1985/J-BR BR

Eingelangt am: 24.07.2002

ANFRAGE

der Bundesräte Engelbert Weilharter und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Einstellung von polizeilichen Erhebungen gegen den Österreichischen

Tierschutzverein (ÖTV) trotz schwerwiegender Verdachtsmomente

In den letzten Jahren ist es unseren Informationen zufolge immer wieder zu massiven
Vorwürfen gegen den Österreichischen Tierschutzverein (ÖTV) gekommen, die sogar zu
polizeilichen Erhebungen gegen dessen Präsidenten, E. G., geführt haben: So seien
Spendengelder zweckentfremdet verwendet und Steuern hinterzogen worden, ebenso habe
man gegen das Vereinsgesetz verstoßen. Trotzdem habe laut Bericht der “Salzburger
Nachrichten" vom 05.09.01 die Justiz das Verfahren gegen G. eingestellt, weil laut
Staatsanwalt Helmut Inselbacher die Gelder des Vereines “im weitesten Sinn dem
Vereinszweck entsprechend" verwendet worden seien.

Im Lichte der massiven Verdachtsmomente gegen den ÖTV, der noch dazu durch seinen
Namen fälschlich suggeriert, eine Dachorganisation österreichischer Tierschutzvereine zu
sein, erscheint die Einstellung des Verfahrens völlig unverständlich.

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

1.   Ist es richtig, daß polizeiliche Erhebungen gegen den Österreichischen Tierschutzverein
(ÖTV) bzw. gegen dessen Präsidenten, E. G., geführt wurden?
Wenn ja, aufgrund welcher Verdachtsmomente?

2.   Stimmt der Vorwurf, daß der ÖTV - gegen alle gesetzlichen Bestimmungen - nur aus
einer Person, nämlich E. G., besteht bzw. bestanden hat?
Wenn ja, welche rechtlichen Schritte wurden eingeleitet?

3.   Wurden vom ÖTV die nach dem Vereinsgesetz bestehenden Meldepflichten in den letzten
Jahren seit 1994 vollinhaltlich und fristgerecht erfüllt?

Wenn nein, welche konkreten Bestimmungen wurden verletzt und welche Konsequenzen
hat die Vereinsbehörde gezogen?

4.   Hat der ÖTV die nach dem Vereinsgesetz vorgeschriebenen Generalversammlungen
gemeldet und durchgeführt?

5.   Wurde die Durchführung der Generalversammlungen durch die Vereinsbehörde jeweils
überprüft?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?


6.   Welche Vereinsfunktionäre (Namen und Adressen) wurden vom ÖTV in den Jahren seit
1994 der Vereinsbehörde gemeldet?

7.   Stimmt es, daß der ÖTV Werbeaufträge an eine mutmaßliche Scheinfirma erteilt hat, die
über keine eigene Steuernummer verfügt (hat)?
Wenn ja, welche Schritte wurden dagegen eingeleitet?

8.   Berichten der “Salzburger Nachrichten" zufolge soll der ÖTV von 1994 bis 1999 an
Spendengeldern 55 Mio. S eingenommen haben, davon aber nur 1,6 Mio. S direkt für den
Tierschutz verwendet haben.
Wie beurteilen Sie dieses eklatante Mißverhältnis im Hinblick auf das Vereinsgesetz?

9.   Wie ist es strafrechtlich zu beurteilen, daß der ÖTV von 1994 bis 1999 55 Mio. S an
Spendengeldern eingenommen, davon aber nur 1,6 Mio. S für den aktiven Tierschutz
verwendet hat?

10. Wurden in diesem Zusammenhang Erhebungen über die Verwendung dieser Mittel
durchgeführt?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?

11. Der Name “Österreichischer Tierschutzverein" suggeriert fälschlich, daß es sich beim
ÖTV um eine Dachorganisation österreichischer Tierschutzvereine handelt.
Weshalb wurde von Seiten der Vereinsbehörde dieser Vereinsname akzeptiert, obwohl
dieser Umstand bekannt war?

12. Nach unserem Wissensstand führt der ÖTV gegen Kritiker seiner mutmaßlich
zweckentfremdeten Verwendung von Spendengeldern eine Prozeßlawine.
Wurden in diesem Zusammenhang weitere polizeiliche Ermittlungen in Auftrag gegeben,
die Licht in die mutmaßlichen Machenschaften des ÖTV bringen sollen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?