1579/J-BR BR

A N F R A G E
 
der Bundesräte Windholz, Dr. Bösch und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend steigende Schleppertätigkeiten

Laut Sicherheitsbericht hält der Zustrom zigtausender illegaler Migranten auch im Jahr 1997
ungebrochen an. So wurden 1997 bundesweit 1.741 Schlepper (1.408 Schlepper, 61
Organisatoren und 272 Beitragstäter) festgestellt (1996 waren es 1.282 Schlepper) und
insgesamt 11.432 Personen aufgegriffen, wovon 4.658 von Schleppern geführte Personen
und 6.774 sonstige Grenzgänger waren.
Dem jüngst vom Innenminister vorgelegten Staatschutzbericht 1997 zufolge muß in Hinblick
auf die seit 1993 ständig anwachsende Anzahl illegaler Grenzübertritte mit der Fortsetzung
dieses Trends gerechnet werden. Ein Teil der im Zielland angelangten Illegalen bildet
wiederum Brückenköpfe für weitere Betätigungsfelder der Verbrechersyndikate, wie
Suchtgifthandel, Eigentumsdelikte, Kraftfahrzeugsverschiebungen, Prostitution,
Schutzgelderpressung etc. Der Inneminister selbst berichtete, daß sich Österreich von einem
Durchzugsland zu einem Zielland entwickle. Ein Drittel der Migranten gab Österreich bereits
als bevorzugtes Zielland an (OTS 170, 7.10.1998).
Die Zahl der Festnahmen von Menschenschmugglern hat sich 1998 gegenüber dem Vorjahr
fast verdoppelt. Die Dunkelziffer ist enorm.
Dazu kommt die groteske Regelung nach dem Fremdengesetz, daß die Schlepperei erst ab
einer rechtswidrigen Ein- und Ausreise von mehr als fünf Personen oder im
Wiederholungsfall gerichtlich strafbar ist. Die Schlepper haben sich natürlich auf diese
Situation schon eingestellt und führen nun Schleppertransporte zunehmend mit PKW und
Taxis durch, wie der STANDARD bereits am 3.10.1997 berichtete. Der Innenminister
erklärte damals, daß die Behörden nunmehr gezielt darauf reagieren würden. Wie die jüngsten
Beispiele insbesondere an den westösterreichischen Grenzen zeigen, war diese Ankündigung
wieder einmal völlig wirkungslos, weil weder die Strafandrohungen noch die geringfügigen
Kontrollen die Schlepperorganisationen von ihrer kriminellen Tätigkeit abhalten konnte.
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Bundesräte an Sie als zuständigen
Bundesminister folgende
 

Anfrage:
1. Wieviel Schlepper wurden in den Jahren 1996/1997/1998 - jeweils aufgeschlüsselt -
gem. den §§ 104, 105 FrG, § 104 a StGB von den Sicherheitsbehörden zur Anzeige
gebracht?
2. Aus welchen Gründen wird die Schlepperei gem. § 104 FrG als Verwaltungsübertretung
geradezu bagatellisiert?
3. Ist auf Grund der ständig steigenden Zahl der Schlepperei mit einer Strafverschärfung,
insbesondere mit der Umwandlung des § 104 FrG von einer Verwaltungsübertretung zu
einem gerichtlich strafbaren Tatbestand zu rechnen?
• Wenn ja, wann?
• Wenn nein, warum nicht?