2151/J-BR/2004
Eingelangt am 13.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
DRINGLICHE ANFRAGE
gem. § 61 Abs. 3 GO-BR
der Bundesräte Prof. Konecny
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend neueste Entwicklungen in der sogenannten
„Causa Grasser"
Am Mittwoch, 11. Februar 2004 wurde in der Tageszeitung
„Die Presse", die wohl unverdächtig
ist,
sozialdemokratische Interessen zu vertreten, folgender Kommentar von Rainer
Nowak
abgedruckt:
Die Presse" vom
11.02.2004 Seite:
5
Ressort: Inland
Österreich, Abend, Österreich, Morgen
MEINUNG
Im Netz
von
RAINER NOWAK
Grasser pflegt sein Netzwerk, und sein
Netzwerk pflegt ihn. Beispiel gefällig? Bitte: Jener
Verein, mit dem er nichts zu tun haben will, der aber von seinem Vorzimmer aus
geführt wird,
brauchte eine Homepage, um "den unbeteiligten Dritten" Grasser
virtuell zu preisen. Beauftragt
wurde damit ein Unternehmen, in dem ein Schulfreund Grassers als Vorstand
arbeitete. Als
dieser ging, wechselte auch der Verein zu einem anderen Unternehmen. Zur Firma
eines
anderen Grasser-Bekannten, der auch Aufträge für das Ressort übernommen hatte.
Man kennt
sich ja im Netzwerk.
Den Wechsel begründet des Ministers
Kabinettschef und - quasi der Hyde von Grasser Dr.
Jekyll - Vereinsobmann Winkler mehr als abenteuerlich. Das Unternehmen sei in
finanziellen
Schwierigkeiten gewesen, behauptet er. Fast schon pleite. Am Dienstag
relativierte er, es hätte
den Anschein gehabt. Den Anschein gehabt? Schön, wenn sich ein einflussreicher
Mitarbeiter
Grassers auf den Anschein verlässt, der Mann arbeitet ja nur im Finanzressort.
Dass man im
betroffenen Unternehmen - das mehr als fürstlich entlohnt wurde - nichts von
finanziellen
Turbulenzen wissen will und Winkler sogar mit Klage droht, passt ins Bild.
Kanzler Schüssel
erklärte am Dienstag nach dem Ministerrat genervt, dass das Thema mit der
"Offenlegung" der Geldflüsse des Vereins zur Förderung der New
Economy erledigt sei.
Schüssel irrt. Das Thema ist noch lange nicht erledigt. Nach der angeblichen
Offenlegung
tauchen täglich neue dubiose Details auf, die noch geklärt werden müssen. Da
hilft auch das
beste Netzwerk nicht.
Schüssel meint, das
Thema Grasser-Homepage sei erledigt. Schüssel irrt.
Diesem Kommentar des angesehenen Redakteurs kann nur
vollinhaltlich gefolgt werden. Die
gegenständliche Dringliche Anfrage stellt einen weiteren Versuch dar, die
wahren Hintergründe
ans
Tageslicht zu bringen.
In diesem Zusammenhang muss betont werden, dass der
Kabinettchef des Bundesministers für
Finanzen,
Matthias Winkler, am Mittwoch, 11. Februar
2004, von FirstlnEx Internet Services AG
auf
Unterlassung, Widerruf, Veröffentlichung des Widerrufes sowie Schadenersatz
geklagt wurde.
Der vertretende Rechtsanwalt Dr. Michael Brand erläuterte weiters, dass der
Bundesminister für
Finanzen nur deswegen nicht geklagt wurde, damit er im Verfahren als Zeuge
unter
Wahrheitspflicht
aussagen müsse.
Deutlicher kann wohl die weit verbreitete und begründete
Skepsis über den korrekten Umgang mit
Tatsachen seitens Grassers nicht ausfallen. Indem die klagende Partei sich
nicht sicher sein kann,
vom
amtierenden Finanzminister der Republik Österreich wahrheitsgetreue
Informationen zu
erhalten, sieht sie sich genötigt, diesen als Zeuge zu benennen.
Für das Amt und das Ansehen der Republik ist dieser
Umstand unhaltbar. In keinem Rechtsstaat
kann akzeptiert werden, dass ein amtierendes Regierungsmitglied, sich soweit
diskreditiert hat,
dass
der Wahrheitsgehalt seiner Aussagen von vornherein angezweifelt werden muss.
Ein
Rücktritt wäre in jedem anderen Rechtsstaat die Konsequenz derartiger
Einschätzungen.
Bundeskanzler Schüssel muss gute Gründe haben, seine gesamte Regierung für die
Reinwaschung Grassers abzustellen. An der moralischen Zumutung gegenüber der
Bevölkerung
ändert
dies jedoch nichts.
Die Verschleierungsversuche Grassers und seines
Kabinettchefs sind mittlerweile in einem
derartigen
Ausmaß entglitten, dass sogar Unternehmen, die der New Economy angehören,
verunglimpft
und als konkursreif bezeichnet werden. Die Diskreditierung der Firma FirstlnEx
wurde
bewusst in Kauf genommen, nur um Grasser wieder einmal reinzuwaschen. Diese
Entgleisung
Grassers ist eines Finanzministers unwürdig und müsste als Konsequenz zu seinem
Rücktritt
führen.
Eine
wahre Bombe ist jedoch einer Format-Vorausmeldung (OTS191 vom 12.2.2004) zu
entnehmen:
„Peter Schöndorfer wird in diesem Papier als "Redakteur" für
die
Texte der Homepage genannt. Im Jahr 2001 war Schöndorfer Leiter des
Kärntner Landespressedienstes und textete gleichzeitig die Homepage
des
Vereins. Dafür kassierte er im Jahr 2001 7.000 Euro. Im Juli 2002
wechselte er als Pressesprecher ins
Grasser-Kabinett. Schöndorfer
verfasste weiterhin Texte für
die Homepage, hat aber dafür
laut
Angaben von Winkler kein Geld mehr
kassiert. Winkler: "Es ist
durchaus möglich, dass Schöndorfer an dem einen oder anderen Text
gearbeitet hat. Aber nicht in seiner Dienstzeit und nicht in seinem
Büro.""
Diese aktuellen Aussagen Winklers stehen allerdings im
Gegensatz zu den Aussagen Karl-Heinz
Grassers
in der Pressestunde am 1. Februar
2004, wo er wörtlich auf die Frage betreffend die
Betreuung
der Homepage „Und nicht von Mitarbeitern des Finanzministeriums?"
ausführte:
„Sicherlich nicht von Mitarbeitern des Finanzministeriums."
Damit hat der Bundesminister für Finanzen Karl-Heinz
Grasser hunderttausende
ÖsterreicherInnen
in der Pressesrunde vorsätzlich falsch informiert.
Alleine dieser Umstand würde in jedem demokratischen
Staat Europas dazu fuhren müssen, dass
der
betroffene Minister umgehend und sofort zurücktritt.
Die gesamte Causa KHG-Homepage war und ist gezeichnet von
Widersprüchen, schrittweisen
Eingeständnissen
von Sachverhalten (wenn diese nicht mehr vertuscht werden konnten), bis hin zu
rechtswidrigen
Verweigerungen von Auskünften gegenüber dem Nationalrat und Bundesrat.
Angeführt
werden kann hier:
Ø Einer der zentralen Rechtsfragen in
der Causa Grasser ist die Zurechenbarkeit der
Homepage: Ist diese eine private Homepage der
Privatperson Karl-Heinz Grasser oder ist sie
eine
Homepage des Finanzministers und hat daher keinen privaten Charakter?
Hiezu liegen widersprüchliche Aussagen vor. Auf der
einen Seite bezeichnet Karl-Heinz
Grasser diese Homepage als privat und begründet damit die Verweigerung
einschlägiger
Fragen von Bundesräten und Abgeordneten zum Nationalrat bei vielfältigen
Anlässen, auf
der
anderen Seite begründet Staatssekretär Finz die steuerrechtliche Situation
Grassers - und
damit die Steuerfreiheit Grassers - mit der „Nichtprivatheit" der
Homepage. Finz in der
ZiB2
am 11. Juni 2003: „Nach Ansicht des Finanzamtes diente dieser Homepage sogar
ausschließlich der Werbung des Mag. Karl-Heinz Grasser als Bundesminister und
nicht der
Privatperson. Das ist das Wesentliche."
Dies bestätigt der renommierte Verfassungsrechtsexperte
Heinz Mayer:
Nach
Ansicht des Verfasssungsrechtsexperten Heinz Mayer hätte Finanzminister Karl-
Heinz-Grasser dem Parlament Auskünfte über seine Homepage nicht verweigern
dürfen. In
einem
Interview für das ORF-Parlamentsmagazin "Hohes Haus" argumentierte
Mayer am
Sonntag,
die Homepage des Ministers sei nicht privat, und damit Gegenstand der
Vollziehung.
"Er müsste antworten. Oder wenn er die Frage nicht
beantworten kann, muss er begründen,
warum nicht". Auf die Frage, welche Folgen die Auskunftsverweigerung des
Ministers hat,
meinte
der Verfassungsrechtler, es liege am Nationalrat, da die Konsequenzen zu
ziehen. "Er
könnte
ein Misstrauensvotum beschließen." (APA 0051, 1.2.2004)
Gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung hat ein
befragter Bundesminister entweder
die Fragen zu beantworten oder zu begründen, warum er die Frage nicht
beantworten kann
bzw. darf. Es wird mit dieser Dringlichen Anfrage noch einmal versucht, dem
Bundesminister die Gelegenheit zu geben, seine Rechtsansicht zu überdenken und
Fragen
über
die Finanzierung der Homepage etc. zu beantworten. Sollte er das nicht tun,
muss er
vor
dem Bundesrat in nachvollziehbarer Form begründen, warum er die Fragen nicht zu
beantworten
hat.
Ø Im Juli des Vorjahres berichtete
Staatssekretär Finz, der angeblicherweise weisungsfrei
gestellt wurde, was aber laut Österreichischer Bundesverfassung nicht möglich
ist, der
staunenden Öffentlichkeit, dass keine Steuer- und Abgabenpflicht für den
Finanzminister
und den Verein besteht. In diesem Zusammenhang wurden falsche Zahlen genannt,
die erst
dann korrigiert wurden, als Journalisten die höheren Zahlungen der
Industriellenvereinigung
aufdeckten.
In diese rechtliche Beurteilung wurde auch der
Sektionschef für
Steuerangelegenheiten
einbezogen, der gleichzeitig Rechnungsprüfer des geprüften Vereines ist. Die
rechtliche
Beurteilung fußte auf einen Kommentar zum deutschen Steuerrecht, der nicht nur
veraltet
ist, sondern zu dem es auch bereits neue Auflagen gibt, die die für die
Beurteilung
herangezogene
Passage nicht mehr enthalten.
Diese Vorgangsweise ist in einem Rechtsstaat wohl
einzigartig:
a) Die Beurteilung eines steuerlichen
Sachverhaltes bei der Person des Finanzministers
und
bei einem Verein, dessen Obmann der Kabinettchef des Finanzministers ist, wird
durch
den
weisungsgebundenen Staatssekretär des Finanzministers vorgenommen.
b) Beigezogen wird der Sektionschef für Steuerangelegenheiten, der gleichzeitig
Rechnungsprüfer
des zu prüfenden Vereines ist.
c) Für die Beurteilung wird ein
Kommentar zum deutschen Steuerrecht herangezogen.
Dieser Kommentar ist veraltet. Es gibt bereits Neuauflagen des selben Werkes,
welche die
für die Beurteilung herangezogene Textpassage nicht mehr beinhalten. Auf
Anfrage der
Opposition bezeichnet der Autor des Kommentars, Univ.Prof. Dr. Karl-Werner
Fellner, die
Interpretation
als absurd und völlig undenkbar, da der damalige Teil des
Kommentars nur
für
Stiftungen, nicht aber für Vereine gegolten hat.
d) Bei der Präsentation des Ergebnisses der
Prüfung oder „Weißwaschung" durch den
weisungsgebundenen
Staatssekretär werden Journalistenfragen mit Hinweis auf das
Steuergeheimnis
und die Amtsverschwiegenheit nicht beantwortet.
Sollte der Finanzminister noch den Rest des Scheins
wahren wollen, sich selbst als
Finanzminister in einem Rechtsstaat zu sehen, ist es notwendig, dass nunmehr
wohl eine der
letzten Gelegenheiten genutzt wird, der Öffentlichkeit und den Mandataren
endlich die
rechtliche
Beurteilung seines Steuerfalls zu präsentieren.
Ø Auf der
Homepage www.karlheinzgrasser.at sind neben der Präsentation des
Finanzministers, seinen Pressekonferenzen etc., auch
Herabwürdigungen oppositioneller
Abgeordneter
und von Redakteuren beinhaltet. Diese Veröffentlichungen sind
bemerkenswert
aktuell. So ist nach einer Pressekonferenz des Finanzministers der Inhalt
dieser Pressekonferenz auch im O-Ton nach einigen Minuten auf der Homepage
abrufbar
gewesen.
In der Pressestunde vom l. Februar 2004 hat der Bundesminister für Finanzen -
wie
schon erwähnt - definitiv klargestellt, dass die besagte Homepage nur von
Vereinsmitgliedern betreut wird, die
keine Mitarbeiter des Finanzministeriums seien. Diesen
Angaben wurde in der Vorausmeldung des Formats von Matthias Winkler definitiv
widersprochen.
Ø Auffällig ist weiters, dass zumeist
der Vereinsobmann Matthias Winkler
Presseaussendungen über Vereinsangelegenheiten und
Angelegenheiten der Homepage
tätigt,
die als Presseaussendungen des Finanzministeriums an die APA übermittelt
werden.
Auf diesen Presseaussendungen sind als Rückfragehinweise Telefonnummern und
e-mail-
Adressen des Finanzministeriums angegeben. Diese Vorgangsweise ist nicht nur
als
eigenartig zu interpretieren, sondern könnte auch den Tatbestand des
Amtsmissbrauches
erfüllen.
Jedenfalls ist es wieder ein Indiz in die Richtung, dass
die Homepage nicht privat ist und der
Verein
„zur Förderung der New Economy" in einem engsten Verhältnis zum
Bundesminister für Finanzen steht, da der Bundesminister ja sonst diese
Vorgangsweise
(Aussendungen über den Verein auf Kosten des Finanzministeriums) untersagt
hätte.
Ø Am 6. Februar 2004 hat Matthias
Winkler das Prüfergebnis von Ernst & Young der
Einnahmen-
und Ausgabenrechnung des Vereins präsentiert.
Der Öffentlichkeit
wurde folgendes Ergebnis berichtet:
Umgehend nach der Veröffentlichung wurde nicht nur eine
Diskussion über die Höhe der
Kosten der Homepage ausgelöst, sondern wurde auch bekannt, dass die Aufstellung
unvollständig
ist.
Wie man dem Standard vom 9. Februar 2004 entnehmen kann,
hat die
Industriellenvereinigung
am Tag davor bestätigt, dass es im Juni 2003 zu einer weiteren
Zahlung
von 75.000,- Euro an den New Economy-Verein gekommen ist. Der
Generalsekretär
der Industriellenvereinigung Lorenz Fritz bestätigte die Überweisung,
bezeichnete sie aber als Fehler der Buchhaltung. Der Verein hätte auch einige
Tage später
eine
Rücküberweisung vorgenommen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang der Zeitpunkt der
Überweisung. Sie wurde nämlich
gerade an jenem Tag getätigt, an welchem die öffentliche Diskussion über die
Spenden der
Industriellenvereinigung
begann.
Hinsichtlich der Höhe der Kosten für die Homepage sind
sich alle Experten einig, dass diese
unglaubwürdig
sind. Eine vergleichbare Homepage - laut Experten - würde lediglich
20.000,-
bis 25.000,- Euro kosten. Als unverdächtige Zeugin kann hier auch die
Bundespräsidentschaftskandidatin der ÖVP, Außenministerin Benita
Ferrero-Waldner
herangezogen werden, welche die Kosten für ihre technisch vergleichbare
Homepage mit
18.000,- Euro
bezeichnete.
In der Ausgabe von „Die Presse" vom 12. Februar 2004
werden Geschäftsführer von
Internet-Agenturen
zitiert:
"50.000,- Euro als realistischer Preis kosten mich
einen müden Lacher. 126,- Euro kostet die
Lizenz für ein einfaches Redaktionssystem. Summa summarum inkl. Design,
Erstellung
eines Persönlichkeitskonzeptes, Arbeitsstunden und Videofunktion würde eine
derartige
Homepage
max. auf 10.000,- Euro kommen, bestätigen mehrere Agenturen.... Für rund
10.000,- Euro hätte die Wiener Agentur Worx die Grasser-Page gebaut, so deren
Geschäftsführer."
Die Überzahlung um ca. das Zwölffache (bei einer Annahme
von 20.000,- Euro
tatsächlichen Kosten) oder um das Vierundzwanzigfache (bei den angenommenen
Kosten
der
Geschäftsführer von Internet-Agenturen) bekommt eine andere Wertung, wenn man
das
Geflecht der beteiligten Personen rund um Karl-Heinz Grasser genauer
analysiert. Der
Standard hat in seiner Ausgabe vom 12. Februar 2004 dankenswerter Weise eine
Grafik
veröffentlicht, die dieses Netzwerk genauer darstellt.
In der schon erwähnten Vorausmeldung des Format wurden
auch Details zu den
Zahlungsflüssen des Homepage-Vereins bekannt:
"Laut dem FORMAT vorliegenden Vertrag wurden
zwischen dem "Verein zur
Förderung
der New Economy" (Obmann: Grasser-Kabinettschef Matthias
Winkler)
und der FirstlnEx (damaliger Geschäftsführer war Grassers
Schulfreund Dieter Jandl) folgende Teilleistungen vereinbart:
- Teilleistung l umfasste die "Erstellung eines
Persönlichkeitskonzeptes"
und war mit 450.000 Schilling (fast 33.000
Euro) budgetiert. Dieses Konzept hatte Peter Hocheggers Firma martrix
bereits
vor Vertragsabschluss erstellt. Hochegger ist ein
langjähriger guter Bekannter Grassers.
- Teilleistung 2 war die "Erstellung eines
grafischen Vorschlages".
Kosten: 110.000 Schilling (rund 8.000 Euro).
- Teilleistung 3 betraf die "inhaltlich-kreative
Beratung" für die
Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger zuständig war. Budgetiert
waren dafür 410.000 Schilling (knapp 30.000 Euro). Tatsächlich
verrechnet Meischberger 26.000 Euro. Meischberger ist ein Freund
Grassers.
- Teilleistung 4 waren "Dienstleistungen zur
Projektkoordination",
kalkuliert mit 400.000 Schilling (fast 30.000 Euro). Dieses Geld war
für die FirstlnEx vorgesehen. Mitglied der Geschäftsführung:
Grasser-Freund
Dieter Jandl.
- Die Teilleistungen 5 bis 8 sehen die Anschaffung von
Hard- und
Software für insgesamt 700.000 Schilling vor.
Aus einem FORMAT exklusiv vorliegenden Protokoll eines
Meetings
vom 9. Mai 2001, an dem Meischberger, Hochegger, Winkler und der
Projektleiter
der FirstlnEx teilnahmen, geht hervor dass das Kabinett
des Finanzministers stärker in die Erstellung der Homepage involviert
war als bisher bekannt. Laut Protokoll kümmerte sich Kabinettschef
Mathias
Winkler selbst um einen Webmaster und redigierte die Texte,
und
verhandelte mit FirstlnEx-Subunternehmer Walter
Meischberger die
Höhe dessen Entgelts. Laut Protokoll sollte dafür zwischen FirstlnEx
und
Meischbergers Agentur 1040 keine schriftliche Vereinbarung
erstellt
werden. Zitat aus dem Protokoll: "Es wurde beim letzten
Treffen beschlossen, den Auftrag an 1040 und Peter Schöndorfer ohne
schriftliche Vereinbarung zu erteilen."
Peter Schöndorfer wird in diesem Papier als
"Redakteur" für die
Texte der Homepage genannt. Im Jahr 2001 war Schöndorfer Leiter des
Kärntner Landespressedienstes und textete gleichzeitig die Homepage
des Vereins. Dafür kassierte er im Jahr 2001 7.000 Euro. Im Juli 2002
wechselte er als Pressesprecher ins
Grasser-Kabinett. Schöndorfer
verfasste weiterhin Texte für die Homepage, hat aber dafür laut
Angaben von Winkler kein Geld mehr kassiert. Winkler: "Es ist
durchaus möglich, dass Schöndorfer an dem einen oder anderen Text
gearbeitet hat. Aber nicht in seiner Dienstzeit und
nicht in seinem
Büro."
Grasser selbst wirkte an mehreren Fotoshootings für die
Homepage
mit, außerdem gab es einen von Meischberger organisierten Videodreh
im Cafe Drechsler. Inhaltlich war der Finanzminister mit der
Erstellung der Homepage zwar nicht befasst, die Endabnahme der
fertigen Seite oblag ihm aber trotzdem - zumindest teilweise, wie
Teilnehmer am Projekt bestätigen."
Die dargestellten Abläufe entsprechen in keiner
Anforderung jenen Bedingungen, die man
einem ordentlichen Kaufmann im Geschäftsleben auferlegt. Es ist erschreckend,
wie der
Finanzminister und sein engster Mitarbeiter mit Spendengelder der
Industriellenvereinigung
umgehen. Diese Vorgangsweise beweist aber auch wieder einmal, dass Karl-Heinz
Grasser
als Finanzminister der Republik Österreich untragbar geworden ist.
Es ist daher auch von besonderem Interesse, welche
Aufträge an Personen oder Firmen, die
an der Erstellung der Homepage beteiligten waren, von Karl-Heinz Grasser in
seiner
Funktion als Finanzminister darüber hinaus gegeben wurden.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den
Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
Qualifikation der Homepage
1. Sie haben
bisher behauptet, dass es sich bei der Homepage www.karlheinzgrasser.at um eine
private
Homepage handelt.
Bleiben Sie bei dieser Auffassung?
Wenn ja, ersuchen wir Sie um eine juristisch haltbare
Begründung der
Auskunftsverweigerung.
Wenn nein, sind Sie nunmehr bereit, Fragen über die
Homepage, die Ihren Namen trägt, zu
beantworten,
da Sie ja nunmehr über alle Details informiert sind, wie Sie in der
Pressestunde
gegenüber der Öffentlichkeit erklärten?
2. Wie beurteilen Sie als Finanzminister die
Aussagen Ihres Staatssekretärs Finz in der ZiB2
am 11. Juli 2003,
der festgestellt hat, dass die Homepage ausschließlich der Bewerbung der
Person des Finanzministers und nicht der Bewerbung Karl-Heinz Grassers als
Privatperson
dient?
3. Wer irrt bei der rechtlichen Qualifikation
dieser Homepage:
Der
Bundesminister für Finanzen Karl-Heinz Grasser oder der Staatssekretär im
Finanzministerium Alfred Finz?
4. Sollten Sie der Meinung sein, dass
Staatssekretär Finz irrt, welche rechtlichen
Konsequenzen
hätte dies für die Beurteilung der Steuerpflicht in dieser Angelegenheit, da ja
die Annahme der „Nichtprivatheit" und „Dienstlichkeit" der Homepage
durch Finz eine
Grundvoraussetzung für die Beurteilung der Steuerpflicht war?
5. Sollten Sie der Überzeugung sein,
dass es sich um eine private Homepage handelt:
Haben
Sie dann in Folge als Privatperson Karl-Heinz Grasser Vorteile durch Ihr Amt
als
Bundesminister erhalten, die nach Angaben des Vereinsobmannes 240.328,- Euro
geldeswert sind und haben Sie daher Geschenke angenommen?
6. Wann wurde Ihnen als Finanzminister
bekannt, dass Ihr engster Mitarbeiter mit anderen
engen Mitarbeitern einen Verein gegründet hat, der mit Geldmittel der
Industriellenvereinigung eine Homepage errichten sollte, die zu der Bewerbung
Ihrer Person
dienen soll?
7. Haben Sie dem Verein „zur Förderung
der New Economy" Kinderfotos Ihrer Person
überlassen?
Wenn ja, aus welchem Anlass?
Beurteilung
der Abgabenpflicht
8. In wie vielen
Fällen der Beurteilung der Abgabenpflicht eines österreichischen Staatsbürgers
wurde im Jahr 2003 der zuständige Sektionschef für Steuerangelegenheiten persönlich
herangezogen?
9. In wie vielen
Fällen der Beurteilung der Abgabenpflicht eines österreichischen Staatsbürgers
wurde
im Jahr 2003 ein Kommentar zur deutschen Rechtsordnung herangezogen, der
veraltet
ist und zu dem es schon neue Auflagen gibt?
10. Wie beurteilen Sie als
Finanzminister den Umstand, dass jener deutsche Rechtsprofessor die
Ableitungen,
die aus seinem Kommentar von den Finanzbehörden vorgenommen wurden,
als absurd und völlig falsch bezeichnet?
Veröffentlichung der steuerrechtlichen
Beurteilung durch die zuständigen
Finanzbehörden
11. Wie lautet die
steuerrechtliche Beurteilung, die von Staatssekretär Finz im Ergebnis der
Öffentlichkeit
präsentiert wurde, im Wortlaut?
Wer betreut
die Homepage?
12. Können Sie ausschließen,
dass ein oder mehrere Mitarbeiter des Bundesministeriums für
Finanzen die Homepage www.karlheinzgrasser.at bearbeitet haben, wie Sie dies in der
Pressestunde am l. Februar 2004 gegenüber der Öffentlichkeit dargestellt haben?
13. In dieser Pressestunde
haben Sie ebenfalls ausgeführt, dass die Homepage nur von
Vereinsmitgliedern,
die nicht Mitarbeiter des BMF sind, bearbeitet wird.
Ist
Ihnen bekannt, woher diese Vereinsmitglieder über interne Informationen des BMF
verfügen?
14. Gilt die
Amtsverschwiegenheit der Mitarbeiter des BMF auch gegenüber privaten Vereinen?
15. Wenn ja, haben Sie
Untersuchungen eingeleitet, wer diese „undichten" Stellen im BMF sind,
die den Verein „zur Förderung der New Economy" mit internen Informationen
versorgen?
Gibt es in dieser Angelegenheit bereits Disziplinarverfahren?
16. In der Homepage sind auch
Originaltöne von Pressekonferenzen des Bundesministers für
Finanzen
beinhaltet.
Können Sie ausschließen, dass diese
Originaltonmitschnitte von Mitarbeitern des BMF
hergestellt und in Folge dem Verein übermittelt wurden?
17. Wenn nein, welche Kosten
entstehen dem Bundesministerium für Finanzen durch diese
Aufzeichnungen?
Engste
Beziehungen zwischen Verein und Bundesministerium für Finanzen
18. Wurde eine oder mehrere
Presseaussendungen eines Organs des Vereins „zur Förderung der
New Economy" über das Bundesministerium für Finanzen und auf Kosten des
Bundesministeriums für Finanzen ausgesendet?
19.
Wenn ja, wie viele von diesen Presseaussendungen wurden jeweils wann
ausgeschickt?
20.
Welche Kosten sind dadurch dem BMF entstanden?
21.
Welche Rückfragehinweise wurden dabei angegeben?
Handelte es sich dabei um Telefonnummern oder
e-mail-Adressen des Bundesministeriums
für
Finanzen?
22.
Haben Sie dies im Einzelfall genehmigt?
23.
Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
24.
Wenn nein, welche Konsequenzen haben Sie (dienstrechtlich etc.) daraus gezogen?
25. Haben Sie diesbezüglich
auch eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft wegen
Verdacht
auf Amtsmissbrauch übermittelt?
26. Gibt es andere Vereine,
deren Presseaussendungen auf Kosten des Finanzministeriums
erfolgen?
Wenn
ja, welche?
Kosten für die Homepage und Netzwerk
Karl-Heinz Grasser
27.
Wie hoch waren die Kosten für die Erstellung der Homepage Ihres
Ressorts?
28.
Wie teilen sich diese Kosten zwischen Konzeption und Entwicklung bzw.
Technik?
29. Welche technischen Features
weist Ihre Ressort-Homepage auf (Chat-Server, Videofiles, O-
Töne, Flash-Programmierung, CMS, etc.)?
30. Wie hoch sind die
jährlichen Kosten für die Betreuung Ihrer Homepage?
31. Wie viele Bedienstete des
Ressorts befassen sich mit der Servicierung dieses Mediums?
32. Um wie viel aufwendiger ist
die Homepage Ihres Ressorts verglichen zur Homepage
www.karlheinzgrasser.at unter dem Aspekt der zu verwaltenden Datenmenge, der
Datensicherung
und der Ausfallssicherheit?
33.
Welche öffentlichen Aufträge des Bundesministeriums für Finanzen,
nachgeordneter
Dienststellen dieses Ressorts oder Unternehmungen, bei
welchen das Bundesministerium für
Finanzen Anteile hält, sind seit 4. Februar 2000 an Unternehmungen ergangen,
bei welchen
den
Herren Dieter Jandl, Peter Hochegger und Walter Meischberger leitende
Funktionen
zukommen bzw. die im Eigentum dieser Personen stehen bzw. bei welchen diese
Personen
Anteile
über 25 % halten?
34.
Wie wurden diese Aufträge im Einzelfall vergeben?
35.
Welche Kosten sind im Einzelfall dafür angefallen?
36.
Ist Ihnen als Bundesminister für Finanzen bekannt, ob andere Ressorts
bzw. deren
nachgeordnete Dienststellen bzw. Unternehmungen, bei
welchen andere Bundesministerien
Anteile halten, Aufträge seit 4. Februar 2000 an Unternehmungen erteilten, bei
welchen den
Herren Dieter Jandl, Peter Hochegger und Walter Meischberger leitende Funktionen
zukommen bzw. die im Eigentum dieser Personen stehen bzw. bei welchen diese
Personen
Anteile über 25 % halten?
Wenn ja, welche Kosten sind dafür für den Bund angefallen?
Unter einem wird gem. § 61 Abs. 3 verlangt, diese
Anfrage vor Eingang in die Tagesordnung
dringlich zu behandeln.