2127/J-BR/2003

Eingelangt am 19.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Bundesräte Prof. Konecny

und GenossInnen

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

betreffend exorbitante Verschwendung von Steuergeldern durch die Beauftragung von

Fotografen für die Bewerbung der Außenministerin

Am 20.11.2002 haben die Bundesräte Prof. Konecny und GenossInnen eine Anfrage (2041/J-
BR) eingebracht, um nach den Kosten von Aufträgen an Fotografen für die Bewerbung der
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten zu fragen. Diese Anfrage wurde am
16.1.2003 beantwortet und brachte das Resultat, dass Einzelaufträge für Fotografen im
Zeitraum 2000 bis 2003 in der Höhe von € 317.000,- vergeben wurden Dazu kamen
Übe
rnachtungskosten und Kosten für Linienflüge in der Höhe von € 36.000,-.

In der Beantwortung wurde - obwohl dies in der Anfrage nicht formuliert war - ausgeführt,
dass für Einzelaufträge die genannten Kosten entstanden sind. Es stellt sich daher die Frage,
ob es neben diesen Einzelaufträgen auch Rahmenaufträge oder sonstige Aufträge über die
Einzelbeauftragung hinaus gegeben hat und welche Kosten dafür entstanden sind.

Es handelt sich dabei jedenfalls um eine exorbitante und völlig unverständliche
Verschwendung von Steuermitteln, um damit die persönliche Bewerbung der
Außenministerin zu finanzieren. So sind z.B. Flugkosten für Wien-Frankfurt-Wien in der
Höhe von € 949,44 oder für Wien-New York-Wien in der Höhe von € 2.414,86 angefallen.
Auch die Nächtigungskosten in New York in der Höhe von € 2.035,71 sind wohl
außergewöhnlich.

In der Anfrage überhaupt nicht ausgewiesen wurden die anteiligen Kosten für die Benützung
von gemieteten Privatmaschinen durch die mitgenommenen Fotografen.

Schließlich wurde die Anfrage auch noch in anderen Punkten unvollständig beantwortet. So
gab die Ministerin nicht bekannt, ob diese Bilder auch für parteipolitische Werbungen
verwendet wurden.


Die unterzeichneten Bundesräte richten daher neuerlich eine Anfrage an die Außenministerin
mit welcher versucht werden soll herauszufinden, ob diese Verschwendungsorgie im Jahr
2003 fortgesetzt wurde und ob es nun möglich ist, dass alle Fragen verfassungs- und
gesetzmäßig beantwortet werden.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten nachstehende

Anfrage:

1.   Welche Kosten sind seit l. l .2003 Ihrem Ressort für die Beauftragung von
Werkleistungen von Fotografen entstanden?

2.   In Ihrer letzten Beantwortung haben Sie die beauftragten Firmen mit Rücksicht auf das
Berufs- und Geschäftsgeheimnis nicht genannt.

Damit haben Sie Geschäftsgeheimnisse eines Privaten (um Berufsgeheimnisse kann es
sich in diesem Fall wohl nicht handeln) höherrangig bewertet, als das
Interpretationsrecht (Fragerecht) der Abgeordneten gegenüber den Mitgliedern der
Bundesregierung. Diese Vorgangsweise entspricht in keiner Hinsicht der
österreichischen Verfassung und der parlamentarischen Praxis, da öffentliche Aufträge
und wer diese erhalten hat, naturgemäß dem Nationalrat oder Bundesrat gegenüber
offenzulegen sind. Es dürfte sich dabei um eine Verschleierungsaktion der
Außenministerin handeln, um beispielsweise die Einhaltung von vergaberechtlichen
Bestimmungen oder steuerrechtliche Bestimmungen nicht überprüfen zu können.
Wer hat also diese Aufträge in der Höhe von € 317.000,- in den Jahren 2000 bis 2002
aufgeschlüsselt nach dem Anteil an der Gesamtsumme erhalten?

3.   Wer hat Aufträge seit l. l .2003 samt Angabe der Kosten erhalten?

4.   Welche Beauftragungen - neben den von Ihnen in der Anfragebeantwortung
dargestellten Einzelaufträgen - erfolgten für Fotografenleistungen

a) in den Jahren 2000 bis 2002 und

b) seit 1.1.2003?

5.   Aus welchen Gründen wurden diese Beauftragungen vergeben?

6.   Zu welchen Anlässen haben Sie Fotografen bei Auslandsreisen mit Werkleistungen
beauftragt?
Wie war dies im Einzelfall begründet?


7.   Welche Reisekosten sind neben den Werkleistungskosten im Detail aufgegliedert nach
Reiseziel seit diesem Zeitpunkt für die Mitnahme von Fotografen und/oder ihren
Mitarbeitern entstanden?

8.  Welche sonstigen Kosten sind Ihrem Ressort für solche Werkleistungen (z.B. Material-
und Entwicklungskosten, Übernächtigungskosten, Abgeltung von Reisezeiten, etc.)
entstanden?

9.   Aus welchen Posten setzen sich die Hotelkosten von € 2.035,71 in New York für
Fotografen zusammen?

10. Warum haben Sie nicht die Lichtbildstelle im österreichischen Bundesheer für diese
Leistungen herangezogen?

11. Können Sie ausschließen, dass nur eines dieser Fotos, die durch diese öffentlichen
Beauftragungen entstanden sind, zu Wahlwerbezwecken verwendet wurde bzw.
verwendet werden wird?
Wenn nein, warum nicht?