2070/J-BR/2003 BR. GP

Eingelangt am 15.05.2003
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Einsparungen durch die Übertragung der Bundesstraßen an die Länder

In dem beim Reformdialog für Österreich am 29. Oktober 2001 von der Bundesregierung vorge-
stellten Verwaltungsreformpaket wurde hinsichtlich der Übertragung der Bundesstraßen an die
Länder ausgeführt (Seite 11), dass damit auf Bundesebene 70 Dienstposten eingespart werden
können. Dies ergebe sich daraus, dass durch die Veränderung der Bundesstraßen B die diesbezüg-
liche Tätigkeit im BMVIT ersatzlos entfallen werde.

In der Anfragebeantwortung 1777/AB-BR/2002 vom 25. Juni 2002 hat der frühere Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie mitgeteilt, dass tatsächlich lediglich von einer Größen-
ordnung von 30 einzusparenden Planstellen ausgegangen werden könne. Die Arbeiten im Zuge der
Reorganisation des Bundesministeriums seien aber noch nicht abgeschlossen, weshalb noch keine
genauen Angaben gemacht werden könnten.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie folgende

Anfrage:

1.   Ist die Reorganisation des Bundesministeriums und die Änderung der Geschäftseinteilung
inzwischen abgeschlossen?

2.   Wieviel und welche Planstellen wurden bzw. werden durch die am l. April 2002 wirksam
gewordene Übertragung der Bundesstraßen an die Länder im Bereich des Bundesministeriums
für Verkehr, Innovation und Technologie - insbesondere im Bereich der bisherigen Sektion
Bundesstraßen - tatsächlich eingespart?

3.   Wie wird bei der Umsetzung dieser Planstelleneinsparung vorgegangen?

4.   Wieviel Planstellen und welche Organisationseinheiten werden in den bisher mit den

übertragenen Bundesstraßen befassten Bereichen der Bundesverwaltung bestehen bleiben?

5.   Welche Tätigkeiten werden diese Bediensteten weiterhin ausüben?

6.   Welche Organisationseinheiten sind nach der Reorganisation mit Aufgaben der Straßenver-
waltung betraut und wie lautet die dafür getroffene Geschäftseinteilung?