2083/J-BR/2003

Eingelangt am 23.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

Dringliche Anfrage

gem. § 61 Abs. 3 GO - BR

der Bundesräte Gasteiger, Prof. Konecny, Todt

und GenossInnen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Offenlegung des RH-Berichtes bezüglich „Verdacht der Manipulation der

Bewertungsergebnisse und der damit verbundenen Geschenkannahme durch Bedienstete des

BMLV"

Karl Korinek führt in „Ministerverantwortlichkeit", Recht - Politik - Wirtschaft, aktuelle Beiträge
zum Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Wirtschaftsrecht, herausgegeben von Karl Korinek und
Heinz Peter Rill aus, dass sich in einer repräsentativen Demokratie Verantwortlichkeit der Minister
gegenüber den Repräsentanten des Volkes ergäbe. In einem parlamentarischen Regierungssystem
besteht daher regelmäßig eine Verantwortlichkeit dem Parlament gegenüber: Der Minister hat dem
Parlament gegenüber „Rede und Antwort zu stehen", wie das von der Lehre formuliert wird.

Die Lehre hat bezugnehmend auf die österreichische Verfassungssituation zwei
Verantwortlichkeitstypen für Mitglieder der Bundesregierung herausgearbeitet: Die politische und
die rechtliche Verantwortlichkeit. Der langjährige Präsident und Vizepräsident des Bundesrates
Univ. Prof. Dr. Herbert Schambeck hat zu dem Verhältnis zwischen politischer und rechtlicher
Verantwortlichkeit ausgeführt: „Dort, wo die rechtliche Verantwortlichkeit endet, beginnt die
politische Verantwortlichkeit."

Nimmt man die Aussagen von Korinek und Schambeck ernst und respektiert sie auch in aktuellen
politischen Situationen, so ist die bisherige Vorgangsweise des Bundesministers für
Landesverteidigung Platter im Umgang mit dem Rechnungshof-Rohbericht sowohl rechtlich, wie
aber auch politisch mehr als fragwürdig.

Am Freitag, 18. Juli 2003 wird bekannt, dass der Rechnungshof-Rohbericht in einer Ausfertigung
dem Bundesminister für Landesverteidigung vom Präsidenten des Rechnungshofes zugestellt
wurde.


Schon einige Stunden später zitierte Verteidigungsminister Platter in der ZIB 2 aus dem Rohbericht:
„ ... und jetzt ist dieser Rohbericht des Rechnungshofes da, jetzt, da kann man sagen, dass man
zufrieden sein kann. Und lassen sie mich drei wesentliche Punkte sagen und auch zitieren was der
Rechnungshofbericht zum Ausdruck bringt. "

Bundesminister Platter hat somit Teile des Rechnungshof-Rohberichtes gegenüber der Zeit im Bild
offen gelegt.

Am nächsten Tag zitierten verschiedene Printmedien in ihrer Samstag- bzw. Samstag/Sonntag-
Ausgabe aus dem Rechnungshof-Rohbericht bzw. Teilen davon. Als Beleg werden folgende
Berichte aus den Tageszeitungen „Kurier", „Tiroler Tageszeitung" und „Die Presse" angeführt.

• In der Tageszeitung „Kurier" vom 20. Juli 2003 ist auf Seite 2 zu lesen:
...Das ist die Conclusio des Rechnungshofr(RH)-Rohberichtes, der nun 16 Tage nach der
Vertragsunterfertigung durch Verteidigungsminister Günther Platter dem KURIER vorliegt. "

Im „Kurier" wurde aus dem vorliegenden RH-Bericht zitiert:

„Die für die Kosten-Nutzwertanalyse herangezogene Aufteilung der möglichen

Nutzwertpunkte in Soll- und Musskriterien war nicht schlüssig nachvollziehbar.

Als Bestbieter wurde das Kampfflugzeug Eurofighter zu Recht ermittelt.

Die vom BMLV errechneten Lebenszykluskosten stellen nicht die Betriebskosten dar, weil

nicht alle Kostenelemente enthalten waren."

In der „Tiroler Tageszeitung" vom 21. Juli 2003 stand auf Seite 2 zu lesen:
Der streng geheime Rohbericht zur Beschaffung neuer Abfangjäger (Geschäftszahl 002.
622/921-BH/03) bestätigt Regierung wie Opposition."

Auch die „Tiroler Tageszeitung" zitiert aus dem RH-Bericht:

„* So sei zwar Eurofighter das beste Produkt gewesen ("Angebote wiesen keine annähernde
Gleichwertigkeit auf), der Kosten-Nutzen-Vergleich weise aber "methodische Mängel" auf.

* Zudem wies der RH darauf hin, dass man Eurofighter nur in der neunjährigen
Finanzierungsvariante (Preis für 24 Flugzeuge; 2,306 Mrd. Euro) als Bestbieter ermittelte.
Eine Variante, die "erst im Zuge der Bewertung und nach Angebotseröffnung festgelegt"
wurde.

* Schließlich seien mit dem Eurofighter - als einzigem Bewerber - keine Testflüge absolviert
worden."


• Die Tageszeitung „Die Presse" vom 21. Juli 2003 berichtet auf Seite 6:
„* Tatsächlich kommt der Rechnungshof in den zusammenfassenden Schlussbemerkungen
des Rohberichts, die der "Presse" vorliegen, zu dem Ergebnis: "Als Bestbieter wurde das
Kampfflugzeug Eurofighter zurecht ermittelt."

Allerdings wird auch angeführt, die für die Ermittlung des Bestbieters "herangezogene
Zahlungsvariante wurde erst im Zuge der Bewertung und nach Angebotseröffnung festgelegt
und war letztlich ausschlaggebend für die Typenentscheidung".

* Weiters stellte das Kontrollorgan fest: "Bei seinen Erhebungen konnte der RH
(Rechnungshof, Anm.) keinen Hinweis auf eine Manipulation der Bewertungsergebnisse und
eine damit verbundene Geschenkannahme feststellen. Im Rahmen der Vergabeempfehlung bis
zur Information an den Minister konnte eine versuchte Einflussnahme zugunsten des Produkts
der Firma Saab nicht ausgeschlossen werden. Dies hatte jedoch keinen Einfluss auf die
Entscheidung der Typenwahl.

* Die in einer Einsichtsbemerkung zum Endbericht der Bewertungskommission festgestellte
annähernde Gleichwertigkeit der Angebote konnte vom RH nicht nachvollzogen werden.

Weiters fehlten in diesem Bericht die Preise für Simulatoren, Munition sowie die Höhe der
anfallenden Steuer, Abgabe und Zölle.

* Die vom BML V (Verteidigungsministerium, Anm.) errechneten Lebenszykluskosten stellten
nicht die Betriebskosten dar, weil nicht alle Kostenelemente enthalten waren."

Ergänzend wurden am 21. Juli 2003 folgende Originalzitate in einer Aussendung der Austria Presse
Agentur veröffentlicht:

Eurofighter: Der RH-Rohbericht in Wortlautauszügen
Utl.: Lob und Tadel

Wien (APA) - Die APA bringt im Folgenden Wortlautauszüge aus der
Kurzfassung des Rechnungshof-Rohberichts über die Typenentscheidung
der Regierung für den Eurofighter:

Als Unterstützung ihrer Entscheidung kann die Regierung folgende Passagen werten:
"Als Bestbieter wurde das Kampfflugzeug Eurofighter zurecht ermittelt."

"Bei seinen Erhebungen konnte der RH keinen Hinweis auf eine Manipulation der

Bewertungsergebnisse und eine damit verbundene Geschenkannahme feststellen. Im Rahmen der

Vergabeempfehlung bis zur Information an den Minister konnte eine versuchte Einflussnahme

zugunsten des Produkts der Firma SAAB nicht ausgeschlossen werden.

Dies hatte jedoch keinen Einfluss auf die Entscheidung der Typenwahl.

Die mit diesem Fall befasste Staatsanwaltschaft Wien legte das Verfahren gemäß 90 Abs. 1 StPO

zurück."


Als Kritik an der Vorgangsweise der Regierung können folgende
Passagen gewertet werden:

"Der im Ministerratsvortrag vom 2. Juli 2002 angeführte Preis war nicht der für die
Bestbieterermittlung herangezogene Wert. Die vom BML V errechneten Lebenszykluskosten stellten
nicht die Betriebskosten dar, weil nicht alle Kostenelemente enthalten waren. Die für die
Bestbieterermittlung vom BMLV angewandte Kosten-Nutzen-Vergleichskonfiguration wies
methodische Mängel auf, hatte deswegen aber auf das Ergebnis der Analyse keinen spezifischen
Einfluss. Die für die Kosten-Nutzwertanalyse herangezogene Aufteilung der möglichen
Nutzwertpunkte in Soll- und Musskriterien war nicht schlüssig nachvollziehbar."

"Die für die Ermittlung des Bestbieters herangezogene Zahlungsvariante wurde erst im Zuge der
Bewertung und nach Angebotseröffnung festgelegt und war letztlich ausschlaggebend für
die Typenentscheidung."

"Die in einer Einsichtsbemerkung zum Endbericht der Bewertungskommission festgestellte
annähernde Gleichwertigkeit der Angebote konnte vom RH nicht nachvollzogen werden. Weiters
fehlten in diesem Bericht die Preise für Simulatoren, Munition sowie die Höhe der anfallenden
Steuern, Abgaben und Zölle."

"Der im Ministerratsvortrag vom 2. Juli 2002 angeführte Preis von rd. l,791 Mrd. Euro für den
Kauf von 24 einsitzigen Luftraumüberwachungsflugzeugen bezog sich auf die Barpreisvariante
und nicht auf die neunjährige Finanzierungsvariante, welche von der Bewertungskommission für
die Bestbieterermittlung herangezogen wurde."

"Die Kampfflugzeuge F-16 und Gripen wurden von österreichischen Piloten und Technikern einer
praktischen Flugerprobung unterzogen.

Der RH vermisste noch vor der Typenentscheidung beim Kampfflugzeug Eurofighter eine
praktische Flugerprobung in Österreich, obwohl die Firma diese Möglichkeit angeboten hatte.
(Schluss) mk/wea/bei/me

Auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Landesverteidigung (www.bmlv.gv.at) wurde
der Rechnungshof-Rohbericht thematisiert. Unter dem Titel „Rechnungshof: Eurofighter-
Beschaffung war korrekt" wurde den Leserinnen der Homepage sogar suggeriert, dass der
Rechnungshof selbst diese Weißwaschung so formuliert hätte. So stellte sich für die Leserinnen der
Bericht auf der Homepage dar:



 


Wie ist jedoch das konkrete Verhalten von Bundesminister Platter oder Bediensteten seines
Ressorts in seinem Auftrag rechtlich zu werten:

Im Gegensatz zur von Platter gewählten Vorgangsweise normiert § 5 des Rechnungshofgesetzes,
dass das Ergebnis der Überprüfung des Rechnungshofes den überprüften Stellen entweder
unmittelbar oder im Wege der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörden bekanntzugeben ist.
Diese haben längstens dreier Monate dazu Stellung zu nehmen. Bis zur Veröffentlichung des
Berichtes durch den Rechnungshof sind gem. Artikel 20 Abs. 3 B-VG alle mit Aufgaben der
Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe, soweit gesetzlich nicht anderes
bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit
bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse der
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden
Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft
des öffentlichen Rechts, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der
Parteien geboten ist (Amtsverschwiegenheit).

Bundesminister Platter oder ihm untergebene Bedienstete des Ressorts haben daher

1.        entweder die Amtsverschwiegenheit gem. Artikel 20 Abs. 3 B-VG gebrochen, indem sie
Daten aus dem Rechnungshof - Rohbericht Medienvertretern gegenüber weitergaben, oder

2.      die Weitergabe der Daten als gesetzlich zulässig betrachtet, da kein Tatbestandsmerkmal des
Artikel 20 Abs. 3 B-VG für den gegenwärtigen Sachverhalt (Rechnungshot-Rohbericht)
gegeben war, das die Amtsverschwiegenheit ausgelöst hätte.

Der Bundesrat ist gem. Artikel 52 B-VG befugt, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu
überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle
einschlägigen Auskünfte zu verlangen.

Mit der gegenständlichen Dringlichen Anfrage soll daher dem Bundesminister für
Landesverteidigung die Möglichkeit gegeben werden, seiner vollen Informationsverpflichtung
gegenüber dem Bundesrat (und auch dem Nationalrat) nachkommen zu können und den Inhalt des
Rechnungshof-Rohberichtes - neben den Vertretern der Medien - auch den gewählten Mandataren
zur Verfügung zu stellen.


Ebenso soll der Bundesminister die Möglichkeit erhalten bekanntzugeben, an wen er Exemplare des
Rechnungshof-Rohberichtes auf welcher gesetzlichen Grundlage übermittelt hat. Denn es ist
zunächst davon auszugehen, dass unter anderem der Präsident des Nationalrates Andreas Khol
einen solchen erhalten hat, da er die Öffentlichkeit über die APA am 20.7.2003 davon in Kenntnis
setzte, dass die Prüfung erfolgt sei und alles für korrekt befunden wurde. Und weiter wörtlich: „Der
Rechnungshof habe in seinem Rohbericht festgestellt, dass es weder eine Manipulation, noch eine
Geschenkannahme noch Amtsmissbrauch gegeben habe."

Diese Aussagen Khols lassen zwingend darauf schließen, dass der Nationalratspräsident den
gesamten Rechnungshof-Rohbericht studiert hat, da seine Aussagen sonst als Täuschung der
Öffentlichkeit qualifiziert werden müssten.

Noch bedenklicher jedoch ist aber der Umstand, dass auch der einfache ÖVP - Abgeordnete Lopatka,
der seit 5. März 2003 dem Nationalrat angehört, auch über den Inhalt des Rechnungshof-
Rohberichtes voll informiert wurde, da auch er diesen lobte und sogar zwei Erkenntnisse des
Berichtes ausdrücklich anführte, die für ihn von besonderer Bedeutung seien.

Sollte es zu Weitergaben des Berichtes (an Khol und Lopatka) oder von Teilen des Berichtes (an
verschiedene Medien) gekommen sein, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der
Bundesminister für Landesverteidigung allen Gesetzen entsprochen und keinen Grund für das
Vorliegen der sogenannten Amtsverschwiegenheit gesehen hat. In diesem Fall steht einer
vollinhaltlichen Beantwortung und Information des Bundesrates über den gesamten Inhalt des
Rechnungshof-Rohberichtes nichts entgegen.

Sollte allerdings gegenüber dem Bundesrat Amtsverschwiegenheit eingewendet werden und der
Inhalt des Rohberichtes nicht offengelegt werden, erhebt sich eine Reihe von rechtlichen und
politischen Fragen, die vom Bundesminister für Landesverteidigung direkt zu dem Präsidenten des
Nationalrates und in das ÖVP-Generalsekretariat führen.

Der angesehene Innenpolitik-Kommentator der Kronen-Zeitung Peter Gnam führte in der Ausgabe
vom Dienstag, 22. Juli 2003 in der Rubrik „Thema des Tages" folgendes aus:


"Neue Kronen-Zeitung" vom 22.07.2003                                             Seite: 2
Wi, Morgen
Mund halten?...

Mund halten?

Der Rechnungshof-Rohbericht über den Abfangjägerkauf wird Verteidigungsminister Platter
(ÖVP) zugestellt. Der schaut sich den Bericht exklusiv an und zieht im Fernsehen den Schluss,
dass das Milliarden-Euro-Geschäft sauber über die Bühne gegangen ist. Prompt meldet sich
daraufhin Ex-Verteidigungsminister Scheibner mit der Aufforderung an die Opposition zu Wort, die
politische Schmutzkampagne gegen den Kauf einzustellen. ÖVP-Nationalratspräsident Khol
wiederum schlüpft in seine Lieblingsrolle als Oberlehrer der Nation und missbilligt die
Uneinsichtigkeit der Roten und Grünen, wo doch jetzt mit den Abfangjägern ohnehin alles in
Ordnung ist. Ist es nicht! Erstens bezieht sich der Rechnungshof-Rohbericht nur auf Teilbereiche
des milliardenteuren Abfangjägerkaufs. So manche Fragen (warum z. B. war der Prüfungsauftrag
bis 2. Juli zeitlich begrenzt?) bleiben weiter offen. Zweitens wurde der Aspekt, ob Österreich diese
sündteuren Kampfflugzeuge überhaupt braucht, nicht beleuchtet. Das verwundert einigermaßen,
denn punkto sparsamem Umgang mit Steuergeldern gibt sich gerade der amtierende
Rechnungshofpräsident ansonsten nicht so wortkarg. Dass ÖVP und FPÖ zum Drüberstreuen der
Opposition und damit auch einer den neuen Abfangjägern gegenüber höchst kritisch eingestellten,
gerade erst pensionsreformgeschädigten Öffentlichkeit, das Mundhalten verordnen wollen, mutet
da nur noch lächerlich an.

peter.gnam@kronenzeitung.at

Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher bezugnehmend auf Artikel 52 B-VG an den
Bundesminister für Landesverteidigung folgende

Anfrage:

1.       Wann haben Sie den gegenständlichen Rechnungshof-Rohbericht erhalten?

2.      Ist es richtig, dass von diesem Rohbericht nur ein Exemplar an Sie bzw. Ihr Ressort
übermittelt wurde?

3.       Ist es richtig, dass Sie in der ZiB 2 am Freitag, 18. Juli 2003 Teile des Rechnungshof-
Rohberichtes der Öffentlichkeit vorgestellt haben?
Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?


4.      In mehreren Medien wurde in der Samstag- bzw. Samstag/Sonntag-Ausgabe vom 19. bzw.
19. und 20. Juli 2003 behauptet, dass diesen Teile des Rohberichtes vorliegen.
Haben Sie oder Mitarbeiterinnen von Ihnen in Ihrem Auftrag Teile des Rohberichtes an
Medien weitergegeben?
Wenn ja, an welche Medien?
Wenn ja, welche Teile des Rohberichtes?
Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

Wenn nein, was haben Sie als Bundesminister unternommen, um aufzuklären, wer für die
Weitergabe von Teilen des Rohberichtes verantwortlich ist?
Was haben die diesbezüglichen Untersuchungen für ein Ergebnis gebracht?

5.      In der APA - Aussendung vom 21. Juli 2003 unter dem Titel „Eurofighter: Der RH-Rohbericht
in Wortlautauszügen" wurden weitere Zitate aus dem Rechnungshof-Rohbericht
veröffentlicht.

Stimmen diese Zitate mit dem Ihnen übermittelten Exemplar des Berichtes überein?
Wenn nein, in welchen Passagen nicht?

6.      Haben Sie oder Mitarbeiterinnen von Ihnen in Ihrem Auftrag der APA diese Passagen
übermittelt?

Wenn ja, welche Teile des Rohberichtes?
Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

Wenn nein, was haben Sie als Bundesminister unternommen, um aufzuklären, wer für die
Weitergabe von Teilen des Rohberichtes verantwortlich ist?
Was haben die diesbezüglichen Untersuchungen für ein Ergebnis gebracht?

7.      Nationalratspräsident Khol hat in der Öffentlichkeit festgestellt, dass der Rechnungshof alles
korrekt empfunden hat.

Hat Nationalratspräsident Khol von Ihnen (oder von Mitarbeiterinnen von Ihnen) eine Kopie
des Rechnungshof-Rohberichtes erhalten?
Wenn ja, wann und auf welcher Rechtsgrundlage?

8.      Ebenso hat der ÖVP-Abgeordnete Lopatka in der Öffentlichkeit aus Teilen des
Rechnungshof-Rohberichtes zitiert und diesen gelobt.

Hat der Abgeordnete Lopatka von Ihnen (oder von Mitarbeiterinnen von Ihnen) eine Kopie
des Rechnungshof-Rohberichtes erhalten?
Wenn ja, wann und auf welcher Rechtsgrundlage?


9.      An welche Personen wurden darüber hinaus Kopien des Rechnungshof-Rohberichtes von
Ihnen (oder von Mitarbeiterinnen von Ihnen) übermittelt?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten diese Übermittlungen?

10.    Wie viele Exemplare des Rohberichtes existieren gegenwärtig in Ihrem Ressort?
Wer hat zu diesen Exemplaren Zugang?

11.    Wie lautet der Wortlaut des gegenständlichen Rechnungshof-Rohberichtes, der angeblich

über 43 Seiten verfügt? (Eine Verlesung erscheint nicht notwendig, wenn eine Verteilung des
vollen Berichtswortlautes an die Mandatare des Bundesrates erfolgt.)

Unter einem wird gem. § 61 Abs. 3 GO - BR verlangt, diese Anfrage vor Eingang in die
Tagesordnung dringlich zu behandeln