2081/J-BR/2003 BR. GP

Eingelangt am 11.07.2003
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Mineralölsteuerbefreiung für Flugzeugtreibstoffen

Die nach wie vor bestehende Befreiung der Flugzeugtreibstoffe von der Mineralölsteuer hat
bekanntlich einen Lenkungseffekt in die falsche Richtung. Das betrifft sowohl die nachteiligen
Folgen eines wegen mangelhafter Kostenwahrheit intensiven Flugverkehrs als auch die heimische
Tourismuswirtschaft. Von den Ländern wird daher seit langem gefordert, der Bund möge in der
EU auf eine Beseitigung der Steuerbefreiung hinwirken.

In der Anfragebeantwortung 1659/A.B.-BR/2001 vom 5. Juni 2001 wurde darauf hingewiesen,
dass der damalige schwedische Ratsvorsitz kürzlich eine neue Initiative zur Annahme eines
gemeinschaftlichen Rahmens für die Energiebesteuerung eingeleitet habe. Weiters wurde darauf
hingewiesen, dass steuerliche Maßnahmen in der EU zwar nur einstimmig beschlossen werden
können, Fortschritte nunmehr allerdings auch im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit erzielt
werden können. Österreich werde sich wie bisher für eine möglichst alle Energieerzeugnisse
umfassende EG-rechtlich harmonisierte Besteuerung eintreten. Die Besteuerung von Flugzeug-
treibstoffen findet sich in der Initiative des schwedischen Vorsitzes unter jenen Punkten, die einer
eingehenden Erörterung bedürfen, die noch für das Frühjahr 2001 in Aussicht genommen sei.

In der am 25. Juni 2002 abgehaltenen Sitzung des EU-Ausschuss des Bundesrates hat der EU-
Generaldirektor für europäische Verkehrspolitik Francois Lamoureux folgendes erklärt:

„Es ist richtig, dass wir aus Luftfahrtkreisen sehr kritisiert worden sind, dass die Kommission es
wagt, darüber nachzudenken, dass das Kerosin eines Tages vielleicht besteuert werden könnte. Das
traditionelle Argument, das vorgebracht wird, ist, dass es nach den Regeln der internationalen
Zivilluftfahrtorganisation keine Besteuerung von Kerosin gibt, und wir, wenn wir eine solche
Besteuerung einführen, unsere Airlines in Schwierigkeiten bringen werden.

Im Zusammenhang mit den Leitlinien zugunsten einer Besteuerung von Kerosin hat zunächst die
Kommission den internationalen Zivilluftverband darum gebeten, eine Abänderung vorzunehmen.
Wir haben da nicht sehr viele Verbündete. Die amerikanischen Airlines haben diesbezüglich großen
Druck ausgeübt. Sie wissen, dass die amerikanische Regierung unter dem Einfluss der Erdöllobby
beziehungsweise der Energielobby steht. Und für die Entwicklungsländer stellt sich das Problem,
das Sie schon angesprochen haben: Sie haben 20 bis 30 Jahre alte Flugzeuge, die sie weiter
betreiben wollen.

Wir haben uns dieses Problem auch noch näher angesehen, und dabei habe ich festgestellt, dass es
sich in den Vereinigten Staaten, die ja oft als Modell betrachtet werden, so verhält, dass, wenn
Frachtgut innerhalb der USA befördert wird, doch eine geringfügige Steuer auf Kerosin einge-
hoben wird. Wir haben uns also überlegt, ob es nicht sinnvoll wäre, für Flüge innerhalb der EU,


wo immerhin als Ersatz die Hochgeschwindigkeitszüge vorhanden sind - es gibt also eine
Alternative -, das Kerosin zu besteuern. Der Hochgeschwindigkeitszug unterliegt ja der
Mehrwertsteuer.

Aber wie gesagt: Eines Tages werden wir einen Vorschlag in diese Richtung unterbreiten.

Ganz allgemein möchte ich noch Folgendes sagen: Wenn es für einen Flug innerhalb der EU keinen
Konkurrenzflug von einer Airline gibt, die unbesteuertes Kerosin verwenden kann, dann werden
wir eine Besteuerung zulassen. Ich glaube, wir werden diesbezüglich ein gewisses Risiko eingehen
und die Aktien der Luftfahrtgesellschaften ein wenig außer Acht lassen. Nach dem Schock des
11. September war es nicht der günstigste Zeitpunkt, aber wir haben doch die Absicht, die
Besteuerung von Kerosin einzuführen."

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.   Welche Bemühungen hat der damalige schwedischen Ratsvorsitzes tatsächlich unternommen
und welcher Erfolg war ihnen beschieden?

2.   In welcher Weise hat sich Österreich seither um eine Aufhebung der Steuerbefreiung bemüht?

3.   Haben die in der EU angestellten Überlegungen, für Flüge innerhalb der EU das Kerosin zu
besteuern, bereits zu Ergebnissen geführt und bis wann ist mit der angekündigten Vorlage
eines Vorschlags zu rechnen?