2205/J-BR/2004

Eingelangt am 07.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Bundesräte Prutsch

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend drohende Benachteiligung für Spezialkulturen - am Beispiel Kürbisanbau

Wie aktuellen Medienberichten zu entnehmen ist, drohen im Zuge der EU-weiten
Agrarreform jenen Bauern, die Spezialkulturen wie Gewürzpflanzen, Heilkräuter, Gemüse
und auch Ölkürbis anpflanzen, massive Benachteiligungen.
Durch die Umsetzung der GAP-Reform besteht ab dem Jahr 2005 die Gefahr, dass
Ackerflächen, auf denen bisher Kürbis angebaut wurde, bis ins Jahr 2012 nicht
förderungswürdig sein könnten. Wurde auf diese Fläche jedoch bisher Mais oder Getreide
angebaut, soll weiterhin eine Förderung möglich sein, sogar wenn darauf Kürbis angebaut
würde(!).

Die steirischen Bäuerinnen und Bauern sehen darin ein Zweiklassensystem bei der
Agrarförderung. Als „Interessensgemeinschaft der steirischen Kürbiskernbauern" haben sie in
einer Petition die Situation dargestellt. In der „Petition gegen ungerechte Benachteiligung
der steirischen Kürbisbäuerinnen und Kürbisbauern durch die geplante nationale
Umsetzung der GAP-Reform" heißt es (auszugsweise):

„Sollte die GAP-Reform in der derzeit diskutierten Art in Österreich durchgeführt werden,
werden sich daraus eine Reihe negativer Auswirkungen für zahlreiche landwirtschaftliche
Betriebe und auch für das ländliche Zusammenleben ergeben.

Betriebe, die sich im Referenzzeitraum von 2000 - 2002 mit der Produktion und Vermarktung
von nicht KPF-beihilfefähigen alternativen Kulturen, wie Ölkürbis, Gewürzpflanzen,
Heilkräutern etc. beschäftigten, statt für Interventionslager und Exportstützung zu
produzieren, werden durch die unreflektierte Einführung von scheinbar gerechten
Betriebsprämien nachhaltig für Ihren Einsatz bestraft.

Die nachträgliche Einführung eines Referenzzeitraumes bewirkt die zukünftige Entwertung
jener KPF-fähigen Flächen auf
welchen nicht KPF-fähige Kulturen angebaut wurden.


Betroffen sind hauptsächlich kleine und mittlere Betriebe, welche versuchten, durch
Nischenprodukte eine höhere Wertschöpfung zu erzielen. Dieser Versuch wird nun als
freiwilliger Verzicht auf notwendige Unterstützung, nicht nur für ein Jahr, sondern gleich bis
ins Jahr 2012 interpretiert.

Die unterzeichneten Bäuerinnen und Bauern fordern anlässlich der nationalen Umsetzung der
EU-Agrarreform den österreichischen Landwirtschaftsminister Pröll und die zuständigen
Gremien des österreichischen Parlaments auf, sicherzustellen, dass:

1.   es zu keiner Benachteiligung der innovativen Betriebe bei der Umsetzung der GAP-
Reform kommt

2.                           die offensichtlichen Widersprüchlichkeiten und nachteiligen Auswirkungen des
„Betriebsprämien-Modells" für die kleinstrukturierten innovativen steirischen Betriebe
ernst genommen und Lösungen dafür entwickelt werden."

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.   Ist Ihnen - und wenn ja seit wann - diese Problematik bekannt?

2.                           Entspricht das dargestellte Szenario eigentlich den inhaltlichen Linien der GAP-
Reform?

3.                           Wenn nein, in welcher Hinsicht nicht?

4.                           Wenn ja: Stimmt es, dass die Betreiber von Spezialölkulturen - wie z.B.
KürbisbäuerInnen — gegenüber Massenkulturen förderungsmäßig benachteiligt werden?

5.                           Werden Sie gegen diese Benachteiligungen etwas unternehmen?

6.                           Wenn ja, was? und vor allem auch auf welcher Ebene (national und/oder europäischer)?

7.                           Ist eine Fördermittelumschichtung von Massenkulturen hin zu innovativen
Nischenprodukten und Spezialkulturen möglich?


8.      Sind Sie bereit, derartige Umschichtungen zugunsten der überwiegend kleinen Betriebe
mit Spezialkulturen vorzunehmen?