2078/J-BR/2003 BR.
Eingelangt am 11.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Dringliche
ANFRAGE
gem. § 61 Abs. l in Verbindung mit Abs. 3 GO-BR
der Bundesräte Prof. Konecny
und GenossInnen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend falsche Grundsatzentscheidung bei der
Ausschreibung der Abfangjäger, volle
Transparenz über den Vertragsinhalt, Konsequenzen der
vorzeitigen Unterschriftsleistung und
Offenlegung aller Gutachten
In der letzten Sitzung des Bundesrates am 23. Juni 2003
stand der Gesetzesbeschluss des
Nationalrates über das Budgetbegleitgesetz 2003 - und damit auch das
Bundesgesetz über den
Nachkauf von Luftraumüberwachungsflugzeugen - auf der Tagesordnung. Nach
umfassender
Beratung fand weder der SP- Antrag auf Erhebung eines begründeten Einspruches,
noch der
Antrag des Ausschusses für Finanzen auf Erhebung keines Einspruches die
Mehrheit des
Bundesrates.
Hinsichtlich der Wirkungen dieser Beschlüsse liegen
grundsätzlich zwei Rechtsansichten vor,
wobei die erste vorsieht, dass damit eine Aufnahme auf die Tagesordnung einer
weiteren Sitzung
des Bundesrates nicht mehr möglich sei und daher die 8-Wochen-Frist bis zur
Übergabe des
Gesetzesbeschlusses an den Bundespräsidenten zur Beurkundung zu laufen beginnt
Die zweite
Rechtsansicht sagt aus, dass innerhalb dieser Frist eine neuerliche Befassung
des Bundesrates
durchaus möglich sei, da er eben weder beschlossen habe, keinen, noch einen
Einspruch zu
erheben, aber eine neuerliche Beschlussfassung desselben Beschlussantrages
unzulässig sei, daher
z.B. ein Einspruch nur mehr mit einer anderen Begründung beschlossen werden
könne.
Beide
Rechtsansichten fanden sowohl in der Praxis wie auch in der Wissenschaft
Unterstützung.
Beiden
Rechtsansichten folgt aber zwingend, dass bis zum heutigen Tag keine
Rechtsgrundlage
für eine Unterschriftsleistung unter den Kaufvertrag für die
Bundesregierung oder einzelne ihrer
Mitglieder oder Bedienstete der Ressorts besteht.
Dennoch hat die Bundesregierung am l. Juli 2003
festgelegt, noch an diesem Tag die Unterschrift
zu leisten, was in Folge auch geschah. Diese Vorgangsweise ist nicht nur ein
demokratie-
politischer Skandal, sondern eine Ohrfeige gegenüber dem österreichischen
Parlament und der
Budgethoheit dieses Parlaments. Es ist aber auch
insbesondere eine Missachtung des Bundesrates,
der das Verfahren gem. Art. 42 B-VG, also das Verfahren der Gesetzwerdung, noch
nicht
abgeschlossen hat. Und schließlich ist es eine Ohrfeige gegenüber dem Herrn
Bundespräsidenten,
dem das verfassungsmäßige Recht zukommt, das ordnungsgemäße Zustandekommen der
Bundesgesetze zu beurkunden.
Genauso ist es eine Missachtung gegenüber dem
Rechnungshof und seinem Präsidenten, der von
der Regierung selbst beauftragt wurde, die Wirtschaftlichkeit,
Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und
Rechtmäßigkeit des Beschaffungsvorganges zu überprüfen und dem Nationalrat
darüber zu
berichten.
Diese Prüfung ist kurz vor dem Abschluss und wurde
bewusst von der Bundesregierung nicht
abgewartet.
Es erhebt sich daher die Frage, weshalb die
österreichische Bundesregierung weder die
Gesetzwerdung noch den Rechnungshofbericht abwartet und die Republik Österreich
mit diesem
Kaufvertrag verpflichtet. Eine Antwort steht bisher jedenfalls fest: Nämlich
zum finanziellen
Schaden der Republik Österreich. Denn noch am selben Tag wurde bekannt, dass
die an EADS
beteiligten Staaten Druck ausgeübt haben, um die Kosten - hier weichen die
Informationen
voneinander ab - von Wartung und/oder auch den Ankaufpreis bis zu 20% reduziert
werden
sollen.
Durch die vorzeitige Unterzeichnung des Vertrages nimmt
sich die Republik Österreich jeden
Spielraum, auf eine Senkung der Kosten zu reagieren.
Was aber zusätzlich nachdenklich macht, ist dass bisher
nur Mitglieder der Bundesregierung vom
vorläufigen Prüfergebnis des Rechnungshofes informiert sind. Sollte das
Prüfergebnis für die
Bundesregierung positiv sein, bestünde überhaupt kein Grund, dieses nicht
abzuwarten und sich
im Nationalrat für die hervorragende Durchführung für die Beschaffung feiern zu
lassen. Die
Panikreaktion spricht allerdings eher dafür, dass das Prüfergebnis nicht so
exzellent ist und dass
der Prüfbericht Unregelmäßigkeiten beinhalten wird.
Und da hat Bundesminister Platter einen für die Republik
fatalen Fehler begangen. In der
Unterzeichnung des Vertrages wurde nämlich nicht dafür Vorkehrung getroffen,
dass der
Rechnungshofbericht Mängel im Beschaffungsvorgang aufdeckt. Sollten diese
Mängel so
gravierend sein, dass ein anderer Anbieter den Vertrag anfechten kann,
entstehen für die Republik
Schadenersatzforderungen in noch nicht abschätzbarer Höhe, die in die Milliarden
Euro gehen
können. Sollte daher im Rechnungshofbericht es zu einer
Aufdeckung von Mängel kommen, wird
die SPÖ jedenfalls gegen Verteidigungsminister Platter eine Amtshaftungsklage
einbringen.
Die Angst vor dem Rechnungshof besteht, wie jüngste
Enthüllungen zeigen, zurecht. Ein dem
Nachrichtenmagazin „News" vorliegender Rechnungshof-Rohbericht enthüllt
nämlich
haarsträubende Misswirtschaft im Verteidigungsministerium. Prüfobjekt war dabei
die
Heeresbild- und -filmstelle. Dabei kam zu Tage, dass ein Drittel der
Tätigkeiten, die diese
Einrichtung vorgenommen hat, unter Umgehung des gesetzlichen Auftrages für
private Anlässe,
wie Geburtstagsfeiern, aufgegangen ist. Aufgedeckt wurde auch ein kostenloser
Filmverleih für
privilegierte Heeresangehörige; dafür wurden 2.386 Spielfilme um 38.560,- Euro
angekauft.
Sollte dieses Sittenbild des
Landesverteidigungsministeriums auch bei den Beschaffungen der
Kampfflugzeuge üblich sein, so verwundert die Unterschriftsleistung des
Verteidigungsministers
ohne gesetzlicher Grundlage und ohne den Rechnungshofbericht abzuwarten nicht
mehr.
Bei vielen seiner Entscheidungen stützt der
Verteidigungsminister sich auf angebliche Gutachten,
die die SteuerzahlerInnen berappen dürfen. Trotz vieler Anfragen wurden bisher
diese Gutachten
der Öffentlichkeit und der Opposition nicht zur Verfügung gestellt. Die bisher
bekannt
gewordenen Details lassen jedoch den Schluss zu, dass diese Gutachten in
Teilbereichen äußerst
kritisch sind. Die Gutachter selbst haben sich über die verkürzten gestellten
Fragen beschwert, die
verhinderten, die Rechtslage in ihrer Gesamtheit darzustellen. Die Opposition
besteht auch bei
diesen von den Steuerzahlerinnen bezahlten Gutachten auf das Recht, dass die
Öffentlichkeit über
den Inhalt dieser Gutachten informiert wird. Es wird daher in dieser
Dringlichen Anfrage auch
nochmals versucht, das Recht der Öffentlichkeit auf Information durchzusetzen.
Weitere Fragen ergeben sich hinsichtlich der
Grundsatzentscheidung betreffend die
Ausschreibung von Kampfflugzeugen auf politischer Ebene:
In der Tageszeitung „Die Presse" vom 9. Juli 2003
wurden in einem detaillierten Artikel die
Ungereimtheiten des Eurofighter-Deals dokumentiert. Die Liste ist umfangreich.
Vor allem die
Abkehr von der ursprünglichen Ausschreibung und den darin enthaltenen
Soll-Kriterien und die
plötzliche Reduktion der Anzahl der Eurofighter, die von der Bundesregierung
Schüssel - gegen
die Meinung der Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher angekauft
werden -werden
hinterfragt.
Daneben rückt ein Umstand ins Zentrum des Interesses:
Aufgrund der Tatsache, dass nur vier der
18 Eurofighter vollständig ausgestattet werden, wird die Mehrzahl der
sündteuren Kampfflieger
international nicht
einsatzfähig. Seine mulitfunktionalen Fähigkeiten kann der Eurofighter jedoch
nur auf der internationalen Ebene ausspielen. Für die
alleinige Aufgabe der Luftüberwachung des
österreichischen Luftraumes wäre der Eurofighter aber nicht notwendig gewesen.
Billigere
Lösungen hätten sich angeboten.
Vor allem die Alternativen gebrauchte Kampfflieger oder
auch Abfangjäger, die nur für nationalen
Einsatz entwickelt wurden, sind aufgrund der minimalen Ausstattung der
Eurofighter nicht mehr
vom Tisch zu wischen. So haben z.B. auch die Amerikaner eine billigere Lösung
von
Kampfflugzeugen entwickelt, die nur für die Verteidigung des Heimat-Luftraumes
konzipiert sind.
Österreich hat auf diese Möglichkeiten mit der
vorgenommenen Ausschreibung verzichtet.
Anstelle einer verantwortungsbewussten Einkaufpolitik hat die Regierung
Schüssel unter den
beiden Verteidigungsministern Scheibner und Platter auf die teuereste Lösung
zurückgegriffen. Es
wurden überteuerte Hüllen angekauft, die nun, aufgrund der enormen Summen, die
diese bereits
verschlingen, nicht mehr adäquat ausgestattet werden und somit alle Vorteile
gegenüber anderen
Mitbewerbern oder sparsameren Lösungen verlieren.
Diese Argumente wurden auch von einer Reihe von
FPÖ-Bundesräten in früheren Debatten
angesprochen, insbesondere auch vom Wehrexperten Bundesrat Mag. John Gudenus.
Weitere inhaltliche Fragen, wie die Reduktion der
Stückzahl und die damit verbundenen
rechtlichen Konsequenzen, die Involvierung Karl-Heinz Grassers, die mangelhafte
bzw.
Falschinformation des Parlaments, die mangelnde Transparenz und die
Unglaubwürdigkeit der
versprochenen Gegengeschäfte wurden schon in mehreren Dringlichen Anfragen
thematisiert.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den
Bundesminister für Landesverteidigung
nachstehende
Anfrage:
1. Gibt es für die Unterzeichnung
des Kaufvertrages betreffend den Ankauf von 18
Kampfflugzeugen des Typs
Eurofighter einen Ministerratsbeschluss?
Wenn ja, wie lautet dieser?
2. Wer hat den Vertrag für die
Republik Österreich wann unterschrieben?
3. Wer hat die Unterzeichnung
des Vertrages angeordnet?
4. Wie lautet diese Anordnung?
5. Wann
werden die angekauften 18 Stück Eurofighter exakt geliefert?
6. Welche
Ausstattung wurde im endgültigen Kaufvertrag für die Eurofighter bestellt?
7. Wie
hoch sind die Gesamtkosten der Anschaffung samt Ausstattung?
8. Es wurde nunmehr bekannt, dass
die an EADS beteiligten Staaten versuchen, die Kosten zu
reduzieren. Was ist Ihnen über diese Verhandlungen bekannt?
9. Ist es trotz Unterzeichnung des
Vertrages für die Republik Österreich möglich, auf
Kostensenkungen durch den Anbieter zu reagieren?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
10. Welche
Nebenabreden, wie Wartung und sonstige Nebenleistungen, sind im Vertrag
beinhaltet, wie
lauten diese und welche Kosten verursachen diese Nebenleistungen im Detail?
11. Welche
rechtlichen Nebenabreden - wie die in News veröffentlichte
„Schmiergeldklausel" —
wurden im Vertrag vereinbart?
12. Welche
Vereinbarungen wurden insbesondere für den Fall des Verzugs und der
mangelhaften
Lieferung vereinbart?
13. Wer hat bisher
(ohne News) den Gesamtvertrag eingesehen, wer hat ihn geprüft und wann
werden Sie den Vertrag den parlamentarischen Gremien zur Verfügung stellen?
14. Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde von den
zuständigen Bediensteten des
Bundesministeriums für Landesverteidigung ausgeführt,
dass die Bewaffnung mit Raketen
nicht im Kaufpreis enthalten ist. Der „Spiegel" vom 7. Juli 2003 spricht
davon, dass die
Raketen für den Eurofighter noch in Entwicklung seien. Wann ist Ihrem
Kenntnisstand nach
mit einer Verfügbarkeit der Raketenbewaffnung zu rechnen?
15. Welche Kosten
entstehen für die Republik durch die vorgesehene Raketenbewaffnung?
16. Welche Kosten
entstehen dafür pro Maschine?
17. Welche
Leistungsbeschreibung ist für die Bewaffnung vom Bundesministerium für
Landesverteidigung definiert worden?
18. Haben Sie
Konkurrenzangebote dazu eingeholt oder ist dies technisch nicht möglich?
19. Wann hat der
Rechnungshof die zweite Tranche seiner Prüfung des Beschaffungsvorganges im
Landesverteidigungsministerium abgeschlossen?
20. Wann fand die
Schlussbesprechung der Prüfung statt?
21. Wann wurde der
Rechnungshof-Rohbericht dem Verteidigungsministerium vom
Rechnungshof zugestellt?
22. Wann hat das
Verteidigungsministerium seine Stellungnahme zum Rechnungshof-Rohbericht
abgegeben?
23. Wer
hat Exemplare des Rechnungshof-Rohberichtes erhalten?
24. Sind im
Rechnungshof-Rohberichtes kritische Bemerkungen betreffend den
Beschaffungsvorgang enthalten?
Wenn ja, welche?
25. Warum waren Sie
nicht bereit, den Rechnungshofbericht abzuwarten und erst dann den
Vertrag zu unterzeichnen?
26. In Ihrer
Pressekonferenz haben Sie von einem Preisvorteil von 10 Mio. Euro gesprochen.
Wie
kam dieser Preisvorteil zustande?
27. Wie viel Prozent
der zu erwartenden Gesamtfinanzierungskosten (samt Zinsen, etc.) sind diese
10 Mio. Euro?
28. Wie sieht die
Zwischenfinanzierung im Detail aus?
29. Welche Zahlungen
hat die Republik nach heutigem Stand ab wann (monatlich, halbjährlich
oder jährlich) in welcher Höhe wie lange zu leisten?
30. Welche
jährlichen Kosten entstehen ab dem Vollbetrieb für das Landesverteidigungs-
ministerium samt Wartung, Personalkosten, Infrastrukturkosten, etc.?
31. Welchen
Kostenzuschuss dafür hat Ihnen der Bundesminister für Finanzen ab welchem
Budgetjahr und bis zu welchem Budgetjahr zugesagt?
32. Gibt es dazu
eine schriftliche Vereinbarung?
Wenn ja, wie lautet
diese und wer hat die unterzeichnet?
33. Landeshauptmann
Haider hat vertrauliche Informationen aus dem Landesverteidigungs-
ministerium erhalten, wonach die Finanzierung des gewöhnlichen Betriebes des
österreichischen Bundesheeres durch die hohen Nebenkosten des Eurofighters
nicht mehr
garantiert ist. Von wem hat er diese Informationen, wie
lauten diese Informationen im Detail
und werden Sie diese Informationen auch den acht anderen Landeshauptmännern zur
Verfügung stellen?
34. Wie beurteilen
Sie die Information, die von Landeshauptmann Haider der österreichischen
Bevölkerung mitgeteilt wurde?
35. Sie haben
angekündigt, dass umgehend Verhandlungen für die sogenannte Zwischenlösung bis
zur Lieferung der Eurofighter geführt werden sollen. Wie sind die Ergebnisse
dieser
Verhandlungen?
36. Welches
Verhandlungsergebnis zeichnet sich ab, wie wird also diese Zwischenlösung
organisiert werden?
37. Welche Kosten
entstehen für die Zwischenlösung?
38. Der
Bundeskanzler hat in der Fragestunde des Nationalrates am 9. Juli 2003 bekannt
gegeben,
dass Sie für die Frage, ob eine Unterzeichnung schon vor Rechtskraft des
Finanzierungsgesetzes zulässig ist, fünf externe Gutachten eingeholt haben. Wer
hat diese
Gutachten l bis 5 erstellt?
39. Wie
lauten die Gutachten im Wortlaut?
40. Welche Kosten
sind für diese fünf Gutachten entstanden?
41. Wie ist der
Wortlaut der "Rechtlichen Stellungnahme zu Fragen der Zulässigkeit der
Zuschlagserteilung auf eine geringere als in der Angebotseinholung Abfangjäger
genannte
Stückzahl" erstattet von o. Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher/Wien ?
Welche Kosten sind für dieses Gutachten entstanden?
42. Wie ist der
genaue Wortlaut der "Rechtlichen Stellungnahme zur Frage der
vergaberechtlichen
Zulässigkeit der Zuschlagserteilung auf eine geringere als in der
"Angebotseinholung
Abfangjäger" genannte Stückzahl" erstattet im Auftrag des
Bundesministerium für
Landesverteidigung von Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek am 30. März 2003?
Welche Kosten sind für dieses Gutachten entstanden?
43. Wie ist der Wortlaut des Gutachtens der
Finanzprokuratur betreffend:
"Abfangjägerausschreibung; Prüfung der Zulässigkeit
von Mengengerüständerungen bzw.
Zulässigkeit der Annahme von Alternativangeboten bis Mo.
1.7.2002, 11.00 Uhr" vom 1. Juli
2002?
Welche Kosten sind für dieses Gutachten entstanden?
44. Wie ist der
Wortlaut des Gutachtens der Finanzprokuratur betreffend:
"Abfangjäger/Verringerung des Auftragsvolumens" vom 22. August 2002?
Welche Kosten sind für dieses Gutachten entstanden?
45. Stimmen die Vorwürfe
des Rechnungshofes, wonach ein Drittel der Aufträge in der
Heeresbild- und -filmstelle für private Zwecke, wie Geburtstagsfeiern,
erfolgte?
46. Was
haben Sie nach Kenntnis dieses Umstandes unternommen?
47. Werden Sie
insbesondere die daraus entstandenen Kosten von den „Auftraggebern"
einfordern?
48. Welche Kosten
verursachte die Einrichtung eines kostenlosen Filmverleihes?
49. Wer ist
berechtigt, Entleihungen dort vorzunehmen?
50. Wie viele
Personen sind in dieser Einrichtung beschäftigt und welches jährliche
Gesamtbudget
hat diese Einrichtung?
51. In der Presse
vom heutigen Tag wird berichtet, dass das österreichische Bundesheer für seine
Draken ab Jahresende keinerlei Unterstützung von SAAB bekommt. Welche
Auswirkungen
hat das auf die Einsatzbereitschaft der Draken?
52. Wie
lange ist diese noch gewährleistet?
53. Was bedeutet
dieser Umstand für die sogenannte Zwischenlösung?
Unter einem wird gem. § 61 Abs. l in Verbindung mit Abs.
3 verlangt, diese Anfrage vor Eingang
in die Tagesordnung dringlich zu behandeln.