2059/J-BR BR
Eingelangt am:
18.03.2003
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ANFRAGE
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte Christoph Hagen, Jürgen Weiß und
Ilse Giesinger
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Kompetenzschwierigkeiten zwischen Zoll und Gendarmerie
Bei den Aufgreifungen
von illegal nach Österreich eingereisten Personen durch die
österreichische Zollwache oder bei Zurückweisungen aus Drittstaaten
kommt es laufend zu
Doppelgleisigkeiten, welche auf Kompetenzschwierigkeiten zwischen dem
Innenministerium
und dem Finanzministerium zurückzuführen sind. Wird eine illegal
eingereiste Person, von
der Zollwache
aufgegriffen, muss diese nach dem Ausfüllen eines Rapportes durch die
Zollwache oder MÜG (Mobile
Überwachungsgruppe der Zollwache) an die Gendarmerie
übergeben werden, welche nach Ausfüllung einer Formblattanzeige, den
Illegalen der
zuständigen Bezirkshauptmannschaft
vorzuführen hat. Nach Verhängung des
Schubhaftbescheides muss der Illegale
durch die Gendarmerie zur zuständigen
Schubhaftstation gebracht werden.
Dieses Problem stellt sich in Vorarlberg aufgrund der EU
Außengrenze zur Schweiz zeitweise
sogar mehrmals am Tag, belastet beide Wachkörper in
ihrem Zeitrahmen enorm und stellt
eine sinnlose Doppelgleisigkeit dar.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte folgende
Anfrage:
1) Besteht die Möglichkeit, der Zollwache die Kompetenz
einzuräumen, Illegale bei
Aufgreifung selbst anzuzeigen und der zuständigen
Bezirkshauptmannschaft
vorzuführen?
2) Ist eine Kompetenzänderung in diesem Bereich vorgesehen?
3) Wenn nein, was spricht gegen eine solche Ausweitung der
Kompetenz für die
Zollwache?