2204/J-BR/2004
Eingelangt am 07.06.2004
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Anfrage
der Bundesräte Jürgen Weiss, Anna Elisabeth Haselbach,
Univ.Prof. Dr. Peter Böhm, Stefan
Schennach
und Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg
an den Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit
betreffend
Grenzgänger- und Praktikantenabkommen mit Tschechien
Im Regierungsprogramm ist unter anderem die
Ratifizierung der Grenzgänger- und Praktikanten-
abkommen mit Nachbarstaaten enthalten. Bei Grenzgängerabkommen (Abkommen über
die
Beschäftigung
in Grenzzonen) soll unter Berücksichtigung der besonderen Arbeitsmarktsituation
in
Grenzgebieten
der Notwendigkeit einer flexiblen, quantitativ jedoch eingeschränkten Zulassung
von
Grenzgängern
Rechnung getragen und innerhalb bestimmter Grenzzonen die Beschäftigung im
Rahmen
von Jahreskontingenten ermöglicht werden. Gegenstand von Praktikantenabkommen
(Abkommen über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen
und sprach-
lichen Kenntnisse) ist der erleichterte Austausch von jungen Arbeitskräften mit
abgeschlossener
Berufsausbildung
für ein befristetes Praktikum im anderen Land.
Bei einem Zusammentreffen mit dem Präsidenten und
weiteren Mitgliedern des tschechischen
Senats
wurde kürzlich die Frage aufgeworfen, wann mit der Ratifizierung der bereits am
24. August
2001
in Wien unterzeichneten Grenzgänger- und Praktikantenabkommens gerechnet werden
könne.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn
Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit
folgende
Anfrage :
1. Wann werden dem Nationalrat die
Regierungsvorlagen zur Genehmigung der am 24. August
2001 unterzeichneten
Grenzgänger- und Praktikantenabkommen mit Tschechien zugeleitet
werden?
2. Hinsichtlich welcher weiterer
Nachbarstaaten ist der Abschluss oder die Ratifizierung solcher
Abkommen noch
ausständig?