1781/J-BR BR
Eingelangt am:19.02.2001

ANFRAGE


 
der Bundesräte Prof. Konecny, Mag. Hoscher
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend neuerliche Chance zur vollständigen und detaillierten Beantwortung der
Dringlichen Anfrage vom 15.2.2001
Die Geschäftsordnung des Bundesrates sieht in § 61 Abs. 2 zwingend vor, dass das befragte
Mitglied der Bundesregierung nach Begründung der Anfrage vor Eingang in die Debatte
verpflichtet ist, entweder sofort mündlich zu antworten oder eine Stellungnahme zum
Gegenstand abzugeben.
Diese Bestimmung hat ihren Ursprung in unserer Bundesverfassung, wonach gem. Art. 52 der
Nationalrat und der Bundesrat befügt sind, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu
überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle
einschlägigen Auskünfte zu verlangen.
Der Auftritt der befragten Bundesministerin im Bundesrat am 15.2.2001 zwingt den Schluss
auf, dass diese über keine Kenntnisse unserer Bundesverfassung und der Geschäftsordnung
des Bundesrates verfügt. Die Kontrolle der Vollziehung ist ein wesentlicher und
unverzichtbarer Bestandteil unseres parlamentarischen Rechtsstaates - ein Mitglied der
Bundesregierung, das diesen Respekt vor der Bundesverfassung nicht aufbringen kann oder
will, sollte ohne Aufschub die Funktion zurücklegen.
Darüber hinaus gibt es eine gute Tradition in Nationalrat und Bundesrat, die vorsieht, dass
Polemik von der Regierungsbank aus verpönt ist. Dazu führte die Präsidialkonferenz des
Nationalrates am 12. Juli 2000 folgendes aus:
d) Polemik von der Regierungsbank
"Es gibt keine explizite Bestimmung, dass "Polemik" zwar von den
Abgeordnetenbänken aus erlaubt sei, nicht aber von Regierungsbank. Wohl
aber hat sich eine bis in die Monarchie zurückreichende Praxis
entwickelt, die mit der privilegierten Stellung der Regierungsmitglieder
in der Redeordnung begründet wurde: Ein Regierungsmitglied kann sich
"jederzeit" zu Wort melden, hat aber dieses Privileg, um "jederzeit" den
Ressortstandpunkt vertreten und erbetene Auskünfte erteilen zu können
,
nicht aber um sich in polemischer Weise von der Regierungsbank aus in
parteipolitische Auseinandersetzungen zwischen den Rednern
einzuschalten. Bei verschiedenen Gelegenheiten wurde auf die
langjährige Praxis zum Thema "Polemik von der Regierungsbank" verwiesen.
Insbesondere auch darauf dass es in früheren Jahren üblich war, dass
Regierungsmitglieder demonstrativ nicht von der Regierungsbank, sondern
vom Abgeordnetenpult aus gesprochen haben, wenn sie sich in eine
politische Auseinandersetzung einlassen wollten. Die Tatsache, dass
heute die Regierungsmitglieder durchwegs ihre Nationalratsmandate
zurückgelegt haben, kann nicht dazu führen, dass sich der Charakter der
Ausführungen von der Regierungsbank grundlegend ändert, und im Bezug
auf parteipolitische Polemik von den Diskussionsbeiträgen der gewählten
Abgeordneten nicht zu unterscheiden ist
Als Resümee ergibt sich: Die Mitglieder des Nationalrates genießen im
Parlament volle Redefreiheit und sachliche Immunität nach Artikel 57 der
Bundesverfassung. Die Mitglieder der Bundesregierung sind dem
Nationalrat verantwortlich und haben im Zuge der parlamentarischen
Debatten das Recht, jederzeit gehört zu werden. Aus diesen Bestimmungen
der Bundesverfassung hat sich die jahrzehntelange Gewohnheit abgeleitet,
dass die Mitglieder der Bundesregierung im Zuge parlamentarischer
Debatten den Standpunkt ihres Ressorts und damit ihren
Verantwortungsbereich vertreten, aber dass sie bei ihren Wortmeldungen
eine gewisse Zurückhaltung praktizieren und sich insbesondere nicht in
parteipolitische Polemiken einlassen sollen. Gegen persönliche oder
polemische Angriffe kann sich ein Regierungsmitglied selbstverständlich
zur Wehr setzen.

Die anfragestellenden Bundesräte fordern die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und
Technologie auf, die Bundesverfassung, die Geschäftsordnung des Bundesrates sowie die
parlamentarische Praxis in Zukunft zu respektieren.
Davon ausgehend, dass die Frage 13 der Dringlichen Anfrage betr. Vorlage eines
Bundesverkehrswegeplanes von Ihnen beantwortet wurde (Ende dieses Jahres), bringen die
unterzeichneten Bundesräte die übrigen Fragen in Form einer schriftlichen Anfrage nochmals
ein und ersuchen um vollständige und detaillierte Beantwortung, wobei weiters ersucht wird,
die 2 - Monatsfrist nicht auszureizen, sondern die Beantwortung umgehend dem Bundesrat zu
übermitteln.
Die Begründung zu dieser Anfrage kann der Dringlichen Anfrage vom 15. Februar 2001
entnommen werden.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende
 

Anfrage:


 
1. Welche Projekte mit welchen Einzelkosten sind in dem 3,5 Mrd. Schillingpaket,
welches Sie mit dem Kärntner Landeshauptmann auf dessen Druck hin vereinbart
haben, tatsächlich beinhaltet? Weshalb sind diese Projekte so dringlich?
2. Welche Bundesmittel sind dafür im Detail je Projekt, nach Budgetjahren gegliedert,
vorgesehen? Wird es zu Kürzungen bei anderen Projekten in anderen Bundesländern
kommen oder werden die Mittel für den Verkehrsinfrastrukturausbau erhöht werden?
3. Welche Pakete haben Sie bereits mit anderen Landeshauptleuten vereinbart oder
werden Sie mit diesen vereinbaren? Welche rechtliche Qualität kommt dabei
derartigen Vereinbarungen zu?
4. Werden Sie die von Ihren Amtsvorgängern bisher vereinbarten
Verkehrsinfrastrukturprojekte, insbesondere hinsichtlich Wien, Niederösterreich und
Burgenland (Ostregion), von Ihnen eingehalten werden?
5. Für welche Schienenprojekte haben Bundesminister Schmid oder Sie einen
gänzlichen oder teilweisen Projektstopp oder eine Projektpause verfügt?
6. Welche Schienenprojekte haben Bundesminister Schmid oder Sie neu verordnet?
7. Auf welcher objektiven Basis werden sie die angekündigte Neuordnung der
Schienenprojekte vornehmen? Wann werden Sie diese Neuordnung der Projekte
vornehmen?
8. Nachdem bereits andere Landeshauptleute ebenfalls Interesse an Gesprächen mit
Ihnen über Verkehrsinfrastrukturen ihres Bundeslandes geäußert haben, haben oder
werden Sie diesen ähnliche Zugeständnisse machen? Wie wollen Sie die Erfüllung
dieser Wünsche finanziell bedecken?
9. Wie viele Mittel werden Sie für die Bahnhofsoffensive tatsächlich zur Verfügung
stellen? Mit welcher Begründung haben Sie die betreffenden Mittel gekürzt? Welche
Bahnhöfe sollen jetzt saniert werden?
10. Werden Sie die Postuniversaldienstverordnung in der Begutachtungsform tatsächlich
erlassen? In welchem Ausmaß wird es zur Schließung von Postämtern im ländlichen
Raum kommen? Können sie garantieren, dass wie bisher flächendeckend Post
zugestellt wird?
11. Aufweichen Nebenbahnen wird in Österreich der Betrieb eingestellt werden und
wird es dafür einen Ersatzverkehr in gleicher Qualität geben?
12. Wird die Post - Autobus - AG tatsächlich von der ÖIAG privatisiert werden? Wie
wollen sie verhindern, dass es im Zuge dessen zu der Einstellung von Kursen im
ländlichen Raum kommt? Welche zusätzlichen finanziellen Belastungen erwachsen
daraus den Gebietskörperschaften?
13. Wer wird in die Erstellung des Bundesverkehrswegeplanes von Ihnen eingebunden
werden?
14. Wann wird das LKW - Road - Pricing tatsächlich in Kraft treten?
15. Welche Projekte forcieren Sie zur Verbesserung der Verkehrssituation im
Ballungsraum Wien auf Straße und Schiene?
16. Welche Projekte sind im Zuge der EU - Osterweiterung dringend erforderlich? Ist
dafür die Finanzierung gesichert?
17. Wird es in absehbarer Zeit flächendeckend Internet und moderne Funktechnologien
(GSM, ADSL, UMTS) in Österreich geben?
18. Wann werden alle Ökopunktesünder (Inländer und Ausländer) bestraft werden? Wie
viele Fälle sind bisher bekannt?
19. Wird die erneute Überschreitung der Mengenbeschränkung für LKW im
Transitvertrag im Jahr 2000 im laufenden Jahr zu Kürzungen der Fahrkontingente
führen?
20. Was werden Sie unternehmen, damit die Mengenbeschränkungen für LKW im
Transitvertrag nicht ersatzlos gestrichen werden? Was haben Sie bisher dazu getan?
21. In welcher Form wird der Transitvertrag für Österreich über das Jahr 2003 fortgesetzt
werden? Haben Sie diesbezüglich mit der Europäischen Union bereits
Verhandlungen geführt und welche Ergebnisse brachten diese?

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