2127/J-BR/2003
Eingelangt am 19.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesräte Prof. Konecny
und GenossInnen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend exorbitante Verschwendung von Steuergeldern durch die Beauftragung von
Fotografen für die Bewerbung der Außenministerin
Am 20.11.2002 haben die Bundesräte Prof. Konecny und
GenossInnen eine Anfrage (2041/J-
BR) eingebracht, um nach den Kosten von Aufträgen an Fotografen für die
Bewerbung der
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten zu fragen. Diese Anfrage wurde
am
16.1.2003 beantwortet und brachte das Resultat, dass Einzelaufträge für
Fotografen im
Zeitraum 2000 bis 2003 in der Höhe von € 317.000,- vergeben wurden Dazu kamen
Übernachtungskosten und Kosten für Linienflüge in
der Höhe von € 36.000,-.
In der Beantwortung wurde - obwohl dies in der Anfrage nicht formuliert
war - ausgeführt,
dass für Einzelaufträge die genannten Kosten entstanden sind. Es stellt
sich daher die Frage,
ob
es neben diesen Einzelaufträgen auch Rahmenaufträge oder sonstige Aufträge über
die
Einzelbeauftragung hinaus gegeben hat und welche Kosten dafür entstanden sind.
Es handelt sich dabei jedenfalls um eine exorbitante und
völlig unverständliche
Verschwendung
von Steuermitteln, um damit die persönliche Bewerbung der
Außenministerin
zu finanzieren. So sind z.B. Flugkosten für Wien-Frankfurt-Wien in der
Höhe
von € 949,44 oder für Wien-New York-Wien in der Höhe von € 2.414,86 angefallen.
Auch die Nächtigungskosten in New York in der Höhe von € 2.035,71 sind wohl
außergewöhnlich.
In der Anfrage überhaupt nicht ausgewiesen wurden die
anteiligen Kosten für die Benützung
von
gemieteten Privatmaschinen durch die mitgenommenen Fotografen.
Schließlich wurde die Anfrage auch noch in anderen
Punkten unvollständig beantwortet. So
gab die Ministerin nicht bekannt, ob diese Bilder auch für parteipolitische
Werbungen
verwendet
wurden.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher neuerlich
eine Anfrage an die Außenministerin
mit welcher versucht werden soll herauszufinden, ob diese Verschwendungsorgie
im Jahr
2003 fortgesetzt wurde und ob es nun möglich ist, dass alle Fragen verfassungs-
und
gesetzmäßig
beantwortet werden.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die
Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten
nachstehende
Anfrage:
1. Welche Kosten sind seit l. l
.2003 Ihrem Ressort für die Beauftragung von
Werkleistungen von Fotografen entstanden?
2. In Ihrer letzten Beantwortung
haben Sie die beauftragten Firmen mit Rücksicht auf das
Berufs-
und Geschäftsgeheimnis nicht genannt.
Damit haben Sie Geschäftsgeheimnisse eines Privaten (um
Berufsgeheimnisse kann es
sich
in diesem Fall wohl nicht handeln) höherrangig bewertet, als das
Interpretationsrecht (Fragerecht) der Abgeordneten gegenüber den Mitgliedern
der
Bundesregierung.
Diese Vorgangsweise entspricht in keiner Hinsicht der
österreichischen
Verfassung und der parlamentarischen Praxis, da öffentliche Aufträge
und wer diese erhalten hat, naturgemäß dem Nationalrat oder Bundesrat gegenüber
offenzulegen sind. Es dürfte sich dabei um eine Verschleierungsaktion der
Außenministerin
handeln, um beispielsweise die Einhaltung von vergaberechtlichen
Bestimmungen oder steuerrechtliche Bestimmungen nicht überprüfen zu können.
Wer
hat also diese Aufträge in der Höhe von € 317.000,- in den Jahren 2000 bis 2002
aufgeschlüsselt
nach dem Anteil an der Gesamtsumme erhalten?
3. Wer hat Aufträge seit l. l .2003 samt Angabe der Kosten erhalten?
4. Welche Beauftragungen - neben den
von Ihnen in der Anfragebeantwortung
dargestellten
Einzelaufträgen - erfolgten für Fotografenleistungen
a) in den Jahren 2000 bis 2002 und
b) seit 1.1.2003?
5. Aus welchen Gründen wurden diese Beauftragungen vergeben?
6. Zu welchen Anlässen haben Sie
Fotografen bei Auslandsreisen mit Werkleistungen
beauftragt?
Wie
war dies im Einzelfall begründet?
7. Welche Reisekosten sind neben den
Werkleistungskosten im Detail aufgegliedert nach
Reiseziel seit diesem Zeitpunkt für die Mitnahme von Fotografen und/oder ihren
Mitarbeitern
entstanden?
8. Welche sonstigen Kosten sind Ihrem
Ressort für solche Werkleistungen (z.B. Material-
und
Entwicklungskosten, Übernächtigungskosten, Abgeltung von Reisezeiten, etc.)
entstanden?
9. Aus welchen Posten setzen sich
die Hotelkosten von € 2.035,71 in New York für
Fotografen
zusammen?
10. Warum haben Sie
nicht die Lichtbildstelle im österreichischen Bundesheer für diese
Leistungen
herangezogen?
11. Können Sie
ausschließen, dass nur eines dieser Fotos, die durch diese öffentlichen
Beauftragungen
entstanden sind, zu Wahlwerbezwecken verwendet wurde bzw.
verwendet
werden wird?
Wenn nein, warum nicht?