2139/J-BR/2003

Eingelangt am 18.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Neugestaltung der Wegekostenrichtlinie

Der Vorarlberger Landtag sich mit einer am 11. Dezember 2003 einstimmig verabschiedeten
Entschließung an die Landesregierung dafür ausgesprochen, die Bundesregierung möge

1.    ein klares Bekenntnis zu einer Querfinanzierung alternativer Maßnahmen zur Entlastung des
 
Straßenverkehrs, insbesondere der Verbesserung der Bahninfrastruktur aus den
 
Mauteinnahmen der Straße abgeben;

2.    sich im Rahmen der Überarbeitung der Wegekostenrichtlinie dafür einsetzen, dass ein
 
harmonisierter, europaweit gültiger Mindesttarif für schwere Nutzfahrzeuge in jener Höhe
 
eingeführt wird, damit er auch als Lenkungsinstrument zur Lösung der Transitproblematik im
 
Alpenraum wirksam wird;

3.    bei der Bundesregierung und den zuständigen Ministern dafür eintreten, dass der vorliegende
 
Entwurf der Wegekostenrichtlinie nach folgenden Gesichtspunkten abgeändert wird:

 a) externe Kosten, wie beispielsweise Gesundheits- und Umweltkosten, müssen bei der
 
Berechnung der Mauthöhe internalisiert werden können;

 b) die Definition des Anwendungsbereiches der Wegekostenrichtlinie ist so klarzustellen, dass
 über das Transeuropäische Straßennetz hinaus ohne Einschränkungen sowohl die vom
 Ausweichverkehr gefährdeten Straßenabschnitte bemautet werden können, als auch die
 
Einführung einer leistungsabhängigen und für das gesamte öffentliche Straßennetz gelten-
 den Schwe
rverkehrsabgabe, z.B. nach Schweizer Vorbild, möglich wird;

c) die Mautgebühren für eine Querfinanzierung sind hinsichtlich der möglichen Höhe der
 
Zuschläge und der inhaltlichen Abgrenzung flexibler zu gestalten;

 


d) die Möglichkeiten der Querfinanzierung müssen in dem Sinne ausgeweitet werden, dass
 neben der Verbesserung der Bahninfrastruktur auch alternative Maßnahmen zur Entlastung
 des Straßenverkehrs oder Umweltschutzmaßnahmen finanziert werden können;

e) die fehlende Definition von sensiblen Gebieten ist für den Alpenraum mit dem Geltungs-
 bereich der Alpenkonvention als territoriales Abgrenzungskriterium zu ergänzen und klar-
 
zustellen;

f)  im Anhang III ist die Zuordnung der leichten und schweren LKWs zu den Schadens-
 
klassen, die für die Tarifbildung u.a. maßgebend sind, zu ändern;

Der diesem Beschluss zu Grunde liegende Antrag war wie folgt begndet:

„Am 23. Juli 2003 wurde der bereits seit langer Zeit diskutierte Vorschlag einer neuen Wegekosten-
richtlinie von der EU-Kommission präsentiert. Leider muss aber festgestellt werden, dass dieser
Vorschlag nicht dem entspricht, was sich Vorarlberg erhoffen muss: unter anderem wird die Mög-
lichkeit der Querfinanzierung von alternativen Verkehrsträgern stark eingeschränkt; externe, durch
den Verkehr verursachte Kosten dürfen nicht in die Gesamtrechnung miteinbezogen werden. Um
an der Position Vorarlbergs keine Zweifel zu lassen, erscheint es dringend geboten, sich ausdrück-
lich für eine Verbesserung des vorliegenden Vorschlages einer Wegekostenrichtlinie auszu-
sprechen."

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie folgende

Anfrage:

In welcher Weise werden Sie die in der Entschließung des Vorarlberger Landtages ausgedrückten
Anliegen vertreten?