2151/J-BR/2004

Eingelangt am 13.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

DRINGLICHE ANFRAGE
gem. § 61 Abs. 3 GO-BR

der Bundesräte Prof. Konecny

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend neueste Entwicklungen in der sogenannten „Causa Grasser"

Am Mittwoch, 11. Februar 2004 wurde in der Tageszeitung „Die Presse", die wohl unverdächtig
ist, sozialdemokratische Interessen zu vertreten, folgender Kommentar von Rainer Nowak
abgedruckt:

Die Presse" vom 11.02.2004                                                     Seite: 5
Ressort: Inland

Österreich, Abend, Österreich, Morgen
MEINUNG
Im Netz
von RAINER NOWAK

Grasser pflegt sein Netzwerk, und sein Netzwerk pflegt ihn. Beispiel gefällig? Bitte: Jener
Verein, mit dem er nichts zu tun haben will, der aber von seinem Vorzimmer aus geführt wird,
brauchte eine Homepage, um "den unbeteiligten Dritten" Grasser virtuell zu preisen. Beauftragt
wurde damit ein Unternehmen, in dem ein Schulfreund Grassers als Vorstand arbeitete. Als
dieser ging, wechselte auch der Verein zu einem anderen Unternehmen. Zur Firma eines
anderen Grasser-Bekannten, der auch Aufträge für das Ressort übernommen hatte. Man kennt
sich ja im Netzwerk.

Den Wechsel begründet des Ministers Kabinettschef und - quasi der Hyde von Grasser Dr.
Jekyll - Vereinsobmann Winkler mehr als abenteuerlich. Das Unternehmen sei in finanziellen
Schwierigkeiten gewesen, behauptet er. Fast schon pleite. Am Dienstag relativierte er, es hätte
den Anschein gehabt. Den Anschein gehabt? Schön, wenn sich ein einflussreicher Mitarbeiter
Grassers auf den Anschein verlässt, der Mann arbeitet ja nur im Finanzressort. Dass man im
betroffenen Unternehmen - das mehr als fürstlich entlohnt wurde - nichts von finanziellen
Turbulenzen wissen will und Winkler sogar mit Klage droht, passt ins Bild.

Kanzler Schüssel erklärte am Dienstag nach dem Ministerrat genervt, dass das Thema mit der
"Offenlegung" der Geldflüsse des Vereins zur Förderung der New Economy erledigt sei.
Schüssel irrt. Das Thema ist noch lange nicht erledigt. Nach der angeblichen Offenlegung
tauchen täglich neue dubiose Details auf, die noch geklärt werden müssen. Da hilft auch das
beste Netzwerk nicht.

Schüssel meint, das Thema Grasser-Homepage sei erledigt. Schüssel irrt.


Diesem Kommentar des angesehenen Redakteurs kann nur vollinhaltlich gefolgt werden. Die
gegenständliche Dringliche Anfrage stellt einen weiteren Versuch dar, die wahren Hintergründe
ans Tageslicht zu bringen.

In diesem Zusammenhang muss betont werden, dass der Kabinettchef des Bundesministers für
Finanzen, Matthias Winkler, am Mittwoch, 11. Februar 2004, von FirstlnEx Internet Services AG
auf Unterlassung, Widerruf, Veröffentlichung des Widerrufes sowie Schadenersatz geklagt wurde.
Der vertretende Rechtsanwalt Dr. Michael Brand erläuterte weiters, dass der Bundesminister für
Finanzen nur deswegen nicht geklagt wurde, damit er im Verfahren als Zeuge unter
Wahrheitspflicht aussagen müsse.

Deutlicher kann wohl die weit verbreitete und begründete Skepsis über den korrekten Umgang mit
Tatsachen seitens Grassers nicht ausfallen. Indem die klagende Partei sich nicht sicher sein kann,
vom amtierenden Finanzminister der Republik Österreich wahrheitsgetreue Informationen zu
erhalten, sieht sie sich genötigt, diesen als Zeuge zu benennen.

Für das Amt und das Ansehen der Republik ist dieser Umstand unhaltbar. In keinem Rechtsstaat
kann akzeptiert werden, dass ein amtierendes Regierungsmitglied, sich soweit diskreditiert hat,
dass der Wahrheitsgehalt seiner Aussagen von vornherein angezweifelt werden muss. Ein
Rücktritt wäre in jedem anderen Rechtsstaat die Konsequenz derartiger Einschätzungen.
Bundeskanzler Schüssel muss gute Gründe haben, seine gesamte Regierung für die
Reinwaschung Grassers abzustellen. An der moralischen Zumutung gegenüber der Bevölkerung
ändert dies jedoch nichts.

Die Verschleierungsversuche Grassers und seines Kabinettchefs sind mittlerweile in einem
derartigen Ausmaß entglitten, dass sogar Unternehmen, die der New Economy angehören,
verunglimpft und als konkursreif bezeichnet werden. Die Diskreditierung der Firma FirstlnEx
wurde bewusst in Kauf genommen, nur um Grasser wieder einmal reinzuwaschen. Diese
Entgleisung Grassers ist eines Finanzministers unwürdig und müsste als Konsequenz zu seinem
Rücktritt führen.
Eine wahre Bombe ist jedoch einer Format-Vorausmeldung (OTS191 vom 12.2.2004) zu

entnehmen:

„Peter Schöndorfer wird in diesem Papier als "Redakteur" für die
Texte der Homepage genannt. Im Jahr 2001 war Schöndorfer Leiter des
Kärntner Landespressedienstes und textete gleichzeitig die Homepage
des Vereins. Dafür kassierte er im Jahr 2001 7.000 Euro. Im Juli 2002
wechselte er als Pressesprecher ins Grasser-Kabinett. Schöndorfer
verfasste weiterhin Texte für die Homepage, hat aber dafür laut
Angaben von Winkler kein Geld mehr kassiert. Winkler: "Es ist
durchaus möglich, dass Schöndorfer an dem einen oder anderen Text
gearbeitet hat. Aber nicht in seiner Dienstzeit und nicht in seinem
Büro.""


Diese aktuellen Aussagen Winklers stehen allerdings im Gegensatz zu den Aussagen Karl-Heinz
Grassers in der Pressestunde am 1. Februar 2004, wo er wörtlich auf die Frage betreffend die
Betreuung der Homepage „Und nicht von Mitarbeitern des Finanzministeriums?" ausführte:
„Sicherlich nicht von Mitarbeitern des Finanzministeriums."

Damit hat der Bundesminister für Finanzen Karl-Heinz Grasser hunderttausende
ÖsterreicherInnen in der Pressesrunde vorsätzlich falsch informiert.

Alleine dieser Umstand würde in jedem demokratischen Staat Europas dazu fuhren müssen, dass
der betroffene Minister umgehend und sofort zurücktritt.

Die gesamte Causa KHG-Homepage war und ist gezeichnet von Widersprüchen, schrittweisen
Eingeständnissen von Sachverhalten (wenn diese nicht mehr vertuscht werden konnten), bis hin zu
rechtswidrigen Verweigerungen von Auskünften gegenüber dem Nationalrat und Bundesrat.
Angeführt werden kann hier:

Ø      Einer der zentralen Rechtsfragen in der Causa Grasser ist die Zurechenbarkeit der

Homepage: Ist diese eine private Homepage der Privatperson Karl-Heinz Grasser oder ist sie
eine Homepage des Finanzministers und hat daher keinen privaten Charakter?

Hiezu liegen widersprüchliche Aussagen vor. Auf der einen Seite bezeichnet Karl-Heinz
Grasser diese Homepage als privat und begründet damit die Verweigerung einschlägiger
Fragen von Bundesräten und Abgeordneten zum Nationalrat bei vielfältigen Anlässen, auf
der anderen Seite begründet Staatssekretär Finz die steuerrechtliche Situation Grassers - und
damit die Steuerfreiheit Grassers - mit der „Nichtprivatheit" der Homepage. Finz in der
ZiB2 am 11. Juni 2003: „Nach Ansicht des Finanzamtes diente dieser Homepage sogar
ausschließlich der Werbung des Mag. Karl-Heinz Grasser als Bundesminister und nicht der
Privatperson. Das ist das Wesentliche."

Dies bestätigt der renommierte Verfassungsrechtsexperte Heinz Mayer:
Nach Ansicht des Verfasssungsrechtsexperten Heinz Mayer hätte Finanzminister Karl-
Heinz-Grasser dem Parlament Auskünfte über seine Homepage nicht verweigern dürfen. In
einem Interview für das ORF-Parlamentsmagazin "Hohes Haus" argumentierte Mayer am
Sonntag, die Homepage des Ministers sei nicht privat, und damit Gegenstand der
Vollziehung.


"Er müsste antworten. Oder wenn er die Frage nicht beantworten kann, muss er begründen,
warum nicht". Auf die Frage, welche Folgen die Auskunftsverweigerung des Ministers hat,
meinte der Verfassungsrechtler, es liege am Nationalrat, da die Konsequenzen zu ziehen. "Er
könnte ein Misstrauensvotum beschließen." (APA 0051, 1.2.2004)

Gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung hat ein befragter Bundesminister entweder
die Fragen zu beantworten oder zu begründen, warum er die Frage nicht beantworten kann
bzw. darf. Es wird mit dieser Dringlichen Anfrage noch einmal versucht, dem
Bundesminister die Gelegenheit zu geben, seine Rechtsansicht zu überdenken und Fragen
über die Finanzierung der Homepage etc. zu beantworten. Sollte er das nicht tun, muss er
vor dem Bundesrat in nachvollziehbarer Form begründen, warum er die Fragen nicht zu
beantworten hat.

Ø      Im Juli des Vorjahres berichtete Staatssekretär Finz, der angeblicherweise weisungsfrei
gestellt wurde, was aber laut Österreichischer Bundesverfassung nicht möglich ist, der
staunenden Öffentlichkeit, dass keine Steuer- und Abgabenpflicht für den Finanzminister
und den Verein besteht. In diesem Zusammenhang wurden falsche Zahlen genannt, die erst
dann korrigiert wurden, als Journalisten die höheren Zahlungen der Industriellenvereinigung
aufdeckten.

In diese rechtliche Beurteilung wurde auch der Sektionschef für Steuerangelegenheiten
einbezogen, der gleichzeitig Rechnungsprüfer des geprüften Vereines ist. Die rechtliche
Beurteilung fußte auf einen Kommentar zum deutschen Steuerrecht, der nicht nur veraltet
ist, sondern zu dem es auch bereits neue Auflagen gibt, die die für die Beurteilung
herangezogene Passage nicht mehr enthalten.

Diese Vorgangsweise ist in einem Rechtsstaat wohl einzigartig:

a)      Die Beurteilung eines steuerlichen Sachverhaltes bei der Person des Finanzministers
und bei einem Verein, dessen Obmann der Kabinettchef des Finanzministers ist, wird durch
den weisungsgebundenen Staatssekretär des Finanzministers vorgenommen.

b)      Beigezogen wird der Sektionschef für Steuerangelegenheiten, der gleichzeitig
Rechnungsprüfer des zu prüfenden Vereines ist.

c)      Für die Beurteilung wird ein Kommentar zum deutschen Steuerrecht herangezogen.
Dieser Kommentar ist veraltet. Es gibt bereits Neuauflagen des selben Werkes, welche die
für die Beurteilung herangezogene Textpassage nicht mehr beinhalten. Auf Anfrage der
Opposition bezeichnet der Autor des Kommentars, Univ.Prof. Dr. Karl-Werner Fellner, die
Interpretation als absurd und völlig undenkbar, da der damalige Teil des Kommentars nur
für Stiftungen, nicht aber für Vereine gegolten hat.


d)     Bei der Präsentation des Ergebnisses der Prüfung oder „Weißwaschung" durch den
weisungsgebundenen Staatssekretär werden Journalistenfragen mit Hinweis auf das
Steuergeheimnis und die Amtsverschwiegenheit nicht beantwortet.

Sollte der Finanzminister noch den Rest des Scheins wahren wollen, sich selbst als
Finanzminister in einem Rechtsstaat zu sehen, ist es notwendig, dass nunmehr wohl eine der
letzten Gelegenheiten genutzt wird, der Öffentlichkeit und den Mandataren endlich die
rechtliche Beurteilung seines Steuerfalls zu präsentieren.

Ø      Auf der Homepage www.karlheinzgrasser.at sind neben der Präsentation des

Finanzministers, seinen Pressekonferenzen etc., auch Herabwürdigungen oppositioneller
Abgeordneter und von Redakteuren beinhaltet. Diese Veröffentlichungen sind
bemerkenswert aktuell. So ist nach einer Pressekonferenz des Finanzministers der Inhalt
dieser Pressekonferenz auch im O-Ton nach einigen Minuten auf der Homepage abrufbar
gewesen. In der Pressestunde vom l. Februar 2004 hat der Bundesminister für Finanzen -
wie schon erwähnt - definitiv klargestellt, dass die besagte Homepage nur von
Vereinsmitgliede
rn betreut wird, die keine Mitarbeiter des Finanzministeriums seien. Diesen
Angaben wurde in der Vorausmeldung des Formats von Matthias Winkler definitiv
widersprochen.

Ø      Auffällig ist weiters, dass zumeist der Vereinsobmann Matthias Winkler

Presseaussendungen über Vereinsangelegenheiten und Angelegenheiten der Homepage
tätigt, die als Presseaussendungen des Finanzministeriums an die APA übermittelt werden.
Auf diesen Presseaussendungen sind als Rückfragehinweise Telefonnummern und e-mail-
Adressen des Finanzministeriums angegeben. Diese Vorgangsweise ist nicht nur als
eigenartig zu interpretieren, sondern könnte auch den Tatbestand des Amtsmissbrauches
erfüllen.

Jedenfalls ist es wieder ein Indiz in die Richtung, dass die Homepage nicht privat ist und der
Verein „zur Förderung der New Economy" in einem engsten Verhältnis zum
Bundesminister für Finanzen steht, da der Bundesminister ja sonst diese Vorgangsweise
(Aussendungen über den Verein auf Kosten des Finanzministeriums) untersagt hätte.

Ø      Am 6. Februar 2004 hat Matthias Winkler das Prüfergebnis von Ernst & Young der
Einnahmen- und Ausgabenrechnung des Vereins präsentiert.

Der Öffentlichkeit wurde folgendes Ergebnis berichtet:


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umgehend nach der Veröffentlichung wurde nicht nur eine Diskussion über die Höhe der
Kosten der Homepage ausgelöst, sondern wurde auch bekannt, dass die Aufstellung
unvollständig ist.

Wie man dem Standard vom 9. Februar 2004 entnehmen kann, hat die
Industriellenvereinigung am Tag davor bestätigt, dass es im Juni 2003 zu einer weiteren
Zahlung von 75.000,- Euro an den New Economy-Verein gekommen ist. Der
Generalsekretär der Industriellenvereinigung Lorenz Fritz bestätigte die Überweisung,
bezeichnete sie aber als Fehler der Buchhaltung. Der Verein hätte auch einige Tage später
eine Rücküberweisung vorgenommen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang der Zeitpunkt der Überweisung. Sie wurde nämlich
gerade an jenem Tag getätigt, an welchem die öffentliche Diskussion über die Spenden der
Industriellenvereinigung begann.

Hinsichtlich der Höhe der Kosten für die Homepage sind sich alle Experten einig, dass diese
unglaubwürdig sind. Eine vergleichbare Homepage - laut Experten - würde lediglich
20.000,- bis 25.000,- Euro kosten. Als unverdächtige Zeugin kann hier auch die
Bundespräsidentschaftskandidatin der ÖVP, Außenministerin Benita Ferrero-Waldner
herangezogen werden, welche die Kosten für ihre technisch vergleichbare Homepage mit


18.000,- Euro bezeichnete.

In der Ausgabe von „Die Presse" vom 12. Februar 2004 werden Geschäftsführer von
Internet-Agenturen zitiert:

"50.000,- Euro als realistischer Preis kosten mich einen müden Lacher. 126,- Euro kostet die
Lizenz für ein einfaches Redaktionssystem. Summa summarum inkl. Design, Erstellung
eines Persönlichkeitskonzeptes, Arbeitsstunden und Videofunktion würde eine derartige
Homepage max. auf 10.000,- Euro kommen, bestätigen mehrere Agenturen.... Für rund
10.000,- Euro hätte die Wiener Agentur Worx die Grasser-Page gebaut, so deren
Geschäftsführer."

Die Überzahlung um ca. das Zwölffache (bei einer Annahme von 20.000,- Euro
tatsächlichen Kosten) oder um das Vierundzwanzigfache (bei den angenommenen Kosten
der Geschäftsführer von Internet-Agenturen) bekommt eine andere Wertung, wenn man das
Geflecht der beteiligten Personen rund um Karl-Heinz Grasser genauer analysiert. Der
Standard hat in seiner Ausgabe vom 12. Februar 2004 dankenswerter Weise eine Grafik
veröffentlicht, die dieses Netzwerk genauer darstellt.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


In der schon erwähnten Vorausmeldung des Format wurden auch Details zu den
Zahlungsflüssen des Homepage-Vereins bekannt:

"Laut dem FORMAT vorliegenden Vertrag wurden zwischen dem "Verein zur
Förderung der New Economy" (Obmann: Grasser-Kabinettschef Matthias
Winkler) und der FirstlnEx (damaliger Geschäftsführer war Grassers
Schulfreund Dieter Jandl) folgende Teilleistungen vereinbart:

- Teilleistung l umfasste die "Erstellung eines
Persönlichkeitskonzeptes" und war mit 450.000 Schilling (fast 33.000
Euro) budgetiert. Dieses Konzept hatte Peter Hocheggers Firma martrix
bereits vor Vertragsabschluss erstellt. Hochegger ist ein
langjähriger guter Bekannter Grassers.


- Teilleistung 2 war die "Erstellung eines grafischen Vorschlages".
Kosten: 110.000 Schilling (rund 8.000 Eur
o).

- Teilleistung 3 betraf die "inhaltlich-kreative Beratung" für die
Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger zuständig war. Budgetiert
waren dafür 410.000 Schilling (knapp 30.000 Euro). Tatsächlich
verrechnet Meischberger 26.000 Euro. Meischberger ist ein Freund
Grassers.

- Teilleistung 4 waren "Dienstleistungen zur Projektkoordination",
kalkuliert mit 400.000 Schilling (fast 30.000 Euro). Dieses Geld war
für die FirstlnEx vorgesehen. Mitglied der Geschäftsführung:
Grasser-Freund Dieter Jandl.

- Die Teilleistungen 5 bis 8 sehen die Anschaffung von Hard- und
Software für insgesamt 700.000 Schilling vor.

Aus einem FORMAT exklusiv vorliegenden Protokoll eines Meetings
vom 9. Mai 2001, an dem Meischberger, Hochegger, Winkler und der
Projektleiter der FirstlnEx teilnahmen, geht hervor dass das Kabinett
des Finanzministers stärker in die Erstellung der Homepage involviert
war als bisher bekannt. Laut Protokoll kümmerte sich Kabinettschef
Mathias Winkler selbst um einen Webmaster und redigierte die Texte,
und verhandelte mit FirstlnEx-Subunternehmer Walter Meischberger die
Höhe dessen Entgelts. Laut Protokoll sollte dafür zwischen FirstlnEx
und Meischbergers Agentur 1040 keine schriftliche Vereinbarung
erstellt werden. Zitat aus dem Protokoll: "Es wurde beim letzten
Treffen beschlossen, den Auftrag an 1040 und Peter Schöndorfer ohne
schriftliche Vereinbarung zu erteilen."

Peter Schöndorfer wird in diesem Papier als "Redakteur" für die
Texte der Homepage genannt. Im Jahr 2001 war Schöndorfer Leiter des
Kärntner Landespressedienstes und textete gleichzeitig die Homepage
des Vereins. Dafür kassierte er im Jahr 2001 7.000 Euro. Im Juli 2002
wechselte er
als Pressesprecher ins Grasser-Kabinett. Schöndorfer
verfasste weiterhin Texte für die Homepage, hat aber dafür laut
Angaben von Winkler kein Geld mehr kassiert. Winkler: "Es ist
durchaus möglich, dass Schöndorfer an dem einen oder anderen Text


gearbeitet hat. Aber nicht in seiner Dienstzeit und nicht in seinem
Büro."

Grasser selbst wirkte an mehreren Fotoshootings für die Homepage
mit, außerdem gab es einen von Meischberger organisierten Videodreh
im Cafe Drechsler. Inhaltlich war der Finanzminister mit der
Erstellung der Homepage zwar nicht befasst, die Endabnahme der
fertigen Seite oblag ihm aber trotzdem - zumindest teilweise, wie
Teilnehmer am Projekt bestätigen."

Die dargestellten Abläufe entsprechen in keiner Anforderung jenen Bedingungen, die man
einem ordentlichen Kaufmann im Geschäftsleben auferlegt. Es ist erschreckend, wie der
Finanzminister und sein engster Mitarbeiter mit Spendengelder der Industriellenvereinigung
umgehen. Diese Vorgangsweise beweist aber auch wieder einmal, dass Karl-Heinz Grasser
als Finanzminister der Republik Österreich untragbar geworden ist.

Es ist daher auch von besonderem Interesse, welche Aufträge an Personen oder Firmen, die
an der Erstellung der Homepage beteiligten waren, von Karl-Heinz Grasser in seiner
Funktion als Finanzminister darüber hinaus gegeben wurden.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

Qualifikation der Homepage

1.      Sie haben bisher behauptet, dass es sich bei der Homepage www.karlheinzgrasser.at um eine
private Homepage handelt.
Bleiben Sie bei dieser Auffassung?

Wenn ja, ersuchen wir Sie um eine juristisch haltbare Begründung der
Auskunftsverweigerung.

Wenn nein, sind Sie nunmehr bereit, Fragen über die Homepage, die Ihren Namen trägt, zu
beantworten, da Sie ja nunmehr über alle Details informiert sind, wie Sie in der Pressestunde
gegenüber der Öffentlichkeit erklärten?


2.     Wie beurteilen Sie als Finanzminister die Aussagen Ihres Staatssekretärs Finz in der ZiB2
am
11. Juli 2003, der festgestellt hat, dass die Homepage ausschließlich der Bewerbung der
Person des Finanzministers und nicht der Bewerbung Karl-Heinz Grassers als Privatperson
dient?

3.     Wer irrt bei der rechtlichen Qualifikation dieser Homepage:

Der Bundesminister für Finanzen Karl-Heinz Grasser oder der Staatssekretär im
Finanzministerium Alfred Finz?

4.      Sollten Sie der Meinung sein, dass Staatssekretär Finz irrt, welche rechtlichen

Konsequenzen hätte dies für die Beurteilung der Steuerpflicht in dieser Angelegenheit, da ja
die Annahme der „Nichtprivatheit" und „Dienstlichkeit" der Homepage durch Finz eine
Grundvoraussetzung für die Beurteilung der Steuerpflicht war?

5.      Sollten Sie der Überzeugung sein, dass es sich um eine private Homepage handelt:

Haben Sie dann in Folge als Privatperson Karl-Heinz Grasser Vorteile durch Ihr Amt als
Bundesminister erhalten, die nach Angaben des Vereinsobmannes 240.328,- Euro
geldeswert sind und haben Sie daher Geschenke angenommen?

6.      Wann wurde Ihnen als Finanzminister bekannt, dass Ihr engster Mitarbeiter mit anderen
engen Mitarbeitern einen Verein gegründet hat, der mit Geldmittel der
Industriellenvereinigung eine Homepage errichten sollte, die zu der Bewerbung Ihrer Person
dienen soll?

7.      Haben Sie dem Verein „zur Förderung der New Economy" Kinderfotos Ihrer Person
überlassen?
Wenn ja, aus welchem Anlass?

Beurteilung der Abgabenpflicht

8.      In wie vielen Fällen der Beurteilung der Abgabenpflicht eines österreichischen Staatsbürgers
wurde im Jahr 2003 der zuständige Sektionschef
für Steuerangelegenheiten persönlich
herangezogen?

9.      In wie vielen Fällen der Beurteilung der Abgabenpflicht eines österreichischen Staatsbürgers
wurde im Jahr 2003 ein Kommentar zur deutschen Rechtsordnung herangezogen, der
veraltet ist und zu dem es schon neue Auflagen gibt?


10.    Wie beurteilen Sie als Finanzminister den Umstand, dass jener deutsche Rechtsprofessor die
Ableitungen, die aus seinem Kommentar von den Finanzbehörden vorgenommen wurden,
als absurd und völlig falsch bezeichnet?

Veröffentlichung der steuerrechtlichen Beurteilung durch die zuständigen
Finanzbehörden

11.    Wie lautet die steuerrechtliche Beurteilung, die von Staatssekretär Finz im Ergebnis der
Öffentlichkeit präsentiert wurde, im Wortlaut?

Wer betreut die Homepage?

12.    Können Sie ausschließen, dass ein oder mehrere Mitarbeiter des Bundesministeriums für
Finanzen die Homepage
www.karlheinzgrasser.at bearbeitet haben, wie Sie dies in der
Pressestunde am l. Februar 2004 gegenüber der Öffentlichkeit dargestellt haben?

13.    In dieser Pressestunde haben Sie ebenfalls ausgeführt, dass die Homepage nur von
Vereinsmitgliedern, die nicht Mitarbeiter des BMF sind, bearbeitet wird.
Ist Ihnen bekannt, woher diese Vereinsmitglieder über interne Informationen des BMF
verfügen?

14.    Gilt die Amtsverschwiegenheit der Mitarbeiter des BMF auch gegenüber privaten Vereinen?

15.    Wenn ja, haben Sie Untersuchungen eingeleitet, wer diese „undichten" Stellen im BMF sind,
die den Verein „zur Förderung der New Economy" mit internen Informationen versorgen?
Gibt es in dieser Angelegenheit bereits Disziplinarverfahren?

16.    In der Homepage sind auch Originaltöne von Pressekonferenzen des Bundesministers für
Finanzen beinhaltet.

Können Sie ausschließen, dass diese Originaltonmitschnitte von Mitarbeitern des BMF
hergestellt und in Folge dem Verein übermittelt wurden?

17.    Wenn nein, welche Kosten entstehen dem Bundesministerium für Finanzen durch diese
Aufzeichnungen?


Engste Beziehungen zwischen Verein und Bundesministerium für Finanzen

18.    Wurde eine oder mehrere Presseaussendungen eines Organs des Vereins „zur Förderung der
New Economy" über das Bundesministerium für Finanzen und auf Kosten des
Bundesministeriums für Finanzen ausgesendet?

19.    Wenn ja, wie viele von diesen Presseaussendungen wurden jeweils wann ausgeschickt?

20.    Welche Kosten sind dadurch dem BMF entstanden?

21.    Welche Rückfragehinweise wurden dabei angegeben?

Handelte es sich dabei um Telefonnummern oder e-mail-Adressen des Bundesministeriums
für Finanzen?

22.    Haben Sie dies im Einzelfall genehmigt?

23.    Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

24.    Wenn nein, welche Konsequenzen haben Sie (dienstrechtlich etc.) daraus gezogen?

25.    Haben Sie diesbezüglich auch eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft wegen
Verdacht auf Amtsmissbrauch übermittelt?

26.    Gibt es andere Vereine, deren Presseaussendungen auf Kosten des Finanzministeriums
erfolgen?
Wenn ja, welche?

Kosten für die Homepage und Netzwerk Karl-Heinz Grasser

27.    Wie hoch waren die Kosten für die Erstellung der Homepage Ihres Ressorts?

28.    Wie teilen sich diese Kosten zwischen Konzeption und Entwicklung bzw. Technik?

29.    Welche technischen Features weist Ihre Ressort-Homepage auf (Chat-Server, Videofiles, O-
Töne, Flash-Programmierung, CMS, etc.)?

30.    Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Betreuung Ihrer Homepage?


31.    Wie viele Bedienstete des Ressorts befassen sich mit der Servicierung dieses Mediums?

32.    Um wie viel aufwendiger ist die Homepage Ihres Ressorts verglichen zur Homepage
www.karlheinzgrasser.at unter dem Aspekt der zu verwaltenden Datenmenge, der
Datensicherung und der Ausfallssicherheit?

33.    Welche öffentlichen Aufträge des Bundesministeriums für Finanzen, nachgeordneter

Dienststellen dieses Ressorts oder Unternehmungen, bei welchen das Bundesministerium für
Finanzen Anteile hält, sind seit 4. Februar 2000 an Unternehmungen ergangen, bei welchen
den Herren Dieter Jandl, Peter Hochegger und Walter Meischberger leitende Funktionen
zukommen bzw. die im Eigentum dieser Personen stehen bzw. bei welchen diese Personen
Anteile über 25 % halten?

34.    Wie wurden diese Aufträge im Einzelfall vergeben?

35.    Welche Kosten sind im Einzelfall dafür angefallen?

36.    Ist Ihnen als Bundesminister für Finanzen bekannt, ob andere Ressorts bzw. deren

nachgeordnete Dienststellen bzw. Unternehmungen, bei welchen andere Bundesministerien
Anteile halten, Aufträge seit 4. Februar 2000 an Unternehmungen erteilten, bei welchen den
Herren Dieter Jandl, Peter Hochegger und Walter Meischberger leitende Funktionen
zukommen bzw. die im Eigentum dieser Personen stehen bzw. bei welchen diese Personen
Anteile über 25 % halten?
Wenn ja, welche Kosten sind dafür für den Bund angefallen?

Unter einem wird gem. § 61 Abs. 3 verlangt, diese Anfrage vor Eingang in die Tagesordnung
dringlich zu behandeln.