2173/J-BR/2004

Eingelangt am 31.03.2004
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Anfrage

 

der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres

betreffend Weisungen an die BH Gmünd

Begründung:

Laut einem in der Zeitschrift "Falter" zitierten Bericht der Kommission OLG 2 des
Menschenrechtsbeirates soll "der Erlass, wonach Familien nicht getrennt werden dürfen",
mittels einer Weisung auf unbefristete Zeit ausgesetzt worden sein. Die Weisung, zu der es
angeblich keine schriftlichen Unterlagen gibt, soll laut Auskunft der BH Gmünd entweder von
der Sicherheitsdirektion oder dem Landeshauptmann von Niederösterreich gekommen sein.
In der Praxis bedeutet dies, dass von Ehepaaren oder Familien die Männer in Schubhaft
genommen werden, Frauen und Kinder hingegen nach Traiskirchen gebracht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.             Existiert eine Weisung an die BH Gmünd, der zufolge der Erlass, wonach Familien von
Asylwerbern nicht getrennt werden dürfen, auf unbefristete Zeit ausgesetzt worden ist?

2.             Für den Fall, dass eine derartige Weisung nicht existiert: teilen Sie die Ansicht, dass die
Praxis der BH Gmünd im Hinblick auf die Trennung von Familien rechtwidrig ist?

3.             Für den Fall, dass eine derartige Weisung erteilt wurde:

 

a)      Wer hat diese Weisung erteilt?

b)      Was waren die dafür Ausschlag gebenden Gründe?

 

4.             Erachten sie es für rechtmäßig, dass die Männer von Flüchtlingsfamilien offenbar
grundsätzlich mit der Begründung in Schubhaft genommen werden, die Asylwerber
seien aufgrund der Mittellosigkeit und des fehlenden Wohnsitzes eine Gefahr für die
öffentliche Ordnung und Sicherheit?

5.             Wer hat die Weisung erteilt, dass ab 1. November 2003 alle Einvernahmen von im Bezirk
Gmünd aufgegriffenen Personen von der BH in deren Räumlichkeiten durchgeführt
werden sollen? Was waren die für diese Weisung Ausschlag gebenden Gründe?