2173/J-BR/2004
Eingelangt am 31.03.2004
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möglich.
Anfrage
der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Inneres
betreffend Weisungen
an die BH Gmünd
Begründung:
Laut einem in der Zeitschrift "Falter"
zitierten Bericht der Kommission OLG 2 des
Menschenrechtsbeirates soll "der Erlass, wonach Familien nicht getrennt
werden dürfen",
mittels einer Weisung auf unbefristete Zeit ausgesetzt worden sein. Die
Weisung, zu der es
angeblich keine
schriftlichen Unterlagen gibt, soll laut Auskunft der BH Gmünd entweder von
der Sicherheitsdirektion oder dem Landeshauptmann von Niederösterreich gekommen
sein.
In der Praxis bedeutet dies, dass von
Ehepaaren oder Familien die Männer in Schubhaft
genommen werden, Frauen und Kinder hingegen nach Traiskirchen gebracht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
Anfrage:
1.
Existiert
eine Weisung an die BH Gmünd, der zufolge der Erlass, wonach Familien von
Asylwerbern nicht getrennt werden dürfen, auf unbefristete Zeit ausgesetzt
worden ist?
2.
Für
den Fall, dass eine derartige Weisung nicht existiert: teilen Sie die Ansicht,
dass die
Praxis der BH Gmünd im Hinblick auf die
Trennung von Familien rechtwidrig ist?
3.
Für
den Fall, dass eine derartige Weisung erteilt wurde:
a)
Wer hat diese Weisung erteilt?
b)
Was waren die dafür Ausschlag gebenden Gründe?
4.
Erachten sie es für rechtmäßig, dass die Männer von
Flüchtlingsfamilien offenbar
grundsätzlich mit der Begründung in Schubhaft genommen werden, die Asylwerber
seien aufgrund der
Mittellosigkeit und des fehlenden Wohnsitzes eine Gefahr für die
öffentliche Ordnung und Sicherheit?
5.
Wer
hat die Weisung erteilt, dass ab 1. November 2003 alle Einvernahmen von im
Bezirk
Gmünd aufgegriffenen Personen von der BH in
deren Räumlichkeiten durchgeführt
werden sollen? Was waren die für diese Weisung Ausschlag gebenden Gründe?