1985/J-BR BR
Eingelangt am: 24.07.2002
ANFRAGE
der Bundesräte Engelbert Weilharter und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Einstellung von polizeilichen Erhebungen gegen den Österreichischen
Tierschutzverein (ÖTV) trotz schwerwiegender Verdachtsmomente
In den letzten
Jahren ist es unseren Informationen zufolge immer wieder zu massiven
Vorwürfen
gegen den Österreichischen Tierschutzverein (ÖTV) gekommen, die sogar
zu
polizeilichen
Erhebungen gegen dessen Präsidenten, E. G., geführt haben: So seien
Spendengelder zweckentfremdet verwendet und Steuern hinterzogen worden, ebenso
habe
man gegen das Vereinsgesetz verstoßen. Trotzdem habe laut Bericht der
“Salzburger
Nachrichten"
vom 05.09.01 die Justiz das Verfahren gegen G. eingestellt, weil laut
Staatsanwalt
Helmut Inselbacher die Gelder des Vereines “im weitesten Sinn dem
Vereinszweck
entsprechend" verwendet worden seien.
Im
Lichte der massiven Verdachtsmomente gegen den ÖTV, der noch dazu durch
seinen
Namen
fälschlich suggeriert, eine Dachorganisation österreichischer
Tierschutzvereine zu
sein, erscheint die Einstellung des Verfahrens völlig unverständlich.
Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Ist es richtig, daß polizeiliche Erhebungen gegen
den Österreichischen Tierschutzverein
(ÖTV) bzw. gegen dessen Präsidenten, E. G., geführt wurden?
Wenn ja,
aufgrund welcher Verdachtsmomente?
2. Stimmt der Vorwurf, daß der ÖTV - gegen alle
gesetzlichen Bestimmungen - nur aus
einer
Person, nämlich E. G., besteht bzw. bestanden hat?
Wenn
ja, welche rechtlichen Schritte wurden eingeleitet?
3. Wurden vom ÖTV die nach dem Vereinsgesetz
bestehenden Meldepflichten in den letzten
Jahren
seit 1994 vollinhaltlich und fristgerecht erfüllt?
Wenn
nein, welche konkreten Bestimmungen wurden verletzt und welche Konsequenzen
hat die
Vereinsbehörde gezogen?
4. Hat der ÖTV die nach dem Vereinsgesetz
vorgeschriebenen Generalversammlungen
gemeldet
und durchgeführt?
5. Wurde die Durchführung der Generalversammlungen
durch die Vereinsbehörde jeweils
überprüft?
Wenn
ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
6. Welche Vereinsfunktionäre (Namen und Adressen)
wurden vom ÖTV in den Jahren seit
1994
der Vereinsbehörde gemeldet?
7. Stimmt es, daß der ÖTV Werbeaufträge an
eine mutmaßliche Scheinfirma erteilt hat, die
über
keine eigene Steuernummer verfügt (hat)?
Wenn
ja, welche Schritte wurden dagegen eingeleitet?
8. Berichten der “Salzburger Nachrichten"
zufolge soll der ÖTV von 1994 bis 1999 an
Spendengeldern
55 Mio. S eingenommen haben, davon aber nur 1,6 Mio. S direkt für den
Tierschutz
verwendet haben.
Wie
beurteilen Sie dieses eklatante Mißverhältnis im Hinblick auf das
Vereinsgesetz?
9. Wie ist es strafrechtlich zu beurteilen, daß der
ÖTV von 1994 bis 1999 55 Mio. S an
Spendengeldern
eingenommen, davon aber nur 1,6 Mio. S für den aktiven Tierschutz
verwendet
hat?
10. Wurden in diesem Zusammenhang Erhebungen über die Verwendung
dieser Mittel
durchgeführt?
Wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
11. Der Name “Österreichischer Tierschutzverein"
suggeriert fälschlich, daß es sich beim
ÖTV um eine Dachorganisation österreichischer Tierschutzvereine
handelt.
Weshalb
wurde von Seiten der Vereinsbehörde dieser Vereinsname akzeptiert, obwohl
dieser
Umstand bekannt war?
12. Nach unserem Wissensstand führt der ÖTV gegen Kritiker
seiner mutmaßlich
zweckentfremdeten
Verwendung von Spendengeldern eine Prozeßlawine.
Wurden
in diesem Zusammenhang weitere polizeiliche Ermittlungen in Auftrag gegeben,
die
Licht in die mutmaßlichen Machenschaften des ÖTV bringen sollen?
Wenn ja,
welche?
Wenn
nein, warum nicht?