2149/J-BR/2004
Eingelangt am 10.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte
(Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Verlagerung der Notstandshilfe
Der Vorarlberger Landtag hat mit Entschließung vom 28.
Jänner 2004 die Vorarlberger Landes-
regierung einstimmig aufgefordert, bei der Bundesregierung dafür einzutreten,
dass die im
Regierungsprogramm der Österreichischen Bundesregierung für die XXII. Gesetzgebungsperiode
in
Aussicht gestellte Verlagerung der Notstandshilfe von der Zuständigkeit des AMS
in die
Sozialhilfe der Länder sowohl im Interesse der betroffenen Langzeitarbeitslosen
als auch im
Hinblick
auf die zusätzliche Belastung des Vorarlberger Sozialfonds nicht umgesetzet
wird.
Der dieser
Entschließung zu Grunde liegende Antrag war wie folgt begründet:
„Im Regierungsprogramm der Österreichischen
Bundesregierung für die XXII. Gesetzgebungs-
periode ist
vorgesehen, zu prüfen, die Notstandshilfe von der Zuständigkeit des AMS in die
Sozialhilfe der Länder zu verlagern. Dieses
Vorhaben ist in mehrfacher Hinsicht zu hinterfragen
bzw. abzulehnen.
Auf der einen Seite hätte die Überführung der
Notstandshilfe in die Sozialhilfe für betroffene
Langzeitarbeitslose wesentliche Nachteile zur Folge. Nachteile, die schon aus
grundsätzlichen
Überlegungen nicht nachvollziehbar sind. Notstandshilfe ist eine
Versicherungsleistung aus der
Arbeitslosenversicherung,
die vor allem aus Beiträgen der Arbeitnehmer getragen ist. Dagegen stellt
die
Sozialhilfe eine subsidiäre Fürsorgeleistung der Öffentlichen Hand dar, womit
Regress-
forderungen verbunden
sein können. Langzeitarbeitslose würden künftig von der Unterstützung
der Allgemeinheit abhängen. Die Auszahlung
würde nicht mehr durch das AMS erfolgen, womit
für den Betroffenen auch die
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, wie zum Beispiel Schulungen
und Kurse nicht mehr zur
Verfügung stehen würden.
Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass Land und
Gemeinden verstärkt zur Aufbringung der
Mittel herangezogen würden, um die insgesamt angespannte finanzielle Situation
des Bundes zu
entlasten. Die Sozialreferenten der Bundesländer haben diese Absicht der
Bundesregierung am 16.
Juni
2003 einstimmig abgelehnt, weil dadurch alle bisherigen Bemühungen
konterkariert würden.
In Vorarlberg wurden im Jahre 2002 insgesamt EUR
10.513.412,20 Notstandshilfe-Beiträge an
1726
Bezieher/innen ausbezahlt."
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
folgende
Anfrage:
In welcher Weise werden Sie der Entschließung des Vorarlberger Landtags Rechnung tragen?