2176/J-BR/2004
Eingelangt am 07.04.2004
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Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte
(Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)
an den Bundesminister
für Finanzen
betreffend
steuerliche Geltendmachung sozialer Spenden
Mit der Anfrage 2047/J-BR/2002 vom 23. Dezember 2002
haben die Anfragesteller unter Hinweis
auf
eine entsprechende Entschließung des Vorarlberger Landtags die steuerliche
Absetzbarkeit von
Spenden
an gemeinnützige soziale Einrichtungen gefordert. In der Beantwortung dieser
Anfrage
(1880/A.B.-BR/2003
vom 19. Februar 2003) hat der Bundesminister für Finanzen darauf hinge-
wiesen, dass die Einfühlung eines
steuerlichen Abzugs von Spenden an soziale Einrichtungen und
an Entwicklungshilfeorganisationen voraussichtlich Thema einer künftigen
Steuerreform sein
werde. Eine isolierte, vorgezogene Maßnahmen sei nicht zweckmäßig.
Vor allem im sozialen Bereich nehmen private
gemeinnützige Institutionen in immer stärkerer Weise
Gemeinschaftsaufgaben
wahrnehmen. Neben direkten Förderungen der auf diese Weise entlasteten
öffentlichen
Hand sind für solche Einrichtungen Spenden aus der Bevölkerung eine maßgebliche
Finanzierungsquelle. Es liegt auf der Hand und ergibt sich auch aus zahlreichen
ausländischen
Beispielen, dass mit einer steuerlichen Absetzbarkeit das Spendenvolumen stark
ansteigen würde.
Daher richten die
unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1.
Wird in der vorgesehenen Steuerreform nun tatsächlich
eine steuerliche Absetzbarkeit von
Spenden
an gemeinnützige soziale Einrichtungen vorgesehen?
2. Wenn Nein,
warum nicht?
3.
Welches sind in diesem Fall die Gründe dafür, dass
Spenden beispielsweise für Zwecke der
Wissenschaft, der Forschung und für Museen steuerlich absetzbar sind, Spenden
für soziale
Zwecke
hingegen nicht?