2158/J-BR/2004
Eingelangt am 11.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte
(Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie
betreffend
Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs
Der Vorarlberger
Landtag hat am 3. März 2004 einstimmig folgende Entschließung gefasst:
„Der Vorarlberger Landtag nimmt budgetäre Einsparungen
sowie eine aufgrund der Zunahme der
Förderanträge
zu verzeichnende Verschiebung der Nahverkehrsfördermittel zum Anlass, die
Bundesregierung aufzufordern, der Mitfinanzierungsverantwortung des Bundes für
den Öffent-
lichen
Personennahverkehr (ÖPNV) mindestens im bisherigen Ausmaß weiterhin
nachzukommen
und
auf jegliche weitere Kürzungen in der Finanzierung des ÖPNV zu verzichten.
Insbesondere
wird die Bundesregierung aufgefordert, die Mittel nach den §§24 und 26 des
ÖPNRV-Gesetzes
zumindest in unveränderter Höhe weiterhin bereitzustellen.“
Der dieser
Entschließung zu Grunde liegende Antrag war wie folgt begründet:
„Im Wissen um die sensible inneralpine Lage des Bundeslandes
Vorarlberg und die in Teilen
unseres
Landes besorgniserregende Luftgütesituation und aufgrund der Notwendigkeit, alles gegen
eine
weitere Zunahme des motorisierten Individualverkehrs (IV) und damit für die Gesundheit der
Bevölkerung und den Schutz der Umwelt tun zu müssen, kommt dem ÖPNV im ganzen
Land
Vorarlberg eine besondere Bedeutung zu. Sowohl im Sinne der Glaubwürdigkeit der
österreichi-
schen und Vorarlberger Verkehrspolitik gegenüber der Europäischen Union als
auch im Sinne der
Alpenkonvention,
deren Protokolle für Österreich verbindlich sind, ist der Ausbau des ÖPNV in
Vorarlberg
eine zentrale verkehrspolitische Herausforderung der kommenden Jahre. Mit
Bestür-
zung haben wir kurz vor Weihnachten den Medien entnommen, dass seitens des
Bundes geplant
ist,
die Bundesnahverkehrsförderung ab 2005 deutlich zu kürzen. Dabei soll es sich
vorrangig um
eine
Kürzung jener in den §§24 und 26 ÖPNRV-G vorgesehenen Mittel handeln, die nicht
gesetz-
lich verpflichtend sind, sondern nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten
eingesetzt werden.
Der Anteil dieser „freiwilligen“ Mittel lt. ÖPNRV-G
beträgt rund € 7 Mio. Eine Kürzung in diesem
Bereich
im offenbar geplanten Ausmaß würde für alle Länder und Städte eine wesentliche
Ver-
schlechterung des bestehenden Angebotes nach sich ziehen. Derartige Kürzungen
im ÖPNV wären
nicht
nur verkehrspolitisch desaströs. Sie würden auch die notwendige Stärkung der
Glaubwürdig-
keit
Österreichs in Fragen einer umweltgerechten Verkehrspolitik gegenüber der
Europäischen
Union
untergraben. Den Finanzierungserfordernissen im Öffentlichen Verkehr ist auch
deshalb
besonderes
Augenmerk zu schenken.“
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn
Bundesminister für Verkehr,
Innovation
und
Technologie folgende
Anfrage:
1. Sind für die kommenden
Jahre Kürzungen der Förderungen nach dem Öffentlicher
Personennah- und Regionalverkehrsgesetz vorgesehen?
2. Wenn ja, wie gestalten
sich diese und weshalb kommt es zu diesen Kürzungen?
3. Sind im Bereich des
Öffentlichen Personennahverkehrs Reformen geplant?
4. Was gedenken Sie zu
unternehmen, um der im Regierungsprogramm verankerten
Qualitätsoffensive im Nahverkehr Rechnung zu tragen?