2084/J-BR/2003

Eingelangt am 23.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Bundesräte Gasteiger

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Vermögensauseinandersetzung zwischen Bund und Ländern

 

Die Vermögensauseinandersetzung zwischen Bund und Ländern beschäftigt gegenwärtig die
verschiedenen Landtage. Im Tiroler Landtag wurde dieses Thema zum Gegenstand einer
schriftlichen Anfrage an Landeshauptmann Herwig van Staa gemacht. Es ist daher interessant,
welche Interessen der Bund in diesem Zusammenhang vertritt.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.      Wie sieht das Bundesministerium für Finanzen den gegenwärtigen Stand der
Vermögensauseinandersetzung zwischen Bund und Ländern?

2.      Von welchen Ländern wurden Ihnen bisher mitgeteilt, welche Vermögenswerte der in
Aussicht gestellten Vermögensauseinandersetzung mit dem Bund deren Ansicht nach
unterliegen?

3.      Ist gewährleistet, dass der Bund bis zur endgültigen Lösung seine Verpflichtungen zur
Erhaltung der Substanz dieser Vermögenswerte einhält?

4.      Wo sind diesbezüglich Probleme aufgetreten, die von Vertretern der Länder gerügt
wurden?


5.      Kam es zu Veräußerungen solcher Vermögenswerte, die der sog.
Vermögensauseinandersetzung unterliegen könnten?
Wenn ja, zu welchen?
Wenn ja, welche Einnahmen wurden daraus für den Bund lukriert?

6.      Wann ist aus Sicht des Bundes mit einer endgültigen Vermögensauseinandersetzung
zwischen Bund und Ländern zu rechnen?

7.      Wäre der Österreich-Konvent aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen ein
geeigneter Ort, um diese Fragen endgültig lösen zu können?