2126/J-BR/2003
Eingelangt am 19.11.2003
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möglich.
Anfrage
der Bundesräte Prof. Konecny
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Steuergeldverschwendung für persönliche Fotografen von Mitgliedern der
Bundesregierung
Durch eine Anfragebeantwortung der Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten
wurde
bekannt, dass diese über € 350.000,- Steuergelder für Einzelaufträge an
Fotografen für
die
Bewerbung ihrer Person ausgegeben hat.
Es wäre interessant, einen Vergleich zu erhalten, welche
Kosten der Bundeskanzler dieser
Republik
für die selben Aufträge in dieser Zeit ausgegeben hat.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1. Welche Kosten sind seit Beginn
Ihrer Amtstätigkeit als Bundeskanzler bis Ende 2002
Ihrem
Ressort für die Beauftragung von Fotografen mit Werkleistungen entstanden?
2. Welche Kosten sind ab l. l .2003
Ihrem Ressort für die Beauftragung von Fotografen mit
Werkleistungen
entstanden?
3. Wie werden diese Aufträge im Normalfall vergeben?
4. Welche Fotografen
bzw. Studios haben welche Aufträge in welcher Höhe seit Ihrem
Amtsantritt erhalten?
5. Welche Reisekosten sind neben den
Werkleistungskosten im Detail aufgegliedert nach
Reiseziel seit diesem Zeitpunkt für die Mitnahme von Fotografen und/oder ihren
Mitarbeitern
entstanden?
6. Welche sonstigen Kosten sind
Ihrem Ressort für solche Werkleistungen (z.B. Material-
und
Entwicklungskosten, Übernächtigungskosten, Abgeltung von Reisezeiten, etc.)
entstanden?
7. Wie viele dieser Bilder sind für
die Präsentation Ihres Ressorts in welchen Medien
verwendet
worden?
8. Sind solche Bilder auch für
andere Zwecke, wie beispielsweise parteipolitische
Werbung,
verwendet worden? Wenn ja, wurden diese Kosten von der ÖVP dem
Bundeskanzleramt refundiert? Wenn ja, in welcher Höhe hat wer Refundierungen
geleistet?