2156/J-BR/2004

Eingelangt am 11.03.2004
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Anfrage

 

 

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte Christoph Hagen, Ilse Giesinger und Jürgen Weiß

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Grenzkontrolldienstes und einer funktionierenden Zollabfertigung an den Grenzübergängen zur Schweiz.

 

 

Die Vorarlberger Zollverwaltung einschließlich der Zollwache hatte in der Vergangenheit immer mit gravierenden Personalproblemen zu kämpfen. Von Seiten des Bundes wurden allerdings trotz mehrfacher Aufforderung keine ausreichenden Maßnahmen gesetzt, um langfristig diesem akuten Personalmangel Herr zu werden.

 

Durch die ab dem 1. Mai 2004 geplante Eingliederung der Zollwachebeamten - welche in der Vergangenheit auch bei der Güterabfertigung unterstützend mitwirkten - in den neuen Exekutivkörper „Polizei“ und dadurch in das Bundesministerium für Inneres verschärft sich bei der Zollabfertigung das Personalproblem auf dramatische Weise.

 

Die Pläne des Finanzministeriums, dieses Personalproblem dadurch zu lösen, die Zollabfertigung in Vorarlberg auf nur mehr drei Zollämter zu konzentrieren, ist aus Vorarlberger Sicht unannehmbar. Eine solche Konzentrierung erzeugt sowohl einen unzumutbaren Umwegverkehr als auch drastisch verlängerte Warte- und Abfertigungszeiten, was einen großen Nachteil für die Vorarlberger Wirtschaft bedeutet. Außerdem entstünde der ohnehin schon stark verkehrsbelasteten Bevölkerung im Bereich dieser geplanten Großzollämter eine unzumutbare Mehrbelastung an Verkehr.

 

Auch die vom Finanzministerium vorgeschlagene Lösung 70 der 180 übertrittswilligen  Zollwachebeamten den Übertritt zum neuen Exekutivwachkörper „Polizei“ zu untersagen und in der „zivilen Zollverwaltung“ einzusetzen, kann nur abgelehnt werden. Diese Beamten werden zur Grenzsicherung der „EU-Außengrenze“ zur Schweiz benötigt. Der ohnehin schon seit langem unter akuter Personalnot leidenden Gendarmerie/Polizei wird es ohne diese Beamten kaum möglich sein, eine ordnungsgemäße Sicherung dieser Grenze sicherzustellen.

 

Vom Finanzministerium sollten, laut Übereinkommen mit dem Innenministerium, insgesamt 1030 Zollwachebeamte in das Innenministerium überstellt werden. Im vergangenen Jahr wechselten bereits 100 Beamte, davon 5 in Vorarlberg. Derzeit liegt im Finanzministerium eine Liste mit 850 Zollwachebeamten auf, in der festgelegt ist, welcher Zollwachebeamte auf welchen Gendarmerie- bzw. Polizeiposten versetzt wird. Allerdings ist in dieser Liste kein einziger der 180 übertrittswilligen Zollwachebeamten aus Vorarlberg angeführt! Wenn nun davon ausgegangen werden kann, daß das Finanzministerium lediglich 1030 Zollwachebeamte in das Innenministerium wechseln läßt, ist zu erwarten, daß in Vorarlberg nur mehr 80 der 180 übertrittswilligen Zollwachebeamten zur Gendarmerie wechseln können. Dies wäre für die Gewährleistung der Grenzkontrollen zur Schweiz unverantwortlich.

 

Aufgrund der Sonderstellung Vorarlbergs, welches ab 1. Mai 2004 praktisch als einziges österreichisches Bundesland eine EU-Außengrenze hat, sollte die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Grenzkontrolldienstes und einer funktionsfähigen Zollabfertigung in Vorarlberg auch für den Bund außer Streit stehen.

 

Der Vorarlberger Landtag hat mit einstimmig gefasster Entschließung vom 03. März 2004 die Landesregierung ersucht, die Bundesregierung, insbesondere Finanzminister Grasser, aufzufordern, ehebaldigst dafür Sorge zu tragen, dass in Vorarlberg auch in Zukunft sowohl ein ordnungsgemäßer Grenzkontrolldienst als auch eine funktionsfähige Zollabfertigung an den bestehenden Zollämtern gewährleistet ist.

 

 

Die unterzeichnenden Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Wann wurde das Finanzministerium zum ersten Mal auf das drohende Personalproblem bei der Zollabfertigung zur Schweiz ab dem 1. Mai 2004 aufmerksam gemacht?

 

  1. Von wem wurde das Finanzministerium auf die drohenden Probleme bei der Zollabfertigung zur Schweiz aufmerksam gemacht?

 

  1. Welche Maßnahmen wurden vom Finanzministerium zur Lösung dieses Problems ergriffen und wann?

 

  1. Ist es richtig, daß zur Güterabfertigung zur Schweiz nach heutigem Stand ca. 120 zivile Zollbeamte und 30 Zollwachebeamte eingesetzt sind?

 

  1. Ist es richtig, daß sich 36 Zollwachebeamte freiwillig zum Verbleib beim Bundesministerium für Finanzen und der Verwendung in der zivilen Zollverwaltung bereit erklärt haben?

 

  1. Wenn ja, warum wird laut Medienberichten vom Finanzministerium und laut der Aussage des Finanzministers bei einer Veranstaltung in Bregenz beabsichtigt, 70 weiteren Zollwachebeamten den Übertritt zur Gendarmerie zu verweigern?

 

  1. Ist es richtig, daß das Finanzministerium lediglich 1030 Zollwachebeamte in das Innenministerium übertreten lässt?

 

  1. Wie vielen Zollwachebeamten in Vorarlberg wird nun wirklich der Übertritt zur Gendarmerie genehmigt?

 

  1. Nach welchen Kriterien werden diese Zollwachebeamten ausgewählt und mit welcher Begründung wird den anderen dieser Übertritt verweigert?

 

  1. Wäre nicht die Zollabfertigung auch ohne diese 70 Zollwachebeamte möglich?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Ist es richtig, daß die Ausbildung eines exekutiven Zoll- und Sicherheitsbeamten 2 bis 3 Jahre dauert und jene eines zivilen Zollorgans maximal 3 bis 6 Monate?

 

  1. Gibt es eine gesetzliche Möglichkeit, gewisse Zollverwaltungsaufgaben auch durch die exekutiven Wachkörper Gendarmerie/Polizei durchzuführen?

 

  1. In welcher Weise werden sie der Entschließung des Vorarlberger Landtags Rechnung tragen?

 

  1. In welcher Weise werden Vorschläge aufgegriffen, die Zollverfahren im Warenverkehr mit der Schweiz zu vereinfachen?

 

  1. Ist ab 1. Mai 2004 die Abfertigung beim Postzollamt Wolfurt in vollem Umfang gewährleistet und in welcher Weise?

 

 

Wien, am 11. März 2004