2139/J-BR/2003
Eingelangt am 18.12.2003
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möglich.
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte
(Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie
betreffend
Neugestaltung der Wegekostenrichtlinie
Der Vorarlberger Landtag sich mit einer am 11. Dezember
2003 einstimmig verabschiedeten
Entschließung
an die Landesregierung dafür ausgesprochen, die Bundesregierung möge
1. ein klares
Bekenntnis zu einer Querfinanzierung alternativer Maßnahmen zur Entlastung des
Straßenverkehrs, insbesondere der Verbesserung der Bahninfrastruktur aus
den
Mauteinnahmen der Straße abgeben;
2. sich im Rahmen der
Überarbeitung der Wegekostenrichtlinie dafür einsetzen, dass ein
harmonisierter,
europaweit gültiger Mindesttarif für schwere
Nutzfahrzeuge in jener Höhe
eingeführt wird,
damit er auch als Lenkungsinstrument zur Lösung der Transitproblematik im
Alpenraum wirksam
wird;
3. bei der Bundesregierung und
den zuständigen Ministern dafür eintreten, dass der vorliegende
Entwurf der
Wegekostenrichtlinie nach folgenden Gesichtspunkten abgeändert wird:
a) externe Kosten, wie beispielsweise
Gesundheits- und Umweltkosten, müssen bei der
Berechnung der Mauthöhe internalisiert werden können;
b) die Definition des Anwendungsbereiches der
Wegekostenrichtlinie ist so klarzustellen, dass
über das Transeuropäische
Straßennetz hinaus ohne Einschränkungen sowohl die vom
Ausweichverkehr gefährdeten
Straßenabschnitte bemautet werden können, als auch die
Einführung einer
leistungsabhängigen und für das gesamte öffentliche Straßennetz gelten-
den Schwerverkehrsabgabe, z.B. nach Schweizer Vorbild, möglich wird;
c) die Mautgebühren für eine Querfinanzierung sind hinsichtlich
der möglichen Höhe der
Zuschläge und der inhaltlichen Abgrenzung flexibler zu gestalten;
d) die Möglichkeiten
der Querfinanzierung müssen in dem Sinne ausgeweitet werden, dass
neben der Verbesserung der
Bahninfrastruktur auch alternative Maßnahmen zur Entlastung
des Straßenverkehrs oder
Umweltschutzmaßnahmen finanziert werden können;
e) die fehlende Definition von
sensiblen Gebieten ist für den Alpenraum mit dem Geltungs-
bereich der Alpenkonvention als
territoriales Abgrenzungskriterium zu ergänzen und klar-
zustellen;
f) im Anhang III ist die
Zuordnung der leichten und schweren LKWs zu den Schadens-
klassen, die für die
Tarifbildung u.a. maßgebend sind, zu ändern;
Der diesem Beschluss
zu Grunde liegende Antrag war wie folgt begründet:
„Am 23. Juli 2003 wurde der
bereits seit langer Zeit diskutierte Vorschlag einer neuen Wegekosten-
richtlinie
von der EU-Kommission präsentiert. Leider muss aber festgestellt werden, dass
dieser
Vorschlag
nicht dem entspricht, was sich Vorarlberg erhoffen muss: unter anderem wird die
Mög-
lichkeit der Querfinanzierung von alternativen Verkehrsträgern stark
eingeschränkt; externe, durch
den
Verkehr verursachte Kosten dürfen nicht in die Gesamtrechnung miteinbezogen werden. Um
an der Position Vorarlbergs keine Zweifel zu lassen, erscheint es dringend
geboten, sich ausdrück-
lich für
eine Verbesserung des vorliegenden Vorschlages einer Wegekostenrichtlinie
auszu-
sprechen."
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den
Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation
und
Technologie folgende
Anfrage:
In welcher Weise werden Sie die in der Entschließung des
Vorarlberger Landtages ausgedrückten
Anliegen
vertreten?