2157/J-BR/2004

Eingelangt am 11.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Dringliche Anfrage

gem. § 61 Abs. 3 GO-BR

 

der Bundesräte Roswitha Bachner

und Genossinnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend Pensionspolitik-Desaster der Bundesregierung

Bundeskanzler Schüssel und damals „Noch-Vizekanzler" und Sozialminister Haupt

garantierten im Rahmen der Beschlussfassung der „Pensionskürzungsreform 2003" in einem

„Hochglanzfolder":

„Die maximalen Verluste durch alle Maßnahmen werden auf 10% begrenzt. In den ersten

Jahren liegen sie bei ca. 3% (Frauen) bzw. bei ca. 5% (Männer)."

Allerdings die Wahrheit ist eine andere!

Immer mehr ArbeitnehmerInnen, die seit dem 15. Lebensjahr gearbeitet haben und heuer in
Frühpension bei langer Versicherungszeit gehen, bekommen Bescheide oder Vorausinfos
über Pensionskürzungen von 10 Prozent. Sie müssen letztlich mit voraussichtlich 11,1
Prozent Verlust ab 2005 rechnen, weil für alle Neupensionisten seit heuer die versprochene
Pensionsanpassung an die Inflation im nächsten Jahr ausgesetzt wird.

Die Arbeiterkammer bestätigt:

AK: Die Fleißigen und Anständigen werden zuerst von Kürzungen
getroffen

Christoph Klein: „Damit werden genau die Fleißigen und Anständigen, die ein ganzes
Leben lang gehackelt haben, als Erste von den Kürzungen getroffen." Die AK-
Fachleute rechnen, dass es bei jedem zweiten Mann, der heuer neu in Pension geht -
dies wären rund 7000 Betroffene - die maximal möglichen Pensionseinbußen
gegenüber der früheren Regelung von zehn Prozent geben wird. (Presse, 3.3.2004)

Einige Beispiele:

Peter Dworak, Großhandelsverkäufer für Fleisch und Wurst, wird heuer am 3. April 60 Jahre
alt. Er hat mehr als 45 Beitragsjahre zur Pension, sein Arbeitsleben war nie unterbrochen
durch Arbeitslosigkeit oder längere Krankenstände. Dadurch kann er am 1. Mai bereits mit
60 Jahren in Pension gehen - verliert aber voll: 194 Euro brutto im Monat, das ist ein Minus


von 8,7 Prozent! Und dazu kommen ab 2005 noch 1,2 Prozent Verlust durch die ausgesetzte
Pensionsanpassung.

Pensionsberechnung Peter Dworak, geb. am 3.4.1944

(Pensionsantritt 1. Mai 2004)

Bruttopension Recht 2003                               2.237,48 Euro

Bruttopension geltendes Recht                         2.042,96 Euro

Pensionsminus brutto                                         -194,52 Euro

Minus in Prozent                                            - 8,7 Prozent

zusätzliches Minus ab 2005*                         - 1,2 Prozent

Verlust lebenslang**                                      61.600 Euro

_ _ _

*) = ein Mal Aussetzen bei voraussichtlich 1,2 % regulärer Pensionsanpassung an die

Inflation

**) durchschnittliche Lebenserwartung Männer: ca 80 Jahre

Rudolf V. ist seit 1. Februar 2004 in Frühpension wegen langer Versicherungsdauer. Der
knapp 61 ½-jährige Maler und Anstreicher hatte viel Pech; In den 80-er Jahren stürzte er bei
der Arbeit von der Leiter, brach sich das linke Schienbein und erlitt einen Trümmerbruch des
rechten Ellbogens. Später wurde ihm die lädierte Kniescheibe ausgetauscht. Alles zusammen
war freilich nicht schlimm genug für eine Invaliditätspension! Rudolf
V. verlor seine Arbeit,
fand wieder Arbeit, verlor sie wieder. Die Chance auf Frühpension wegen geminderter
Erwerbsfähigkeit nahm ihm die Regierung im Jahr 2000. Jetzt bekommt er gerade 800 Euro
Bruttopension im Monat, das Telefon hat er „aus Kostengründen" abgemeldet, zu Hause ist
Schmalhans Küchenmeister. Sein Verlust bei der Pension: volle 11,1 Prozent inklusive
ausgesetzte Pensionsanpassung 2005.

 

 

Pensionsberechnung Rudolf V., geb. am 15.9.1942

(Pensionsantritt 1. Februar 2004)

Bruttopension Recht 2003                                   919,64 Euro

Bruttopension geltendes Recht                             827,68 Euro

Pensionsminus brutto                                            -91,96 Euro

Minus in Prozent                                           -10,0 Prozent

zusätzliches Minus ab 2005*                          -1,2 Prozent

Verlust lebenslang**                                      26.964 Euro

_ _ _

*) = ein Mal Aussetzen bei voraussichtlich 1,2 % regulärer Pensionsanpassung an die
Inflation

 


Eine nachträgliche Verhöhnung jener Menschen, die von den Pensionskürzungen betroffen
sind, bedeutet die Behauptung von Kanzler Schüssel in der „Kronenzeitung" vom 5.3.2004,
dass die 10-Prozent-Kürzungen durch die Steuerreform zur Hälfte kompensiert werde. Wahr
ist jedoch, dass von der Steuerreform hunderttausende Pensionisten mit niedrigen Pensionen
gar nichts haben - aber gerade sie spüren die Verluste am meisten.

Überdies ist die von Bundeskanzler Schüssel versuchte Gegenrechnung von
Pensionskürzungen mit einer Steuerreform unzulässig. Wer so argumentiert, könnte auch
durchaus Lohnkürzungen mit einer zukünftigen Steuerreform begründen. Und die
Behauptung, im Durchschnitt lägen die Verluste im ersten Jahr bei zwei bis drei Prozent, und
das sei das, was die Regierung angekündigt habe, ist eine glatte Unwahrheit: Was die
Regierung angekündigt hat, waren maximale Verluste von drei bis fünf Prozent - für den
einzelnen Pensionisten, und nicht im Durchschnitt.

Der Pensionsexperte der Regierung, Theodor Tomandl, erklärte, dass die Kürzungen von der
Regierung „gewünscht und beabsichtigt" seien. Die Überheblichkeit, mit der die schwarz-
blaue Regierung mit der älteren Generation umgeht, ist unerträglich. Kanzler Schüssel hat
binnen einem Jahr alle Versprechen aus dem Wahlkampf gebrochen. Die bestehenden
Pensionen wurden gekürzt, bei den neu zuerkannten Pensionen schlagen die Verluste
vom ersten Tag an voll durch, und die Harmonisierung lässt weiter auf sich warten.

Im Entschließungsantrag 36/UEA (XXII.GP) der Abgeordneten Mag. Molterer, Scheibner,
Mag. Tancsits, Dolinschek, Walch, Neugebauer, Dipl.Ing. Uwe Scheuch, Jakob Auer stand zu
lesen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, unter Einbindung der Sozialpartner, der Länder und der
Pensionsreformkommission bis Ende des Jahres 2003 einen Gesetzesentwurf betreffend ein
einheitliches Pensionsrecht für alle Erwerbstätigen zu erarbeiten und dem Nationalrat bis
längstens 31. Dezember 2003 zur Beschlussfassung vorzulegen."

Dieser Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien auch
beschlossen und ist daher für die Regierung als ausdrücklicher Wunsch des Nationalrates
bindend.

Zahlreiche Zitate von Bundeskanzler Schüssel gingen in dieselbe Richtung: So hat er etwa am
4. Mai 2003 in der ORF-„Pressestunde" angekündigt, „bis zum Jahresende dem Parlament
einen solchen Beschluss, einen solchen Antrag vorzulegen", am 4. Juni 2003 erklärte er dem
Parlament, „die Zeit ist reif für ein einheitliches, harmonisiertes Pensionssystem", am 29. Juli
2003 kündigte Schüssel im ORF-„Mittagsjournal" immer noch an, „bis Jahresende wird dann


dem Parlament ein Gesetzesentwurf vorgelegt", und am 13. September 2003 erklärte der
Kanzler, dass er zu Jahresbeginn die Pensionsharmonisierung, ein neues Steuersystem, eine
Gesundheitsreform „und anderes" vorlegen werde.

Lediglich, es gibt noch nicht einmal Anzeichen für einen Entwurf eines derartigen
Gesetzeswerkes und dies, obwohl die Frist, die sich die Regierungsparteien selbst gesetzt
haben, bereits mehr als zwei Monate überschritten ist.

Die SPÖ hat als einzige Partei 2003 ein Konzept zur Pensionssicherung und -harmonisierung
in einem vorgelegt. Die Regierung hat in ihren bisherigen Aktionen es lediglich geschafft, das
Vertrauen von Millionen Österreicherinnen und Österreichern auf die gesetzliche
Pensionsversicherung zu erschüttern. Vertrauensbildende Maßnahmen - vor allem in Hinblick
auf eine Harmonisierung der Systeme - sind bisher ausgeblieben.

Im Gegenteil, in dem herrschenden Pensionspolitikchaos dieser Regierung löst eine
Schauermeldung die andere ab. Da wird von Horrorkosten berichtet, die eine Harmonisierung
der Pensionssysteme per Stichtagsregelung kosten würde. Gleich darauf wird das wieder
relativiert und sogar von führenden und von der Regierung mit der Harmonisierungs-
erarbeitung beauftragten Experten in Frage gestellt.

Danach kommt der Knalleffekt mit den Pensionskürzungen durch Beitragserhöhungen und
mangelnde Valorisierung. Dieser folgt eine wirklich absolut unzureichende Reparatur durch
eine Einmalzahlung, die wieder nicht pensionserhöhend wirkt.

Auch ist sich die Regierung in Sachen Pensionspolitik überhaupt nicht einig: Die FPÖ möchte
für die Harmonisierung eine Stichtagsregelung, die ÖVP will die Geltung nur für „Unter-35-
Jährige".

Die ÖVP meint, die Pensionskürzungen seien „kalkuliert und mit Absicht" erfolgt, für die
FPÖ waren die Auswirkungen „nicht absehbar".

Es gibt keinen Politikbereich, in dem die Uneinigkeit und der Dilettantismus dieser
Bundesregierung besser zum Ausdruck kommt, als im Bereich der Pensionspolitik.

In einzelnen ausgewählten Punkten sei diese katastrophale Pensionspolitik nochmals
dargestellt:

 


Thema „Harmonisierung"

BK Schüssel hat mehrmals öffentlich behauptet, mit der „Pensionsreform 2003" seien bereits
wesentliche Schritte in Richtung Harmonisierung der verschiedenen Systeme gesetzt worden.

Wahr ist demgegenüber, dass die „Pensionsreform 2003" fürs erste eine dramatische
Auseinanderentwicklung der Systeme zu Lasten der ASVG-Versicherten bewirkt. Die ASVG-
Versicherten müssen schon in Kürze mit lebenslangen Pensionskürzungen um 10 Prozent
(+Anpassungsverluste) rechnen. Beamte, die in den nächsten Jahren in Pension gehen, sind
von den Leistungskürzungen der „Pensionsreform 2003" hingegen in den meisten Fällen nicht
betroffen. Der Vertrauensschutz wurde gegenüber den Beamten in viel höherem Maß gewahrt
als gegenüber den ASVG-Versicherten.

Thema „Schwerarbeiter"

Von verschiedenen Regierungsmitgliedern wurde wiederholt behauptet, dass „Hackler" bzw.
„Schwerarbeiter" von den Verschlechterungen durch die „Pensionsreform 2003" kaum
betroffen sind, weil für sie Sonderregelungen geschaffen worden sind.

Wahr ist, dass diese Sonderregelungen („Hackler-Regelung I", „Hackler-Regelung II" und so
genannte „Schwerarbeiter-Regelung") in der „Pensionsreform 2003" so gestaltet wurden,
dass:

a)         die meisten tatsächlichen „HacklerInnen/SchwerarbeiterInnen" diese Regelungen von
vornherein nicht erreichen (können), weil sie die Voraussetzung von 45/40 Beitragsjahren
bis zum Alter 60/55 wegen Invalidisierung/Berufsunfähigkeit, Zeiten der Arbeitslosigkeit,
Zeiten der Krankheit, etc nicht erfüllen

b)   ab Wirksamwerden der so genannten „Schwerarbeiter-Regelung" (für Geburtsjahrgänge ab
1947/Männer bzw. ab 1952/Frauen) der Zugang nochmals wesentlich erschwert wird, weil
dann zusätzlich mehr als die Hälfte der 45/40 Beitragsjahre Jahre der Schwerarbeit sein
müssen (die noch ausständige Verordnung zur konkreten Definition der Schwerarbeit muss
auf diesen gesetzlichen Vorgaben aufbauen und geht damit von vornherein weitgehend ins
Leere)

c)         selbst diejenigen, die die geforderten „Beitragsjahre/Schwerarbeitsjahre" schaffen, saftige
Pensionskürzungen hinnehmen müssen.

 

Thema „Frauenpensionen"

Von Regierungsmitgliedern wurde mehrmals öffentlich erklärt, die sehr vielen kleinen
Frauenpensionen im ASVG seien von den Kürzungen durch die „Pensionsreform 2003"
wegen ausgleichender Maßnahmen nur in geringem Ausmaß oder gar nicht betroffen
(„ausgleichende Maßnahmen": Wertung von 2 Jahren Kindererziehungszeit als Beitragszeit,


Erhöhung der Bemessungsgrundlage für Kindererziehungszeiten, Reduktion der Ausdehnung
des Bemessungszeitraumes um 3 Jahre pro Kind).

Wahr ist, dass diese Maßnahmen für die meisten Frauen nicht die geringste Änderung
bringen, weil die Pensionskürzungen aufgrund der Rechtsänderungen durch die
„Pensionsreform 2003" weit über dem 10-Prozent-Verlust-Deckel liegen. Im Regelfall besteht
die Wirksamkeit der genannten Maßnahmen deshalb allein darin, dass der theoretische
Verlust (d.h. der Verlust ohne Anwendung des Verlust-Deckels) z.B. nicht 25 Prozent,
sondern 20 Prozent ist! Die Wertung von nunmehr 2 Jahren Kindererziehungszeit als
Beitragszeit (bisher 1 ½ Jahre) ist für die Pensionshöhe von vornherein ohne Relevanz, weil
hierfür schon bisher 4 Jahre angerechnet wurden (trotzdem wurde gerade diese Maßnahme
von Staatssekretärin Haubner und Ministerin Rauch-Kallat mehrfach als „Meilenstein der
Sozialpolitik" bezeichnet!).

Thema „Finanzierbarkeit"

Von BK Schüssel wurde vor kurzem behauptet, die „Pensionsreform 2003" (und weitere
künftige Einschnitte in das Pensionsrecht?) seien notwendig, weil als Alternative eine
Verdoppelung der Beitragssätze erforderlich wäre.

Wahr ist, dass keine einzige Prognoserechnung, die in den letzten Jahren in Österreich
vorgelegt wurde (siehe z.B. „Bericht [der Bundesregierung an die EU] über die
österreichische Rentenstrategie" vom September 2002, Bericht der Tomandl-Kommission
vom Dezember 2002) eine derartige Entwicklung signalisiert hat. In den vom „Runden Tisch"
angeregten Prognoserechnungen zur Pensionsharmonisierung wird nicht von einer
Verdoppelung, sondern - ganz im Gegenteil - von einer auf Dauer angelegten Konstanz der
Beitragssätze im ASVG ausgegangen.

Ausgehend von diesen schwerwiegenden Fehleinschätzungen der bereits getroffenen
Maßnahmen im Bereich der Pensionspolitik und der daraufhin ebenfalls zu erwartenden, aber
vielleicht noch abzuwendenden Missgriffe im Bereich der Harmonisierung stellen die
unterfertigten Bundesräte nachfolgende

 

 

Anfrage:

1.      Welche Pensionsminderung bewirkt die „Pensionsreform 2003" bei ASVG-

Versicherten und Beamten jeweils im Vergleich zur unveränderten Fortgeltung des am
31.12.2003 geltenden Rechts?


2.       Wurden die Änderungen bei der Pensionsberechnung in der „Pensionsreform 2003"
bewusst so vorgenommen, dass bereits bei Pensionsantritten im Jahr 2004 bei
insbesondere männlichen Versicherten mit 43 oder mehr Versicherungsjahren, die nicht
unter die sogenannte „Hackler-Regelung" fallen, fast generell Kürzungen von

10 Prozent (+ Anpassungsverlust) entstehen oder ist diese Rechtsauswirkung aus
Versehen entstanden?

Wenn ja, in welcher Form und wann soll dieses Versehen korrigiert werden?

3.       Trifft es zu, dass bei der vom Bundeskanzler in der ZiB2 am Freitag, dem 5. März 2004
(also vor den Landtagswahlen in Kärnten und Salzburg) behaupteten Berechnung, zwei
Drittel der NeupensionistInnen seien von keinen Kürzungen betroffen und nur jeder 15.
Neupensionist habe ein 10%-Minus zu tragen, auch jene Fälle aus dem Jänner
mitgezählt wurden, bei denen die Pensionsreform 2003 noch gar nicht zur Anwendung
gekommen ist?

Hat der Bundeskanzler diese Zahlen aus Ihrem Ressort?

Wie sind die richtigen Zahlen (also ausschließlich jene, bei denen die Pensionsreform

2003 zur Anwendung kam)?

Haben Sie den Bundeskanzler falsch informiert?

4.       Wurden die Änderungen bei der Pensionsberechnung in der „Pensionsreform 2003"
bewusst so vorgenommen, dass bereits bei Pensionsantritten im Jahr 2004 für sehr viele
(männliche) Invaliditätspensionisten Pensionskürzungen von 10 Prozent (+ An-
passungsverlust) auftreten oder ist diese Rechtswirkung aus Versehen entstanden?

Wenn ja, in welcher Form und wann soll dieses Versehen korrigiert werden?

5.                           Wie viel Prozent der jährlichen Neuzugänge zu einer Alterspension/vorzeitigen
Alterspension haben im ASVG in den Jahren 2001, 2002 und 2003 die geforderten
Beitragszeiten (inkl. gleichgestellte Zeiten) für die Anwendbarkeit der „Hackler-
Regelung" erreicht und wie haben sich diese Personen auf Arbeiter und Angestellte
verteilt (jeweils getrennt nach Frauen und Männern)?

6.                           Wie viel Prozent der jährlichen Neuzugänge zu einer Alterspension (Ruhegenuss) haben
im Beamtenbereich in den Jahren 2001, 2002 und 2003 die geforderten Beitragszeiten
(bzw. gleichgestellte Zeiten) für die Anwendbarkeit der spezifischen „Hackler-
Regelung" für den öffentlichen Dienst erreicht?


7.                          Mit wie vielen Neuzugängen pro Jahr wird bei der so genannten „Schwerarbeiter-
Regelung" in der gesetzlichen Pensionsversicherung für die Geburtsjahrgänge 1947 bis
1958 (Männer) bzw. 1952 bis 1963 (Frauen) gerechnet und wie verteilen sich diese auf
Arbeiter und Angestellte (jeweils getrennt nach Frauen und Männern)?

8.                          Wurde die so genannte „Hackler-Regelung" gemäß „Pensionsreform 2003" bewusst so
gestaltet, dass im ASVG versicherte Männer mit 45 Beitragsjahren bei Pensionsantritt
mit 60 bereits ab dem Jahr 2005 mit einer lebenslang wirkenden Pensionskürzung von

10 Prozent (+ Anpassungsverlust) rechnen müssen oder ist diese Rechtswirkung als

Versehen zu qualifizieren?

Falls ja, in welcher Form und wann wird die Regelung korrigiert?

9.                          Wurde die so genannte „Schwerarbeiter-Regelung" gemäß „Pensionsreform 2003"
bewusst so gestaltet, dass Männer der Altersjahrgänge 1953 bis 1958 selbst bei
Erreichung von 22,5 oder etwas weniger Schwerarbeitsjahren ein um 5 Jahre höheres
Pensionsalter in Kauf nehmen müssen als Personen, die knapp mehr als 22,5 Schwer-
arbeitsjahre erreichen (der vorzeitige Pensionsantritt ab 60 ist gemäß § 607 Abs. 14
ASVG nur möglich, wenn „mehr als die Hälfte der Beitragsmonate" Schwerarbeitsjahre
sind, werden weniger Schwerarbeitsjahre erreicht gibt es keinerlei Schwerarbeits-
Bonus)?

10.                   Wurde die so genannte „Schwerarbeiter-Regelung" gemäß „Pensionsreform 2003"
bewusst so gestaltet, dass Männer ab dem Geburtsjahr 1959 und Frauen ab dem
Geburtsjahr 1964 von vornherein keine Schwerarbeiterinnen mehr sein können und
damit jedenfalls erst ab 65 in Pension gehen können?

11.                   Wurde die Neuregelung der Pensionsberechnung gemäß der „Pensionsreform 2003"
bewusst so ausgestaltet, dass Frauen mit Kindern und sehr langer Versicherungszeit (die
nicht unter die „Hacklerinnen-Regelung" fallen) bereits im Jahr 2004 bis zu 10 Prozent
Pensionskürzung in Kauf nehmen müssen oder ist diese Rechtswirkung aus Versehen
entstanden?

Falls ja, in welcher Form und wann soll dieses Versehen korrigiert werden?

12.     Trifft es zu, wie von Ihnen in Reaktion auf den von der AK vorgelegten
Pensionsbescheid des Herrn
V. behauptet wurde, dass der Betroffene Anspruch auf den
von der Regierung beschlossenen Härteausgleichsfonds hat?

Wenn Frage 12 mit ja zu beantworten ist:

Aus welcher gesetzlichen Bestimmung leiten Sie angesichts von § 291b Abs. 3 ASVG

ab, dass gegenüber dem Härteausgleichsfonds Ansprüche von Betroffenen bestehen?

 


Wenn angesichts dieser Bestimmung kein Anspruch besteht, warum haben Sie in der

Öffentlichkeit die Unwahrheit gesagt?

Trifft es zu, dass Einmalzahlungen aus dem Fonds maximal 1.500 Euro betragen und

daher ein Gesamtverlust von 27.000 Euro nicht aus dem Fonds abgegolten wird? Wenn

dies zutrifft, warum haben Sie in der Öffentlichkeit die Unwahrheit gesagt?

Wenn Frage 12 mit nein zu beantworten ist:

Warum haben Sie in der Öffentlichkeit die Unwahrheit gesagt?

13.                 Ab welchem Jahr rechnen Sie damit, dass die Wertung von 2 Jahren Kindererziehungs-
zeit als Beitragszeit (vorher 18 Monate) erstmals bei einer größeren Zahl von
Alterspensionen wirksam wird?

14.                 Welche Wirkung erwarten Sie in diesem Zusammenhang auf die Pensionshöhen der
Frauen?

15.                 Welche Auswirkungen erwarten Sie von dieser Maßnahme auf die Zugangs-
berechtigung zu Pensionsansprüchen, wenn von Experten damit gerechnet wird, dass
fast alle heute jüngeren Frauen zumindest 15 Erwerbsarbeitsjahre im Laufe ihres
Erwerbslebens und damit unabhängig von der Wertung von Kindererziehungszeiten als
Beitragszeit einen Pensionsanspruch erreichen werden?

16.                 In wie vielen Fällen und in welcher Form hat die im Zuge der „Pensionsreform 2000"
eingeführte Regelung, dass 18 Monate Kindererziehungszeit als Beitragszeit gewertet
werden, bisher Frauen Nutzen gebracht?

17.                 Bei wie viel Prozent aller Pensionsneuzugänge von Frauen erwarten Sie nach Ablauf
der Übergangsfrist zur Herabsetzung der Steigerungsprozente im Jahr 2009 eine
Reduktion der 10-Prozent-Pensionskürzung durch die öffentlich groß propagierten
„ausgleichenden" Maßnahmen zugunsten der Frauen?

18.                 Ab welchem Jahr rechnen Sie mit einem tatsächlich erhöhten Wert der
Kindererziehungszeiten in Anbetracht der Tatsachen, dass nach der „Pensionsreform
2003" die Bemessungsgrundlage für diese Zeiten wohl um 2 Prozent pro Jahr
angehoben wird, gleichzeitig aber die ebenfalls beschlossene Senkung der
Steigerungsprozente auf die Bewertung der Kindererziehungszeiten voll durchschlägt?

 

 

 

19.     Kann es in den kommenden Jahren dazu kommen, dass die Kindererziehungszeiten
aufgrund der Steigerungsprozente (trotz Anhebung der Bemessungsgrundlage) nicht
mehr, sondern weniger Wert werden?

Wenn ja, bis zu welchem Ausmaß?

20.                    Wann werden Sie eine Regierungsvorlage zur Harmonisierung der Pensionssysteme
dem Nationalrat zur Beratung vorlegen?

21.                    Werden Sie eine Stichtagsregelung, bei der alle Erwerbstätigen ins neue Pensionsrecht
unter Wahrung bereits erworbener Ansprüche überführt werden, vorsehen?

22.                    Stimmt es, dass vom „Runden Tisch" zur Pensionsharmonisierung unter Leitung von
BK Schüssel von den Experten keine einzige Prognoserechnung abverlangt wurde, in
der eine Anhebung der Beitragssätze in den kommenden Jahrzehnten unterstellt wird?

23.                    Auf welche Quellen stützt sich die Bundesregierung, wenn der Bundeskanzler von der
Gefahr einer Verdoppelung der Beitragssätze (von 22,8 Prozent auf 45,6 Prozent!!!)
spricht?

24.                    Nach den Finanziellen Erläuterungen zum Ministerialentwurf zur „Pensionsreform
2003" wurde im ASVG für den Zeitraum 2003 bis 2007 bei Beibehaltung des alten
Rechtsstandes mit einem Rückgang der Gesamtaufwendungen von 9,3 Prozent des BIP
auf 9,0 Prozent des BIP und mit einem Rückgang des Bundesbeitrags von 2,0 Prozent
des BIP auf 1,8 Prozent des BIP gerechnet. Auf
welchen Wert würden die
Gesamtaufwendungen und der Bundesbeitrag sinken (in Prozent des BIP), wenn die
Regelungen der „Pensionsreform 2003" unverändert beibehalten werden?

25.                    Weshalb hat die Bundesregierung in Anbetracht der zu Frage 24 angeführten günstigen
Prognosen für die nächsten Jahre kein Übergangsmodell mit höherem Vertrauensschutz
auch für die ASVG-Versicherten gewählt, wie es SPÖ und ÖGB in ihren
Reformmodellen vorschlagen und den Vertrauensschutz nur gegenüber den Beamten
halbwegs gewahrt?

26.                    Wie lässt sich begründen, dass für hunderttausende ASVG-Versicherte innerhalb
weniger Jahre eine Hinaufsetzung des Pensionsalters um 5 Jahre erfolgt
(Pensionsreform 2000 + Pensionsreform 2003), gleichzeitig aber im eigenen
Verantwortungsbereich bei den Bundesbeamten tausende Personen mit 55 (und zum
Teil auch früher) in Pension geschickt werden?

 


27.    Wie lässt sich vereinbaren, dass mit der im Juni 2003 im Parlament beschlossenen

„Pensionsreform 2003" alle Formen einer vorzeitigen Alterspension abgeschafft worden
sind, wenige Monate vorher aber im Regierungsprogramm (Februar 2003) ein flexibler
Pensionszutritt „ab 60" in Aussicht gestellt wurde?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unter einem wird gem. § 61 Abs. 3 verlangt, diese Anfrage vor Eingang in die Tagesordnung dringlich zu behandeln.