2071/J-BR/2003 BR. GP

Eingelangt am 15.05.2003
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Regelungen für die Versprühung von Flugzeugtreibstoff über dem Bodenseeraum

In der Anfragebeantwortung 1878/A.B.-BR/2003 vom 12. Februar 2003 wurde darauf hinge-
wiesen, dass in den letzten drei Jahren nur ein Fall bekannt sei, bei dem es nicht gelungen sei, das
Treibstoffablassen über dem Bodenseegebiet zu verhindern. Diese Aktion habe in Zusammenhang
eines Flugnotfalls und auf dem Staatsgebiet der Schweiz stattgefunden. Weitere Informationen
seien von der schweizerischen Flugsicherungsgesellschaft „Skyguide" mit dem Hinweis auf
diskrete Behandlung solcher Vorfälle verweigert worden. Nach den bestehenden internationalen
Regeln müsse versucht werden, das Ablassen von Treibstoff über dichtbesiedelten Gebieten sowie
über Industriegebieten (Raffinerien etc.) zu vermeiden.

Diese Darstellung von Skyguide steht in Widerspruch zu Schweizer Medienberichten (z.B. Tages-
Anzeiger vom 17. August 2002), wonach bereits vor dem erwähnten Vorfall ein anderes Flugzeug
sogar 80 Tonnen Treibstoff versprüht habe. Der Hinweis darauf, dass die Versprühung zwar über
dem Bodensee, jedoch auf dem Staatsgebiet der Schweiz stattgefunden habe, ist deshalb nicht
plausibel, weil der Großteil des Bodensees als gemeinschaftliches Hoheitsgebiet aller Anrainer-
staaten angesehen wird und sich das nationale Hoheitsgebiet nur auf eine Uferzone erstreckt.
Zudem ist davon auszugehen, dass die Versprühung von Treibstoff den Bodensee in seiner
Gesamtheit betrifft und sich nicht nationalstaatlich trennen lässt. Wenngleich bei günstigem Wetter
das Kerosin großteils verdampft und nur zu einem kleinen Teil auf den Boden absinkt, ist damit auf
jeden Fall eine erhebliche Umweltbelastung verbunden. Bei Regenwetter ist nach einer Schweizer
Untersuchung sogar davon auszugehen, dass rund die Hälfte des Kerosins auf dem Boden landet
und zu einer Belastung von 60 Milligramm pro Quadratmeter führt. Die erwähnte Stellungnahme
wirft daher mehr Fragen auf, als sie beantwortet.


Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie folgende

Anfrage:

1.   Streben Sie eine vertragliche Regelung mit der Schweiz an, wonach diese ihre Nachbarstaaten
über von ihr veranlasste Versprühung von Treibstoff durch Flugzeuge im Bodenseeraum
informieren muss?

2.   Teilen Sie die Auffassung der schweizerischen Flugsicherungsgesellschaft, dass eine diskrete
Behandlung solcher Vorfälle geboten sei und daher keine Auskünfte zu erteilen seien? Wenn
Ja: Aus welchen Gründen?

3.   Werden solche Vorfälle in Österreich von den zuständigen österreichischen Stellen auch so
diskret wie in der Schweiz behandelt?

4.   Wie verhält es sich mit Schweizer Medienberichten, wonach es nicht nur in einem Fall zu einer
Versprühung von Flugzeugtreibstoff im Bodenseeraum gekommen sei?

5.   An welchen Tagen und bei welchen Witterungsbedingungen wurde von der Schweiz das
Versprühen von Flugzeugtreibstoff in einer Weise veranlasst, die Auswirkungen auf den
Bodenseeraum haben konnte?

6.   Welche Treibstoffmengen wurden dabei jeweils versprüht?

7.   Aus welchen Gründen sehen die anzuwendenden internationalen Regeln der International Civil
Aviation Organization zwar die Schonung von dichtbesiedelten Gebieten und von bestimmten
Industriegebieten vor, nicht aber der Trinkwasserversorgung dienende Gewässer wie
beispielsweise den Bodensee?

8.   Besteht die Absicht, auf eine entsprechende Ergänzung hinzuwirken?