2228/J-BR/2004

Eingelangt am 20.07.2004
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Anfrage

der Bundesräte Schimböck

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend personelle Ausstattung der Bundeswettbewerbsbehörde

Die Bundeswettbewerbsbehörde zeigt in ihrem Tätigkeitsbericht von 1. Juli 2003 bis 30. April
2004 ihre prekäre Personalsituation auf. Wörtlich heißt es in dem Bericht "Die BWB steht
derzeit personalmäßig auf der Ebene etwa der Wettbewerbsbehörde Zyperns und Islands; fast
alle Wettbewerbsbehörden Europas sind inzwischen deutlich besser - zum Teil extrem weit
besser - ausgestattet."

Dem steht ein Zumehmen von tatsächlichen und behaupteten Fällen von
Wettbewerbsverletzungen in Österreich gegenüber.

Dazu kommt, dass - wie die OGH-Entscheidung zur Reduktion der Provision für Briefmarken
für die Verschleißer von sieben auf zwei Prozent - nachgebessert auf drei bzw. 3,25 Prozent -
anschaulich dokumentiert - die aktuelle legistische Situation keinen ausreichenden
Rechtsschutz für kleine Unternehmen im Wettbewerbsrecht gewährleistet.

Die zunehmende Verlagerung der Umsätze von Klein- und Mittelbetrieben zu den Konzernen
ist weitgehend auf die günstigere Wettbewerbssituation der Großbetriebe zurückzuführen, die
manchmal hart an der Grenze des Missbrauchs ausgenutzt wird.

Die Situation verschärft sich für kleine Unternehmen auch durch das Weiterführen von
Konzernen, die durch eine Insolvenz "entschuldet" wurden und von den neuen Eigentümern
unter Beibehaltung des bisherigen Marktauftrittes weitergeführt werden.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende


Anfrage:

1.    Kann die Bundeswettbewerbsbehörde mit ihren personellen Ressourcen Ihre
Aufgabenstellung erfüllen?

2.                                     In welchem Verhältnis steht die personelle Ausstattung der BWB zu ihren
Aufgabenstellungen im Vergleich zu anderen, vergleichbaren Behörden in den
Mitgliedstaaten der EU und wie unterscheiden sich Aufgabenstellung und personelle
Ausstattung konkret im Vergleich der bisherigen 15 EU-Staaten?

3.                                     In welcher Weise wird der im Tätigkeitsbericht aufgezeigten Unterbesetzung
Rechnung getragen?

4.                                     Sind Sie der Meinung dass das aktuelle Wettbewerbsrecht einen ausreichenden
Rechtsschutz für Klein- und Mittelbetriebe gewährleistet, wenn ja - warum, und wenn
nein, welche Schritte zur Verbesserung der Situation werden Sie setzen?

5.                                     Plant Ihr Ressort eine Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechtes und wenn ja, nach
welchen Maßgaben?