2084/J-BR/2003
Eingelangt am 23.07.2003
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ANFRAGE
der Bundesräte Gasteiger
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Vermögensauseinandersetzung zwischen Bund und
Ländern
Die Vermögensauseinandersetzung zwischen Bund und Ländern
beschäftigt gegenwärtig die
verschiedenen Landtage. Im Tiroler Landtag wurde dieses Thema zum Gegenstand
einer
schriftlichen Anfrage an Landeshauptmann Herwig van Staa gemacht. Es
ist daher interessant,
welche Interessen der Bund in diesem Zusammenhang vertritt.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den
Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Wie sieht das
Bundesministerium für Finanzen den gegenwärtigen Stand der
Vermögensauseinandersetzung zwischen Bund und Ländern?
2. Von welchen
Ländern wurden Ihnen bisher mitgeteilt, welche Vermögenswerte der in
Aussicht gestellten Vermögensauseinandersetzung mit dem Bund deren
Ansicht nach
unterliegen?
3. Ist
gewährleistet, dass der Bund bis zur endgültigen Lösung seine Verpflichtungen
zur
Erhaltung der Substanz dieser Vermögenswerte einhält?
4. Wo sind
diesbezüglich Probleme aufgetreten, die von Vertretern der Länder gerügt
wurden?
5. Kam es zu
Veräußerungen solcher Vermögenswerte, die der sog.
Vermögensauseinandersetzung unterliegen könnten?
Wenn ja, zu welchen?
Wenn ja, welche Einnahmen wurden daraus für den Bund lukriert?
6. Wann ist aus
Sicht des Bundes mit einer endgültigen Vermögensauseinandersetzung
zwischen Bund und Ländern zu rechnen?
7. Wäre der
Österreich-Konvent aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen ein
geeigneter Ort, um diese Fragen endgültig lösen zu können?