2211/J-BR/2004

Eingelangt am 01.07.2004
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ANFRAGE

gem. § 61 Abs. 3 GO - BR

 

 

der BudesrätInnen Schennach, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

betreffend Rechnungshof-Rohbericht zum Kunsthistorischen Museum

 

 

Über die Medien wurde bekannt, dass der Rohbericht des Rechnungshofes zum Kunsthistorischen Museum dessen Generaldirektor, Dr. Wilfried Seipel, schwer kritisiert. Seither herrscht in diesem bedeutsamen Bereich der österreichischen Kulturlandschaft Chaos und der Ruf des Museums ist nachhaltig angeschlagen. Solange weder der Nationalrat noch der Bundesrat Einblick in diesen Rohbericht bekommen, sind alle Versuche des Direktors, die Kritik dadurch zu entkräften, indem lediglich zwei Journalisten ausgewählte Passagen zur Verfügung gestellt wurden, wenig sinnvoll.

 

Auch in diversen Anfragebeantwortungen wurde bisher die Öffentlichkeit zum Teil nachweislich falsch und zum Teil nur bruchstückhaft informiert.

 

Nur die zuständige Bundesministerin hat die Möglichkeit, den Rohbericht des Rechnungshofes zu veröffentlichen. Bisher ist das aber nicht erfolgt. Vielmehr deckt die Ministerin alle Vorwürfe gegen den Generaldirektor des Kunsthistorischen Museums Dr. Seipel und übernimmt damit aber auch die volle Verantwortung für die kritisierten Zustände.

 

Dazu kommen Informationen, wonach das Gehalt des Direktors des KHM jährlich exorbitant gestiegen ist und dass sogar er selbst als Direktor seinen eigenen Privat-PKW für das Museum als Dienstwagen gekauft hat.

 

Um dem Ruf des Museums nicht weiter zu schaden, ist unbedingt und rasch Klarheit in Zusammenhang mit den kolportierten Ungereimtheiten aber auch Gesetzwidrigkeiten zu schaffen:

 

Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.                  Wenn alles wirklich so sauber abgewickelt wurde, wie Ministerin Gehrer und  Museumsdirektor Seipel behaupten, warum wird der Rohbericht nicht dem Nationalrat und dem Bundesrat zugänglich gemacht?

2.                  Wo in den Bilanzen scheinen die Verbindlichkeiten in kolportierter Höhe von 4 Mio. US Dollar aus dem Ankauf einer Sphinx im Jahre 1998 auf?

3.                  Wie viele altägyptische Grabbeigaben, sogenannte Uschebtis (Originale oder Dubletten) hat Dr. Seipel als Museumsleiter im Dorotheum erworben und wie viele davon hat er an sich selbst als Privatmann ungesetzlich weiterverkauft?

4.                  Wann und von wem wurde der Wert der an den Privatmann Seipel verkauften Uschebtis geschätzt?
Erfolgte die Schätzung vor oder nach Beginn der Rechnungshofprüfung?

5.                  Ist es richtig, dass Inventarnummern von ursprünglich angekauften Uschebtis nachträglich neu vergeben wurden?

6.                  Stimmt es, dass das KHM dem Rechnungshof den Zugang zu der elektronischen Buchhaltung verwehrt hat?
Wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage?

7.                  Hat Dir. Seipel aus für den Bestand des KHM bestimmte Bilder verliehen, obwohl es einen Erlass gibt, demzufolge diese nicht verliehen werden dürfen?

8.                  Wie hat sich das Jahresbruttogehalt von Dir. Seipel seit seinem Amtsbeginn jährlich entwickelt?
Welche absoluten Zahlen liegen hinsichtlich des Jahresbruttogehaltes seit Beginn seiner Amtstätigkeit pro Jahr vor?
Welche Steigerungsraten gab es jährlich?
Wie wurden diese Steigerungsraten begründet?
Gibt es zu dem Grundgehalt weitere leistungsbezogene oder andere Zuzahlungen oder Leistungen?


9.                  Welche Reisekostenrechnungen hat Dir. Seipel auf Kosten des KHM seit Dienstbeginn gelegt?
Wie hoch sind diese nach Kalenderjahren aufgeschlüsselt?

10.             Ist Ihnen bekannt, dass Dir. Seipel seinen Privat-PKW für das KHM als Dienstfahrzeug erworben hat?
Wenn ja, um welchen Preis wurde das Fahrzeug erworben?
Um welches Fahrzeug handelte es sich dabei (Baujahr, Type, km-Stand)?
Und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies und wie beurteilen Sie diesen Vorgang als zuständige Ministerin?

11.             Wie beurteilen Sie als zuständige Ministerin, dass Dir. Seipel ausgewählten Journalisten ausgewählte Passagen des Rechnungshof-Rohberichtes übermittelt hat bzw. Einsicht gewährt hat, obwohl dieser der Amtsverschwiegenheit unterliegt?

12.             Haben Sie bisher schon disziplinarrechtliche Untersuchungen zu den der Öffentlichkeit bekannten Vorwürfen eingeleitet?

 

 

 

 

Unter einem wird gem. § 61 Abs. 3 GO - BR verlangt, diese Anfrage nach der Erledigung der Tagesordnung dringlich zu behandeln