2185/J-BR/2004
Eingelangt am 29.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Bundesräte Prof. Konecny
und GenossInnen
an
den Bundesminister für Finanzen
betreffend
unbeeinflusste Amtsführung des Bundesministers für Finanzen?
In
einer Reihe von Zeitungsartikeln werden Sachverhalte dargestellt, wonach Sie
immer
wieder gewisse Einladungen (z.B. für
Auslandsreisen) erhalten. Diese Meldungen werden
dann immer halbherzig dementiert.
So
wurde im News 16/04 berichtet, dass Sie über Einladung der Wiener Constanzia
Privatbank AG am 19., 20. und 21. März 2004 im Schweizer Nobelkurort St. Moritz
verbrachten.
Das
Dementi lautete wörtlich: „Vom Finanzministerium dagegen wird versichert, dass
Grasser sich eine Übernachtung selber
finanziert hat."
Um
Ihnen die Möglichkeit zu geben, der Öffentlichkeit unter voller politischer und
rechtlicher
Verantwortung gegenüber dem Bundesrat
darzustellen, ob Sie Geschenke in Ihrer Amtszeit
angenommen haben, richten die unterzeichneten Bundesräte an den Bundesminister
für
Finanzen nachstehende
Anfrage:
1. Haben Sie seit Beginn Ihrer Amtstätigkeit
als Finanzminister eine Einladung zu einer
Reise angenommen, die weder vom
Finanzministerium noch von Ihnen persönlich
bezahlt wurde?
Wenn ja, zu welcher?
Wenn
ja, welchen Wert stellt diese Einladung zirka dar?
Wenn ja, von wem erfolgte diese Einladung?
2. Haben Sie seit Beginn Ihrer Amtstätigkeit als
Finanzminister eine Einladung zu einer
Übernachtung angenommen, die weder vom Finanzministerium noch von Ihnen
persönlich bezahlt wurde?
Wenn ja, zu welcher?
Wenn
ja, welchen Wert stellt diese Einladung zirka dar?
Wenn
ja, von wem erfolgte diese Einladung?
3. Haben
Sie andere Geschenke angenommen, die die Wertgrenze der zu § 304
Strafgesetzbuch (Geschenkannahme durch
Beamte) entwickelten Judikatur übersteigen?
Wenn ja, welche?
Wenn
ja, haben Sie auch Geschenke angenommen, die den Qualifikationstatbestand von
§
304 Abs. 3 (2.000 Euro) übersteigen?
Wenn
ja, von wem haben Sie diese Geschenke erhalten?
Die unterzeichneten Bundesräte haben die Zahl der Fragen
dieser Anfrage bewusst gering
gehalten,
und sie möglichst knapp formuliert. Dies soll es Ihnen erleichtern, einem
Ersuchen
der unterzeichneten
Bundesräte nachzukommen:
Wir ersuchen, die genannte Anfrage bis zum 17. Mai 2004 zu beantworten,
um in der
Bundesratssitzung
vom 19. Mai 2004 allenfalls eine Besprechung der Anfragebeantwortung
zu ermöglichen. Wie
Ihnen selbstverständlich bekannt ist, haben die unterzeichneten
Bundesräte die Möglichkeit, allenfalls die
dringliche Behandlung der gegenständlichen
Anfrage in der Sitzung vom 19. Mai 2004 zu verlangen.