2120/J-BR/2003

Eingelangt am 09.10.2003
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Anfrage

der Bundesräte Prof. Konecny

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Stundenkürzungen an den Schulen

Mit Beginn des Schuljahres 2003/04 trat die „Wochenstundenentlastungs- und
Rechtsbereinigungsverordnung 2003" des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur, die Stundenkürzungen in allen Schularten bis zu
2 Wochenstunden vorsieht, in Kraft.

Bereits im Vorfeld, rund um die Ankündigung im Frühjahr 2003 über die geplanten
Stundenreduktionen durch die Bildungsministerin, kam es zu zahlreichen Protest- und
Streikaktionen von LehrerInnen-, Eltern- und Schülerverbänden. Die von Bildungsministerin
Gehrer anfangs als „Schülerentlastung" bezeichneten Stundenkürzungen stellten sich nach
und nach - insbesondere im Rahmen der Budgetberatungen - als reine Einsparungsmaßnahme
im Unterrichtsbudget heraus.

Eltern und SchülerInnen befürchteten eine Verminderung des Bildungsangebots, die
LehrerInnen sahen ihre Arbeitsplätze bedroht, insbesondere die jungen VertragslehrerInnen
mit befristeten Verträgen eine Nichtverlängerung, viele LehramtsstudentInnen hätten in
Zukunft keine Chancen auf einen entsprechenden Dienstposten.

Laut APA vom 20. März 2003 betonte die Ministerin, „dass die Stundenkürzung auch keinen
Lehrer seinen Arbeitsplatz kosten werde. Im Landesbereich gingen jährlich 1.500
Pädagoginnen in Pension, bei den BundeslehrerInnen (AHS, BHS) rund 900. Durch die
Nichtnachbesetzung vieler dieser Stellen würden Kündigungen vermieden. Natürlich werde
mit der Stundenkürzung auch ein Einsparungseffekt erzielt".


Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.       Welcher Einsparungseffekt wird im Unterrichtsbudget durch die Stundenkürzungen
tatsächlich erzielt?

2.       Wie viele LehrerInnen-Dienstposten - aufgeschlüsselt nach Volksschulen,
Hauptschulen, AHS, BMHS, BHS - wird es weniger geben?

3.       Wie vielen VertragslehrerInnen - aufgeschlüsselt nach Volksschulen, Hauptschulen,
AHS, BMHS, BHS - wurden bzw. werden die Verträge nicht mehr verlängert?

4.       In wie vielen Verträgen wurde das Stundenausmaß zurückgenommen und in welcher
Größenordnung, ausgedrückt in Vollbeschäftigungsäquivalenten?

5.       Wie schätzen Sie die Chancen von LehramtsstudentInnen an Pädagogischen

Akademien und Universitäten in Zukunft ein, einen entsprechenden Dienstposten zu
erhalten?