2131/J-BR/2003
Eingelangt am 27.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte
(Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Verankerung des Tourismus im Aufgabenkatalog der EU
Der Vorarlberger Landtag sich mit einer am 12. November
2003 gefassten Entschließung dafür
ausgesprochen,
dass der Tourismus weiterhin im Aufgabenkatalog der Europäischen Union als
Unterstützungs-,
Koordinierungs- und Ergänzungsmaßnahme verankert bleibt. Dabei soll in die
entsprechenden
Tourismuskompetenzen der Länder und des Bundes nicht eingegriffen werden.
Der dieser Entschließung zu Grunde liegende Antrag war
wie folgt begründet: In den
Kompetenz-
bestimmungen des künftigen EU-Rechtes, das durch die im EU-Konvent
vorgeschlagene EU-
Verfassung bestimmt sein wird, ist eine Verankerung des Tourismus nicht mehr
vorgesehen. Aus
heutiger
Sicht wird der Tourismus in Zukunft nicht mehr, und zwar auch nicht als
koordinierende
bzw.
unterstützende Kompetenz, aufscheinen. Dadurch droht, dass der Tourismus, als
einer der
wichtigsten
europäischen Wirtschaftszweige, formal keine Möglichkeit hätte, auf EU-Ebene
präsent
zu
sein.
Im bislang gültigen EG-Vertrag Art. 3-1 (u) wird der
Bedeutung des Tourismus ausdrücklich
Rechnung
getragen. Dort heißt es, dass „die Aktivitäten der Union Maßnahmen in den
Bereichen
Energie,
Zivilschutz, Tourismus, ... beinhalten." Aus Sicht der Tourismuswirtschaft
wäre für das
künftige
Lobbying in Brüssel eine Beibehaltung der heutigen Situation jedenfalls sehr
vorteilhaft,
weil
manche Probleme des Tourismus auf EU-Ebene leichter gelöst werden könnten. Die
der-
zeitigen Tourismus-Kompetenzen in Österreich auf Landes- und Bundesebene
blieben dabei unan-
getastet.
Konkret ist es z.B. notwendig, zu Gesetzesvorlagen aus
dem Bereich des Verbraucherschutzes
auch
die Interessen des Tourismus zur Geltung zu bringen. Es war dies z.B. notwendig
bei der
Pauschalreise-Richtlinie,
der Fernverkaufs-Richtlinie, der Timesharing-Richtlinie, Arbeitszeit-
Richtlinie usw. Einige Gesetzesvorhaben, die für den Tourismus problematisch
geworden waren,
konnten durch die bürokratische Mindestpräsenz in Form der
EU-Tourismusabteilung auch
abgewehrt
werden, so z.B. die Feuerschutz-Richtlinie für Hotels, die Überbuchungs-Richtlinie für
Hotels oder überzogene Preisauszeichnungspläne auf Speisekarten. In all diesen
Fragen war die
Koordination
durch und Kooperation mit der Tourismusabteilung in der Kommission notwendig.
Der Tourismus ist eine wichtige Branche der europäischen
Wirtschaft, verantwortlich für mehr als
5% des Bruttoinlandsproduktes der EU und stellt somit
ein fundamentales Element des internen
Marktes und als solches der europäischen Integration dar. Als international
vernetzte Wirtschafts-
branche
mit enormer regionalpolitischer und arbeitsmarktpolitischer Bedeutung muss der
Touris-
mus und damit in Zusammenhang die Freizeitwirtschaft im Kompetenzkatalog der
Europäischen
Union zumindest in der derzeitigen Form erhalten bleiben.
Wenn es tatsächlich dazu kommen sollte, dass der
Tourismus künftig nicht mehr in der EU ver-
treten
sein sollte, wäre dies auch eine klare Schwächung für den österreichischen
Tourismus. Es
wäre in Zukunft wesentlich schwieriger, die Meinung der österreichischen
Tourismuswirtschaft bei
drohenden
Belastungsmaßnahmen auf EU-Ebene in die politische Waagschale zu werfen."
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau
Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten
folgende
Anfrage:
1. Wurde der vom Vorarlberger
Landtag ausgedrückte Wunsch auch von anderen Stellen an Sie
herangetragen?
2. Aus welchen Gründen ist bei der
Festlegung der österreichischen Grundsatzposition für die
Regierungskonferenz
2003 davon abgesehen worden, eine solche Forderung aufzunehmen?
3. Wie beurteilen Sie die
Durchsetzbarkeit des Anliegens und welche Möglichkeiten sehen Sie,
sich dafür einzusetzen?