1597/J-BR BR

Dringliche Anfrage
der Bundesräte Dr. Bösch, Mag. Gudenus, Dr. Tremmel, Windholz
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Auswirkungen serbischer Drohungen auf die Sicherheit Österreichs
Wie am 23. März 1999 auch der Öffentlichkeit bekannt wurde, liegen der Staatspolizei schon
seit Tagen Indizien für geplante Anschläge auf österreichische Einrichtungen durch die
serbische Terror - Organisation "Schwarze Hand" vor. Deshalb wurden diverse Einrichtungen -
im speziellen Fall die Wiener Verkehrsbetriebe (U - Bahn) - vorgewarnt und bereits vereinzelte
Kontrollmaßnahmen durchgeführt.
Wie bereits zu Beginn des Konfliktes im ehemaligen Jugoslawien durch die
Unabhängigkeitsbewegungen in Slowenien und Kroatien, besteht auch heute wieder die
Gefahr, daß dieser nicht nur mittelbar, sondern auch unmittelbar Auswirkungen auf
Österreich hat. So ist hierbei vor allem an die Überflüge von JVA - Maschinen durch
österreichischen Luftraum im Jahr 1991 erinnert. Die Bedrohung durch konventionelle Boden -
Boden Raketen kann aber nach Aussage aller Experten weitgehend ausgeschlossen werden,
da durch die Verschiebung der Startmöglichkeiten um mehrere hundert Kilometer nach
Süden und der geringen Reichweite dieser Waffensysteme heute keine Gefahr mehr für
Österreich darstellen.
Eine weitere Bedrohung stellt der subkonventionelle Einsatz von bereits im Land befindlichen
Kräften und Gruppen dar, der sich gegen die österreichische Zivilbevölkerung, Einrichtungen
des Bundesheeres - in denen NATO - Truppen der SFOR Zwischenstation machen - und die
Infrastruktur Österreichs richten könnte. So ist bekannt, daß die JVA noch zu Zeiten des
"Kalten Krieges" und im Zuge des Krieges 1991 über bis zu bataillonsstarken Kräften verfügt
hat, die als Angehörige der Miliz unter den in Österreich lebenden Gastarbeiter waren und
den Auftrag hatten, im Falle eines Konfliktes die Verkehrsverbindungen von Norden nach
dem Balkan zu unterbrechen, sowie die Österreichische Infrastruktur nachhaltig zu stören.
Es kam zwar aus verschiedensten Gründen nicht zu deren Einsatz, es ist aber erwiesen, daß
diese oder ähnliche Kräfte die Zustellung von Einberufungsbefehlen für die JVA an
jugoslawische Staatsbürger in Österreich übernahmen und oftmals unter Gewaltandrohung
für die Durchführung dieser sorgten. Ebenso verbunden damit war Beschaffungskriminalität
und Eintreibung sog. "Kriegssteuern", sowie Drohungen gegen kroatische und bosnische
Ausländer in Österreich.
Daneben sind auch Auseinandersetzungen zwischen den rivalisierenden Gruppen, die ja auch
aus den Konflikten zwischen Kurden und Türken in Deutschland und Österreich bekannt sind,
denkbar, die bei der nunmehr erfolgten Ausdehnung und Intensivierung der Krise am Balkan
nunmehr auch verschärft zwischen Albanern und Serben in Österreich ausgetragen werden
könnten.
Dem gegenüber steht die Tatsache von über 1.000 Schutzobjekten der Kategorie A und
weitere 2.000 Objekte der Kategorie B und C in Österreich, die als potentielle Ziele von
Anschlägen gelten können. Ebenso bekannt ist auch, daß die Kräfte des Innenministeriums zu
deren Sicherung nicht ausreichen und daher bei allen Planungen immer auf das Bundesheer
zurück gegriffen werden mußte, weshalb in den letzten Jahren verstärkt sog.
"Raumschutzübungen" abgehalten wurden.
Aber auch das ÖBH ist durch die Einnahme einer neuen und vor allem verringerten
Heeresstruktur nach Aussagen des Bundesministers und der verantwortlichen Offiziere (GTI,
Leiter MilStrateg, etc.) nur mehr bedingt in der Lage zusätzliche Aufgaben wahrzunehmen. So
hat der Kommandant des Korps, KKdt PLIENEGGER, in diesem Zusammenhang in einem
Artikel in einer der letzten Ausgaben der Zeitschrift "Truppendienst" darauf hingewiesen, daß
das Österreichische Bundesheer nach Einnahme der HG - NEU - NEU nur noch max. 90
Kilometer verteidigen bzw. 900 km gegen Infiltration überwachen kann! Dem gegenüber
stehen eine Staatsgrenze von 2562 km - davon ca. 1300 km EU - Außengrenze.
Gleiches gilt für die Schutzobjekte. Da die neue Heeresgliederung nur noch 9 bewegliche
Jägerbataillone und 21 schlechter ausgerüstete und territorial gebundene Jägerbataillone
vorsieht, sind unter Bedachtnahme grundlegender militärischer Prinzipien die Aussage, das
Bundesheer könne nur mehr 90 Kilometer "klassisch" verteidigen und 900 km überwachen,
tatsächlich mehr als euphemistisch zu beurteilen. Nach den beim Bundesheer gelehrten
Grundsätzen kann eine Jägerbrigade in der Abwehr: durchschnittlich nicht mehr als ca. 10
Kilometer verteidigen, oder m Sicherungseinsatz. 40 - 50 Kilometer Staatsgrenze sichern, oder
im Raumschutz: entweder 200 km Verkehrsverbindungen schützen oder alternativ 15/45
Schutzobjekte verteidigen/überwachen.
Diese Beispiele zeigen, daß eine ernstgenommene Sicherung österreichischen Territoriums
und seiner Bürger bei erhöhten Konfuktintensitäten nur durch die Einbindung des
Bundesheeres und hier wiederum nur nach Mobilmachung möglich ist. Das dies nicht
auszuschließen ist, zeigen sowohl die angeführte jüngste Vergangenheit seit 1991 aber auch
die aktuellen Maßnahmen der Evakuierung der österreichischen Botschaft in Belgrad, die
wohl aus Angst vor etwaigen Repressalien erfolgte und nicht wegen der NATO - Luftangriffe,
die ja keinesfalls zivilen Zielen in der Stadt gelten.
Eine erhebliche Gefahr besteht daher sowohl in Österreich als auch für Österreicher im
Ausland - Insbesondere etwa der SFOR - Soldaten in Bosnien.
Im Zusammenhang mit der Krise am Balkan ist aber auch die Rolle Österreichs und sein
Verhalten innerhalb der demokratischen Staatengemeinschaft zu hinterfragen. So gibt es in
der Bundesregierung und den einzelnen Ministerien unterschiedliche Auffassungen darüber,
ob Österreich sich in diesem Fall solidarisch beteiligen soll, oder unter Verweis auf ein
fehlendes UN - Mandat seine Neutralität geltend machen sollte. Wobei aus freiheitlicher Sicht
festzuhalten ist daß diese Neutralität spätestens seit dem EU - Beitritt und dessen
Weiterentwicklung durch den Amsterdamer Vertrag materiell nicht mehr gegeben ist und es
ehrlicher wäre, diese daher auch formell und gegenüber der Bevölkerung für beendet zu
erklären. Es ist aber auch mit den Worten des ehemaligen Außenministers, Dr. Alois Mock, zu
fragen, wie man sich bei der Wahl zwischen Feuerwehr und Feuer neutral verhalten kann.
Ebenso fragwürdig ist, ob die Bundesrepublik Jugoslawien überhaupt noch Anspruch als
Anerkennung der staatlichen Autorität für das Kosovo hat, wenn diese die Menschenrechte
der darin lebenden Bevölkerung ständig mißachtet, wie dies der Generalsekretär des
Außenamtes, Dr. Albert Rohan, in der Presse vom 23. März 1999 dargelegt hat und ob sich
nicht allein daraus schon die berechtigte Frage der Unabhängigkeit des Kosovo ergibt sowie
eine Interventionserlaubnis für die Staatengemeinschaft ableitet.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesrate daher die nachstehende

Dringliche Anfrage:
 
1. Welche möglichen Bedrohungen ergeben sich für Österreich aus den kriegerischen
Auseinandersetzungen zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und der westlichen
Staatengemeinschaft?
2. Gibt es Überlegungen bei allfälligen Anschlägen das Bundesheer zur Assistenz
anzufordern?
• Wenn ja: in welcher Form käme ein solcher Einsatz in Frage?
• Wenn ja: welche Kräfte stünden dafür ohne Mobilmachung zur Verfügung?
• Wenn ja: welche Kräfte stünden dafür nach Mobilmachung zur Verfügung?
• Wenn nein: warum nicht?
3. Wie beurteilen Sie die überaus beunruhigende Ansicht von Oberst Gerald Karner, der
terroristische Akte des Belgrader Regimes im Ausland, also auch in Österreich, für möglich
hält?
4. Welchen Raum bzw. wie viele Objekte können die präsenten Jägerbataillone im
Raumschutz schützen, sichern bzw. verteidigen.
5. Wann ist bei längerer Dauer eine Ablösung dieser Kräfte vorzusehen?
6. Durch wen erfolgt diese?
7. Welchen Raum bzw. wie viele Objekte können alle Jägerbataillone nach erfolgter
Mobilmachung im Raumschutz schützen, sichern bzw. verteidigen.

8. Wann ist bei längerer Dauer eine Ablösung dieser Kräfte vorzusehen?
9. Durch wen erfolgt diese?
10. Gibt es Überlegungen oder Maßnahmen zur verstärkten Luftraumüberwachung?
Wenn ja: welche Kräfte kommen dabei zum Einsatz?
Wenn nein: warum nicht?
11. Kann die Fliegerabwehr gegen einzelne Luftfahrzeuge in der Einsatzart Raumschutz durch
mobilgemachte Jägerbataillone selbständig wahrgenommen werden?
Wenn ja: durch welche Waffensysteme?
Wenn nein: warum nicht?
12. Welche möglichen Bedrohungen ergeben sich für österreichische Soldaten in Bosnien
bzw. für österreichische Einrichtungen, die von NATO - Soldaten der SFOR in Österreich
genutzt werden, aus den kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen der
Bundesrepublik Jugoslawien und der westlichen Staatengemeinschaft?
13. Welche besonderen Sicherungs- bzw. Unterstützungsmaßnahmen haben Sie daher
angeordnet?
14. Welche österreichischen Kräfte stünden für eine Verstärkung bzw. Herauslösung von
österreichischen Soldaten, Exekutivbeamten oder Zivilisten aus Bosnien oder Teilen
Restjugoslawiens zur Verfügung?
15. Ist durch den NATO - Militäreinsatz in Jugoslawien Ihrer Meinung nach für Österreich der
Neutralitätsfall eingetreten?
• Wenn nein, warum nicht?
• Wenn ja, welche Folgen hat dies für Österreich bzw. zu weichen konkreten Maßnahmen
ist Österreich aufgrund seiner Neutralität verpflichtet?
16. Bundeskanzler Klima meinte lt. Der Standard vom 25.3.1999, daß "derzeit keine Anträge
auf NATO - Überflüge vorliegen" und "sollte dies der Fall sein, würde die Bundesregierung
darüber entscheiden". Sie hingegen schlossen diesbezügliche Überflugsgenehmigungen
aus rechtlichen Gründen dezidiert aus. Wie erklären Sie sich diese offensichtlich
unterschiedlichen Auffassungen?
17. Der Bundesminister für Landesverteidigung hat sich wiederholt für eine
"zukunftsorientierte Neuregelung der Durchreiseansuchen der NATO" ausgesprocnen
(Der Standard, 12.3.1999). Wie soll diese "zukunftsorientierte Neuregelung" aussehen?
· Welche diesbezüglichen Vorschläge haben sie wann und mit welchem Erfolg unterbreitet?
18. Hat der eingetretene Neutralitätsfall Ihrer Auffassung nach Auswirkungen auf die
österreichische Beteiligung an SFOR, zumal die SFOR - Truppen unter NATO - Kommando
stehen?
• Wenn ja, inwiefern?
• Wenn nein, warum nicht?
19. Müßten nicht die österreichischen Soldaten vom SFOR - Einsatz unter NATO - Kommando in
Bosnien abgezogen werden?
• Wenn nein, warum nicht?
In formeller Hinsicht wird verlangt diese Anfrage im Sinne der Bestimmungen des § 61 der
GO - BR dringlich nach Erledigung der Tagesordnung zu behandeln und dem Erstunterzeichner
Gelegenheit zur Begründung zu geben.
Es wird weiters vorgeschlagen, die Behandlung dieser Dringlichen Anfrage mit der Dringlichen
Anfrage an den Bundesminister für Inneres im Sinn von § 61 Abs. 6 GO - BR unter einem
durchzuführen.