2156/J-BR/2004
Eingelangt am 11.03.2004
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Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten
Bundesräte Christoph Hagen, Ilse Giesinger und Jürgen Weiß
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Grenzkontrolldienstes und einer
funktionierenden Zollabfertigung an den Grenzübergängen zur Schweiz.
Die Vorarlberger
Zollverwaltung einschließlich der Zollwache hatte in der Vergangenheit immer
mit gravierenden Personalproblemen zu kämpfen. Von Seiten des Bundes wurden
allerdings trotz mehrfacher Aufforderung keine ausreichenden Maßnahmen gesetzt,
um langfristig diesem akuten Personalmangel Herr zu werden.
Durch die ab dem 1.
Mai 2004 geplante Eingliederung der Zollwachebeamten - welche in der
Vergangenheit auch bei der Güterabfertigung unterstützend mitwirkten - in den
neuen Exekutivkörper „Polizei“ und dadurch in das Bundesministerium für Inneres
verschärft sich bei der Zollabfertigung das Personalproblem auf dramatische
Weise.
Die Pläne des
Finanzministeriums, dieses Personalproblem dadurch zu lösen, die
Zollabfertigung in Vorarlberg auf nur mehr drei Zollämter zu konzentrieren, ist
aus Vorarlberger Sicht unannehmbar. Eine solche Konzentrierung erzeugt sowohl
einen unzumutbaren Umwegverkehr als auch drastisch verlängerte Warte- und
Abfertigungszeiten, was einen großen Nachteil für die Vorarlberger Wirtschaft
bedeutet. Außerdem entstünde der ohnehin schon stark verkehrsbelasteten
Bevölkerung im Bereich dieser geplanten Großzollämter eine unzumutbare
Mehrbelastung an Verkehr.
Auch die vom
Finanzministerium vorgeschlagene Lösung 70 der 180 übertrittswilligen Zollwachebeamten den Übertritt zum
neuen Exekutivwachkörper „Polizei“ zu untersagen und in der „zivilen
Zollverwaltung“ einzusetzen, kann nur abgelehnt werden. Diese Beamten werden
zur Grenzsicherung der „EU-Außengrenze“ zur Schweiz benötigt. Der ohnehin schon
seit langem unter akuter Personalnot leidenden Gendarmerie/Polizei wird es ohne
diese Beamten kaum möglich sein, eine ordnungsgemäße Sicherung dieser Grenze
sicherzustellen.
Vom
Finanzministerium sollten, laut Übereinkommen mit dem Innenministerium,
insgesamt 1030 Zollwachebeamte in das Innenministerium überstellt werden. Im
vergangenen Jahr wechselten bereits 100 Beamte, davon 5 in Vorarlberg. Derzeit
liegt im Finanzministerium eine Liste mit 850 Zollwachebeamten auf, in der
festgelegt ist, welcher Zollwachebeamte auf welchen Gendarmerie- bzw.
Polizeiposten versetzt wird. Allerdings ist in dieser Liste kein einziger der
180 übertrittswilligen Zollwachebeamten aus Vorarlberg angeführt! Wenn nun
davon ausgegangen werden kann, daß das Finanzministerium lediglich 1030
Zollwachebeamte in das Innenministerium wechseln läßt, ist zu erwarten, daß in
Vorarlberg nur mehr 80 der 180 übertrittswilligen Zollwachebeamten zur
Gendarmerie wechseln können. Dies wäre für die Gewährleistung der
Grenzkontrollen zur Schweiz unverantwortlich.
Aufgrund der
Sonderstellung Vorarlbergs, welches ab 1. Mai 2004 praktisch als einziges
österreichisches Bundesland eine EU-Außengrenze hat, sollte die Sicherstellung
eines ordnungsgemäßen Grenzkontrolldienstes und einer funktionsfähigen
Zollabfertigung in Vorarlberg auch für den Bund außer Streit stehen.
Der Vorarlberger
Landtag hat mit einstimmig gefasster Entschließung vom 03. März 2004 die
Landesregierung ersucht, die Bundesregierung, insbesondere Finanzminister
Grasser, aufzufordern, ehebaldigst dafür Sorge zu tragen, dass in Vorarlberg
auch in Zukunft sowohl ein ordnungsgemäßer Grenzkontrolldienst als auch eine
funktionsfähige Zollabfertigung an den bestehenden Zollämtern gewährleistet
ist.
Die
unterzeichnenden Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende
Anfrage:
Wien, am 11. März
2004