2176/J-BR/2004

Eingelangt am 07.04.2004
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend steuerliche Geltendmachung sozialer Spenden

Mit der Anfrage 2047/J-BR/2002 vom 23. Dezember 2002 haben die Anfragesteller unter Hinweis
auf eine entsprechende Entschließung des Vorarlberger Landtags die steuerliche Absetzbarkeit von
Spenden an gemeinnützige soziale Einrichtungen gefordert. In der Beantwortung dieser Anfrage
(1880/A.B.-BR/2003 vom 19. Februar 2003) hat der Bundesminister für Finanzen darauf hinge-
wiesen, dass die Einfühlung eines steuerlichen Abzugs von Spenden an soziale Einrichtungen und
an Entwicklungshilfeorganisationen voraussichtlich Thema einer künftigen Steuerreform sein
werde. Eine isolierte, vorgezogene Maßnahmen sei nicht zweckmäßig.

Vor allem im sozialen Bereich nehmen private gemeinnützige Institutionen in immer stärkerer Weise
Gemeinschaftsaufgaben wahrnehmen. Neben direkten Förderungen der auf diese Weise entlasteten
öffentlichen Hand sind für solche Einrichtungen Spenden aus der Bevölkerung eine maßgebliche
Finanzierungsquelle. Es liegt auf der Hand und ergibt sich auch aus zahlreichen ausländischen
Beispielen, dass mit einer steuerlichen Absetzbarkeit das Spendenvolumen stark ansteigen würde.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.        Wird in der vorgesehenen Steuerreform nun tatsächlich eine steuerliche Absetzbarkeit von
Spenden an gemeinnützige soziale Einrichtungen vorgesehen?

2.   Wenn Nein, warum nicht?

3.   Welches sind in diesem Fall die Gründe dafür, dass Spenden beispielsweise für Zwecke der
Wissenschaft, der Forschung und für Museen steuerlich absetzbar sind, Spenden für soziale
Zwecke hingegen nicht?