2075/J-BR/2003 BR. GP
Eingelangt am 23.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
gem. § 61 Abs. l GO-BR
der Bundesräte Prof. Konecny
und Genossinnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Finanzierung des Bundesministers für Finanzen durch die Industriellenvereinigung
über den Verein zur Förderung der New Economy und andere damit im Zusammenhang
stehende Sachverhalte, die die politische und rechtliche Verantwortlichkeit des
Bundesministers für Finanzen Karl Heinz Grasser betreffen
Die Österreichische Bundesverfassung, das
Unvereinbarkeitsgesetz und das Strafgesetzbuch
sehen ein sensibles zusammenhängendes System vor, dass insbesondere die
unbeeinflusste
und objektive und unbestechliche Amtsführung von Regierungsmitgliedern
gewährleisten
soll. Dies folgt dem Gedanken, dass gerade die Regierungsmitglieder die Aufgabe
haben,
sensibel und immer den Gesetzen entsprechend mit Steuergeldern umzugehen. Dafür
wird
vorgesehen, dass Regierungsmitglieder keinen Beruf nebenbei ausüben dürfen,
ihre
Vermögensverhältnisse regelmäßig dem Präsidenten des Rechnungshofes offenlegen
müssen
und dem Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrates alle Anteile an
Unternehmungen und
sonstige Einkünfte zu melden sind. Gleichzeitig wird der Bundesminister
in seiner
Unbestechlichkeit seiner Amtsführung durch den § 304 StGB geschützt, der
ihm das
Annehmen von Geschenken in allen Fällen verbietet. Ausgenommen davon sind
lediglich
Bagatellgeschenke.
Dieses komplizierte System ist wohl durchdacht und einer der Pfeiler des
Österreichischen Rechtsstaates.
So die Theorie, wie sieht aber die Praxis aus?
Seit mehreren Tagen steht der Bundesminister für Finanzen Mag.
Karl-Heinz Grasser unter
dem Verdacht, eine verbotene Geschenkannahme unternommen zu haben und/oder sein
Amt
als Finanzminister
missbraucht zu haben und/oder steuerrechtliche Vorschriften verletzt zu
haben.
Begonnen hat die Causa mit einer Dringlichen Anfrage der SPÖ-Abgeordneten im
Nationalrat, wo Karl-Heinz Grasser zum Erstaunen des Plenums bekannt gegeben
hat, dass
kein Euro,
nein kein Cent an Steuergeldern in die Entwicklung und Betreibung seiner
Homepage
geflossen sind, sondern dass - und so Karl-Heinz Grasser stolz - die
Finanzierung
über Sponsoren
erfolgte.
Seit diesem Ausspruch Grassers wurden die geheimnisvollen
Sponsoren gesucht. Dies führte
zu einer Presseaussendung der Industriellenvereinigung vom 16. Juni 2003, in
welcher die
Industriellenvereinigung bekannt gab, vor mehr als zwei Jahren den
Verein zur Förderung der
New Economy, ein Verein, der von den engsten Mitarbeitern des
Finanzministers gegründet
wurde, unterstützt zu haben. Dies erfolgte, da Bundesminister
Karl-Heinz Grasser einer der
Exponenten liberaler Wirtschaftspolitik sei und um ihm zu helfen, dieses
Gedankengut
umzusetzen.
Am 20. Juni 2003 führte der Generalsekretär der
Industriellenvereinigung Lorenz Fritz
gegenüber dem Wochenmagazin Format Nr. 25/2003 aus:
Es sei dafür gezahlt worden, dass innerhalb der FPÖ
nicht nur Politik für den kleinen Mann
gemacht werde. Die Zahlung der IV fällt in jene Zeit, als innerhalb der FPÖ ein
Machtkampf
zwischen Grasser und Jörg Haider tobte. Ob auch andere Industrielle zahlen,
lässt Fritz offen
und wörtlich: „An uns sind immer wieder einige Mitglieder in dieser Sache
herangetreten.
Aber die werde ich jetzt nicht heraushängen."
Wie wieder aus anderer Quelle bekannt wurde, betrug die Zuwendung 2001
an den genannten
Verein 2,4
Mio. Schilling (exakt 174.414,8 Euro). Vorstand dieses Vereines ist der
Kabinettchef Karl-Heinz Grassers Matthias Winkler; weitere Vorstandsmitglieder
sind
ebenfalls Kabinettsmitarbeiter Grassers. Die Behauptungen Grassers, dass er in
die Gebarung
des Vereines keinen Einblick habe, ist daher völlig unglaubwürdig und
widerspricht dem
gesunden Menschenverstand. Es ist unvorstellbar, dass der engste Mitarbeiter
Karl-Heinz
Grassers und zwei weitere Kabinettsmitarbeiter eine solche Aktivität setzen
würden, ohne
ihren Chef
davon in Kenntnis zu setzen.
Die einzig bisher bekannte Aktivität des Vereines war die Gestaltung
der privaten Homepage
des
Finanzministers, auf welcher auch Kinderfotos von ihm zu sehen sind. Es muss
daher
davon
ausgegangen werden, dass Karl-Heinz Grasser voll über die Vereinsaktivitäten -
nämlich die
Gestaltung seiner privaten Homepage - informiert war und damit auch die
Finanzierung
„über Sponsoren" gut geheißen hat.
Zu einer umfassenden Darstellung der Angelegenheit sei hier auf den
Artikel des Standards
am Freitag,
20. Juni 2003, verwiesen:
Mitarbeiter, Freunde, Industrielle: Verein zur Förderung von KHG
Im Fall Karl-Heinz Grasser und seinem von
der Industriellenvereinigung finanzierten
Internetauftritt tauchen täglich neue Fakten auf. Die IV gibt nun zu, 2001
nicht 150.000 Euro,
sondern
knapp 175.000 Euro gespendet zu haben. Das Geld ging ins Netzwerk des
Finanzministers.
Michael Bachner
Wien - Die Gebarung des zwischen
Industriellenvereinigung (IV) und dem Finanzminister
auftretenden "Verein zur Förderung der New Economy", dessen Obmann
Grassers
Kabinettschef Matthias Winkler ist, wirft mehr und mehr Fragen auf.
Geldfluss? Die IV hat dem Verein, wie
Generalsekretär Lorenz Fritz bestätigt, nicht wie
ursprünglich angegeben 150.000 Euro, sondern 2001 eine Zuwendung von 2,4 Mio.
Schilling
-exakt 174.414,8 Euro - gewährt. Zusätzlich dürften einzelne Industriebetriebe
Geld für
Grassers Homepage locker gemacht haben, in der Gerüchteküche wird der
Magna-Konzem
genannt. Firmensprecher Andreas Rudas
dementierte umgehend.
Trotz der massiven Zweifel an der
Gemeinnützigkeit des Vereins fordert die IV das Geld
nicht zurück. Fritz: "Uns hat genügt, dass Grasser mit seiner
wirtschaftsliberalen
Überzeugung auftrat, solange er in der FPÖ war. Das hat er getan."
Schenkungssteuer? Der Verein hat bisher
keine Schenkungssteuer bezahlt. Fritz sagt, die
Schenkungssteuer sei von der IV abgeführt worden, nämlich 2001 als 15-
prozentige
Pauschalabgabe. Finanzrechtler Werner Doralt meint, diese Abgabe sei "kein
Ersatz" für die
Schenkungssteuer. Die Abgabe diene nur als Ausgleich dafür, dass die
Mitgliedsbeiträge an
die IV steuerlich absetzbar sind.
Fördert die IV aus ihren Einnahmen einen
Verein, muss sie die Pauschale an die Finanz
abführen. Doralt: "Von der Gemeinnützigkeit des Vereins kann ja keine Rede
sein. Die IV
und der Verein haften gemeinsam für die fällige Schenkungssteuer. Das könnte
auch
finanzstrafrechtlich relevant sein. Dagegen hilft nur eine Selbstanzeige."
Einkommensteuer? Werten die
Finanzbehörden - die dem Minister Grasser unterstehen -den Verein als
Umgehungskonstruktion, könnte auch der Bürger Grasser
einkommenssteuerpflichtig geworden sein, sagen Steuerberater. Umstritten ist
aber die
Frage, ob Grasser die Aufwendungen für die Homepage als Werbekosten absetzen
könnte, um einer Steuerzahlung zu entgehen.
Auftragsvergabe?
Der Verein beauftragte mit der Homepage-Erstellung zuerst die
Internetfirma
"FirstInEx", 2001 noch im Mehrheitsbesitz der mittlerweile
insolventen Yline AG von Werner Böhm, seinerzeit auch als
FP-Infrastrukturminister im Gespräch. Im Zuge des Ausscheidens von
FirstlnEx-Vorstand Dieter Jandl, der in Klagenfurt die Schulbank mit Grasser
gedrückt hatte, wurde der Auftrag "zurückgezogen", wie eine
Sprecherin bestätigt, und an "MaRtrix", die Internettochter der
PR-Agentur Hochegger vergeben.
Subvergaben? MaRtrix wiederum erstellte
das Konzept für die Homepage, für
Teilelemente wurden Subaufträge vergeben. Dem Vernehmen nach lieferte etwa das
Bildmaterial die Agentur von Walter Meischberger, früherer FP-
Bundesgeschäftsführer.
Hochegger und Meischberger verbindet heute die Publikation des
"Seitenblicke"-Magazins.
Winkler bestätigte gegenüber Format: "Mit der Förderung der IV wurden die
Konzeption, die Umsetzung bis hin zu Details wie Fotorechten und der laufende
Betrieb gezahlt."
Autokauf? Peter Hochegger gilt als enger
Freund des Finanzministers. Er selbst spricht nur von einer
"Bekanntschaft"."Näher kennen gelernt" habe man sich, als
Grasser noch bei Magna beschäftigt
war und das Kugelprojekt in Ebreichsdorf übernahm. Hochegger war für die
Öffentlichkeitsarbeit im Projekt zuständig. Die Bekanntschaft ging immerhin so
weit, dass sich Hochegger des Autohändlersohnes damaligen Jaguar kaufte.
"Im August 1999 hat unsere Firma
dieses Auto als Vorführwagen vom Autohaus Grasser in Klagenfurt gekauft.
Grasser ist vorher mit dem Auto gefahren, jetzt fahre ich damit", so
Hochegger.
Öffentlich/Privat? Das Finanzministerium
hat 2002 über eine öffentliche Ausschreibung
einen 2,3-Mio.-Euro-Auftrag für Grassers KMU- Roadshow an Hochegger vergeben.
Dieser betont, nicht mehr als fünf Prozent des Umsatzes mit öffentlichen
Aufträgen zu machen.
Cogeschäftsführer Dietmar Trümmer weist den Vorwurf des Naheverhältnisses zum
Finanzminister zurück und sieht das eher bei der Konkurrenz gegeben. "Bei
unserem
Mitbewerber arbeiten Ministerkinder. Die Tochter von Rauch-Kallat und ein Sohn
von Gehrer sind bei der Publico (größte
Agentur des Landes, Anm.)."
Wer sich auf Grassers Homepage ein
Autogramm bestellt, bekommt dieses samt
Dankschreiben auf Papier des
Finanzministeriums zugesandt
-
gezeichnet von Fritz Simhandl, Kabinettsmitarbeiter von Grasser und Mitglied
des New-
Economy-Vereins.
Am selben Tag fuhrt der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler in der Causa
Grasser folgendes aus:
„Ähnlich gelagerte Fälle habe es auch hierzulande schon gegeben; im konkreten Fall sei
offenbar die Höhe der eingesetzten Beiträge besonders unangenehm aufgefallen."
Und weiter:
„Es gibt eigentlich klare Regelungen für Öffentlich Bedienstete im Dienstrecht: Das Verbot
der Geschenkannahme, es sei denn, es handelt sich um solche, die nur von geringem Wert
sind oder landesübliche Aufmerksamkeiten, wie es im Gesetz heißt."
Darüber hinaus bestünden noch die strafrechtlichen
Bestimmungen mit Abstufungen, etwa ob
eine Pflichtwidrigkeit vorliegt oder nicht. Fiedler: „Es besteht auch
die Möglichkeit, dass sich
jemand beschenken lässt und sein Amt pflichtmäßig ausführt. Das ist aber auch
unter
unsauberer Amtsführung zu verstehen."
In den heutigen Zeitungen wird der Finanzexperte
Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt zitiert, der
zur Absicht Karl-Heinz Grassers eine umfassende Darstellung betreffend die
Finanzierung
seiner Homepage an das zuständige Finanzamt zu übermitteln, folgendes ausführt:
Diese Ankündigung stelle für ihn nichts anderes als eine Selbstanzeige dar. Die
Wortwahl
„umfassende Darstellung" sei nur Verschleierung. Das ist genau die
Selbstanzeige, die ich empfohlen habe und Grassers Einbekennmis,
dass es bisher nicht richtig gelaufen ist.
Die dargestellten Sachverhalte sind so belastend, dass
eine umgehende parlamentarische
Untersuchung notwendig ist. Es erscheint jedenfalls der Eindruck, dass
Karl-Heinz Grasser
eine äußerst schlampige Trennung zwischen öffentlich und privat
vornimmt und die eingangs
erwähnten Grundsätze des Rechtsstaates nicht ausreichend für sich umsetzt.
Er ist nämlich der einzige Minister laut Angaben der
Industriellenvereinigung, der von dieser gefördert und
finanziell unterstützt wird.
Er ist weiters der einzige Minister, für den es
selbstverständlich ist, dass Mitarbeiterinnen des
Finanzministeriums seine private Homepage gestalten und bearbeiten.
Bundesminister
Strasser, der auch eine solche private Homepage hat, beteuerte in der
Öffentlichkeit, diese
natürlich selbst zu bearbeiten und nicht von Bediensteten des Innenministeriums
bearbeiten zu lassen.
Er ist aber auch ein Minister, der es mit seiner Antwortpflicht gegenüber Nationalrat und
Bundesrat äußerst locker nimmt. So hat er in seiner Anfragebeantwortung 1840/AB-BR/2002
auf die schriftliche Anfrage der Bundesräte Konecny und Genossinnen 2012/J-BR/2002 zur
konkreten Frage:
„Mit welchen Firmenvertretern der Anbieter (es ging dabei um die Kampfflugzeuge) hatten Sie oder Ihre Ressortbediensteten Kontakt?"
ausgeführt:
„Von einzelnen Firmenvertretern wurde sporadisch der Kontakt zu meinem Ressort gesucht, um sich einerseits vorzustellen und andererseits Prospektmaterial zu deponieren."
Ein dreiviertel Jahr später hat Grasser auf dieselbe
Frage in einer Dringlichen Anfrage der
Grünen im Nationalrat geantwortet:
„Seien Sie versichert, natürlich haben wir Gespräche
geführt, natürlich haben wir
Verhandlungen geführt, natürlich haben wir Persönlichkeiten getroffen und mit
ihnen
Gespräche geführt."
Grasser hat also entweder im Bundesrat oder dem
Nationalrat gegenüber in einer sehr heiklen
Frage der größten Beschaffungsaktion dieser Republik die Unwahrheit ausgeführt.
Daher sind die in Folge angeführten Fragen besonders detailliert formuliert, um
es dem Finanzminister zu erleichtern, konkrete Antworten zu geben. Diese
Antworten werden jedenfalls auch für die rechtliche Verantwortung des Finanzministers
von besonderer Bedeutung sein.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den
Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
l. Wann wurden Sie
das erste Mal davon informiert, dass der Verein zur Förderung derNew
Economy von Ihrem/Ihren engsten Mitarbeiter/n gegründet wurde?
2. Wann wurden Sie das erste Mal davon informiert, dass für Sie eine private Homepage von dem genannten Verein erarbeitet werden wird?
3. Wer hat die
Konzeption Ihrer privaten Homepage erarbeitet?
Haben Sie diese Konzeption genehmigt?
4. Von wem stammen die Jugendfotos auf Ihrer privaten Homepage?
5. Von wem stammen
die anderen Fotos und wem mussten dafür Copyright-Kosten
bezahlt werden (siehe Aussagen von
Matthias Winkler)?
6. Mit wem haben
Sie wann Gespräche über die Finanzierung dieses Vereines bzw. der
Finanzierung Ihrer
privaten Homepage geführt?
7. Der
Generalsekretär der Industriellenvereinigung hat bekannt gegeben, dass im Jahr
2001 2,4 Mio. Schilling (exakt 174.418,8 Euro) die Industriellenvereinigung dem
Verein übermittelt habe, um Sie zu fördern, damit die FPÖ nicht nur den kleinen
Mann vertrete.
Wann haben Sie von der Förderung für Sie über den Verein durch
die
Industriellenvereinigung in der genannten Höhe erfahren?
Welche Dispositionen haben Sie über die Förderung von 2,4 Mio. Schilling wann
getroffen bzw. welche Vorschläge für die Verwendung dieser Mittel haben
Sie Ihrem engsten Mitarbeiter Matthias Winkler unterbreitet?
8. Welche Zusagen haben Sie von wem für Finanzierungen in welcher Höhe erhalten?
9. Im Format vom
20. Juni 2003 führt der Generalsekretär der Industriellenvereinigung
Lorenz Fritz wörtlich aus: Ob auch andere Industrielle zahlen, lässt Fritz
offen: „An uns sind immer wieder einige Mitglieder in dieser Sache
herangetreten. Aber die werde ich jetzt nicht heraushängen."
Sie selbst haben in der Beantwortung der Dringlichen Anfrage der SPÖ von Sponsoren (also Mehrzahl) für Ihre private Homepage gesprochen.
Haben Sie unmittelbar oder mittelbar über den Verein
Ihres engsten Mitarbeiters oder über andere natürliche oder juristische
Personen Zahlungen oder andere geldwerte Vorteile (wie z.B. Einladungen
zu Reisen, Einladungen zu Übernachtungen, Ausstattungsgegenstände
von einem Wert, der die Geringfügigkeitsgrenze des § 304 StGB übersteigt)
erhalten?
Wenn ja, von wem, in welcher Höhe bzw. welche Einladungen oder
geldwerten
Leistungen, wofür?
10. Im Nationalrat haben Sie am 17. Juni 2003 ausgeführt, dass Ihre Mitarbeiter politisch zu arbeiten haben und ihr Dienstplan sich nach Ihren Bedürfnissen richtet. Es sei kein Unterschied, ob Ihre Mitarbeiter einen politischen Beitrag für eine Zeitung schreiben oder Ihre private Homepage betreuen. Im Gegensatz dazu hat Bundesminister Strasser, der auch eine private Homepage betreibt, in der Öffentlichkeit ausgesagt, dass er diese alleine betreue, da es ja eine private Homepage sei.
Erachten Sie die Betreuung Ihrer privaten Homepage durch Öffentlich Bedienstete in ihrer Dienstzeit als gesetzeskonform?
Wer hat diesen Bediensteten die Weisung gegeben, die
Homepage zu bearbeiten und
Antwortbriefe über das Finanzministerium zu formulieren und abfertigen
zu lassen?
Entspricht es üblicherweise dem Tatbestand des Amtsmissbrauches, wenn
Weisungsberechtigte Öffentlich Bediensteten Arbeitsaufträge geben, die
im privaten
Bereich des Weisungsberechtigten angesiedelt sind?
11. Wie viele Mitarbeiterinnen sind im Ministerbüro des Bundesministers für Finanzen und des Staatssekretärs im Bundesministerium für Finanzen jeweils beschäftigt?
12. Welche Einstufungen in besoldungsrechtlicher Sicht gibt es in diesen beiden Büros?
13. Welche
Überstundenregelungen gibt es für die in diesen beiden Ministerbüros
Beschäftigten?
14. Werden Mitarbeiterinnen in
den beiden Ministerbüros aufgrund von
Arbeitsleihverträgen beschäftigt?
Wenn ja, von welchen Institutionen wurden diese
entliehen?
Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich dabei?
Wenn ja, wie viel zahlt das Bundesministerium für Finanzen im Jahr an
die
Arbeitsleihgeber?
15. Haben die Mitarbeiterinnen
in diesen beiden Büros Nebenbeschäftigungen?
Wenn ja, welche?
Wenn ja, bei welchen Dienstgebern und mit welchem Entgelt?
16. Im Standard vom 20.
Juni 2003 führt Ihr Kabinettchef aus, dass mit der Förderung der
Industriellenvereinigung die Umsetzung Ihrer privaten Homepage bis hin
zu Details wie
Fotorechten und der laufende Betrieb gezahlt wird. Alle Internet-Expertinnen
bezweifeln
diese Angaben, da weder aus der Erstellung noch aus dem laufenden Betrieb
der Homepage Karl-Heinz Grassers Kosten in der Höhe von rund 175.000
Euro
entstehen konnten.
Welche Kosten sind tatsächlich für die Erstellung und
den Betrieb Ihrer privaten
Homepage bisher entstanden?
17. Laut dem Generalsekretär der
Industriellenvereinigung wurden die Förderungen unter anderem deswegen
geleistet, um den Verein eine Vereinsausstattung zu ermöglichen.
Als Sitz des Vereines ist aber angeblich die Privatadresse Ihres Kabinettchefs
angegeben.
Ist Ihnen bekannt, welche Vereinsausstattung durch die
Förderung der
Industriellenvereinigung beschafft wurde?
Wenn ja, wie viele Mittel wurden dafür verwendet?
18. Matthias Winkler führt auch bei den Kosten den laufenden Betrieb an.
Sind von dem Verein und damit von den Mitteln der Industriellenvereinigung Gelder an Bedienstete Ihres Ministerbüros geflossen, da diese ja - wie von Ihnen offiziell bekannt gegeben wurde - die Betreuung die Homepage durchgeführt haben?
19. Im Standard vom 20. Juni 2003 wird ebenfalls erwähnt, dass der Auftrag für die
Erstellung der Homepage zuerst an die Internet-Firma
FirstInEx, eine Tochter der Yline AG, erging. Durch das Ausscheiden
Ihres Schulfreundes Dieter Jandl aus dem Vorstand wurde dann der Auftrag
zurückgezogen und an die MaRtrix, eine Tochter der Hochegger Agentur,
gegeben.
Wieso erfolgte dieser Finnenwechsel?
20. Beschäftigt man sich mit der
Person Grasser, so erscheint sehr oft in seinem engeren
Umfeld der Name Hochegger.
Welche Aufträge haben das Bundesministerium für
Finanzen, nachgeordnete
Dienstbehörden oder Unternehmungen, an welchem das Finanzministerium
Eigentumsrechte wahrnimmt, an Unternehmungen erteilt, an welchen Dr.
Peter
Hochegger oder Paul Hochegger beteiligt sind?
Wofür sind diese Aufträge vergeben worden?
Welche Kosten hat jeder einzelne Auftrag verursacht?
21. Haben Sie Ihre umfassende
Darstellung bereits dem Finanzamt übermittelt?
Wenn nein, wann werden Sie diese übermitteln?
22. Teilen Sie die
Rechtsansicht von Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt, dass diese umfassende Darstellung
als Selbstanzeige zu werten ist?
Wenn nein, warum nicht?
23. Welche Kriterien zieht das
Finanzministerium heran, um bei einem Verein die
Gemeinnützigkeit zu
beurteilen?
24. Welche Schenkungssteuerpflicht besteht
bei Schenkungen in der Höhe von
174.418,8 Euro?
Innerhalb von welcher Frist nach Realisierung der Schenkung ist diese beim Finanzamt anzuzeigen?
25. Haben Sie dem
Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrates angezeigt, dass Sie
Förderungen durch die Industriellenvereinigung direkt oder indirekt erhalten
haben?
24. Bezog der Verein zur Förderung der New Economy öffentliche Förderungen durch den Bund bzw. durch Unternehmen, die durch den Bund beherrscht werden, und wenn ja, in welcher Höhe und mit welcher Zweckwidmung?
Gem. § 61 Abs. l in Zusammenhang mit Abs. 3 GO-BR wird verlangt, diese Anfrage vor Eingang in die Tagesordnung dringlich zu behandeln.