2174/J-BR/2004

Eingelangt am 02.04.2004
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Anfrage

 

der Bundesräte Schimböck

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Auswirkungen der Steuerreform auf kleine Unternehmungen

Seitens der Bundesregierung wird immer wieder hervorgehoben, dass durch die Steuerreform
auch kleine Unternehmungen, die in der Rechtsform einer Ges.m.b.H. geführt werden,
bedeutend entlastet werden.

Nach den von der Statistik Austria kürzlich bekanntgegebenen Zahlen werden von mehr als
50.000 Körperschaftssteuerpflichtigen "Null-Steuererklärungen" abgegeben. Von den
betroffenen Gesellschaften m.b.H. ist auch nach der Steuerreform die
Mindestkörperschaftssteuer im vollen Umfang zu entrichten. Die Entrichtung der
Mindestkörperschaftssteuer in Form eines Fixbetrages hatte schon bisher den fatalen Effekt,
dass von den Betroffenen ein Steuersatz von mehr als 35 Prozent entrichtet werden musste.

Ebensowenig ist nachvollziehbar, wie es zu einer wesentlichen Entlastung der meisten
Einzelunternehmen durch die reduzierte Besteuerung von nichtentnommenen Gewinnen
kommen soll: Mehr als die Hälfte dieser Unternehmungen erwirtschaftet gerade einen
Gewinn, der im Bereich der Veranlagung zur Mindestbeitragsgundlage nach dem GSVG
führt.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende


Anfrage:

1)                           Wieviele Gesellschaften m.b.H. entrichten die Mindestköperschaftssteuer und
profitieren nicht von der Herabsetzung des Körperschaftssteuersatzes?

2)             Durch welche Maßnahmen soll für diese Unternehmungen Steuergerechtigkeit und eine
Entlastung hergestellt werden?

3)             Welches Körperschafstssteuervolumen wird von den 100 größten KöSt-Zahlern in der
Republik aufgebracht und welchen Betrag lukrieren diese Firmen durch die
Steuersenkung?

4)             Wie viele Unternehmen können die Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne
in Anspruch nehmen und wie viele davon erwirtschaften aufgrund ihrer Ertragslage
keinen oder einen Jahres-Gewinn von unter 12.000 Euro?

5)                           Mit welchen Maßnahmen soll für kleine Unternehmen, die aufgrund ihrer Ertragslage
keine Gewinne im Unternehmen belassen können, Steuergerechtigkeit und eine
Entlastung hergestellt werden ?