2204/J-BR/2004

Eingelangt am 07.06.2004
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Anfrage

der Bundesräte Jürgen Weiss, Anna Elisabeth Haselbach, Univ.Prof. Dr. Peter Böhm, Stefan
Schennach und Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Grenzgänger- und Praktikantenabkommen mit Tschechien

Im Regierungsprogramm ist unter anderem die Ratifizierung der Grenzgänger- und Praktikanten-
abkommen mit Nachbarstaaten enthalten. Bei Grenzgängerabkommen (Abkommen über die
Beschäftigung in Grenzzonen) soll unter Berücksichtigung der besonderen Arbeitsmarktsituation in
Grenzgebieten der Notwendigkeit einer flexiblen, quantitativ jedoch eingeschränkten Zulassung von
Grenzgängern Rechnung getragen und innerhalb bestimmter Grenzzonen die Beschäftigung im
Rahmen von Jahreskontingenten ermöglicht werden. Gegenstand von Praktikantenabkommen
(Abkommen über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprach-
lichen Kenntnisse) ist der erleichterte Austausch von jungen Arbeitskräften mit abgeschlossener
Berufsausbildung für ein befristetes Praktikum im anderen Land.

Bei einem Zusammentreffen mit dem Präsidenten und weiteren Mitgliedern des tschechischen
Senats wurde kürzlich die Frage aufgeworfen, wann mit der Ratifizierung der bereits am 24. August
2001 in Wien unterzeichneten Grenzgänger- und Praktikantenabkommens gerechnet werden könne.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit folgende

Anfrage :

1. Wann werden dem Nationalrat die Regierungsvorlagen zur Genehmigung der am 24. August
    2001 unterzeichneten Grenzgänger- und Praktikantenabkommen mit Tschechien zugeleitet
   
werden?

2. Hinsichtlich welcher weiterer Nachbarstaaten ist der Abschluss oder die Ratifizierung solcher
   
Abkommen noch ausständig?