1868/J-BR BR
Eingelangt am:09.08.2001

ANFRAGE


der Bundesräte Reisenberger
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend personelle Veränderungen im Ministerbüro
Laut einer Meldung der Wochenzeitschrift "Format" vom 6.8.2001 wurden in Ihrem
Ministerbüro weitgehende, personelle Veränderungen vorgenommen.
Im Juni 2001 wurde Josef Christi als wirtschaftspolitischer Berater engagiert und nunmehr, so
Format, sei geplant, Hannes Hofer als Fachreferenten für Budgetfragen zu beschäftigen.
Dieser folge damit Michael Ramprecht, den nach nicht einmal zwei Jahren das freiheitliche
Karrieretrampolin in den Vorstand der neu geschaffenen Bundesbeschaffungsagentur
katapultiert habe, nach.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
 

Anfrage:


1. Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 1.5.2001 im Ministerbüro bzw.
im Büro des Staatssekretärs neu aufgenommen und auf welcher Grundlage
(Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG,
Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsvertrag) basiert jeweils dieses
Dienstverhältnis?
2. Wurden Dienstverhältnisse zu Referenten im Ministerbüro seit dem 1.5.2001 beendet
bzw. sind entsprechende Schritte geplant und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten und
mit welcher rechtlichen Begründung wurden bzw. werden diese Dienstverhältnisse
aufgelöst und welche Kosten (Kündigungsentschädigung‘ Urlaubsentschädigung
bzw. - abfindung, freiwillige Abfertigung, Pönale, etc.) sind mit der Beendigung
dieser Dienst - bzw. Überlassungsverträge verbunden?
3. Auf welcher Grundlage erfolgte jeweils für die unter Punkt 1. angefragten Personen
die Ermittlung des Gehaltsanspruches und wie hoch ist dieser, ausgewiesen je
namentlich bezeichneten Dienstnehmer, pro Kalenderjahr inklusive Sonder -
zahlungen, Überstundenpauschale und Belohnungen bzw. sollte es sich bei der
Grundlage dieses Dienstverhältnisses um einen Arbeitsleihvertrag handeln, wie hoch
sind die jährlichen Kosten für diesen Aufwand?
4. Sollten die unter 1. angefragten Personen aufgrund eines Arbeitsleihvertrages
beschäftigt sein, in welcher Form wurde den vom Rechnungshof erstellten Kriterien
für Arbeitsleihverträge entsprochen?
5. Wurden Profile der besonderen Anforderungen für diese Referenten schriftlich
festgelegt, und wenn ja, wie lautet deren Beschreibung?
6. Sollten die unter 1. angefragten Mitarbeiter aufgrund von Arbeitsleihverträgen
beschäftigt sein, wie wurden allfällige höhere Bezüge begründet und nachvollziehbar
dokumentiert?
7. Welche Vereinbarungen wurden mit den Leibarbeitgebern getroffen, um Abrechnung
über Reisekosten und Überstundenleistungen sachlich und rechnerisch prüfen und
bestätigen zu können?

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HTML-Dokument erstellt: Aug 9 15:28