2123/J-BR/2003

Eingelangt am 06.11.2003
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Anfrage

 

 

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Aktualität der Wohnsitzangabe im Grundbuch

Nach § 42 des Kraftfahrgesetzes hat der Zulassungsbesitzer der Behörde, in deren örtlichem
Wirkungsbereich das Fahrzeug zugelassen ist, binnen einer Woche jede Änderung von Umständen
anzuzeigen, durch die behördliche Eintragungen im Zulassungsschein berührt werden, insbeson-
dere die Verlegung des Hauptwohnsitzes. Für das Grundbuch fehlt eine vergleichbare Regelung,
sodass der bei Grundbuchsgesuchen anzuführende und dann eingetragene Wohnort des Eigen-
tümers einer Liegenschaft häufig nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Wenn
beispielsweise eine Gemeinde in der Vollziehung des Bau- oder Raumordnungsrechts Verstän-
digungen zuzustellen hat, kommt es durch die Unzustellbarkeit und der nachfolgend notwendigen
Feststellung des tatsächlichen Wohnorts häufig zu erheblichen Verzögerungen und zu zusätzlichem 
Verwaltungsaufwand.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Justiz folgende

Anfrage:

1.   Durch welche Maßnahmen könnte sichergestellt werden, dass die Grundbuchseintragungen
hinsichtlich des Wohnorts von Liegenscha
ftseigentümern einen aktuellen und nicht einen
veralteteten Stand wiedergeben?

2.   Besteht die Absicht, Vorschläge für die Lösung dieses Problems auszuarbeiten?