2184/J-BR/2004
Eingelangt am 22.04.2004
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ANFRAGE
der Bundesräte Sissy Roth-Halvax, Hermann Haller, Karl
Bader, Johann Höfinger,
Martina Diesner-Wais
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Feuerschutzsteuer
Der Niederösterreichische Landtag hat zuletzt am 25. März
2004 die Landesregierung
aufgefordert,
an die vier Parlamentsklubs heranzutreten, und diese zu ersuchen, sich
dafür einzusetzen,
dass im Rahmen der Steuerreform 2005 die Feuerschutzsteuer von 8
auf 10 % erhöht oder, wenn diese Erhöhung
nicht durchgeführt werden kann, die
Feuerwehr bei Anschaffungen für
Feuerwehrzwecke von der Mehrwertsteuer befreit
wird.
Weiters wurde die Landesregierung mit diesem Beschluss
aufgefordert, sich bei der
Bundesregierung
dafür einzusetzen, dass die Mehrwertsteuerbefreiung der
Feuerwehren
bei der Anschaffung von Gerätschaften EU-rechtlich möglich wird.
Die Beschaffung, Instandhaltung und der Betrieb der
erforderlichen
Feuerwehrausrüstung, insbesondere bei den technischen Hilfeleistungen,
verursacht
erhebliche
Vorhaltekosten, aber auch die Ausbildung für die Einsatzaufgaben bedingt
neben den ohnehin im sehr hohen Ausmaß
geleisteten freiwilligen Einsätzen hohe
finanzielle Aufwendungen.
Es
wäre daher erforderlich, rasch eine entsprechende Lösung im Sinne einer
Stärkung
der Finanzkraft der Feuerwehren zu finden.
Der Landtag von Niederösterreich hat
daher bereits am 29. Juni 2000 die NÖ Landesregierung aufgefordert, an die
Bundesregierung heranzutreten, damit
1,5 % der Kfz-
Haftpflichtversicherungsprämien für
die Feuerwehren zweckgewidmet werden.
Weiters
hat sich der Landtag wiederholt mit der Erhöhung der Feuerschutzsteuer bzw.
der Befreiung der Feuerwehren von der
Mehrwertsteuer befasst und den Bund
aufgefordert, in der Sache tätig zu
werden. Sollte die Erhöhung der Feuerschutzsteuer
nicht möglich sein, wäre zu überlegen,
die Anschaffungen für Feuerwehrzwecke von
der Mehrwertsteuer zu befreien. Die Mehrwertsteuer stelle eine große Belastung
für
die Budgets der Feuerwehren bzw. der
Gemeinden dar.
Im Zusammenhang mit der Forderung, die Feuerwehren bei
Anschaffungen für
Feuerwehrzwecke
von der Mehrwertsteuer zu befreien, wurde im Antwortschreiben an
den
Landtag festgehalten, dass Gegenstände für Feuerwehrzwecke in der taxativen
Aufzählung der Gegenstände und Dienstleistungen, die von der Umsatzsteuer
befreit
sind, in den Artikeln 13 bis 16 der 6. MWSt - Richtlinie, die das gemeinsame
Umsatzsteuerrecht regelt, nicht enthalten seien und es daher EU-rechtlich nicht
gedeckt ist, solche Anschaffungen von der Umsatzsteuer zu befreien.
Der Herr Bundesminister Mag. Grasser hat in seinen
bisherigen Beantwortungen
vom
4. November 2002 und 4. September 2003 eine Umsetzung im Zuge von
Steuerreformmaßnahmen in einem Gesamtpaket in Aussicht gestellt.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den
Bundesminister für
Finanzen nachstehende
Anfrage:
Wie beurteilen Sie diesen Beschluss des
niederösterreichischen Landtages?