2126/J-BR/2003

Eingelangt am 19.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Bundesräte Prof. Konecny

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Steuergeldverschwendung für persönliche Fotografen von Mitgliedern der

Bundesregierung

Durch eine Anfragebeantwortung der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
wurde bekannt, dass diese über € 350.000,- Steuergelder für Einzelaufträge an Fotografen für
die Bewerbung ihrer Person ausgegeben hat.

Es wäre interessant, einen Vergleich zu erhalten, welche Kosten der Bundeskanzler dieser
Republik für die selben Aufträge in dieser Zeit ausgegeben hat.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1.   Welche Kosten sind seit Beginn Ihrer Amtstätigkeit als Bundeskanzler bis Ende 2002
Ihrem Ressort für die Beauftragung von Fotografen mit Werkleistungen entstanden?

2.   Welche Kosten sind ab l. l .2003 Ihrem Ressort für die Beauftragung von Fotografen mit
Werkleistungen entstanden?

3.   Wie werden diese Aufträge im Normalfall vergeben?

4.   Welche Fotografen bzw. Studios haben welche Aufträge in welcher Höhe seit Ihrem
Amtsantritt erhalten?

5.   Welche Reisekosten sind neben den Werkleistungskosten im Detail aufgegliedert nach
Reiseziel seit diesem Zeitpunkt für die Mitnahme von Fotografen und/oder ihren
Mitarbeitern entstanden?


6.   Welche sonstigen Kosten sind Ihrem Ressort für solche Werkleistungen (z.B. Material-
und Entwicklungskosten, Übernächtigungskosten, Abgeltung von Reisezeiten, etc.)
entstanden?

7.   Wie viele dieser Bilder sind für die Präsentation Ihres Ressorts in welchen Medien
verwendet worden?

8.   Sind solche Bilder auch für andere Zwecke, wie beispielsweise parteipolitische
Werbung, verwendet worden? Wenn ja, wurden diese Kosten von der ÖVP dem
Bundeskanzleramt refundiert? Wenn ja, in welcher Höhe hat wer Refundierungen
geleistet?