2184/J-BR/2004

Eingelangt am 22.04.2004
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ANFRAGE

 

 

der Bundesräte Sissy Roth-Halvax, Hermann Haller, Karl Bader, Johann Höfinger,

Martina Diesner-Wais

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Feuerschutzsteuer

Der Niederösterreichische Landtag hat zuletzt am 25. März 2004 die Landesregierung
aufgefordert, an die vier Parlamentsklubs heranzutreten, und diese zu ersuchen, sich
dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Steuerreform 2005 die Feuerschutzsteuer von 8
auf 10 % erhöht oder, wenn diese Erhöhung nicht durchgeführt werden kann, die
Feuerwehr bei Anschaffungen für Feuerwehrzwecke von der Mehrwertsteuer befreit
wird.

Weiters wurde die Landesregierung mit diesem Beschluss aufgefordert, sich bei der
Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Mehrwertsteuerbefreiung der
Feuerwehren bei der Anschaffung von Gerätschaften EU-rechtlich möglich wird.

Die Beschaffung, Instandhaltung und der Betrieb der erforderlichen
Feuerwehrausrüstung, insbesondere bei den technischen Hilfeleistungen, verursacht
erhebliche Vorhaltekosten, aber auch die Ausbildung für die Einsatzaufgaben bedingt
neben den ohnehin im sehr hohen Ausmaß geleisteten freiwilligen Einsätzen hohe
finanzielle Aufwendungen.

Es wäre daher erforderlich, rasch eine entsprechende Lösung im Sinne einer Stärkung
der Finanzkraft der Feuerwehren zu finden. Der Landtag von Niederösterreich hat
daher bereits am 29. Juni 2000 die NÖ Landesregierung aufgefordert, an die
Bundesregierung heranzutreten, damit 1,5 % der Kfz-
Haftpflichtversicherungsprämien für die Feuerwehren zweckgewidmet werden.

Weiters hat sich der Landtag wiederholt mit der Erhöhung der Feuerschutzsteuer bzw.
der Befreiung der Feuerwehren von der Mehrwertsteuer befasst und den Bund
aufgefordert, in der Sache tätig zu werden. Sollte die Erhöhung der Feuerschutzsteuer
nicht möglich sein, wäre zu überlegen, die Anschaffungen für Feuerwehrzwecke von
der Mehrwertsteuer zu befreien. Die Mehrwertsteuer stelle eine große Belastung für
die Budgets der Feuerwehren bzw. der Gemeinden dar.

Im Zusammenhang mit der Forderung, die Feuerwehren bei Anschaffungen für
Feuerwehrzwecke von der Mehrwertsteuer zu befreien, wurde im Antwortschreiben an
den Landtag festgehalten, dass Gegenstände für Feuerwehrzwecke in der taxativen
Aufzählung der Gegenstände und Dienstleistungen, die von der Umsatzsteuer befreit
sind, in den Artikeln 13 bis 16 der 6. MWSt - Richtlinie, die das gemeinsame
Umsatzsteuerrecht regelt, nicht enthalten seien und es daher EU-rechtlich nicht
gedeckt ist, solche Anschaffungen von der Umsatzsteuer zu befreien.

Der Herr Bundesminister Mag. Grasser hat in seinen bisherigen Beantwortungen
vom 4. November 2002 und 4. September 2003 eine Umsetzung im Zuge von
Steuerreformmaßnahmen in einem Gesamtpaket in Aussicht gestellt.


Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende

Anfrage:

Wie beurteilen Sie diesen Beschluss des niederösterreichischen Landtages?