1946/J-BR BR


Eingelangt am: 27.06.2002

Dringliche Anfrage

gem. § 61 Abs. 3 GO-BR

der Bundesräte Prof. Konecny, Hedda Kainz, Roswitha Bachner
und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Debakel bei der Krankenkassensanierung

Seit dem Beschluss des Ministerrates am 13. Juni dieses Jahres über die 60. ASVG-Novelle
gehen die Wogen in Österreich hoch. Die völlig verunglückte Sanierung der Krankenkassen
durch die schwarz-blaue Bundesregierung lässt alle Verantwortlichen aus diesem Bereich
nicht mehr ruhig schlafen. Die Zeche für dieses Unvermögen der Regierung wird wieder
einmal die Bevölkerung zu tragen haben.

Dieser Teil der Gesetzesvorlage wurde am 29. Mai 2002 in Begutachtung geschickt, wobei als
Ende der Begutachtungsfrist der 24. Juni 2002 genannt wurde. Trotz der Kürze der
Begutachtungsfrist langten Stellungnahmen mit äußerst bedenklichem Inhalt ein.


Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag:

Die vorliegende Regelung ist verfassungsrechtlich problematisch. Zwischen
Selbstverwaltungskörpern mit abweichender wirtschaftlicher und rechtlicher Struktur kommt
es zu einem finanziellen Ausgleich. Dies führt dazu, dass die eine Versicherungsgemeinschaft
die andere subventioniert. Da auch Selbstverwaltungskörper in vermögensrechtlicher Hinsicht
dem Grundrechtsschutz des Art. 5 StGB unterliegen, erhebt sich die Frage der
Verfassungskonformität einer solchen Regelung.


Amt der Vorarlberger Landesregierung:

Zunächst wurde mit Befremden festgestellt, dass der Gesetzesentwurf bereits am
13. Juni 2002 als Regierungsvorlage beschlossen wurde, obwohl die Frist zur Stellungnahme
bis 24. Juni 2002 läuft.

Ein derart tiefgreifender Eingriff in die finanzielle Selbständigkeit der Vorarlberger
Gebietskrankenkasse wird auf das Entschiedenste abgelehnt.


Rechnungshof:

Insgesamt gesehen löst der gegenständliche Entwurf weder das Problem der strukturellen
Nachteile, die sich aus den stark divergierenden durchschnittlichen Beitragseinnahmen je
Pflichtversicherten, den Unterschieden im Aufwand für beitragsfrei mitversicherte
Angehörige und dem unterschiedlichen Anteil an Pensionisten ergeben, noch trägt er dem
Umstand Rechnung, dass die Kosten des Gesundheitssystems seit Jahren tendenziell stärker
steigen als die Beitragseinnahmen der Krankenversicherungsträger.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen stellen daher nur eine Übergangslösung dar und
gewährleisten keinesfalls eine entsprechende Sanierung der sozialen Krankenversicherung.


Amt der Niederösterreichischen Landesregierung:

In diesem Zusammenhang erlaubt sich die NÖ Landesregierung, auf ihr - in Entsprechung
des vom Landtag am 4. Oktober 2001 angenommenen Resolutionsantrages, Ltg.-814/B-44/3,
ergangenes - Schreiben vom 26. Februar 2002, GS 4-20/IH/1132-02, an die Bundesregierung
hinzuweisen. Darin wurde gefordert, dass eine etwaige Neuregelung des Ausgleichsfonds nur
in Abstimmung mit den Ländern erfolgt.

Da eine derartige Abstimmung bisher nicht erfolgt ist, wird diese Forderung weiterhin
aufrecht erhalten.


Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahner:

Die finanzielle Selbständigkeit ist zweifelsohne ein Element des verfassungsrechtlichen
Selbstverwaltungsbegriffes. Wenn die Entscheidung über den Rückfluss der Geldmittel von
der Trägerselbstverwaltung vollkommen gelöst ist und die Träger weder direkt noch indirekt
darauf Einfluss nehmen können, scheint das doch massiv gegen die Prinzipen der
Selbstverwaltung zu sprechen.


Wiener Gebietskrankenkasse:

Sämtliche vorgeschlagenen Maßnahmen setzen nicht an den Ursachen des Defizits in der
sozialen Krankenversicherung an. Sie stellen somit keine substanzielle Reform dar, sondern
prolongieren bestehende Probleme. Es ist nämlich nicht ersichtlich, auf welche Weise ab 2005
die Rückzahlung der nach dem Vorschlag gesetzlich zu gewährenden Darlehen an die
gebenden Träger durch den Fonds bedeckt sein soll, zumal dieser ausschließlich von den
Trägern finanziert wird und darüber hinaus keinerlei direkte Einnahmen hat. Damit ist zu
befürchten, dass die Umsetzung des Entwurfes spätestens ab dem Jahr 2005 zwangsläufig
Leistungskürzungen und die Einführung weiterer Selbstbehalte nach sich ziehen wird.

Nun zu den Fakten: Die 60. ASVG-Novelle sieht vor. dass neben der Erhöhung des
Prozentsatzes von 2% auf 4% der Zahlung in den Ausgleichsfonds der
Krankenversicherungsträger und die Einbeziehung der Versicherungsanstalt der
österreichischen Eisenbahnen und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter in den
Ausgleichsfonds, einige bestimmte Krankenversicherungsträger auch zur Zahlung eines
Einmalbetrages aus den gebildeten Rücklagen verpflichtet werden.


Diese Träger sind:
1) Niederösterreichische Gebietskrankenkasse 35 Mio €
2) Oberösterreichische Gebietskrankenkasse 45 Mio €
3) Salzburger Gebietskrankenkasse 20 Mio €
4) Vorarlberger Gebietskrankenkasse 15 Mio €
5) Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues 5 Mio €
6) Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft 72 Mio €
8) Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen 17 Mio €
9) Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter 26 Mio €

Diese als Darlehen bezeichneten Zahlungen in der Gesamthöhe von 235 Mio. € sollen in den
Jahren 2005 bis 2010 vom Ausgleichsfonds an die Träger inklusive Verzinsung rückerstattet
werden. Jeder in der Materie nur etwas Bewanderte weiß, dass der Ausgleichsfonds über
keine sonstigen Einnahmen verfugt. Wie also eine derartige Rückzahlung erfolgen soll, lässt
sowohl die Gesetzesvorlage als auch die Bundesregierung völlig offen.

Diese Zahlungen erhitzen nun die Gemüter der betroffenen Anstalten, aber auch der
Ländervertreter:


Schausberger: Hände weg von den Rücklagen der Salzburger GKK

Der Plan der Regierung, die reichen Gebietskrankenkassen mögen ihre Rücklagen den
armen Kassen borgen, damit diese nicht in Konkurs gehen, stößt bei den reichen Kassen
weiterhin auf vehementen Widerstand. "Hände weg von den Rücklagen der Salzburger
Gebietskrankenkasse", forderte am Sonntag Salzburgs Landeshauptmann Franz
Schausberger. "Es kann nicht so sein, dass jahrelanges gutes Wirtschaften bestraft
wird." (SN 24.6.2002)

Sausgruber: Hat mit einer Verfassungsklage gegen das Kassenpaket
gedroht

Besonders knifflig ist die Situation für Vorarlberger ÖVP-Abgeordnete: Dort hat ja
ÖVP-Landeshauptmann Herbert Sausgruber gar mit einer Verfassungsklage gegen das
Kassenpaket gedroht. (Standard, 25.6.2002)


Pühringer: Kritik am Gesetzentwurf

Und dann müssen Reformen gesetzt werden und wenn das noch immer nicht reicht und
es kommt zu einer Solidarleistung, die ich nicht befürworte, weil wir ohnedies 400
Millionen einzahlen in den Ausgleichsfond, dann muss niedergeschrieben werden, wann
wird zurückgezahlt, marktkonform verzinst werden. Das steht alles im derzeitigen
Gesetz nicht beziehungsweise zu weich drinnen. Ich stehe hinter der
oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, hinter den Arbeitnehmern und Arbeitgebern
in Oberösterreich, denn das ist ihr Geld und das kann man nicht leichtfertig in eine
Solidaraktion einsetzen. Ich verstehe die Regierung. Die Regierung hat eine schwierige
Aufgabe, die ihr bereitet wurde von den Vorgängern. Die kann nichts dafür, die muss
eine Lösung finden. Aber es kann nicht so sein, dass jetzt die Reformunwilligen belohnt
werden. (ZiB 2, 25.6.2002)

Im Bereich der Verantwortlichen der Krankenkassen ist man äußerst beunruhigt, weil man
aller Voraussicht nach den Leistungsstandard nicht halten wird können. Leistungskürzungen
sind somit die Folgen für die Versicherten.


Vorarlberger GKK: Streichung der Zuschüsse für Hauskrankenpflege

In Vorarlberg wird erwogen, die Zuschüsse zur Hauskrankenpflege zu streichen; die
Mittel für die Gesundheitsvorsorge könnten reduziert werden. (Kurier, 20.6.2002)
Der Obmann der Vorarlberger Gebietskrankenkasse. Wieland Reiner, erklärte gestern,
der Transfer von Überschüssen zu "armen" Kassen sei "einfach gesagt eine
Abschöpfungsaktion, die keinen Sanierungseffekt hat". (Kurier, 20.6.2002)

VGKK-Obmann Reiner: Ruinöse Vorgangsweise für System
Krankenkassen

Auch VGKK-Obmann Wieland Reiner zeigte sich entsetzt: "Es handelt sich um eine
ruinöse Vorgangsweise für das Gesamtsystem Krankenversicherung. Ich fürchte, dass
es zu massiven Leistungskürzungen kommen muss." (Neue Vorarlberger Tageszeitung,
14.6.2002)


Oberchristl: Wahrscheinlich geht es ohne Leistungseinschränkungen nicht

Der Obmann geht davon aus, dass sich die finanzielle Lage der OÖGKK - "die einzige
positiv bilanzierende Gebietskrankenkasse" - durch die zusätzlichen Zahlungen "spürbar
verschlechtern" werde. Während sich das heurige Jahr noch mit plus/minuns Null
ausgehen könnte, müsse man bereits 2003 mit roten Zahlen rechnen. Im Vorjahr habe
die OÖGKK einen Mehrertrag von 12,4 Mill. Euro in ihre Erfolgsrechnung schreiben
können.

Es werde versucht, ohne Einschränkung der Leistungen über die Runden zu kommen,
doch werde es vermutlich nicht überall möglich sein, das im Vergleich mit anderen
Kassen höhere Leistungsniveau - beispielsweise Höchstdauer des Krankengeldbezuge
78 Wochen, bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln und 75 Kostenersatz bei Zahnprothesen -
zu halten. (APA 290. 14.6.2002)


Kassenobmänner: Gesetz zwingt zu Leistungseinschränkungen

Mit der Fortführung und Ausweitung der Mangelwirtschaft bei den Kassen wird der
notwendige gesundheitspolitische Handlungsspielraum auf null eingeschränkt. Die
logische Konsequenz dieser Politik sind Leistungskürzungen oder neue Selbstbehalte.
Die von der Bundesregierung mit dem Sozialrechtsänderungsgesetz 2000 bereits
begonnene Kürzung der Gesundheitsleistungen soll nun auch auf die letzten positiv
gebarenden Kassen ausgeweitet werden. Davon betroffen: Nicht nur der Bereich der
Heilbehelfe und Hilfsmittel oder Zahnleistungen, sondern vor allem auch innovative
Projekte im Präventionsbereich. Statt der notwendigen Weiterentwicklung der
Leistungspalette - besonders bei der Gesundheitsförderung und Prävention - drohen nun
Leistungseinschränkungen. (OTS 032, 18.6.2002)

Aber nicht nur die Gebietskrankenkassen werden zur Kassa gebeten, auch die
Versicherungsanstalt der Eisenbahner und die der öffentlich Bediensteten müssen Ihre
Rücklagen auflösen und werden gegen ihren Willen in den Ausgleichsfonds einbezogen.
Diese Aktion der Bundesregierung wurde bereits im Vorfeld von anerkannten Experten des
Verfassungsrechts als verfassungswidrig erkannt.

Prof. Theo Öhlinger schreibt in seinem Rechtsgutachten: "Wenn der Bundesgesetzgeber für
eine bestimmte Berufsgruppe einen eigenen Versicherungsträger mit Eigenheiten im Beitrags-
und Leistungsrecht vorsieht, so bedürfte der Eingriff in die (verfassungsgesetzlich
gewährleisteten) Rechte dieses Versicherungsträgers einer speziellen Rechtfertigung .......


Solche Rechtfertigungen sind aber nicht ersichtlich."

Nun gibt es bereits Ankündigungen, das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof anfechten zu
wollen:

Bacher (Eisenbahner Krankenkasse): Regierung ruiniert ÖBB-
Versicherung

"Die Regierung ruiniert aus durchsichtigen parteipolitischen Gründen die
Versicherungsanstalt der Eisenbahnen", kritisierte Gewerkschafts-Zentralsekretär
Norbert Bacher. Die Novelle werde daher beim Verfassungsgerichtshof eingeklagt.
(Standard, 26.6.2002)

Aber nicht nur Vertreter betroffener Anstalten kündigen dies an. sondern auch der
Vorarlberger Landeshauptmann Sausgruber hat dies mehrfach getan.

Der Koalitionskrach in der Bundesregierung betreffend die Sanierung der Kassen geht bereits
soweit, dass Abgeordnete aus den betroffenen Bundesländern von den Landeshauptleuten
aufgefordert werden, gegen die Gesetzesvorlage dieser blau-schwarzen Bundesregierung zu
stimmen:


Schausberger ruft Salzburger NR und BR auf, gegen Koalition zu stimmen

Salzburgs LH Franz Schausberger greift - erstmals in seiner Laufbahn - zu einem
drastischen Mittel: In einem Brief an die Salzburger Nationalratsabgeordneten aller
Parteien und die beiden ÖVP-Bundesräte appelliert er an diese, gegen eine
Regierungsvorlage der schwarz-blauen Koalition zu stimmen.

Dazu Schausberger in seinem Brief: "Inhaltlich bedeutet dieser Gesetzesentwurf eine
unerträgliche Bestrafung jener Kassen, die gut gewirtschaftet haben und nunmehr
für die maroden Kassen aufkommen sollen."
Die Salzburger Gebietskrankenkasse
wäre nicht mehr in der Lage, ihren Aufgaben so wie bisher nachzukommen. "Wenn hier
keine bessere Lösung gefunden wird, wäre es wohl erstmals der Fall, dass ich an
Salzburger Abgeordnete appellieren müsste, gegen dieses Gesetzesvorhaben zu
stimmen", schreibt der Landeshauptmann. (SN, 26.6.2002)


Sausgruber: Will im Nationalrat die Mehrheit verhindern

Auch Vorarlbergs Landeshauptmann Herbert Sausgruber (VP) betonte seine Ablehnung
des Pakets. Vorarlberg werde sich bemühen, im Nationalrat die Mehrheit zu "kippen".
Falls das nicht gelinge, erfolge die Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof. (Standard,
26.6.2002)

Diese Aufforderungen haben bereits Wirkung gezeigt: So haben der Vorarlberger ÖVP-
Abgeordnete Dr. Feurstein und der oberösterreichische ÖVP-Abgeordnete Dr. Mitterlehner
die Sitzung des Sozialausschusses am 25.6.2002 fluchtartig verlassen, um bei der
Abstimmung über diese Vorlage nicht mitstimmen zu müssen. Dabei haben beide vorher eine
Wortmeldung für die Beschlussfassung abgegeben. Der oberösterreichische FPÖ-
Abgeordnete Dr. Pumberger hingegen stimmte gegen die Interessen seines Bundeslandes und
für die 60. ASVG-Novelle.

Abgesehen von der politischen Dimension dieses Pfusches zur Sanierung der Kassen, gibt es
allgemein nur Ablehnung dafür. Grund dafür ist, dass eine nachhaltige Sanierung durch diese
Maßnahmen nicht erfolgt. Die blau-schwarze Regierung will sich lediglich über den nächsten
Wahltermin retten.

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen nachfolgende

Anfrage

1. Warum haben Sie die gegenständlichen Bestimmungen im Rahmen der 60. ASVG-
Novelle in der Sitzung der Bundesregierung am 13. Juni 2002 beschlossen, obwohl die
Begutachtungsfrist von Ihnen bis 24. Juni 2002 definiert wurde?


2. Welche Stellungnahmen sind Ihnen zugegangen?
3. Mit welchen Landeshauptleuten haben Sie Gespräche geführt?
4. Wie war der Tenor dieser Gespräche?

5. Welche Landtagsbeschlüsse oder Beschlüsse der Landesregierungen sind Ihnen in
diesem Zusammenhang bekannt?

6. Sind die Maßnahmen der 60. ASVG-Novelle für eine nachhaltige Sanierung der
Krankenkassen ausreichend?


7. Wenn ja, welche Regelungen im konkreten?
8. Wenn nein, warum haben Sie keine anderen Maßnahmen ergriffen?
9. Welche Reformen zur nachhaltigen Sanierung sind künftig geplant?
10. Garantieren Sie, dass die gewährten Darlehen an die betroffenen

Krankenversicherungsträger zwischen 2005 und 2010 aus dem Ausgleichsfonds
zurückbezahlt werden?


11. Wenn ja, aus welchen Finanzmitteln soll dies erfolgen?

12. Wenn nein, wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Äußerungen des
Bundeskanzlers?

13. Wie beurteilen Sie die Verfassungskonformität der Einbeziehung der VA der
österreichischen Eisenbahnen in den Ausgleichsfonds?

14. Wie beurteilen Sie die Verfassungskonformität der Einbeziehung der VA der öffentlich
Bediensteten in den Ausgleichsfonds?

15. Wie wirkt sich die Zahlung von Darlehen auf die Finanzsituation der einzelnen
verpflichteten Krankenkassen und Versicherungsanstalten aus?

16. Wie lange werden die derzeit noch positiv bilanzierenden Kassen auf Grund der
Rücklagenauflösung noch liquid sein?


17. Welche Einsparungsmaßnahmen sind geplant, um die Kassen nicht zu ruinieren?

18. Welchen nachhaltigen Effekt erzielen die Maßnahmen zur Dotierung des
Ausgleichsfonds?

19. Vielfach wird von Abgeordneten der Regierungsfraktionen angekündigt, dass es noch
Änderungen im Bereich der umstrittenen Regelungen zum Ausgleichsfonds geben wird.
Wie werden diese aussehen?

20. Fühlen Sie sich an den von Ihrer Fraktion gemeinsam mit ÖVP und SPÖ gefassten
Beschluss, mit Einführung der Chipkarte die Krankenscheingebühr ersatzlos zu
streichen, nicht mehr gebunden?

Unter einem wird gem. § 61 Abs. 3 GO-BR verlangt, diese Anfrage vor Eingang in die
Tagesordnung dringlich zu behandeln.


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HTML-Dokument erstellt: Jun 28 14:07