2112/J-BR/2003
Eingelangt am 24.07.2003
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möglich.
ANFRAGE
der Bundesräte Prof. Konecny
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Onkel Franks Hütten
In der Ausgabe Nr. 29 der Wochenzeitschrift „Format"
vom 18. Juli 2003 wurde im Artikel
„Onkel Franks Hütten" für den interessierten Beobachter ein interessantes
Detail bekannt,
welches sich aber in den Stil einiger Minister dieser Bundesregierung durchaus
einordnet.
Wörtlich heißt es dort: „Hubert Gorbach,
FPÖ-Infrastrukturminister, wiederum hat sich in
Stronachs World einen Wohntraum erfüllt. Hier habe ich das Ambiente eines
amerikanischen
Vorstädtchens, kombiniert mit Vorarlberger Ruhe und das besonders günstig: Der
Ressortchef
residiert als Gast seit fünf Monaten in eine Appartement der Prinzhorn-Villa.
Bekanntlicher Weise -
und durch Grasser noch bekannter - verbietet das Strafgesetzbuch in
seinem § 304 die Geschenkannahme von Beamten. Diese Strafbestimmung gilt
aber ebenso
für Bundesminister.
Es ist für die Erfüllung des Tatbestandes auch nicht
notwendig, dass dadurch gesetzwidrige
Amtsführung ausgelöst wird. Notwendig für die Tatbestandsmäßigkeit ist aber,
dass das
Geschenk, welches angenommen wurde einen gewissen Wert übersteigt. Dieser Wert liegt
bei
ca. 20 €.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Ist der
wiedergegebene Sachverhalt, wonach Sie kostenlos ein Appartement vom
dritten Präsidenten des Nationalrates und Großindustriellen Prinzhorn
seit fünf
Monaten benützen dürfen, richtig?
Wenn ja, welchen geldwerten Vorteil haben Sie durch die
kostenlose
Zurverfügungstellung dieses Appartements pro Monat bezogen?
2. Hat das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie seit 4. Februar
2000 Förderungen an Unternehmungen gewährt, an welchen Thomas Prinzhorn
beteiligt ist oder die von Thomas Prinzhorn beherrscht werden?
Wenn ja, in welcher Höhe, auf Grund welcher Rechtsgrundlage und zu welchem
Zweck?