2122/J-BR/2003
Eingelangt am 06.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte
(Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Maßnahmen gegen den zunehmenden Flugverkehr über Vorarlberg
Der Vorarlberger Landtag hat mit einer am 8. Oktober
2003 einstimmig gefassten Entschließung die
Vorarlberger Landesregierung ersucht, „die Bundesregierung aufzufordern,
1. sie in ihren
Bemühungen, verlässliche Zahlen zur Verfügung stellen zu können, die die lang-
fristige
Entwicklung des Flugverkehrs über Vorarlberg nachvollziehbar dokumentieren, zu
unterstützen,
2. weitere Maßnahmen
zu ergreifen, damit die zuständigen Flugüberwachungsdienste in
Österreich, Deutschland und der Schweiz Umwegflugverkehr (unter anderem
aufgrund des
neuen
An- und Abflugregelments in Zürich-Kloten) über Vorarlberg nicht zulassen,
3. die
österreichischen Vertreter bei den internationalen Flugverkehrsorganisationen
anzuhalten,
sich dafür einzusetzen, dass Flugverkehr in erster Linie im Zentrum der dafür vorgesehenen
Luftverkehrsstraßen stattfindet und dass die in den vergangenen Jahren zu
Lasten Vorarlbergs
erfolgten Veränderungen der Luftverkehrsstraßen rückgängig gemacht werden,
4. sich bei der
Europäischen Union erneut für eine generelle Aufhebung der Mineralölsteuer-
befreiung
für den internationalen Flugverkehr einzusetzen und zu dokumentieren, welche
entsprechenden Schritte seit 1996 von Österreich gesetzt wurden und weshalb
diese nicht von
Erfolg
gekrönt waren,
5. die ÖBB zu
bewegen - nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbahn - die Europäische
Kommission
aufzufordern wegen der Mineralölsteuerbefreiung von Flugbenzin als mit dem
gemeinsamen Markt nicht vereinbare Beihilfe tätig zu werden und notfalls eine
Untätigkeitsklage
beim EuGH einzubringen."
Der dieser Entschließung zugrunde liegende Antrag war wie folgt begründet:
,,Die
Regionalplanungsgemeinschaft Bregenzerwald macht in ihrer Petition „Begrenzung
des
gewerblichen
Flugverkehrs über Vorarlberger Landesgebiet und Besteuerung von Flugzeugtreib-
stoffen"
auf die Problematik der Zunahme des Flugverkehrs über Vorarlberg aufmerksam.
Die
Zunahme
wird insbesondere auf die Verschiebung, Verbreiterung und Neuerrichtung von
Luft-
verkehrsstraßen auf Vorarlberger Gebiet und die internationale steuerliche Besserstellung
von
Flugzeug-Treibstoffen
zurückgeführt. Darüber hinaus hat die Annahme, dass die Reduzierung der
erlaubten
An- und Abflüge von und nach Zürich-Kloten über süddeutsches Gebiet durch die
Bundesrepublik
Deutschland zu einer Erhöhung der Überflüge über Vorarlberg führt, zu weiteren
Verunsicherungen geführt. Während Staaten auf
die An- und Abflugverfahren Einfluss nehmen
können, besteht diese Möglichkeit bei Überflügen aufgrund verschiedener
internationaler
Abkommen
jedoch nicht. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Flugbewegungen - genehmigt von
den diversen Flugüberwachungsdiensten - außerhalb der offiziellen Luftverkehrsstraßen stattfinden
und
sensible Gebiete wie die Alpen zusätzlich belasten.
Es muss unser Bemühen sein, die Flugbewegungen über
Vorarlberg in einem erträglichen und
ausgewogenen Verhältnis zu unseren Nachbarstaaten zu halten, um die Belastungen
sowohl
unserer Umwelt als auch unserer Bevölkerung und unserer Gäste (insbesondere
durch Lärm)
möglichst niedrig zu halten. Deshalb gilt es auch, über verlässliches
Zahlenmaterial zu verfügen,
um die Entwicklung der Flugbewegungen nachvollziehen zu können.
Unseres Erachtens hängt die Zunahme des weltweiten
Flugverkehrs auch direkt mit der Steuer-
befreiung von Flugtreibstoffen zusammen. Diese Befreiung hat eine lange
historische Tradition und
wird von der International Civil Aviation Organisation (ICAO) empfohlen. Dieser
Empfehlung wird
-obwohl keine unmittelbare völkerrechtliche Verbindlichkeit in den
Mitgliedsstaaten (zu denen
auch Österreich zählt) besteht, strikt Folge geleistet. Die Mitgliedsstaaten
der EU sind darüber
hinaus aufgrund einer EU-Richtlinie verpflichtet, Flugtreibstoffe von der
Mineralölsteuer zu
befreien.
Aus Sicht der Ferien- und Urlaubsdestination Vorarlberg
stellt diese steuerliche Besserstellung in
letzter Konsequenz eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten anderer Urlaubsziele
außerhalb von
Mitteleuropa dar. Zudem wird dadurch gegen das Prinzip der Kostenwahrheit im
Verkehr ver-
stoßen. Die zahlreichen Gründungen von Billigflugunternehmen sprechen eine
klare Sprache.
Der Vorarlberger Landtag hat bereits im Jahr 1996 die
österreichische Bundesregierung aufge-
fordert, sich bei der EU für eine generelle Aufhebung der Mineralölsteuerbefreiung
für den inter-
nationalen Flugverkehr einzusetzen. Dementsprechende österreichische
Initiativen wurden auch
tatsächlich gesetzt - bislang leider ohne Erfolg."
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den
Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie folgende
Anfrage:
In welcher Weise werden Sie in Ihrem
Zuständigkeitsbereich den Forderungen des Vorarlberger
Landtags Rechnung tragen?