber
bekanntlich noch nicht erfüllten Politischen Vereinbarung über die Neuordnung des Bundesstaates
(Paktum von Perchtoldsdorf) wurde in Punkt 6 (Mitwirkung der Länder an der europäischen
Integration) folgendes festgehalten: "Beim gegenwärtigen Stand der europäischen Integration ist
durch die B -VG - Novelle, BGBl. Nr. 276/1992, eine wirkungsvolle Einbindung der Länder und ihre
Mitgestaltungsmöglichkeit sichergestellt. Die Mitwirkung der Länder soll nach Maßgabe künftiger
Entwicklungen ausgebaut werden, insbesondere hinsichtlich der Zusammenarbeit der europäischen
Regionen."
Seit 1992 hat sich die damals angenommene Ausgangslage zunächst dadurch verändert, daß mit
einer aus Anlaß des EU - Beitritts beschlossenen B -VG - Novelle für den Nationalrat Mitwirkungs -
rechte verankert wurden, die auch im innerstaatlichen Zuständigkeitsbereich der Länder eine
stärkere Bindungswirkung entfalten als einheitliche Stellungnahmen der Länder. Weiters ist
festzustellen, daß den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und den belgischen Gliedstaaten in
der Zwischenzeit wesentlich wirkungsvollere Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt wurden.
Anläßlich der 1997 vorgenommenen Umbildung der Bundesregierung hat die Landeshauptmänner -
konferenz in Bekräftigung eines bereits am 9. Februar 1996 gefaßten Beschlusses mit Schreiben
vom 27. Februar 1997 das Begehren nach einem weiteren Ausbau ihrer Mitwirkungsrecht in
Angelegenheiten der Europäischen Integration wiederholt.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundeskanzler folgende
 
A n f r a g e:

 
1. In welcher Weise werden Sie dafür sorgen, daß im Sinne der 1992 abgeschlossenen
Vereinbarung die Mitwirkung der Länder an der europäischen Integration ausgebaut wird?
2. In welchen Bereichen sehen Sie hinsichtlich des 1992 verankerten Länderbeteiligungs-
verfahrens aus der Sicht des Bundes Verbesserungsmöglichkeiten?
3. In welcher Weise haben Sie gegenüber den Ländern zu dem Schreiben des Vorsitzenden der
Landeshauptmännerkonferenz vom 27. Februar 1997 Stellung genommen?