2123/J-BR/2003
Eingelangt am 06.11.2003
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möglich.
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte
(Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Aktualität der Wohnsitzangabe im Grundbuch
Nach § 42 des Kraftfahrgesetzes hat der
Zulassungsbesitzer der Behörde, in deren örtlichem
Wirkungsbereich
das Fahrzeug zugelassen ist, binnen einer Woche jede Änderung von Umständen
anzuzeigen, durch die behördliche Eintragungen im Zulassungsschein berührt
werden, insbeson-
dere
die Verlegung des Hauptwohnsitzes. Für das Grundbuch fehlt eine vergleichbare
Regelung,
sodass
der bei Grundbuchsgesuchen anzuführende und dann eingetragene Wohnort des
Eigen-
tümers
einer Liegenschaft häufig nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen
entspricht. Wenn
beispielsweise eine Gemeinde in der Vollziehung des Bau- oder
Raumordnungsrechts Verstän-
digungen
zuzustellen hat, kommt es durch die Unzustellbarkeit und der nachfolgend
notwendigen
Feststellung des tatsächlichen Wohnorts häufig zu erheblichen Verzögerungen und
zu zusätzlichem
Verwaltungsaufwand.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage:
1. Durch welche Maßnahmen könnte
sichergestellt werden, dass die Grundbuchseintragungen
hinsichtlich des Wohnorts von Liegenschaftseigentümern einen aktuellen und nicht einen
veralteteten
Stand wiedergeben?
2. Besteht die Absicht, Vorschläge für die Lösung dieses Problems auszuarbeiten?