1611/J-BR BR

ANFRAGE


der Bundesräte Dr. Bösch
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Mißbrauch der Versammlungsfreiheit
Seit einigen Wochen finden beinahe tagtäglich Demonstrationen und Kundgebungen in
ganz Österreich statt, bei denen meist Serben gegen die Angriffe der NATO
protestieren. Auf Transparenten fordern Demonstranten den ,,Skalp" von US -
Präsidenten Clinton, führen Plakate mit "We are all Milosevic!", die Angriffe der
westlichen Militärallianz werden mit dem Krieg Hitlers verglichen, Parolen wie "Nieder
mit den USA" werden von Demonstranten gerufen, Fahnen werden verbrannt,
Wurfgeschosse und Knallkörper werden geworfen, Polizisten werden massiv beschimpft,
die Demonstranten rufen zum Völkermord auf.
Gemäß Artikel 11 EMRK ist das Grundrecht auf friedliche Versammlungen unter
anderem eingeschränkt, soweit es im Interesse "des Schutzes der Rechte und Freiheiten
anderer notwendig" ist. Und dem Versammlungsgesetz zufolge sind Versammlungen,
deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche
Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet, von der Behörde zu untersagen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister
für Inneres folgende

Anfrage:


1. Wie sind Ihrer Meinung nach die Begriffe "Rechte anderer" und "Freiheiten
anderer" in Bezug auf die Einschränkung der Versammlungsfreiheit nach der EMRK
auszulegen?
2. Sind Sie der Ansicht, daß Veranstaltungen, die eine Politik der Menschenverachtung
befürworten, in Österreich stattfinden sollen?
3. Welche Behörde kann solche Versammlungen von Personen und Einrichtungen, die
Menschenrechte verachten und verletzten, verbieten?
4. Wann genau ist Ihrer Meinung nach "die öffentliche Sicherheit" bzw. "das
öffentliche Wohl" derart gefährdet, daß die das Versammlungsgesetz zu
vollziehende Behörde eine Versammlung zu untersagen hat?
5. Sehen Sie in den zahlreichen Versammlungen, die in den letzten Wochen
stattgefunden haben und in denen teilweise zum Völkermord aufgerufen oder dieser
toleriert wurde, den Tatbestand der Verhetzung gemäß § 283 StGB erfüllt?
Wenn ja, was haben Sie bereits bzw. werden Sie noch dagegen unternehmen?
6. Sind Sie auch der Ansicht, daß das Werfen von Leucht - und Knallkörpern während
einer Versammlung, wie es in den letzten Wochen bei diversen Demonstrationen
immer wieder vorgekommen ist, einen Verstoß gegen das Pyrotechnikgesetz darstellt
und daher solche Versammlungen umgehend aufgelöst werden müßten?
Wenn ja, warum wurde diesbezüglich seitens Ihres Ministeriums nichts
unternommen?
7. Gemäß § 8 Versammlungsgesetz dürfen Ausländer weder als Veranstalter noch als
Ordner oder Leiter einer Versammlung zur Verhandlung öffentlicher
Angelegenheiten auftreten.
Wie können Sie ausschließen, daß es sich beim Ordner oder Leiter der jeweiligen in
Österreich angemeldeten Versammlung um einen Ausländer handelt?
8. Wird eine angemeldete Versammlung überhaupt auf den § 8 Versammlungsgesetz
hin geprüft und wenn ja, wie?
9. Wie oft werden durchschnittlich Versammlungen aus den in § 8 genannten Gründen
nicht bewilligt?

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HTML-Dokument erstellt: May 31 16:34