2075/J-BR/2003 BR. GP

Eingelangt am 23.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

gem. § 61 Abs. l GO-BR

der Bundesräte Prof. Konecny

und Genossinnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Finanzierung des Bundesministers für Finanzen durch die Industriellenvereinigung

über den Verein zur Förderung der New Economy und andere damit im Zusammenhang

stehende Sachverhalte, die die politische und rechtliche Verantwortlichkeit des

Bundesministers für Finanzen Karl Heinz Grasser betreffen

Die Österreichische Bundesverfassung, das Unvereinbarkeitsgesetz und das Strafgesetzbuch
sehen ein sensibles zusammenhängendes System vor, dass insbesondere die unbeeinflusste
und objektive und unbestechliche Amtsführung von Regierungsmitgliedern gewährleisten
soll. Dies folgt dem Gedanken, dass gerade die Regierungsmitglieder die Aufgabe haben,
sensibel und immer den Gesetzen entsprechend mit Steuergeldern umzugehen. Dafür wird
vorgesehen, dass Regierungsmitglieder keinen Beruf nebenbei ausüben dürfen, ihre
Vermögensverhältnisse regelmäßig dem Präsidenten des Rechnungshofes offenlegen müssen
und dem Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrates alle Anteile an Unternehmungen und
sonstige Einkünfte zu melden sind. Gleichzeitig wird der Bundesminister in seiner
Unbestechlichkeit seiner Amtsführung durch den § 304 StGB geschützt, der ihm das
Annehmen von Geschenken in allen Fällen verbietet. Ausgenommen davon sind lediglich
Bagatellgeschenke. Dieses komplizierte System ist wohl durchdacht und einer der Pfeiler des
Österreichischen Rechtsstaates.

So die Theorie, wie sieht aber die Praxis aus?

Seit mehreren Tagen steht der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser unter
dem Verdacht, eine verbotene Geschenkannahme unternommen zu haben und/oder sein Amt
als Finanzminister missbraucht zu haben und/oder steuerrechtliche Vorschriften verletzt zu
haben. Begonnen hat die Causa mit einer Dringlichen Anfrage der SPÖ-Abgeordneten im
Nationalrat, wo Karl-Heinz Grasser zum Erstaunen des Plenums bekannt gegeben hat, dass
kein Euro, nein kein Cent an Steuergeldern in die Entwicklung und Betreibung seiner
Homepage geflossen sind, sondern dass - und so Karl-Heinz Grasser stolz - die Finanzierung
über Sponsoren erfolgte.


Seit diesem Ausspruch Grassers wurden die geheimnisvollen Sponsoren gesucht. Dies führte
zu einer Presseaussendung der Industriellenvereinigung vom 16. Juni 2003, in welcher die
Industriellenvereinigung bekannt gab, vor mehr als zwei Jahren den Verein zur Förderung der
New Economy, ein Verein, der von den engsten Mitarbeitern des Finanzministers gegründet
wurde, unterstützt zu haben. Dies erfolgte, da Bundesminister Karl-Heinz Grasser einer der
Exponenten liberaler Wirtschaftspolitik sei und um ihm zu helfen, dieses Gedankengut
umzusetzen.

Am 20. Juni 2003 führte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung Lorenz Fritz
gegenüber dem Wochenmagazin Format Nr. 25/2003 aus:

Es sei dafür gezahlt worden, dass innerhalb der FPÖ nicht nur Politik für den kleinen Mann
gemacht werde. Die Zahlung der IV fällt in jene Zeit, als innerhalb der FPÖ ein Machtkampf
zwischen Grasser und Jörg Haider tobte. Ob auch andere Industrielle zahlen, lässt Fritz offen
und wörtlich: „An uns sind immer wieder einige Mitglieder in dieser Sache herangetreten.
Aber die werde ich jetzt nicht heraushängen."

 

Wie wieder aus anderer Quelle bekannt wurde, betrug die Zuwendung 2001 an den genannten
Verein 2,4 Mio. Schilling (exakt 174.414,8 Euro). Vorstand dieses Vereines ist der
Kabinettchef Karl-Heinz Grassers Matthias Winkler; weitere Vorstandsmitglieder sind
ebenfalls Kabinettsmitarbeiter Grassers. Die Behauptungen Grassers, dass er in die Gebarung
des Vereines keinen Einblick habe, ist daher völlig unglaubwürdig und widerspricht dem
gesunden Menschenverstand. Es ist unvorstellbar, dass der engste Mitarbeiter Karl-Heinz
Grassers und zwei weitere Kabinettsmitarbeiter eine solche Aktivität setzen würden, ohne
ihren Chef davon in Kenntnis zu setzen.

Die einzig bisher bekannte Aktivität des Vereines war die Gestaltung der privaten Homepage
des Finanzministers, auf welcher auch Kinderfotos von ihm zu sehen sind. Es muss daher
davon ausgegangen werden, dass Karl-Heinz Grasser voll über die Vereinsaktivitäten -
nämlich die Gestaltung seiner privaten Homepage - informiert war und damit auch die
Finanzierung „über Sponsoren" gut geheißen hat.

Zu einer umfassenden Darstellung der Angelegenheit sei hier auf den Artikel des Standards
am Freitag, 20. Juni 2003, verwiesen:

Mitarbeiter, Freunde, Industrielle: Verein zur Förderung von KHG

Im Fall Karl-Heinz Grasser und seinem von der Industriellenvereinigung finanzierten
Internetauftritt tauchen täglich neue Fakten auf. Die IV gibt nun zu, 2001 nicht 150.000 Euro,


sondern knapp 175.000 Euro gespendet zu haben. Das Geld ging ins Netzwerk des
Finanzministers.

Michael Bachner

Wien - Die Gebarung des zwischen Industriellenvereinigung (IV) und dem Finanzminister
auftretenden "Verein zur Förderung der New Economy", dessen Obmann Grassers
Kabinettschef Matthias Winkler ist, wirft mehr und mehr Fragen auf.

Geldfluss? Die IV hat dem Verein, wie Generalsekretär Lorenz Fritz bestätigt, nicht wie
ursprünglich angegeben 150.000 Euro, sondern 2001 eine Zuwendung von 2,4 Mio. Schilling
-exakt 174.414,8 Euro - gewährt. Zusätzlich dürften einzelne Industriebetriebe Geld für
Grassers Homepage locker gemacht haben, in der Gerüchteküche wird der Magna-Konzem
genannt. Firmensprecher Andreas Rudas dementierte umgehend.

Trotz der massiven Zweifel an der Gemeinnützigkeit des Vereins fordert die IV das Geld
nicht zurück. Fritz: "Uns hat genügt, dass Grasser mit seiner wirtschaftsliberalen
Überzeugung auftrat, solange er in der FPÖ war. Das hat er getan."

Schenkungssteuer? Der Verein hat bisher keine Schenkungssteuer bezahlt. Fritz sagt, die
Schenkungssteuer sei von der IV abgeführt worden, nämlich 2001 als 15- prozentige
Pauschalabgabe. Finanzrechtler Werner Doralt meint, diese Abgabe sei "kein Ersatz" für die
Schenkungssteuer. Die Abgabe diene nur als Ausgleich dafür, dass die Mitgliedsbeiträge an
die IV steuerlich absetzbar sind.

Fördert die IV aus ihren Einnahmen einen Verein, muss sie die Pauschale an die Finanz
abführen. Doralt: "Von der Gemeinnützigkeit des Vereins kann ja keine Rede sein. Die IV
und der Verein haften gemeinsam für die fällige Schenkungssteuer. Das könnte auch
finanzstrafrechtlich relevant sein. Dagegen hilft nur eine Selbstanzeige."

Einkommensteuer? Werten die Finanzbehörden - die dem Minister Grasser unterstehen -den Verein als Umgehungskonstruktion, könnte auch der Bürger Grasser
einkommenssteuerpflichtig geworden sein, sagen Steuerberater. Umstritten ist aber die
Frage, ob Grasser die Aufwendungen für die Homepage als Werbekosten absetzen könnte, um einer Steuerzahlung zu entgehen.

Auftragsvergabe? Der Verein beauftragte mit der Homepage-Erstellung zuerst die
Internetfirma "FirstInEx", 2001 noch im Mehrheitsbesitz der mittlerweile insolventen Yline AG von Werner Böhm, seinerzeit auch als FP-Infrastrukturminister im Gespräch. Im Zuge des Ausscheidens von FirstlnEx-Vorstand Dieter Jandl, der in Klagenfurt die Schulbank mit Grasser gedrückt hatte, wurde der Auftrag "zurückgezogen", wie eine Sprecherin bestätigt, und an "MaRtrix", die Internettochter der PR-Agentur Hochegger vergeben.

Subvergaben? MaRtrix wiederum erstellte das Konzept für die Homepage, für
Teilelemente wurden Subaufträge vergeben. Dem Vernehmen nach lieferte etwa das
Bildmaterial die Agentur von Walter Meischberger, früherer FP- Bundesgeschäftsführer.
Hochegger und Meischberger verbindet heute die Publikation des "Seitenblicke"-Magazins.
Winkler bestätigte gegenüber Format: "Mit der Förderung der IV wurden die Konzeption, die Umsetzung bis hin zu Details wie Fotorechten und der laufende Betrieb gezahlt."

Autokauf? Peter Hochegger gilt als enger Freund des Finanzministers. Er selbst spricht nur von einer "Bekanntschaft"."Näher kennen gelernt" habe man sich, als Grasser noch bei  Magna beschäftigt war und das Kugelprojekt in Ebreichsdorf übernahm. Hochegger war für die Öffentlichkeitsarbeit im Projekt zuständig. Die Bekanntschaft ging immerhin so weit, dass sich Hochegger des Autohändlersohnes damaligen Jaguar kaufte. "Im August 1999 hat unsere Firma dieses Auto als Vorführwagen vom Autohaus Grasser in Klagenfurt gekauft.
Grasser ist vorher mit dem Auto gefahren, jetzt fahre ich damit", so Hochegger.

Öffentlich/Privat? Das Finanzministerium hat 2002 über eine öffentliche Ausschreibung
einen 2,3-Mio.-Euro-Auftrag für Grassers KMU- Roadshow an Hochegger vergeben. Dieser betont, nicht mehr als fünf Prozent des Umsatzes mit öffentlichen Aufträgen zu machen.
Cogeschäftsführer Dietmar Trümmer weist den Vorwurf des Naheverhältnisses zum
Finanzminister zurück und sieht das eher bei der Konkurrenz gegeben. "Bei unserem
Mitbewerber arbeiten Ministerkinder. Die Tochter von Rauch-Kallat und ein Sohn von Gehrer sind bei der Publico (größte Agentur des Landes, Anm.)."

Wer sich auf Grassers Homepage ein Autogramm bestellt, bekommt dieses samt
Dankschreiben auf Papier des Finanzministeriums zugesandt

- gezeichnet von Fritz Simhandl, Kabinettsmitarbeiter von Grasser und Mitglied des New-
Economy-Vereins.

Am selben Tag fuhrt der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler in der Causa

Grasser folgendes aus:

„Ähnlich gelagerte Fälle habe es auch hierzulande schon gegeben; im konkreten Fall sei

offenbar die Höhe der eingesetzten Beiträge besonders unangenehm aufgefallen."

Und weiter:

„Es gibt eigentlich klare Regelungen für Öffentlich Bedienstete im Dienstrecht: Das Verbot

der Geschenkannahme, es sei denn, es handelt sich um solche, die nur von geringem Wert

sind oder landesübliche Aufmerksamkeiten, wie es im Gesetz heißt."

Darüber hinaus bestünden noch die strafrechtlichen Bestimmungen mit Abstufungen, etwa ob
eine Pflichtwidrigkeit vorliegt oder nicht. Fiedler: „Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich
jemand beschenken lässt und sein Amt pflichtmäßig ausführt. Das ist aber auch unter
unsauberer Amtsführung zu verstehen."

In den heutigen Zeitungen wird der Finanzexperte Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt zitiert, der
zur Absicht Karl-Heinz Grassers eine umfassende Darstellung betreffend die Finanzierung
seiner Homepage an das zuständige Finanzamt zu übermitteln, folgendes ausführt:
Diese Ankündigung stelle für ihn nichts anderes als eine Selbstanzeige dar. Die Wortwahl
„umfassende Darstellung" sei nur Verschleierung. Das ist genau die Selbstanzeige, die ich empfohlen habe und Grassers Einbekennmis, dass es bisher nicht richtig gelaufen ist.

Die dargestellten Sachverhalte sind so belastend, dass eine umgehende parlamentarische
Untersuchung notwendig ist. Es erscheint jedenfalls der Eindruck, dass Karl-Heinz Grasser
eine äußerst schlampige Trennung zwischen öffentlich und privat vornimmt und die eingangs
erwähnten Grundsätze des Rechtsstaates nicht ausreichend für sich umsetzt.
Er ist nämlich der einzige Minister laut Angaben der Industriellenvereinigung, der von dieser gefördert und finanziell unterstützt wird.


Er ist weiters der einzige Minister, für den es selbstverständlich ist, dass Mitarbeiterinnen des
Finanzministeriums seine private Homepage gestalten und bearbeiten. Bundesminister
Strasser, der auch eine solche private Homepage hat, beteuerte in der Öffentlichkeit, diese
natürlich selbst zu bearbeiten und nicht von Bediensteten des Innenministeriums bearbeiten zu
lassen.

Er ist aber auch ein Minister, der es mit seiner Antwortpflicht gegenüber Nationalrat und

Bundesrat äußerst locker nimmt. So hat er in seiner Anfragebeantwortung 1840/AB-BR/2002

auf die schriftliche Anfrage der Bundesräte Konecny und Genossinnen 2012/J-BR/2002 zur

konkreten Frage:

„Mit welchen Firmenvertretern der Anbieter (es ging dabei um die Kampfflugzeuge) hatten Sie oder Ihre Ressortbediensteten Kontakt?"

ausgeführt:

„Von einzelnen Firmenvertretern wurde sporadisch der Kontakt zu meinem Ressort gesucht, um sich einerseits vorzustellen und andererseits Prospektmaterial zu deponieren."

Ein dreiviertel Jahr später hat Grasser auf dieselbe Frage in einer Dringlichen Anfrage der
Grünen im Nationalrat geantwortet:

„Seien Sie versichert, natürlich haben wir Gespräche geführt, natürlich haben wir
Verhandlungen geführt, natürlich haben wir Persönlichkeiten getroffen und mit ihnen
Gespräche geführt."

Grasser hat also entweder im Bundesrat oder dem Nationalrat gegenüber in einer sehr heiklen
Frage der größten Beschaffungsaktion dieser Republik die Unwahrheit ausgeführt. Daher sind die in Folge angeführten Fragen besonders detailliert formuliert, um es dem Finanzminister zu erleichtern, konkrete Antworten zu geben. Diese Antworten werden jedenfalls auch für die rechtliche Verantwortung des Finanzministers von besonderer Bedeutung sein.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

l.      Wann wurden Sie das erste Mal davon informiert, dass der Verein zur Förderung derNew Economy von Ihrem/Ihren engsten Mitarbeiter/n gegründet wurde?

 

2.      Wann wurden Sie das erste Mal davon informiert, dass für Sie eine private Homepage von dem genannten Verein erarbeitet werden wird?

3.      Wer hat die Konzeption Ihrer privaten Homepage erarbeitet?
Haben Sie diese Konzeption genehmigt?

4.      Von wem stammen die Jugendfotos auf Ihrer privaten Homepage?

5.      Von wem stammen die anderen Fotos und wem mussten dafür Copyright-Kosten
 bezahlt werden (siehe Aussagen von Matthias Winkler)?

6.      Mit wem haben Sie wann Gespräche über die Finanzierung dieses Vereines bzw. der
 
Finanzierung Ihrer privaten Homepage geführt?

7.      Der Generalsekretär der Industriellenvereinigung hat bekannt gegeben, dass im Jahr
2001 2,4 Mio. Schilling (exakt 174.418,8 Euro) die Industriellenvereinigung dem
Verein übermittelt habe, um Sie zu fördern, damit die FPÖ nicht nur den kleinen Mann
vertrete.

Wann haben Sie von der Förderung für Sie über den Verein durch die
Industriellenvereinigung in der genannten Höhe erfahren?
Welche Dispositionen haben Sie über die Förderung von 2,4 Mio. Schilling wann
getroffen bzw. welche Vorschläge für die Verwendung dieser Mittel haben Sie Ihrem engsten Mitarbeiter Matthias Winkler unterbreitet?

8.      Welche Zusagen haben Sie von wem für Finanzierungen in welcher Höhe erhalten?

9.      Im Format vom 20. Juni 2003 führt der Generalsekretär der Industriellenvereinigung
Lorenz Fritz wörtlich aus: Ob auch andere Industrielle zahlen, lässt Fritz offen: „An uns
sind immer wieder einige Mitglieder in dieser Sache herangetreten. Aber die werde ich jetzt nicht heraushängen."

Sie selbst haben in der Beantwortung der Dringlichen Anfrage der SPÖ von Sponsoren (also Mehrzahl) für Ihre private Homepage gesprochen.

Haben Sie unmittelbar oder mittelbar über den Verein Ihres engsten Mitarbeiters oder über andere natürliche oder juristische Personen Zahlungen oder andere geldwerte Vorteile (wie z.B. Einladungen zu Reisen, Einladungen zu Übernachtungen, Ausstattungsgegenstände von einem Wert, der die Geringfügigkeitsgrenze des § 304 StGB übersteigt) erhalten?
Wenn ja, von wem, in welcher Höhe bzw. welche Einladungen oder geldwerten


 Leistungen, wofür?

10.    Im Nationalrat haben Sie am 17. Juni 2003 ausgeführt, dass Ihre Mitarbeiter politisch zu arbeiten haben und ihr Dienstplan sich nach Ihren Bedürfnissen richtet. Es sei kein Unterschied, ob Ihre Mitarbeiter einen politischen Beitrag für eine Zeitung schreiben oder Ihre private Homepage betreuen. Im Gegensatz dazu hat Bundesminister Strasser, der auch eine private Homepage betreibt, in der Öffentlichkeit ausgesagt, dass er diese alleine betreue, da es ja eine private Homepage sei.

Erachten Sie die Betreuung Ihrer privaten Homepage durch Öffentlich Bedienstete in ihrer Dienstzeit als gesetzeskonform?

Wer hat diesen Bediensteten die Weisung gegeben, die Homepage zu bearbeiten und
Antwortbriefe über das Finanzministerium zu formulieren und abfertigen zu lassen?
Entspricht es üblicherweise dem Tatbestand des Amtsmissbrauches, wenn
Weisungsberechtigte Öffentlich Bediensteten Arbeitsaufträge geben, die im privaten
Bereich des Weisungsberechtigten angesiedelt sind?

11.    Wie viele Mitarbeiterinnen sind im Ministerbüro des Bundesministers für Finanzen und des Staatssekretärs im Bundesministerium für Finanzen jeweils beschäftigt?

12.    Welche Einstufungen in besoldungsrechtlicher Sicht gibt es in diesen beiden Büros?

13.    Welche Überstundenregelungen gibt es für die in diesen beiden Ministerbüros
Beschäftigten?

14.    Werden Mitarbeiterinnen in den beiden Ministerbüros aufgrund von
Arbeitsleihverträgen beschäftigt?

Wenn ja, von welchen Institutionen wurden diese entliehen?
Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich dabei?
Wenn ja, wie viel zahlt das Bundesministerium für Finanzen im Jahr an die
Arbeitsleihgeber?

15.    Haben die Mitarbeiterinnen in diesen beiden Büros Nebenbeschäftigungen?
Wenn ja, welche?
Wenn ja, bei welchen Dienstgebern und mit welchem Entgelt?

16.     Im Standard vom 20. Juni 2003 führt Ihr Kabinettchef aus, dass mit der Förderung der
Industriellenvereinigung die Umsetzung Ihrer privaten Homepage bis hin zu Details wie
Fotorechten und der laufende Betrieb gezahlt wird. Alle Internet-Expertinnen


 bezweifeln diese Angaben, da weder aus der Erstellung noch aus dem laufenden  Betrieb
der Homepage Karl-Heinz Grassers Kosten in der Höhe von rund 175.000 Euro
entstehen konnten.

Welche Kosten sind tatsächlich für die Erstellung und den Betrieb Ihrer privaten
Homepage bisher entstanden?

17.  Laut dem Generalsekretär der Industriellenvereinigung wurden die Förderungen unter anderem deswegen geleistet, um den Verein eine Vereinsausstattung zu ermöglichen.
Als Sitz des Vereines ist aber angeblich die Privatadresse Ihres Kabinettchefs
angegeben.

Ist Ihnen bekannt, welche Vereinsausstattung durch die Förderung der
Industriellenvereinigung beschafft wurde?
Wenn ja, wie viele Mittel wurden dafür verwendet?

18.  Matthias Winkler führt auch bei den Kosten den laufenden Betrieb an.

Sind von dem Verein und damit von den Mitteln der Industriellenvereinigung Gelder an Bedienstete Ihres Ministerbüros geflossen, da diese ja - wie von Ihnen offiziell bekannt gegeben wurde - die Betreuung die Homepage durchgeführt haben?

19.  Im Standard vom 20. Juni 2003 wird ebenfalls erwähnt, dass der Auftrag für die

Erstellung der Homepage zuerst an die Internet-Firma FirstInEx, eine Tochter der Yline AG, erging. Durch das Ausscheiden Ihres Schulfreundes Dieter Jandl aus dem Vorstand wurde dann der Auftrag zurückgezogen und an die MaRtrix, eine Tochter der Hochegger Agentur, gegeben.
Wieso erfolgte dieser Finnenwechsel?

20.   Beschäftigt man sich mit der Person Grasser, so erscheint sehr oft in seinem engeren
Umfeld der Name Hochegger.

Welche Aufträge haben das Bundesministerium für Finanzen, nachgeordnete
Dienstbehörden oder Unternehmungen, an welchem das Finanzministerium
Eigentumsrechte wahrnimmt, an Unternehmungen erteilt, an welchen Dr. Peter
Hochegger oder Paul Hochegger beteiligt sind?
Wofür sind diese Aufträge vergeben worden?
Welche Kosten hat jeder einzelne Auftrag verursacht?

21.    Haben Sie Ihre umfassende Darstellung bereits dem Finanzamt übermittelt?
Wenn nein, wann werden Sie diese übermitteln?


22.    Teilen Sie die Rechtsansicht von Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt, dass diese umfassende Darstellung als Selbstanzeige zu werten ist?
Wenn nein, warum nicht?

23.   Welche Kriterien zieht das Finanzministerium heran, um bei einem Verein die
 
Gemeinnützigkeit zu beurteilen?

24.  Welche Schenkungssteuerpflicht besteht bei Schenkungen in der Höhe von
174.418,8 Euro?

Innerhalb von welcher Frist nach Realisierung der Schenkung ist diese beim Finanzamt anzuzeigen?

25.   Haben Sie dem Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrates angezeigt, dass Sie
Förderungen durch die Industriellenvereinigung direkt oder indirekt erhalten haben?

24.    Bezog der Verein zur Förderung der New Economy öffentliche Förderungen durch den Bund bzw. durch Unternehmen, die durch den Bund beherrscht werden, und wenn ja, in welcher Höhe und mit welcher Zweckwidmung?

Gem. § 61 Abs. l in Zusammenhang mit Abs. 3 GO-BR  wird verlangt, diese Anfrage vor Eingang in die Tagesordnung dringlich zu behandeln.