2122/J-BR/2003

Eingelangt am 06.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

Anfrage

 

 

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Maßnahmen gegen den zunehmenden Flugverkehr über Vorarlberg

Der Vorarlberger Landtag hat mit einer am 8. Oktober 2003 einstimmig gefassten Entschließung die
Vorarlberger Landesregierung ersucht, „die Bundesregierung aufzufordern,

1. sie in ihren Bemühungen, verlässliche Zahlen zur Verfügung stellen zu können, die die lang-
fristige Entwicklung des Flugverkehrs über Vorarlberg nachvollziehbar dokumentieren, zu
unterstützen,

2. weitere Maßnahmen zu ergreifen, damit die zuständigen Flugüberwachungsdienste in
Österreich, Deutschland und der Schweiz Umwegflugverkehr (unter anderem aufgrund des
neuen An- und Abflugregelments in Zürich-Kloten) über Vorarlberg nicht zulassen,

3. die österreichischen Vertreter bei den internationalen Flugverkehrsorganisationen anzuhalten,
sich dafür einzusetzen, dass Flugverkehr in erster Linie im Zentrum der dafür vorgesehenen
Luftverkehrsstraßen stattfindet und dass die in den vergangenen Jahren zu Lasten Vorarlbergs
erfolgten Veränderungen der Luftverkehrsstraßen rückgängig gemacht werden,

4. sich bei der Europäischen Union erneut für eine generelle Aufhebung der Mineralölsteuer-
befreiung für den internationalen Flugverkehr einzusetzen und zu dokumentieren, welche
entsprechenden Schritte seit 1996 von Österreich gesetzt wurden und weshalb diese nicht von
Erfolg gekrönt waren,

5. die ÖBB zu bewegen - nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbahn - die Europäische
Kommission aufzufordern wegen der Mineralölsteuerbefreiung von Flugbenzin als mit dem
gemeinsamen Markt nicht vereinbare Beihilfe tätig zu werden und notfalls eine Untä
tigkeitsklage
beim EuGH einzubringen."

Der dieser Entschließung zugrunde liegende Antrag war wie folgt begründet:

,,Die Regionalplanungsgemeinschaft Bregenzerwald macht in ihrer Petition „Begrenzung des
gewerblichen Flugverkehrs über Vorarlberger Landesgebiet und Besteuerung von Flugzeugtreib-
stoffen" auf die Problematik der Zunahme des Flugverkehrs über Vorarlberg aufmerksam. Die
Zunahme wird insbesondere auf die Verschiebung, Verbreiterung und Neuerrichtung von Luft-
verkehrsstraßen auf Vorarlberger Gebiet und die internationale steuerliche Besserstellung von
Flugzeug-Treibstoffen zurückgeführt. Darüber hinaus hat die Annahme, dass die Reduzierung der
erlaubten An- und Abflüge von und nach Zürich-Kloten über süddeutsches Gebiet durch die
Bundesrepublik Deutschland zu einer Erhöhung der Überflüge über Vorarlberg führt, zu weiteren
Verunsicherungen geführt. Während Staaten auf die An- und Abflugverfahren Einfluss nehmen
können, besteht diese Möglichkeit bei Überflügen aufgrund verschiedener internationaler
Abkommen jedoch nicht. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Flugbewegungen - genehmigt von
den diversen Flugüberwachungsdiensten - außerhalb der offiziellen Lu
ftverkehrsstraßen stattfinden
und sensible Gebiete wie die Alpen zusätzlich belasten.


Es muss unser Bemühen sein, die Flugbewegungen über Vorarlberg in einem erträglichen und
ausgewogenen Verhältnis zu unseren Nachbarstaaten zu halten, um die Belastungen sowohl
unserer Umwelt als auch unserer Bevölkerung und unserer Gäste (insbesondere durch Lärm)
möglichst niedrig zu halten. Deshalb gilt es auch, über verlässliches Zahlenmaterial zu verfügen,
um die Entwicklung der Flugbewegungen nachvollziehen zu können.

Unseres Erachtens hängt die Zunahme des weltweiten Flugverkehrs auch direkt mit der Steuer-
befreiung von Flugtreibstoffen zusammen. Diese Befreiung hat eine lange historische Tradition und
wird von der International Civil Aviation Organisation (ICAO) empfohlen. Dieser Empfehlung wird
-obwohl keine unmittelbare völkerrechtliche Verbindlichkeit in den Mitgliedsstaaten (zu denen
auch Österreich zählt) besteht, strikt Folge geleistet. Die Mitgliedsstaaten der EU sind darüber
hinaus aufgrund einer EU-Richtlinie verpflichtet, Flugtreibstoffe von der Mineralölsteuer zu
befreien.

Aus Sicht der Ferien- und Urlaubsdestination Vorarlberg stellt diese steuerliche Besserstellung in
letzter Konsequenz eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten anderer Urlaubsziele außerhalb von
Mitteleuropa dar. Zudem wird dadurch gegen das Prinzip der Kostenwahrheit im Verkehr ver-
stoßen. Die zahlreichen Gründungen von Billigflugunternehmen sprechen eine klare Sprache.

Der Vorarlberger Landtag hat bereits im Jahr 1996 die österreichische Bundesregierung aufge-
fordert, sich bei der EU für eine generelle Aufhebung der Mineralölsteuerbefreiung für den inter-
nationalen Flugverkehr einzusetzen. Dementsprechende österreichische Initiativen wurden auch
tatsächlich gesetzt - bislang leider ohne Erfolg."

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie folgende

Anfrage:

In welcher Weise werden Sie in Ihrem Zuständigkeitsbereich den Forderungen des Vorarlberger
Landtags Rechnung tragen?