2158/J-BR/2004

Eingelangt am 11.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs

Der Vorarlberger Landtag hat am 3. März 2004 einstimmig folgende Entschließung gefasst:

„Der Vorarlberger Landtag nimmt budgetäre Einsparungen sowie eine aufgrund der Zunahme der
Förderanträge zu verzeichnende Verschiebung der Nahverkehrsfördermittel zum Anlass, die
Bundesregierung aufzufordern, der Mitfinanzierungsverantwortung des Bundes für den Öffent-
lichen Personennahverkehr (ÖPNV) mindestens im bisherigen Ausmaß weiterhin nachzukommen
und auf jegliche weitere Kürzungen in der Finanzierung des ÖPNV zu verzichten. Insbesondere
wird die Bundesregierung aufgefordert, die Mittel nach den §§24 und 26 des ÖPNRV-Gesetzes
zumindest in unveränderter Höhe weiterhin bereitzustellen.“

Der dieser Entschließung zu Grunde liegende Antrag war wie folgt begründet:

„Im Wissen um die sensible inneralpine Lage des Bundeslandes Vorarlberg und die in Teilen
unseres Landes besorgniserregende Luftgütesituation und aufgrund der Notwendigkeit, alles gegen
eine weitere Zunahme des motorisierten Individualverkehrs (IV) und damit für die Gesundheit der
Bevölkerung und den Schutz der Umwelt tun zu müssen, kommt dem ÖPNV im ganzen Land
Vorarlberg eine besondere Bedeutung zu. Sowohl im Sinne der Glaubwürdigkeit der österreichi-
schen und Vorarlberger Verkehrspolitik gegenüber der Europäischen Union als auch im Sinne der
Alpenkonvention, deren Protokolle für Österreich verbindlich sind, ist der Ausbau des ÖPNV in
Vorarlberg eine zentrale verkehrspolitische Herausforderung der kommenden Jahre. Mit Bestür-
zung haben wir kurz vor Weihnachten den Medien entnommen, dass seitens des Bundes geplant
ist, die Bundesnahverkehrsförderung ab 2005 deutlich zu kürzen. Dabei soll es sich vorrangig um
eine Kürzung jener in den §§24 und 26 ÖPNRV-G vorgesehenen Mittel handeln, die nicht gesetz-
lich verpflichtend sind, sondern nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten eingesetzt werden.


Der Anteil dieser „freiwilligen“ Mittel lt. ÖPNRV-G beträgt rund € 7 Mio. Eine Kürzung in diesem
Bereich im offenbar geplanten Ausmaß würde für alle Länder und Städte eine wesentliche Ver-
schlechterung des bestehenden Angebotes nach sich ziehen. Derartige Kürzungen im ÖPNV wären
nicht nur verkehrspolitisch desaströs. Sie würden auch die notwendige Stärkung der Glaubwürdig-
keit Österreichs in Fragen einer umweltgerechten Verkehrspolitik gegenüber der Europäischen
Union untergraben. Den Finanzierungserfordernissen im Öffentlichen Verkehr ist auch deshalb
besonderes Augenmerk zu schenken.“

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie folgende

Anfrage:

1.     Sind für die kommenden Jahre Kürzungen der Förderungen nach dem Öffentlicher
Personennah- und Regionalverkehrsgesetz vorgesehen?

2.     Wenn ja, wie gestalten sich diese und weshalb kommt es zu diesen Kürzungen?

3.     Sind im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs Reformen geplant?

4.     Was gedenken Sie zu unternehmen, um der im Regierungsprogramm verankerten
Qualitätsoffensive im Nahverkehr Rechnung zu tragen?