2078/J-BR/2003 BR.

Eingelangt am 11.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Dringliche ANFRAGE
gem. § 61 Abs. l in Verbindung mit Abs. 3 GO-BR

der Bundesräte Prof. Konecny

und GenossInnen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend falsche Grundsatzentscheidung bei der Ausschreibung der Abfangjäger, volle

Transparenz über den Vertragsinhalt, Konsequenzen der vorzeitigen Unterschriftsleistung und

Offenlegung aller Gutachten

In der letzten Sitzung des Bundesrates am 23. Juni 2003 stand der Gesetzesbeschluss des
Nationalrates über das Budgetbegleitgesetz 2003 - und damit auch das Bundesgesetz über den
Nachkauf von Luftraumüberwachungsflugzeugen - auf der Tagesordnung. Nach umfassender
Beratung fand weder der SP- Antrag auf Erhebung eines begründeten Einspruches, noch der
Antrag des Ausschusses für Finanzen auf Erhebung keines Einspruches die Mehrheit des
Bundesrates.

Hinsichtlich der Wirkungen dieser Beschlüsse liegen grundsätzlich zwei Rechtsansichten vor,
wobei die erste vorsieht, dass damit eine Aufnahme auf die Tagesordnung einer weiteren Sitzung
des Bundesrates nicht mehr möglich sei und daher die 8-Wochen-Frist bis zur Übergabe des
Gesetzesbeschlusses an den Bundespräsidenten zur Beurkundung zu laufen beginnt Die zweite
Rechtsansicht sagt aus, dass innerhalb dieser Frist eine neuerliche Befassung des Bundesrates
durchaus möglich sei, da er eben weder beschlossen habe, keinen, noch einen Einspruch zu
erheben, aber eine neuerliche Beschlussfassung desselben Beschlussantrages unzulässig sei, daher
z.B. ein Einspruch nur mehr mit einer anderen Begründung beschlossen werden könne.

Beide Rechtsansichten fanden sowohl in der Praxis wie auch in der Wissenschaft Unterstützung.

Beiden Rechtsansichten folgt aber zwingend, dass bis zum heutigen Tag keine Rechtsgrundlage
für eine Unterschriftsleistung unter den Kaufvertrag für die Bundesregierung oder einzelne ihrer
Mitglieder oder Bedienstete der Ressorts besteht.

Dennoch hat die Bundesregierung am l. Juli 2003 festgelegt, noch an diesem Tag die Unterschrift
zu leisten, was in Folge auch geschah. Diese Vorgangsweise ist nicht nur ein demokratie-
politischer Skandal, sondern eine Ohrfeige gegenüber dem österreichischen Parlament und der

Budgethoheit dieses Parlaments. Es ist aber auch insbesondere eine Missachtung des Bundesrates,
der das Verfahren gem. Art. 42 B-VG, also das Verfahren der Gesetzwerdung, noch nicht
abgeschlossen hat. Und schließlich ist es eine Ohrfeige gegenüber dem Herrn Bundespräsidenten,
dem das verfassungsmäßige Recht zukommt, das ordnungsgemäße Zustandekommen der
Bundesgesetze zu beurkunden.

Genauso ist es eine Missachtung gegenüber dem Rechnungshof und seinem Präsidenten, der von
der Regierung selbst beauftragt wurde, die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und
Rechtmäßigkeit des Beschaffungsvorganges zu überprüfen und dem Nationalrat darüber zu
berichten.

Diese Prüfung ist kurz vor dem Abschluss und wurde bewusst von der Bundesregierung nicht
abgewartet.

Es erhebt sich daher die Frage, weshalb die österreichische Bundesregierung weder die
Gesetzwerdung noch den Rechnungshofbericht abwartet und die Republik Österreich mit diesem
Kaufvertrag verpflichtet. Eine Antwort steht bisher jedenfalls fest: Nämlich zum finanziellen
Schaden der Republik Österreich. Denn noch am selben Tag wurde bekannt, dass die an EADS
beteiligten Staaten Druck ausgeübt haben, um die Kosten - hier weichen die Informationen
voneinander ab - von Wartung und/oder auch den Ankaufpreis bis zu 20% reduziert werden
sollen.

Durch die vorzeitige Unterzeichnung des Vertrages nimmt sich die Republik Österreich jeden
Spielraum, auf eine Senkung der Kosten zu reagieren.

Was aber zusätzlich nachdenklich macht, ist dass bisher nur Mitglieder der Bundesregierung vom
vorläufigen Prüfergebnis des Rechnungshofes informiert sind. Sollte das Prüfergebnis für die
Bundesregierung positiv sein, bestünde überhaupt kein Grund, dieses nicht abzuwarten und sich
im Nationalrat für die hervorragende Durchführung für die Beschaffung feiern zu lassen. Die
Panikreaktion spricht allerdings eher dafür, dass das Prüfergebnis nicht so exzellent ist und dass
der Prüfbericht Unregelmäßigkeiten beinhalten wird.

Und da hat Bundesminister Platter einen für die Republik fatalen Fehler begangen. In der
Unterzeichnung des Vertrages wurde nämlich nicht dafür Vorkehrung getroffen, dass der
Rechnungshofbericht Mängel im Beschaffungsvorgang aufdeckt. Sollten diese Mängel so
gravierend sein, dass ein anderer Anbieter den Vertrag anfechten kann, entstehen für die Republik
Schadenersatzforderungen in noch nicht abschätzbarer Höhe, die in die Milliarden Euro gehen

können. Sollte daher im Rechnungshofbericht es zu einer Aufdeckung von Mängel kommen, wird
die SPÖ jedenfalls gegen Verteidigungsminister Platter eine Amtshaftungsklage einbringen.

Die Angst vor dem Rechnungshof besteht, wie jüngste Enthüllungen zeigen, zurecht. Ein dem
Nachrichtenmagazin „News" vorliegender Rechnungshof-Rohbericht enthüllt nämlich
haarsträubende Misswirtschaft im Verteidigungsministerium. Prüfobjekt war dabei die
Heeresbild- und -filmstelle. Dabei kam zu Tage, dass ein Drittel der Tätigkeiten, die diese
Einrichtung vorgenommen hat, unter Umgehung des gesetzlichen Auftrages für private Anlässe,
wie Geburtstagsfeiern, aufgegangen ist. Aufgedeckt wurde auch ein kostenloser Filmverleih für
privilegierte Heeresangehörige; dafür wurden 2.386 Spielfilme um 38.560,- Euro angekauft.

Sollte dieses Sittenbild des Landesverteidigungsministeriums auch bei den Beschaffungen der
Kampfflugzeuge üblich sein, so verwundert die Unterschriftsleistung des Verteidigungsministers
ohne gesetzlicher Grundlage und ohne den Rechnungshofbericht abzuwarten nicht mehr.

Bei vielen seiner Entscheidungen stützt der Verteidigungsminister sich auf angebliche Gutachten,
die die SteuerzahlerInnen berappen dürfen. Trotz vieler Anfragen wurden bisher diese Gutachten
der Öffentlichkeit und der Opposition nicht zur Verfügung gestellt. Die bisher bekannt
gewordenen Details lassen jedoch den Schluss zu, dass diese Gutachten in Teilbereichen äußerst
kritisch sind. Die Gutachter selbst haben sich über die verkürzten gestellten Fragen beschwert, die
verhinderten, die Rechtslage in ihrer Gesamtheit darzustellen. Die Opposition besteht auch bei
diesen von den Steuerzahlerinnen bezahlten Gutachten auf das Recht, dass die Öffentlichkeit über
den Inhalt dieser Gutachten informiert wird. Es wird daher in dieser Dringlichen Anfrage auch
nochmals versucht, das Recht der Öffentlichkeit auf Information durchzusetzen.

Weitere Fragen ergeben sich hinsichtlich der Grundsatzentscheidung betreffend die
Ausschreibung von Kampfflugzeugen auf politischer Ebene:

In der Tageszeitung „Die Presse" vom 9. Juli 2003 wurden in einem detaillierten Artikel die
Ungereimtheiten des Eurofighter-Deals dokumentiert. Die Liste ist umfangreich. Vor allem die
Abkehr von der ursprünglichen Ausschreibung und den darin enthaltenen Soll-Kriterien und die
plötzliche Reduktion der Anzahl der Eurofighter, die von der Bundesregierung Schüssel - gegen
die Meinung der Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher angekauft werden -werden
hinterfragt.

Daneben rückt ein Umstand ins Zentrum des Interesses: Aufgrund der Tatsache, dass nur vier der
18 Eurofighter vollständig ausgestattet werden, wird die Mehrzahl der sündteuren Kampfflieger
   international nicht einsatzfähig. Seine mulitfunktionalen Fähigkeiten kann der Eurofighter jedoch

nur auf der internationalen Ebene ausspielen. Für die alleinige Aufgabe der Luftüberwachung des
österreichischen Luftraumes wäre der Eurofighter aber nicht notwendig gewesen. Billigere
Lösungen hätten sich angeboten.

Vor allem die Alternativen gebrauchte Kampfflieger oder auch Abfangjäger, die nur für nationalen
Einsatz entwickelt wurden, sind aufgrund der minimalen Ausstattung der Eurofighter nicht mehr
vom Tisch zu wischen. So haben z.B. auch die Amerikaner eine billigere Lösung von
Kampfflugzeugen entwickelt, die nur für die Verteidigung des Heimat-Luftraumes konzipiert sind.

Österreich hat auf diese Möglichkeiten mit der vorgenommenen Ausschreibung verzichtet.
Anstelle einer verantwortungsbewussten Einkaufpolitik hat die Regierung Schüssel unter den
beiden Verteidigungsministern Scheibner und Platter auf die teuereste Lösung zurückgegriffen. Es
wurden überteuerte Hüllen angekauft, die nun, aufgrund der enormen Summen, die diese bereits
verschlingen, nicht mehr adäquat ausgestattet werden und somit alle Vorteile gegenüber anderen
Mitbewerbern oder sparsameren Lösungen verlieren.

Diese Argumente wurden auch von einer Reihe von FPÖ-Bundesräten in früheren Debatten
angesprochen, insbesondere auch vom Wehrexperten Bundesrat Mag. John Gudenus.

Weitere inhaltliche Fragen, wie die Reduktion der Stückzahl und die damit verbundenen
rechtlichen Konsequenzen, die Involvierung Karl-Heinz Grassers, die mangelhafte bzw.
Falschinformation des Parlaments, die mangelnde Transparenz und die Unglaubwürdigkeit der
versprochenen Gegengeschäfte wurden schon in mehreren Dringlichen Anfragen thematisiert.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Landesverteidigung
nachstehende

Anfrage:

1.   Gibt es für die Unterzeichnung des Kaufvertrages betreffend den Ankauf von 18
 Kampfflugzeugen des Typs Eurofighter einen Ministerratsbeschluss?
 Wenn ja, wie lautet dieser?

2.    Wer hat den Vertrag für die Republik Österreich wann unterschrieben?

3.    Wer hat die Unterzeichnung des Vertrages angeordnet?


4. Wie lautet diese Anordnung?

5. Wann werden die angekauften 18 Stück Eurofighter exakt geliefert?

6. Welche Ausstattung wurde im endgültigen Kaufvertrag für die Eurofighter bestellt?

7. Wie hoch sind die Gesamtkosten der Anschaffung samt Ausstattung?

8.   Es wurde nunmehr bekannt, dass die an EADS beteiligten Staaten versuchen, die Kosten zu
reduzieren. Was ist Ihnen über diese Verhandlungen bekannt?

9.   Ist es trotz Unterzeichnung des Vertrages für die Republik Österreich möglich, auf
Kostensenkungen durch den Anbieter zu reagieren?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?

10. Welche Nebenabreden, wie Wartung und sonstige Nebenleistungen, sind im Vertrag

beinhaltet, wie lauten diese und welche Kosten verursachen diese Nebenleistungen im Detail?

11. Welche rechtlichen Nebenabreden - wie die in News veröffentlichte „Schmiergeldklausel" —
wurden im Vertrag vereinbart?

12. Welche Vereinbarungen wurden insbesondere für den Fall des Verzugs und der mangelhaften
Lieferung vereinbart?

13. Wer hat bisher (ohne News) den Gesamtvertrag eingesehen, wer hat ihn geprüft und wann
werden Sie den Vertrag den parlamentarischen Gremien zur Verfügung stellen?

14. Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde von den zuständigen Bediensteten des

Bundesministeriums für Landesverteidigung ausgeführt, dass die Bewaffnung mit Raketen
nicht im Kaufpreis enthalten ist. Der „Spiegel" vom 7. Juli 2003 spricht davon, dass die
Raketen für den Eurofighter noch in Entwicklung seien. Wann ist Ihrem Kenntnisstand nach
mit einer Verfügbarkeit der Raketenbewaffnung zu rechnen?

15. Welche Kosten entstehen für die Republik durch die vorgesehene Raketenbewaffnung?

16. Welche Kosten entstehen dafür pro Maschine?

17. Welche Leistungsbeschreibung ist für die Bewaffnung vom Bundesministerium für
Landesverteidigung definiert worden?

18. Haben Sie Konkurrenzangebote dazu eingeholt oder ist dies technisch nicht möglich?


19. Wann hat der Rechnungshof die zweite Tranche seiner Prüfung des Beschaffungsvorganges im
Landesverteidigungsministerium abgeschlossen?

20. Wann fand die Schlussbesprechung der Prüfung statt?

21. Wann wurde der Rechnungshof-Rohbericht dem Verteidigungsministerium vom
Rechnungshof zugestellt?

22. Wann hat das Verteidigungsministerium seine Stellungnahme zum Rechnungshof-Rohbericht
abgegeben?

23. Wer hat Exemplare des Rechnungshof-Rohberichtes erhalten?

24. Sind im Rechnungshof-Rohberichtes kritische Bemerkungen betreffend den
Beschaffungsvorgang enthalten?
Wenn ja, welche?

25. Warum waren Sie nicht bereit, den Rechnungshofbericht abzuwarten und erst dann den
Vertrag zu unterzeichnen?

26. In Ihrer Pressekonferenz haben Sie von einem Preisvorteil von 10 Mio. Euro gesprochen. Wie
kam dieser Preisvorteil zustande?

27. Wie viel Prozent der zu erwartenden Gesamtfinanzierungskosten (samt Zinsen, etc.) sind diese
10 Mio. Euro?

28. Wie sieht die Zwischenfinanzierung im Detail aus?

29. Welche Zahlungen hat die Republik nach heutigem Stand ab wann (monatlich, halbjährlich
oder jährlich) in welcher Höhe wie lange zu leisten?

30. Welche jährlichen Kosten entstehen ab dem Vollbetrieb für das Landesverteidigungs-
ministerium samt Wartung, Personalkosten, Infrastrukturkosten, etc.?

31. Welchen Kostenzuschuss dafür hat Ihnen der Bundesminister für Finanzen ab welchem
Budgetjahr und bis zu welchem Budgetjahr zugesagt?

32. Gibt es dazu eine schriftliche Vereinbarung?

Wenn ja, wie lautet diese und wer hat die unterzeichnet?

33. Landeshauptmann Haider hat vertrauliche Informationen aus dem Landesverteidigungs-
ministerium erhalten, wonach die Finanzierung des gewöhnlichen Betriebes des
österreichischen Bundesheeres durch die hohen Nebenkosten des Eurofighters nicht mehr


garantiert ist. Von wem hat er diese Informationen, wie lauten diese Informationen im Detail
und werden Sie diese Informationen auch den acht anderen Landeshauptmännern zur
Verfügung stellen?

34. Wie beurteilen Sie die Information, die von Landeshauptmann Haider der österreichischen
Bevölkerung mitgeteilt wurde?

35. Sie haben angekündigt, dass umgehend Verhandlungen für die sogenannte Zwischenlösung bis
zur Lieferung der Eurofighter geführt werden sollen. Wie sind die Ergebnisse dieser
Verhandlungen?

36. Welches Verhandlungsergebnis zeichnet sich ab, wie wird also diese Zwischenlösung
organisiert werden?

37. Welche Kosten entstehen für die Zwischenlösung?

38. Der Bundeskanzler hat in der Fragestunde des Nationalrates am 9. Juli 2003 bekannt gegeben,
dass Sie für die Frage, ob eine Unterzeichnung schon vor Rechtskraft des
Finanzierungsgesetzes zulässig ist, fünf externe Gutachten eingeholt haben. Wer hat diese
Gutachten l bis 5 erstellt?

39. Wie lauten die Gutachten im Wortlaut?

40. Welche Kosten sind für diese fünf Gutachten entstanden?

41. Wie ist der Wortlaut der "Rechtlichen Stellungnahme zu Fragen der Zulässigkeit der
Zuschlagserteilung auf eine geringere als in der Angebotseinholung Abfangjäger genannte
Stückzahl" erstattet von o. Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher/Wien ?
Welche Kosten sind für dieses Gutachten entstanden?

42. Wie ist der genaue Wortlaut der "Rechtlichen Stellungnahme zur Frage der vergaberechtlichen
Zulässigkeit der Zuschlagserteilung auf eine geringere als in der "Angebotseinholung
Abfangjäger" genannte Stückzahl" erstattet im Auftrag des Bundesministerium für
Landesverteidigung von Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek am 30. März 2003?
Welche Kosten sind für dieses Gutachten entstanden?

43. Wie ist der Wortlaut des Gutachtens der Finanzprokuratur betreffend:

"Abfangjägerausschreibung; Prüfung der Zulässigkeit von Mengengerüständerungen bzw.

Zulässigkeit der Annahme von Alternativangeboten bis Mo. 1.7.2002, 11.00 Uhr" vom 1. Juli

2002?

Welche Kosten sind für dieses Gutachten entstanden?


44. Wie ist der Wortlaut des Gutachtens der Finanzprokuratur betreffend:
"Abfangjäger/Verringerung des Auftragsvolumens" vom 22. August 2002?
Welche Kosten sind für dieses Gutachten entstanden?

45. Stimmen die Vorwürfe des Rechnungshofes, wonach ein Drittel der Aufträge in der
Heeresbild- und -filmstelle für private Zwecke, wie Geburtstagsfeiern, erfolgte?

46. Was haben Sie nach Kenntnis dieses Umstandes unternommen?

47. Werden Sie insbesondere die daraus entstandenen Kosten von den „Auftraggebern"
einfordern?

48. Welche Kosten verursachte die Einrichtung eines kostenlosen Filmverleihes?

49. Wer ist berechtigt, Entleihungen dort vorzunehmen?

50. Wie viele Personen sind in dieser Einrichtung beschäftigt und welches jährliche Gesamtbudget
hat diese Einrichtung?

51. In der Presse vom heutigen Tag wird berichtet, dass das österreichische Bundesheer für seine
Draken ab Jahresende keinerlei Unterstützung von SAAB bekommt. Welche Auswirkungen
hat das auf die Einsatzbereitschaft der Draken?

52. Wie lange ist diese noch gewährleistet?

53. Was bedeutet dieser Umstand für die sogenannte Zwischenlösung?

Unter einem wird gem. § 61 Abs. l in Verbindung mit Abs. 3 verlangt, diese Anfrage vor Eingang
in die Tagesordnung dringlich zu behandeln.