2149/J-BR/2004

Eingelangt am 10.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Verlagerung der Notstandshilfe

Der Vorarlberger Landtag hat mit Entschließung vom 28. Jänner 2004 die Vorarlberger Landes-
regierung einstimmig aufgefordert, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass die im
Regierungsprogramm der Österreichischen Bundesregierung für die
XXII. Gesetzgebungsperiode
in Aussicht gestellte Verlagerung der Notstandshilfe von der Zuständigkeit des AMS in die
Sozialhilfe der Länder sowohl im Interesse der betroffenen Langzeitarbeitslosen als auch im
Hinblick auf die zusätzliche Belastung des Vorarlberger Sozialfonds nicht umgesetzet wird.

Der dieser Entschließung zu Grunde liegende Antrag war wie folgt begründet:

„Im Regierungsprogramm der Österreichischen Bundesregierung für die XXII. Gesetzgebungs-
periode ist vorgesehen, zu prüfen, die Notstandshilfe von der Zuständigkeit des AMS in die
Sozialhilfe der Länder zu verlagern. Dieses Vorhaben ist in mehrfacher Hinsicht zu hinterfragen
bzw. abzulehnen.

Auf der einen Seite hätte die Überführung der Notstandshilfe in die Sozialhilfe für betroffene
Langzeitarbeitslose wesentliche Nachteile zur Folge. Nachteile, die schon aus grundsätzlichen
Überlegungen nicht nachvollziehbar sind. Notstandshilfe ist eine Versicherungsleistung aus der
Arbeitslosenversicherung, die vor allem aus Beiträgen der Arbeitnehmer getragen ist. Dagegen stellt
die Sozialhilfe eine subsidiäre Fürsorgeleistung der Öffentlichen Hand dar, womit Regress-
forderungen verbunden sein können. Langzeitarbeitslose würden künftig von der Unterstützung
der Allgemeinheit abhängen. Die Auszahlung würde nicht mehr durch das AMS erfolgen, womit
  für den Betroffenen auch die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, wie zum Beispiel Schulungen
 
und Kurse nicht mehr zur Verfügung stehen würden.


Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass Land und Gemeinden verstärkt zur Aufbringung der
Mittel herangezogen würden, um die insgesamt angespannte finanzielle Situation des Bundes zu
entlasten. Die Sozialreferenten der Bundesländer haben diese Absicht der Bundesregierung am 16.
Juni 2003 einstimmig abgelehnt, weil dadurch alle bisherigen Bemühungen konterkariert würden.

In Vorarlberg wurden im Jahre 2002 insgesamt EUR 10.513.412,20 Notstandshilfe-Beiträge an
1726 Bezieher/innen ausbezahlt."

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
folgende

Anfrage:

In welcher Weise werden Sie der Entschließung des Vorarlberger Landtags Rechnung tragen?